11. Februar 2004

Bulmahn zum Gentechnik-Gesetz: Interessen von Forschung und Verbraucherschutz ausgewogen

Themen: Archiv — info @ 10:02

Berlin (agrar.de) – Nach Ansicht von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn schafft das neue Gentechnik-Gesetz eine gute Grundlage für die Forschung. ‚Wir schaffen die notwendige Rechtssicherheit für die Forschung“, sagte Bulmahn in Berlin. Deutschland sei das erste große Land in der Europäischen Union, das die europäische Richtlinie für die grüne Gentechnik umsetze. ‚Wir haben damit die Interessen der Forschung und des Verbraucherschutzes in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht‘, sagte Bulmahn.

Die Förderung von Forschung und wirtschaftlicher Nutzung seien als Ziel im Gentechnik-Gesetz verankert. ‚Dies ist ein wichtiges Signal für die Biotech-Branche in Deutschland‘, sagte die Ministerin. Außerdem seien die Verfahren für gentechnische Arbeiten im Labor vereinfacht worden. Die Voraussetzungen für Genehmigungen würden klar berechenbar und wissenschaftlich nachprüfbar geregelt. Ziel des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes sei es, keine Form der Landwirtschaft auszuschließen.

‚Dies ist ein Schritt in die Richtung, die verschiedenen Anbauformen, ob mit oder ohne Gentechnik gleichberechtigt nebeneinander zu ermöglichen‘ betonte Bulmahn. Eine kontrollierte Marktzulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen und Produkten sei jetzt möglich. ‚Wir gehen mit den Potentialen der Gentechnik verantwortungsvoll um, müssen aber auch die Chancen und Potentiale dieser Schlüsseltechnologie sehen und nutzen‘, sagte Bulmahn.

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