25. November 2004

SPD zum Gentechnikneuordnungsgesetz: Koexistenz ist machbar, Herr Nachbar

Themen: Gentechnik,Haftung — info @ 16:11

Berlin (agrar.de) – Zur Vorstellung der Ergebnisse eines Erprobungsanbaus mit gentechnisch verändertem Mais erklärt die Berichterstatterin für Agrogentechnik der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß:

‚Die Verantwortlichen für den Erprobungsanbau von gentechnisch verändertem Mais haben das Fazit gezogen: Koexistenz ist möglich, und das mit sehr einfachen Maßnahmen.

Die Auswertung des Versuchsanbaus habe ergeben, dass schon ein Sicherheitsabstand von 20 Metern gewährleiste, dass im angrenzenden Feld keine Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise keine den EU-rechtlich festgelegten Kennzeichnungs-Schwellenwert von 0,9 Prozent überschreitenden Einträge nachgewiesen werden konnten.

Unverständlich ist deshalb, dass diejenigen, die uns erklären, wie einfach Koexistenz zu ermöglichen ist, im gleichen Atemzug gegen die im Gentechnikneuordnungsgesetz vorgesehene Haftungsregelung wettern. Diese regelt nach dem Verursacherprinzip den Ausgleich, wenn gentechnikfrei anbauende Landwirte aufgrund von GVO-Einträgen in ihren Produkten wirtschaftliche Einbußen erleiden.

Natürlich müssen die Ergebnisse des Versuchsanbaus weiter ausgewertet und überprüft werden. Sechs Anbau-Standorte als Datenbasis sind reichlich dünn.

Aber: Sollten Auskreuzungen so einfach zu verhindern sein, dann kann die Haftungsregelung kein Problem und keine finanzielle Belastung für die GVO-Anbauer darstellen, denn Schadensfälle wären dann doch die absolute Ausnahme. Also: Die Haftungsregelung ist kein Grund zur Aufregung.‘

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