Schlachthofbetreiber wegen Einschleusung ausländischer Arbeiter vor Gericht
Damme (agrar.de) – Am 8. Juni 2004 begann das Verfahren gegen einen Versmolder Kaufmann und zwei Geschäftsführer eines Schlachthofs in Essen/Oldenburg wegen des Einschleusens von ausländischen Arbeitskräften. Wie die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN) berichtet hatte das Oldenburger Landgericht zu diesem Zeitpunkt ein konkretes Strafangebot gemacht, das die drei Angeklagten abgelehnt haben.
Die Beschuldigten sollen mehr als 1.000 rumänische Arbeiter illegal beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden für die Sozialversicherungsträger auf 5,9 Mio. Euro. Als Vermittler und Verleiher der Billig-Arbeitskräfte soll der Kaufmann fungiert haben. Er sitzt bereits seit mehr als sieben Monaten in Untersuchungshaft.
Die beiden Mitangeklagten Geschäftsführer hätten als Gesellschafter des Schlachthofes die angebotenen Billig-Arbeitskräfte aus grobem Eigennutz bereitwillig für sich arbeiten lassen, so die Anklage. Den Sozialversicherungsträgern gegenüber seien alle illegal beschäftigten Ausländer verschwiegen worden.
Die Staatsanwaltschaft legt den Tatzeitraum von 1999 bis Dezember 2003 fest. Der Versmolder Kaufmann trat in dieser Zeit als Generalbevollmächtigter von rumänischen Firmen auf, die Arbeiter im Rahmen von so genannten Werkverträgen in Deutschland beschäftigen.
Werden die Ausländer auf Grundlage dieser Werksverträge eingesetzt, entstehen den deutschen Firmen, die diese Arbeitskräfte beschäftigen, außer dem vereinbarten Lohn keine Kosten. In den Werksverträgen sind die Arbeiten, die die Arbeitskräfte verrichten dürfen, detailliert beschrieben.
Die Kammer hatte den Angeklagten bereits am 8. Juni 2004 ein konkretes Strafangebot unterbreitet: Bei einem Geständnis könnte der Kaufmann mit einer Freiheitsstrafe von drei ein halb Jahren und einer Geldstrafe von ca. 300.000 Euro rechnen. Einer der beiden Schlachthof-Geschäftsführer könnte mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und mit einer Geldstrafe von ca. 600.000 Euro rechnen. Gegen den anderen Geschäftsführer würden zwei Bewährungsstrafen sowie eine Geldstrafe von rund 550.000 Euro.
Als Anreiz hatten die Richter den Angeklagten in Aussicht gestellt, alle weiteren Ermittlungsverfahren, die noch gegen sie anhängig seien, einzustellen, falls sie das Angebot annehmen würden.
Hätten die Angeklagten das Angebot angenommen und damit ihre Schuld eingestanden, hätten die Sozialversicherungsträger von den Angeklagten die 5,9 Mio. Euro geschuldete Sozialversicherungsbeiträge eingefordert. Der Versmolder Kaufmann hätte überdies noch ein Steuerschuld in Millionenhöhe zu begleichen.
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