18. Juni 2004

DBV: Kritik am Gentechnikgesetz

Themen: Gentechnik,Haftung,Umwelt,Verbände — info @ 14:06

Keinem Landwirt ist GVO-Anbau zu empfehlen

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Entscheidung des Bundestages, das Gentechnikgesetz in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalition zu verabschieden, kritisiert. Die Sicherung der Koexistenz, also das Nebeneinander mit und ohne gentechnisch veränderte Pflanzen, sei nicht erreicht worden. Der DBV bedauert auch, dass es zu einem in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Thema keine Lösungen auf breiter politischer und gesellschaftlicher Basis gegeben hat. Vielmehr habe sich die Bundesregierung aus parteipolitischen Gründen dazu entschieden, das Gentechnikgesetz so zu verändern, dass es durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist.

Wissenschaftler gehen sogar so weit, dass das Gesetz de facto den Ausstieg aus der Nutzung der Grünen Gentechnik in Deutschland bedeuten wird. Denn durch die im Gesetzentwurf geregelte verschuldensunabhängige gesamtschuldnerische Gefährdungshaftung für Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, entsteht für die Bauernfamilien ein so hohes wirtschaftliches Risiko, dass selbst Versicherungen dies zum gegenwärtigen Stand wegen Unkalkulierbarkeit nicht versichern.

Der DBV muss deshalb jeden Landwirt von einem Anbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen abraten. Besser wäre es gewesen, wenn der Bundestag als Alternative eine klassische verschuldensabhängige Haftungsregelung ergänzt um eine Fondslösung verabschiedet hätte, wie dies auch der Bundesrat gefordert hat.

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