12. Februar 2004

Schlachthofbetreiber wegen Einschleusung ausländischer Arbeiter vor Gericht

Themen: Archiv — info @ 11:02

Damme (agrar.de) – Am 8. Juni 2004 begann das Verfahren gegen einen Versmolder Kaufmann und zwei Geschäftsführer eines Schlachthofs in Essen/Oldenburg wegen des Einschleusens von ausländischen Arbeitskräften. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN) berichtet hatte das Oldenburger Landgericht zu diesem Zeitpunkt ein konkretes Strafangebot gemacht, das die drei Angeklagten abgelehnt haben.

Die Beschuldigten sollen mehr als 1.000 rumänische Arbeiter illegal beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden für die Sozialversicherungsträger auf 5,9 Mio. Euro. Als Vermittler und Verleiher der Billig-Arbeitskräfte soll der Kaufmann fungiert haben. Er sitzt bereits seit mehr als sieben Monaten in Untersuchungshaft.

Die beiden Mitangeklagten Geschäftsführer hätten als Gesellschafter des Schlachthofes die angebotenen Billig-Arbeitskräfte aus grobem Eigennutz bereitwillig für sich arbeiten lassen, so die Anklage. Den Sozialversicherungsträgern gegenüber seien alle illegal beschäftigten Ausländer verschwiegen worden.

Die Staatsanwaltschaft legt den Tatzeitraum von 1999 bis Dezember 2003 fest. Der Versmolder Kaufmann trat in dieser Zeit als Generalbevollmächtigter von rumänischen Firmen auf, die Arbeiter im Rahmen von so genannten Werkverträgen in Deutschland beschäftigen.

Werden die Ausländer auf Grundlage dieser Werksverträge eingesetzt, entstehen den deutschen Firmen, die diese Arbeitskräfte beschäftigen, außer dem vereinbarten Lohn keine Kosten. In den Werksverträgen sind die Arbeiten, die die Arbeitskräfte verrichten dürfen, detailliert beschrieben.

Die Kammer hatte den Angeklagten bereits am 8. Juni 2004 ein konkretes Strafangebot unterbreitet: Bei einem Geständnis könnte der Kaufmann mit einer Freiheitsstrafe von drei ein halb Jahren und einer Geldstrafe von ca. 300.000 Euro rechnen. Einer der beiden Schlachthof-Geschäftsführer könnte mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und mit einer Geldstrafe von ca. 600.000 Euro rechnen. Gegen den anderen Geschäftsführer würden zwei Bewährungsstrafen sowie eine Geldstrafe von rund 550.000 Euro.

Als Anreiz hatten die Richter den Angeklagten in Aussicht gestellt, alle weiteren Ermittlungsverfahren, die noch gegen sie anhängig seien, einzustellen, falls sie das Angebot annehmen würden.

Hätten die Angeklagten das Angebot angenommen und damit ihre Schuld eingestanden, hätten die Sozialversicherungsträger von den Angeklagten die 5,9 Mio. Euro geschuldete Sozialversicherungsbeiträge eingefordert. Der Versmolder Kaufmann hätte überdies noch ein Steuerschuld in Millionenhöhe zu begleichen.

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Auktionsergebnisse Schweinebörse Nordwest

Themen: Handel,Schweine — info @ 11:02

Damme (agrar.de) – Bei der Auktion der Internet Schweinebörse Nordwest AG wurden von insgesamt 505 angebotenen Schweinen 505 Schweine verkauft, davon 505 Schweine aus Deutschland zu einem Durchschnittspreis von 1,31 Euro/kg SG in einer Spanne von 1,31 Euro bis 1,32 Euro zur Lieferung am Anfang der kommenden Woche.

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11. Februar 2004

Nordrhein-Westfalen: Große Höfe wachsen weiter

Themen: Archiv — info @ 15:02

Münster (agrar.de) – Obwohl die Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen in den Jahren von 1999 bis 2003 nur geringfügig abgenommen hat, fand dennoch ein starker Wandel in der Struktur der Höfe statt. Wie die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, ist die Tendenz zu weiterem Betriebswachstum ungebrochen, weil nach wie vor ein großer Abstand zwischen den vorhandenen und den ökonomisch erforderlichen Betriebsgrößen besteht.

Die Zahl der Bauernhöfe ging von 53.300 um vier Prozent auf 51.400 zurück. Dieser erste Eindruck vermeintlicher Stabilität relativiert sich jedoch beim Blick auf die Größenklassen. So nimmt die Zahl der Betriebe mit bis zu fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche in allen Regionen zu. Mit knapp 14 800 Höfen macht diese Gruppe einen Anteil von 27 Prozent an der Gesamtzahl der Betriebe aus. Vor vier Jahren betrug der Anteil dieser Kleinbetriebe noch 25 Prozent. Die Zunahme in dieser Größenklasse resultiert nach Angaben der Landwirtschaftskammer aus der Flächenabstockung größerer Betriebe. Für die meisten dieser Höfe steht der Erwerb in der Landwirtschaft nicht im Mittelpunkt, sondern die Landwirtschaft wird häufig hobbymäßig betrieben.

Stark rückläufig ist mit minus elf Prozent die Zahl der Betriebe in den Größenklassen von 5 bis 50 Hektar. Zahlenmäßig macht diese Gruppe mit 29.600 Betrieben einen Anteil von 54 Prozent an der Gesamtzahl der Betriebe aus. Sie setzt sich zusammen aus Betrieben, die im Haupt- und Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Besonders stark ist der Rückgang bei den größeren Höfen von 20 bis 50 Hektar, die vorwiegend haupterwerbsmäßig bewirtschaftet werden. Ihre Zahl sank um mehr als 2.500 oder 16 Prozent.

Betriebe mit mehr als 50 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche nehmen zahlenmäßig zu, insbesondere Höfe mit mehr als 100 Hektar. Ihre Zahl stieg um 31 Prozent von 1.500 auf 1.965. Mit den Betrieben wandert auch die landwirtschaftlich genutzte Fläche in die entsprechenden Größenklassen. In der Größenklasse von 50 Hektar an, hat die Fläche um fast 120.000 Hektar zugenommen. Damit bewirtschaften diese Betriebe, die zahlenmäßig nur einen Anteil von 19 Prozent ausmachen, 850.000 Hektar. Das entspricht 56 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Nordrhein-Westfalen.

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CDU/CSU: Gentechniknovelle schafft Verunsicherung statt Klarheit

Themen: Gentechnik,Umwelt — info @ 15:02

Gesetz ist in der vorgelegten Form nicht akzeptabel

Berlin (agrar.de) – Zum Kabinettsbeschluss eines novellierten Gentechnikgesetzes erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Bio- und Gentechnologie, Helmut Heiderich:

‚Die Bundesregierung will es so: statt Innovation und zukunftsrelevanter Technologie die Tür zu öffnen, wird sie zugeschlagen und verriegelt. Nicht anders kann man die Zustimmung des Kabinetts zu diesem Gesetzentwurf verstehen.

Der Entwurf von Bundesministerin Künast setzt zwar formal die Freisetzungsrichtlinie um und verknüpft sie zudem mit Vorgaben zur Koexistenz. De facto wird damit aber jede Anwendung wie auch Forschung der Grünen Gentechnik behindert.

Zu großer Verunsicherung werden die Regelungen zur Haftung führen. Nach Künasts Entwurf sollen Landwirte selbst dann haften, wenn sie sich noch so penibel an die Vorgaben der guten fachlichen Praxis und damit an die Vorsorgepflichten halten. Noch dazu soll willkürlich einer von mehreren herausgegriffen und haftbar gemacht werden können. Dies kann so nicht bleiben. Denn das damit auferlegte Risiko ist keinem Landwirt zumutbar und vollkommen unverhältnismäßig.

Mit der Vermengung von Sicherheitsaspekten und praktischen Fragen der Koexistenz, ergänzt von überbordender Bürokratie, wird im Ergebnis der Stillstand der Grünen Gentechnik in Deutschland zementiert. Damit widersprechen diese Vorgaben dem Ziel des Gesetzes, wonach alle Anbauformen gleichrangig behandelt und die Gentechnik gefördert werden sollen.

Vor allem aber wird das Gesetz im Ergebnis ermöglichen, dass gentechnisch verbesserte Produkte nach Deutschland importiert werden, während in Deutschland niemand von der Technologie profitieren wird.

Das Gesetz ist in der vorgelegten Form nicht akzeptabel. CDU und CSU werden sich dafür einsetzen, dass das Innovationsfeld Pflanzenbiotechnologie auch in Deutschland eine echte Chance bekommt.‘

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Ökologische Lebensmittelwirtschaft verlangt Nachbesserungen beim Gentechnikgesetz

Themen: Archiv,Bienen — info @ 14:02

Gentechnikgesetz kann den Anbau ohne Gentechnik nicht schützen. BÖLW verurteilt Versuche, noch vor Inkrafttreten eines Gesetzes durch ‚Erprobungsanbau‘ Fakten zu schaffen.

Berlin (agrar.de) – Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für ein neues Gentechnik-Gesetz (GenTG) beschlossen. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Spitzenverband der Verbände der landwirtschaftlichen Erzeuger, Verarbeiter und Händler von ökologischen Lebensmitteln, hält diesen Entwurf im Hinblick auf das Ziel des Gesetzes für unzureichend.

Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, erklärte dazu: ‚Vorrang muss der Schutz dessen haben, was die weitaus überwiegende Mehrzahl der Verbraucher und Landwirte fordert: Die Erzeugung von Lebensmitteln ohne Gentechnik. Der Entwurf ist jedoch nicht in der Lage, den Schutz der gentechnikfreien Produktion effektiv zu gewährleisten. Offenbar hat sich hier Wirtschaftsminister Clement durchgesetzt, der mehr den WTO-Druck der USA als die Interessen der eigenen Verbraucher im Auge zu haben scheint!‘

Löwenstein bezeichnete es vor diesem Hintergrund als einen Skandal, dass die Saatzuchtfirmen nun offenbar dabei sind, Sonderkonditionen für ‚experimentierfreudige‘ Landwirte zu stricken, um diese zum Einstieg in den Gentechnikanbau zu gewinnen. ‚Und dies, bevor gesetzliche Regelungen den Rahmen dafür abstecken!‘

Seine Forderungen zum Gentechnikgesetz macht der BÖLW insbesondere an folgenden, aus seiner Sicht entscheidenden Punkten fest:

1. Gesetzeszweck

Die EU Freisetzungs-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedsstaaten durch Gesetze ‚das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern‘. Es ist unverständlich, warum dieser für Landwirte und Verbraucher so entscheidende Satz nicht in der Formulierung des Gesetzeszweckes auftaucht.

2. Verbraucher und Landwirte brauchen Transparenz

Die im Entwurf vorgesehenen Prozeduren und Fristen zur Bekanntgabe eines Gentechnik-Anbaus sind intransparent und bürokratisch. Es kann nicht angehen, dass ein Bauer, der gentechnikfrei produzieren will, nur mit detektivischem Spürsinn und für teure Gebühren – und dann auch noch zu spät – herausfinden kann, ob in seiner Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Er ist für seinen Schutz ebenso wie für eventuelle spätere Schadensfälle dringend auf diese Information angewiesen. Der Öffentlichkeit wird erst gar kein Recht eingeräumt zu erfahren, wo Gen-Anbau stattfindet.

3. Haftung

Es ist zu begrüßen dass die Gentechnik-Anbauer für Schäden zu haften haben, die durch Auskreuzung und Vermischung entstehen. Die Regelung kann aber nicht greifen, wenn ein Schaden erst dann anzunehmen ist, wenn die gesetzlichen Schwellenwerte für Gentechnik-Verunreinigungen überschritten sind. Ein Lebensmittelverarbeiter wird einem Bauern nämlich nur dann sein Getreide abkaufen, wenn es so deutlich unter diesem Schwellenwert liegt, dass er trotz aller nach der Ernte noch möglichen Kontaminationen sicher unter dem Kennzeichnungsschwellenwert für das Endprodukt bleiben kann. Auch muss man sich fragen, welchen politischen Interessen es wohl zu verdanken ist, dass von einem durch Gentechnik-Industrie und Gentechnik-Anbauern gespeisten Haftungsfonds nicht mehr die Rede ist. Ein solcher Fonds könnte den geschädigten Bauern rasch und unbürokratisch entschädigen, ohne dass vor den Gerichten ein Krieg zwischen Nachbarn ausgetragen würde. Er könnte darüber hinaus für die Auskreuzungsüberwachung in Form von Analysen sorgen – die sonst von den Bauern bezahlt werden müssten, die keine Gentechnik einsetzen.

Die Handlungs- und Unterlassungspflichten für Gentechnik-Anbauer sollen in einer gesonderten Verordnung geregelt werden – diese liegt noch nicht vor. ‚Es wird entscheidend sein, ob hier ernst mit der Absicht gemacht wird, die Bauern vor der Gentechnik zu schützen und dafür zu sorgen, dass Aufwand und Kosten dieses Schutzes zugeordnet werden, wo sie hingehören: zu den Gentechnik-Landwirten und ihren Lieferanten aus der Saatgutindustrie‘, betonte Prinz zu Löwenstein. ‚“Es wäre ja auch absurd, wenn die Gentechnik die Produkte derjenigen teurer machen würde, die mit ihr nichts zu tun haben wollen: die Erzeugnisse der Ökobauern und der konventionellen Landwirte‘.

Der BÖLW-Vorsitzende wies darauf hin, dass der Dachverband bereits im Dezember einen detailliert ausformulierten Vorschlag für solche Regelungen vorgestellt hat.

‚Über eines darf man aber nicht hinwegtäuschen‘, machte Löwenstein klar: ‚Wenn die Gentechnik einmal Einzug auf unsere Äcker gehalten hat, dann gibt es kein Zurück mehr. Dann geht es allenfalls noch darum, ob man Schwellenwerte einhalten kann oder nicht. Das Beispiel der Imker zeigt deutlich, dass es einen absoluten Schutz nicht gibt vor einer Technologie, die Gene technisch manipuliert um sie dann in lebenden Organismen in die Umwelt zu entlassen!

Die Verbraucher müssen nun durch ihr Kaufentscheidung und die Landwirte durch ihre Anbauentscheidung tun, was die Politik in Europa und Deutschland nicht fertig bringt: den Einzug der Gentechnik in unsere Landwirtschaft und unsere Landschaft aufhalten!‘

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Goldmann: FDP mit eigenem Gesetzentwurf zu den landwirtschaftlichen Altschulden

Themen: Archiv — info @ 13:02

Berlin (agrar.de) – Zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur endgültigen Lösung des Problems der landwirtschaftlichen Altschulden in den neuen Ländern erklärt der ernährungs- und agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

‚Die FDP hat heute einen eigenen Gesetzentwurf zur endgültigen Regelung der landwirtschaftlichen Altschulden in den Bundestag eingebracht.

Die FDP hat heute einen eigenen Gesetzentwurf zur endgültigen Regelung der landwirtschaftlichen Altschulden in den Bundestag eingebracht.

Die Bundesregierung erwartet mit ihrem Gesetzentwurf lediglich Netto-Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 370 Millionen Euro, was nicht einmal 20 Prozent der bestehenden Altschulden ausmacht. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen die Betriebe in einem äußerst bürokratischen Verfahren individuell auf ihre Leistungsfähigkeit geprüft werden. Das ist ungerecht den Betrieben gegenüber, die gut gewirtschaftet haben und jetzt leistungsfähiger sind als die Betriebe, die in den letzten Jahren nicht so erfolgreich am Markt agierten. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab.

Die FDP fordert stattdessen eine unbürokratische, pauschale Rückzahlung der Altschulden. Die Kernpunkte unseres Gesetzentwurfes sind:

– Die Ablösung der Altschulden erfolgt in Höhe von 33 Prozent der real bestehenden Altschulden.

– Die Rückzahlung der reduzierten Altschulden bei kapitalmäßiger Verzinsung erfolgt innerhalb von fünfzehn Jahren.

– Der auf der Grundlage des DM-Bilanzgesetzes zwischen dem Altschuldner und der Gläubigerbank vereinbarte Rangrücktritt bleibt bestehen.

– Das Kreditinstitut geht in Höhe der reduzierten Altschulden in Vorleistung und zahlt dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser Höhe.

– Das Ausfallrisiko für Zins und Tilgung der reduzierten Altschulden im Insolvenzfall trägt der Bund. Wir gehen hier von circa 5-10 Prozent der Betriebe aus.

Damit erwarten wir Einnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von rund 600 Millionen Euro.‘

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IVA zum Gentechnik-Gesetz: Innovationsoffensive des Bundeskanzlers bleibt Lippenbekenntnis

Themen: Gentechnik,Umwelt,Verbände — info @ 12:02

Frankfurt/Main (agrar.de) – Mit großem Bedauern nehmen die Anbieter von Grüner Gentechnik zur Kenntnis, dass der Entwurf der Gentechnik-Novelle heute unverändert das Bundeskabinett passiert hat. ‚Die Innovationsoffensive des Bundeskanzlers wird damit erneut als Lippenbekenntnis entlarvt‘, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar (IVA) in Frankfurt, Oskar Böttcher. Die Haltung von Verbraucherschutzministerin Renate Künast, die den Schutz vor dieser innovativen Technologie als den Hauptzweck des Gentechnik-Gesetzes bezeichnet, sei rückwärtsgewandt. In der jetzigen Form werde es sowohl in Unternehmen der Biotechnologie-Branche als auch in der Landwirtschaft Arbeitsplätze vernichten. Wenn das Gesetz die Koexistenz der Anbauformen ermöglichen solle, so Böttcher, müsse es auch der Grünen Gentechnik eine faire Chance einräumen. Der vorgelegte Entwurf lasse das in der Praxis nicht zu.

‚Diese Pflanzensorten sind vor ihrer Zulassung intensiver als alle konventionellen Züchtungen von Behörden geprüft und nur dann zugelassen worden, wenn sie sicher für Mensch und Umwelt sind. Es steht in eklatantem Widerspruch dazu, diese Sorten zu stigmatisieren, sobald sie zum Einsatz kommen sollen‘, ergänzt Regina Fischer, Gentechnik-Expertin des IVA. ‚Das Gesetz polarisiert, anstatt zu integrieren; es sichert nicht den Frieden auf den Dörfern, sondern schafft permanent Konflikte.‘

Der IVA fordert die an den Beratungen beteiligten Ausschüsse des Bundestages und den Bundesrat auf, darauf zu drängen, dass die Freisetzungsrichtlinie der EU unverändert umgesetzt wird und auf nationale Sonderwege, die zu Wettbewerbsnachteilen für die Anbieter und Nutzer Grüner Gentechnik in Deutschland führen, zu verzichten. Das gilt insbesondere für die Haftungsfrage. Der IVA bekräftigt, dass die bestehenden zivilrechtlichen Regelungen einen ausreichenden Schutz für Landwirte bieten, die auf Grüne Gentechnik verzichten wollen.

Der Industrieverband Agrar mit Sitz in Frankfurt am Main ist der Zusammenschluss von Unternehmen der agrarchemischen und agrarbiologischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 50 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie.

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Wald- und Forstwirtschaft – Energien für die Zukunft

Themen: Archiv — info @ 11:02

Waldbesitzerpräsident beim Perspektivforum zum Ausbau der Bioenergie

Berlin (agrar.de) – ‚Im Wald und der Forstwirtschaft stecken Energie und damit Zukunft für unser Land. Es gilt, dieses Potential verantwortungsvoll, also nachhaltig zu nutzen,‘ sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW), Michael Prinz zu Salm-Salm, am Rande seines Vortrages beim Perspektivforum ‚Ausbau der Bioenergie – im Einklang mit dem Natur- und Umweltschutz‘ des Bundesverbandes Bioenergie und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe am 10.2.2004 in Berlin.

Trotz des allerorten geäußerten Interesses an nachwachsenden Rohstoffen sei es bisher nicht gelungen, den Negativtrend bei den Betriebsergebnissen der Forstbetriebe zu stoppen. Selbst so ehrgeizige Vorhaben wie die Charta für eine verstärkte Holzverwendung verlören durch eine zögerliche Umsetzung an Wirkung.

‚Wenn der Ausbau der Bioenergie bzw. der nachwachsenden Rohstoffe gelingen soll, muss das Holz bei der Novellierung des EEG angemessen berücksichtigt werden. Außerdem darf die Branche nicht durch die Pläne zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes verunsichert werden. Der Widerspruch ist offensichtlich: Zum einen der Wunsch nach Förderung Erneuerbarer Energien – das ist die Forstwirtschaft, die den nachwachsenden Rohstoff Holz bereitstellt – und zum anderen wachsende Begehrlichkeiten bei der Reglementierung der Waldbewirtschaftung. Das kann nicht gut gehen!‘, so Salm.

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Sonnleitner: Tierhalter werden durch Kombimodell zum Verlierer der Agrarreform

Themen: Archiv — info @ 11:02

Bonn (agrar.de) – Auf der Wissenschaftlichen Akademietagung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) in Bonn sprach sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner erneut entschieden gegen das von der Bundesregierung vorgeschlagene Kombimodell aus, da es vor allem die tierhaltenden Landwirte in Deutschland im Vergleich zu ihren EU-Konkurrenten ‚unvermeidlich benachteiligt‘. Da es grundsätzlich kein optimales und kein gerechtes Entkopplungsmodell gebe, habe der DBV klare Zielsetzungen und Prioritäten gesetzt. Vor dem Hintergrund der deutschen Landwirtschaft müssten in dem Entkopplungsmodell vor allem die Milch- und Tierprämien auf einzelbetrieblicher Basis in die Betriebsprämie eingehen. Eine Umverteilung auf die Fläche dürfe es nicht vor 2009, bei Milch nicht vor 2012 geben, erklärte Sonnleitner. Er zeigte Zuversicht, dass diese Zielsetzungen und Anliegen auch im Bundesrat Anerkennung fänden.

Sonnleitner verwahrte sich dagegen, dass dem Berufsstand unterstellt würde, Besitzstände durch eine möglichst lange Beibehaltung des Betriebsmodells wahren zu wollen. Man wende sich jedoch gegen willkürliche Umverteilungen, damit getätigte Investitionen nicht schlagartig entwertet werden, wie dies mit dem im Gesetzentwurf der Bundesregierung entwickelten Kombimodell bezweckt werde. Den Kardinalfehler jeder Entkopplung sieht Sonnleitner in der Schaffung neuer ‚Vermögenswerte‘. Auch ein noch so ausgefeiltes Kombimodell mit Gleitflug in ein regionales Prämienrecht würde handelbare Prämienrechte nicht verhindern. Deshalb habe der Bauernverband sich immer gegen eine Umwandlung der Direktzahlungen in Prämienrechte gewehrt und ihre Bindung an den jeweils aktuellen Bewirtschafter bzw. Tierhalter wie im Betriebsmodell gefordert.

Sonnleiter forderte die Agrarökonomen wie den Wissenschaftlichen Beirat auf, sich hierzu klarer zu äußern. Denn die Alternative Betriebs- oder Regionalmodell sei keine verteilungspolitische Frage. Vielmehr entständen erhebliche Auswirkungen auf die Markt- und Angebotsentwicklungen, stellte Sonnleitner fest. Das Bild der zukünftigen Landwirtschaft würde sich durch die Entkopplung erheblich verändern. Auch Marktverzerrungen in erheblichem Ausmaß würden entstehen, wenn zum Beispiel die EU-Mitgliedstaaten völlig unterschiedliche Entkopplungsmodelle anwenden würden und zugleich von Land zu Land sehr unterschiedliche Teile der Tierprämien gekoppelt blieben. Diese Gefahr habe EU-Agrarkommissar Franz Fischler ebenfalls anerkannt und davor kürzlich in einem Schreiben an die Landwirtschaftsminister der EU-Mitgliedstaaten gewarnt.

Das von Bundesministerin Künast entworfene Kombimodell sei nicht akzeptabel, da es die Tierhalter in ihrer Wirtschaftskraft schwäche, betonte Sonnleitner. Auch seien unterschiedliche Zahlungsansprüche zweier gleich großer Betriebe aus seiner Sicht notwendig und künftig auch gerechtfertigt, wenn es unterschiedliche Tierbestände auf diesen Betrieben gebe. Ein reiner Flächenmaßstab werde sich, auch wenn dies in Deutschland diskutiert werde, in Europa auf Dauer nicht durchsetzen, da die Strukturen zu verschieden seien. Außerdem, so Sonnleitner, wäre Deutschland am Ende finanzieller Verlierer einer solchen Entscheidung.

Sonnleitner erhofft sich von der Wissenschaftlichen Akademietagung, die der DBV zusammen mit der Andreas Hermes Akademie veranstaltet, ’neue Denkanstöße‘ zur Verknüpfung von Umweltleistungen mit den Direktzahlungen, also zur so genannten Cross Compliance. Denn die Tragweite von Cross Compliance werde häufig unterschätzt. Außer der Gefahr eines enormen bürokratischen Aufwandes gäbe es grundsätzliche Zweifel, ob durch eine einzige Einkommensbeihilfe, nämlich die Betriebsprämie, gleichzeitig mehrere Ziele erreicht werden könnten, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit, die umwelt- und naturschutzgerechtere Erzeugung und die Forderung der Lebensmittelsicherheit. Sonnleitner forderte von Bund und Ländern, Cross Compliance eindeutig auf die gute fachliche Praxis und geltendes Fachrecht zu beschränken, was auch Ziel der EU-Verordnung sei, die von „Grund- und Mindestanforderungen“ ausgehe. Das System werde nur handhabbar, wenn man sich zudem auf wenige fachlich begründete, repräsentative und auch auf den Betrieb überprüfbare Kriterien beschränke.

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BUND: Gentech-Gesetz unzureichend

Themen: Archiv — info @ 11:02

Bundesregierung lässt gentechnikfreie Landwirtschaft im Stich / BUND fordert Nachbesserungen am Gentechnikgesetz

Berlin (agrar.de) – Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat das heute vom Bundeskabinett verabschiedete Gentechnikgesetz kritisiert. Mangelhaft seien vor allem die Bestimmungen zur Anbaupraxis, zur Haftung und zu Standortregistern. Wenn das Gesetz nicht entscheidend nachgebessert werde, drohe die schleichende Ausbreitung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und das Aus für die gentechnikfreie Landwirtschaft.

Doris Tropper, stellvertretende BUND-Vorsitzende: ‚Die Bundesregierung setzt auf eine Risikotechnologie, die kaum einer will und die niemandem etwas bringt – außer einer Handvoll Agro-Konzernen. Bauern, die für die große Mehrheit der Verbraucher ohne Gentechnik produzieren wollen, gewährt sie keinen ausreichenden Schutz. Damit gefährdet die Bundesregierung die Wettbewerbsvorteile der gentechnikfreien Landwirtschaft. Das Gentechnikgesetz könnte zum Innovationskiller des Jahres werden.‘

Für die Mängel des Gesetzes machte der BUND vor allem Wirtschaftsminister Clement und Forschungsministerin Buhlman verantwortlich. Sie hätten das Interesse der Gentech-Industrie am Anbau von GVO über die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte gestellt. Bei den anstehenden Verhandlungen des Gesetzes im Bundesrat könnten Umwelt- und Verbraucherschutz durch CDU- und FDP-geführte Länder weiter geschwächt werden. Agrarländer wie Baden-Württemberg und Bayern hätten sich bereits dagegen ausgesprochen, Gentech-Landwirte in die Pflicht zu nehmen.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnik-Expertin: ‚Wenn das Gentechnikgesetz die Verunreinigung von Landwirtschaft, Nahrungskette und Umwelt auf Dauer verhindern soll, müssen die Pflichten der Gentech-Landwirte umgehend definiert werden. Nach dem Verursacherprinzip müssen sie die Verantwortung dafür tragen, dass die Felder ihrer Nachbarn nicht kontaminiert werden. Vor Gericht darf die Beweislast nicht auf die geschädigten Bauern fallen. Informationen über Standorte gentechnisch veränderter Pflanzen müssen der Öffentlichkeit frühzeitig und unbürokratisch zugänglich sein.‘

Ein ausführlicher BUND-Kommentar zum Gentechnikgesetz steht im Netz zur Verfügung. Mit der Aktion ‚Faire Nachbarschaft‚ unterstützt der BUND Bauern beim Einrichten von gentechnikfreien Regionen.

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