30. November 2004

WLV: Bullenmäster bekommen „alte“ Prämie auch noch im neuen Jahr

Themen: Archiv — info @ 13:11

Münster (agrar.de) – Gute Nachricht für Bullenmäster: Die seit längerem angekündigte Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinsichtlich einer Übergangsregelung für die Sonderprämie für männliche Rinder auf das entkoppelte Direktzahlungssystem im nächsten Jahr liegt jetzt als Entwurf vor. Die Verordnung wird nach Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) in Kürze als Eilverordnung erlassen.

‚Dieser Erfolg ist auf maßgebliche Initiative der Berufsvertretung zurückzuführen, wir freuen uns über diese praxisnahe Lösung‘, so WLV-Präsident Franz-Josef Möllers. Hintergrund der Verordnung ist, dass ein Überangebot an Schlachtrindern zum Ende des Jahres vermieden werden soll.

Nach der neuen Verordnung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2005 noch männliche Rinder geschlachtet werden können, für die die Sonderprämie beantragt werden kann. Voraussetzung für diese Rinder ist, dass sie am 31. Dezember 2004 ein Mindestalter von neun Monaten aufweisen müssen und die notwendige Hauptfutterfläche für das Jahr 2004 nachgewiesen werden kann. Die Prämienanträge für die in der Übergangszeit geschlachteten Rinder müssen bis zum 15. März 2005 gestellt werden.

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