29. Oktober 2003

Belastung für die Thüringer Landwirte durch Bundes-Haushaltsbegleitgesetz 2004

Themen: Archiv — info @ 12:10

Erfurt (agrar.de) – Den Landwirten in Thüringen drohen wegen der im Rahmen des Bundes-Haushaltsbegleitgesetzes vorgesehenen Kürzungen erhebliche finanzielle Einschnitte. Insbesondere die Regelungen zum Steuersatz für Agrardiesel und zur Landwirtschaftlichen Krankenversicherung werden die Einkommen der Bauern belasten. Das erklärte Stefan Baldus, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt.

Ab dem 1. Januar 2004 ist eine durchschnittliche Erhöhung des Steuersatzes für Agrardiesel um 56 Prozent geplant. Die Betriebe können dann die günstigere Steuer für Agrardiesel nur noch bis zu einer Höchstmenge von 10.000 Litern je Jahr geltend machen. Alle Unternehmen mit einer Fläche von mehr als etwa 100 ha sind davon betroffen. In Thüringen bewirtschaften diese Betriebe über 90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen. ‚Durch die Deckelung der Steuervergünstigung kommt auf die Landwirte eine Erhöhung der Steuerbelastung um mehr als 15 Millionen zu‘, so der Staatssekretär.

Für die Krankenversicherung der Landwirte sieht das Gesetz zwei Schritte vor. Erstens soll der Kostenbeitrag des Bundes für Landwirte im Ruhestand gesenkt werden. Und zweitens ist zusätzlich für 2004 die einmalige Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses für die Landwirtschaftliche Krankenkasse um 120 Mio. Euro geplant. Die entstehende Finanzierungslücke soll aus den Betriebsmitteln der Krankenkassen und über Beitragserhöhungen bei den pflichtversicherten Landwirten finanziert werden.

Insbesondere die einmalige Kürzung in 2004 belastet die Landwirte in Thüringen. Die Kürzung muss nahezu vollständig aus Beitragserhöhungen finanziert werden. Im Ergebnis steigen im Jahr 2004 die Beiträge um 26 %. Das sind je Beitragsklasse etwa 90 bis 135 Euro pro Person und Monat. Damit steigen die Beiträge von jetzt 284 Euro auf bis zu 375 Euro bis 420 Euro pro Person und Monat. Diese Änderungen betreffen vor allem die Familienbetriebe. Von den etwa 28.000 in der Landwirtschaft Thüringens beschäftigten Personen sind etwa 9.000 betroffen.

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat sich daher an die Arbeitsgruppe ‚Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft‘ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag mit der Bitte gewandt, den vorgesehenen Belastungen der ohnehin schon durch die Witterungseinflüsse teils in Existenznot gebrachten Landwirte nicht zuzustimmen.

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Bayern: Investitionsschub für artgerechte Tierhaltung

Themen: Archiv — info @ 11:10

München (agrar.de) – Das bayerische Umstellungsprogramm für artgerechte Tierhaltung hat bei den Landwirten im Freistaat einen gewaltigen Investitionsschub ausgelöst. Wie Landwirtschaftsminister Josef Miller in einer Abschlussbilanz mitteilte, wurden in den vergangenen zwei Jahren aus Mitteln der Verbraucherinitiative Bayern insgesamt 1482 Förderanträge mit einem Fördervolumen von knapp 40 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt werden damit Investitionen in Höhe von mehr als 180 Millionen Euro ausgelöst. 85 Prozent der Anträge entfallen auf die Milchviehhaltung, zehn Prozent auf die Rindermast. Der Rest verteilt sich abgestuft auf Geflügel-, Schweine-, Schaf- und Ziegenhaltung. Schwerpunkt ist Schwaben mit 440 Anträgen, gefolgt von Oberbayern mit 397 und der Oberpfalz mit 208. Das Programm hat laut Miller besonders artgerechte Haltungsformen weiter voran gebracht. Zugute kommt die Umstellung aber nicht nur den Tieren, denn: ‚Zukunftsfähige Investitionen sind für die Landwirte unverzichtbar, um die Existenz ihrer Betriebe zu sichern.‘ Außerdem profitiere von den Aufträgen die angeschlagene Bauwirtschaft im ländlichen Raum.

Das Bayerische Umstellungsprogramm zielt nach Auskunft des Ministers vor allem auf eine Verbesserung des Tierschutzes, der Tierhygiene und des Umweltschutzes ab. Grundlage sind fachliche Leitlinien, die vom Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit Verhaltensforschern, Tierzuchtexperten, Baufachleuten und Landtechnikern erstmals in Deutschland für alle wichtigen Nutztierarten festgelegt wurden. Zuschüsse gibt es z. B. in der Milchviehhaltung für Laufställe mit wärmegedämmten Liegeflächen oder den Bau eines Außenklimastalls. Bei Schweinen wird erhöhtes Platzangebot, separate Liegebereiche und Gruppenhaltung gefördert, bei Geflügel Boden- und Volierenhaltung mit Kaltscharrraum sowie Freilandhaltung. Das nach BSE angelaufene, zunächst bis Ende 2002 befristete bayerische Sonderprogramm ist nach einer Verlängerung am 30. Juni ausgelaufen. Bewilligungen waren aber bis Mitte Oktober möglich. Inhaltlich wurde das Programm laut Miller inzwischen weitgehend vom Bund übernommen. Umstellungswillige Bauern werden künftig aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe gefördert – allerdings zu anderen Konditionen.

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BBV zur EU-Agrarreform: Bäuerliche Unternehmerfamilien stärken

Themen: Archiv — info @ 10:10

Präsidium verabschiedet Eckpunkte zur nationalen Umsetzung

München (agrar.de) – Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat am Montag Eckpunkte zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform verabschiedet. Die Empfehlungen dafür hatten die vier BBV-Fachausschüsse für tierische Veredelung, pflanzliche Erzeugung, Agrarpolitik und Sonderkulturen sowie Vertreter des Zentralverbandes der Milcherzeuger Bayern in ihrer gemeinsamen Sitzung am 21. Oktober 2003 in Herrsching vereinbart. Damit wurden die Grundsatzpositionen zur nationalen Umsetzung weiterentwickelt, die der Bayerische Bauernverband bereits Ende Juli 2003 erarbeitet hatte.

Betriebsindividuelles Modell

Bäuerliche Unternehmerfamilien zu stärken und den Schaden für die bayerische Landwirtschaft zu begrenzen müsse nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes bei der nationalen Umsetzung eindeutig im Vordergrund stehen. Eine vollständige Entkoppelung nach dem betriebsindividuellen Modell sei hierfür grundsätzlich geeignet. In der Diskussion um die Entkoppelung sei zu beachten, dass spätestens 2009 eine erneute Halbzeitbewertung ansteht, bei der Markt- und Marktordungsveränderungen zu berücksichtigen sind.

Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müsse auch berücksichtigt werden, wie wichtige Wettbewerber (z.B. Frankreich, Österreich) die nationalen Spielräume nutzen. ‚Die Milchprämie ist zum spätest möglichen Zeitpunkt zu entkoppeln und dann betriebsindividuell zuzuteilen, so dass leistungsstarke Milchbetriebe im Acker- und Grünland nicht zusätzlich geschwächt werden. Die Modulationsmittel in Bayern sind vorrangig für Milchbetriebe, unter besonderer Berücksichtigung des Grünlands, einzusetzen, da diese von den Reformbeschlüssen am stärksten betroffen sind‘, empfiehlt das BBV-Präsidium.

Attraktive Kulturlandschaft garantieren

Von großer Bedeutung sei der Erhalt von Agrarumweltprogrammen und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete. Diese Maßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die flächendeckende Landbewirtschaftung und das bestehende attraktive Kulturlandschaftsbild in Bayern zu gewährleisten. Hier stehen in Bayern durchschnittlich 190 Euro je Hektar an bestehender Grünlandförderung auf dem Spiel. Diese wichtigen Programme dürften weder durch das Grünlanderhaltungsgebot noch durch nationale Verschärfungen bei der Umsetzung von Cross Compliance (Verknüpfung der EU-Direktzahlungen mit Standards in Umwelt-, Tierschutz etc.) ausgehebelt bzw. eingeschränkt werden. Darüber hinaus sei die Bündelung von Kontrollen wichtig, so dass letztendlich nicht mehr als ein Kontrollvorgang je Betrieb erfolgt. Unsinnige Doppelkontrollen seien unbedingt zu vermeiden.

Die ausführliche Stellungnahme des Präsidiums ist im Internet abrufbar.

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Heiderich: Künast greift in Forschung der Grünen Biotechnologie ein

Themen: Archiv — info @ 10:10

Berlin (agrar.de) – Zur Entscheidung der Bundesministerin Künast, Freisetzungsversuche der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) im Obstanbau nicht zu genehmigen, erklärt der Bio- und Gentechnik- Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Helmut Heiderich:

‚Mit dem Verbot der Freisetzung zur weiteren Erforschung von genetisch veränderten, möglicherweise krankheitsresistenten Apfelbäumen greift Bundesministerin Künast persönlich in ein langjähriges Forschungsvorhaben der zum eigenen Ressort gehörigen BAZ ein. In einer noch nie da gewesenen Art und Weise setzt sich Ministerin Künast über jegliche Verfahrensregeln und Rechtsnormen hinweg. Eine offizielle Stellungnahme und Begründung ihres Verhaltens steht noch immer aus. Und dies alles nur, weil es sich um ein gentechnisches Verfahren zur Züchtung resistenter Apfelsorten handelt.

Das Verhalten der Ministerin zeigt überdeutlich, dass ihre innovationsfeindliche Politik rein ideologisch motiviert ist: Denn sie setzt sich mit dem Verbot über mehrere wissenschaftliche Empfehlungen aus ihrem eigenen Haus hinweg. Sie fügt damit überdies der Grünen Biotechnologie in Deutschland Schaden zu. Denn willkürliche Entscheidungen eines Ministers schaden dem Faktor Rechtssicherheit, der für die Biotechnologie aufgrund der vielen Genehmigungsverfahren außerordentlich wichtig ist.

Die ZKBS (Zentrale Kommission für biologische Sicherheit) – das Sachverständigengremium des für die Genehmigung zuständigen Robert-Koch-Institutes (RKI) – hatte bereits Anfang Oktober grünes Licht für den Versuch gegeben, da die Experten keine Gefährdung für die Umwelt erkennen konnten. Die Freisetzungsversuche wären ein entscheidender Schritt gewesen, um die bisherigen Forschungsergebnisse überprüfen und verbessern zu können.

Nicht nachvollziehbar ist diese Entscheidung auch deshalb, da das BMVEL in einem Papier: ‚Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika‘ (Februar 2003) gerade auf die positiven Möglichkeiten der gentechnischen Züchtung hingewiesen hatte. Deshalb hatte die BAZ ‚die Anstrengungen verstärkt auf den gentechnischen Ansatz konzentriert‘. Denn die konventionell auf Resistenz gezüchteten Sorten hätten ‚aufgrund mangelnder Akzeptanz durch den Handel bislang wenig Eingang in den Anbau gefunden‘, weil damit ‚die derzeitigen Qualitätskriterien der marktfähigen Sorten im Erwerbsanbau nicht erreicht werden.‘ Mit anderen Worten: konventionelle Züchtung kommt hier nicht weiter, um den Feuerbrand bei Äpfeln zu bekämpfen.

An zwei Standorten in Quedlinburg und Dresden war in einem auf die nächsten 20 Jahre angelegten Versuch geplant, neue gentechnisch erzeugte Resistenzen gegen die Pilzerreger Feuerbrand, Mehltau und Apfelschorf zu entwickeln, um die bisherigen sehr aufwendigen 15-20 Spritzungen im Obstbau zu reduzieren.

Mit dieser Entscheidung versucht Ministerin Künast erneut, wie auch schon bei den Entwürfen zur Novellierung des Gentechnikgesetzes, an die Stelle der wissenschaftlichen Beurteilung ihre forschungs- und innovationsfeindliche Ideologie zu setzen. Für den Biotechnikstandort Deutschland und speziell die auf die Biotechnologie setzenden neuen Bundesländer ist dies das falsche Signal, nämlich ein erneutes Negativ-Signal.

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28. Oktober 2003

Mecklenburg-Vorpommern: Niedriger Kartoffelertrag

Themen: Archiv — info @ 14:10

Schwerin (agrar.de) – Der Kartoffelertrag des Jahres 2003 wird sich nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes auf etwa 334 Dezitonnen pro Hektar belaufen und damit 8 Prozent unter dem Vorjahresertrag liegen.

Unter Zugrundelegung der um 4 Prozent ausgedehnten Anbaufläche ergibt sich derzeit eine Erntemenge von gut 534.000 Tonnen, das sind 4 Prozent weniger als im Jahr 2002.

Die teilweise extrem trockene Witterung der Sommermonate verursachte gebietsweise erhebliche Ertragsrückgänge. Aber auch ein starker Läusebefall setzte den Kartoffeln neben der Hitze und der Trockenheit zu. Hinsichtlich des Stärkegehaltes ist aufgrund der reichlichen Sonneneinstrahlung mit eher überdurchschnittlichen Werten zu rechnen.

Gegenüber dem Jahr 2002 hat sich die Gesamtkartoffelfläche um 4 Prozent auf 16.000 Hektar vergrößert.

Der durchschnittliche Kartoffelertrag im Land beläuft sich auf etwa 334 Dezitonnen pro Hektar, was einem Minus von 8 Prozent zum Vorjahr und einem Rückgang um 4 Prozent zum mehrjährigen Mittel entspricht. Im Rahmen der Besonderen Ernteermittlung wurden Erträge zwischen 150 und mehr als 650 Dezitonnen pro Hektar ermittelt. Auch zwischen den Landkreisen gab es zum Teil erhebliche Ertragsdifferenzen.

Die Anbaufläche von Frühkartoffeln hat sich von 90 Hektar auf 85 Hektar reduziert. Da diese Kartoffeln früher gerodet werden, waren sie nicht so stark durch die Trockenheit beeinflusst. Der Frühkartoffelertrag liegt 2003 bei 302 Dezitonnen pro Hektar und entspricht damit dem Vorjahresergebnis.

Mecklenburg-Vorpommern hat nach Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen die viertgrößte Anbaufläche an Kartoffeln Deutschlands. In Niedersachsen befinden sich allein 44 Prozent der Kartoffelanbaufläche, in Mecklenburg-Vorpommern hingegen nicht einmal 6 Prozent.

Ende September 2003 betrug der vorläufige Durchschnittsertrag in Deutschland etwa 349 Dezitonnen pro Hektar (2002: 391,2 Dezitonnen pro Hektar). Die Gesamterntemenge wurde zu diesem Zeitpunkt auf unter 10 Millionen Tonnen Kartoffeln geschätzt.

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NRW: „Marktführer Holzpellets“ neu erschienen

Themen: Archiv — info @ 14:10

Düsseldorf (agrar.de) – Der neue ‚Marktführer Holzpellets‘ der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW bietet eine solide Informationshilfe bei der Entscheidung für eine Holzpelletheizung. Er fasst auf über 100 Seiten die in Nordrhein-Westfalen vorhandene Kompetenz bei der Brennstoffherstellung, dem Vertrieb sowie der Anlagen- und Installationstechnik zusammen. Darüber hinaus enthält er alle wesentlichen Informationen zu den an der Aktion beteiligten Unternehmen, Institutionen und Verbänden.

‚Aktion Holzpellets‘ heißt die landesweite Werbekampagne, die im Februar 2003 gestartet wurde. Um Holz-Pelletheizungen einen größeren Marktanteil zu verschaffen, hat die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW die Aktion gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie in Kooperation mit der Energieagentur NRW ins Leben gerufen. Die Kampagne ist einzigartig in Deutschland. Ihr Ziel ist, mit Anlagenherstellern, Pelletproduzenten, dem Handel, handwerklichen Fachbetrieben, Institutionen und Verbänden dieser innovativen Heiztechnik zum breiten Durchbruch zu verhelfen.

Mittlerweile gibt es ca. 15.000 installierte Pelletheizungen in Deutschland, davon knapp 1.000 in Nordrhein-Westfalen. Diese Zahlen belegen, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher und auch Unternehmen einen eigenen Beitrag zur CO2-Minderung leisten wollen und sich immer häufiger für diese moderne klimaschonende Heiztechnik entscheiden.

Der neue ‚Marktführer Holzpellets‘ kann bei der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW unter der Fax-Nr.: 0211-4566-425 kostenlos angefordert werden.

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Agraraußenhandel gewinnt an Fahrt

Themen: Archiv — info @ 13:10

EU-Nachbarn bleiben in der ersten Jahreshälfte die wichtigsten Handelspartner

Hannover (agrar.de) – Für Agrarprodukte hat sich der Schlagbaum im ersten Halbjahr 2003 wieder häufiger gehoben. Von Januar bis Juni haben die Deutschen jenseits der Grenzen Agrar- und Ernährungsgüter im Wert von insgesamt rund 21 Milliarden Euro eingekauft. Das waren 5,4 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2002, zitiert der Landvolk-Pressedienst vorläufige Angaben des Statistischen Bundesamtes.

Am begehrtesten waren mit einem Wert von 13,5 Milliarden Euro Produkte aus den EU-Nachbarländern, aus Drittländern wurden landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von 7,5 Milliarden Euro eingekauft. Im gleichen Zeitraum exportierten die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft Produkte im Wert von insgesamt 14,6 Milliarden Euro ins Ausland, das waren 3,7 Prozent mehr als in der ersten Jahreshälfte 2002. Wichtigste Abnehmer waren wiederum mit einem Warenwert von 10,8 Milliarden Euro die EU-Länder, an Drittländer gingen Produkte im Wert von 3,8 Milliarden Euro. Das deutsche Agraraußenhandelsdefizit hat sich demnach in der ersten Jahreshälfte auf 6,4 Milliarden Euro erhöht.

Die wichtigsten Handelspartner für deutsche Agrarprodukte sind nach wie vor die EU-Länder, rund zwei Drittel des gesamten Warenaustausches wickeln die Deutschen mit ihren EU-Kollegen ab. Diese importierten in der ersten Jahreshälfte wertmäßig 7,3 Prozent mehr Ware als 2002 und führten im Gegenzug 6,2 Prozent mehr Produkte nach Deutschland aus. Wichtigster EU-Handelspartner vor Frankreich blieben die Niederlande, die mit Gütern im Wert von 2,38 Milliarden Euro 22 Prozent aller im EU-Raum verkauften deutschen Agrarprodukte aufnahmen. Im Gegenzug kauften die Deutschen rund 30 Prozent (4,5 Milliarden) der aus der EU bezogenen Waren in den Niederlanden ein.

Weniger positiv hat sich der Drittlandhandel für Agrarprodukte ‚made in Germany‘ entwickelt. So haben die Deutschen mit Agrarprodukten im Wert von 3,8 Milliarden Euro rund 5,4 Prozent weniger exportiert als in der ersten Jahreshälfte 2002. Betroffen waren davon vor allem die Getreide- und Ölsaatenausfuhren aufgrund der geringeren Ernte in Deutschland und dem Exportdruck aus der Schwarzmeerregion. Außerdem sind die Lieferungen von Fleisch und Fleischerzeugnissen zurückgegangen. Dagegen sind die Einfuhren aus Drittländern um 4,1 Prozent auf 7,5 Milliarden Euro gestiegen, fast zwei Drittel davon stammten aus Entwicklungsländern. Gegen diesen Trend hat sich der Agrarhandel mit den USA als größtem Einzelland entwickelt. Während die Exporte in die USA um 4,7 Prozent auf 430 Millionen Euro gestiegen sind, nahmen die Importe um 12,9 Prozent auf 720 Millionen Euro ab.

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FDP: Keine Abschaffung der Jagd durch die Hintertür

Themen: Archiv — info @ 13:10

Berlin (agrar.de) – Zum Pressegespräch des Naturschutzbundes über eine Novelle des Jagdgesetzes erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

‚Für die FDP-Bundestagsfraktion fordere ich den NABU und die Bundesregierung auf, endlich mit offenen Karten zu spielen. Offensichtlich wollen beide Seiten über eine Aushöhlung des bewährten Jagdgesetzes letztendlich die Jagd insgesamt abschaffen. Das sollte dann auch offen gesagt werden. Allerdings wäre die Abschaffung der Jagd aus Tier- und Naturschutzaspekten kontraproduktiv. Dazu folgende Beispiele:

1. So paradox es auch klingen mag, eine Begrenzung der Liste der bejagbaren Tierarten ist kein praktizierter Artenschutz. Denn die heute bejagbaren Tierarten sind nicht existenzgefährdet. Das liegt auch daran, dass sie der Hegepflicht durch die Jäger unterliegen. Zudem werden verschiedene Artenschutzprojekte für Rotwild, Auerwild und Fischotter aus Mitteln der Jäger finanziert.

2. Ähnlich verhält es sich mit der Forderung, die Entscheidung über die Jagdausübung auf die Grundeigentümer zu übertragen. Fachlich ist dies nicht sinnvoll, da eine einheitliche Hege und Jagd so praktisch unmöglich gemacht würde. Hier geht es offensichtlich alleine darum, einen ‚Spaltpilz‘ zwischen Jäger und Waldbesitzer zu treiben.

3. Schießlich ist es aus seuchenhygienischen Gründen unsinnig, z.B. die Jagd auf Beutegreifer, wie etwa dem Fuchs, und die Fangjagd zu verbieten.

Das Jagdgesetz hat sich in Deutschland bewährt und ist international anerkannt. Das heißt nicht, dass keinerlei Änderungen erforderlich sind. Aber: Eine Abschaffung der Jagd durch die Hintertür lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab. Dieses Ziel einiger Fundamentalisten ist kontraproduktiv für den Tier- und Naturschutz.‘

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Weinbestände im Südwesten stiegen 2003 wieder an

Themen: Archiv — info @ 13:10

In den Kellern dominieren Rotweine immer stärker

Stuttgart (agrar.de) – Die Weinbestände bei den Erzeuger- und Großhandelsbetrieben des Landes Baden-Württemberg stiegen im abgelaufenen Weinwirtschaftsjahr 2002/2003 (Stand 31. Juli) wieder an, nachdem nach mehrjährigem Expansionskurs im Vorjahr erstmals wieder ein Rückgang zu registrieren war. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes belaufen sich die Weinbestandsmeldungen des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg und der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg auf mehr als 3,1 Millionen Hektoliter (hl) und liegen damit um rund 127.000 hl oder 4,3 Prozent über dem Vorjahresergebnis.

Je nach Weinart sind hierbei unterschiedliche Entwicklungstendenzen zu erkennen. Eine rückläufige Entwicklung verzeichnen die Bestände an Weißwein, und zwar um 7 Prozent auf 1,17 Mill. hl, und die Schaumweinbestände ( – 12,5 Prozent auf 191.000 hl). Die Lagerbestände an Rotwein hingegen expandierten mit einem kräftigen Plus um 15,9 Prozent auf 1,76 Mill. hl und erreichten damit einen neuen Höchststand.

In der Zusammensetzung der eingelagerten Weinbestände schlägt sich die anhaltende Vorliebe für rote Weinsorten nieder. Während in der zweiten Hälfte der 80er-Jahre noch fast zwei Drittel des eingelagerten Weinbestandes auf weiße Sorten entfielen, betrug der Anteil zum Ende des Weinwirtschaftsjahres 2003 nur noch etwas über 37 Prozent. Dagegen ist der Anteil der Rotweinbestände mittlerweile auf beinahe 57 Prozent gestiegen und lag damit das dritte Jahr in Folge über dem der Weißweinbestände. Besonders markant ist die rasche Zunahme des Rotweinanteils binnen fünf Jahren von weniger als einem Drittel auf weit über die Hälfte. Der Schaumweinanteil bewegt sich mit gut 6 Prozent im mehrjährigen Durchschnitt.

Über 92 Prozent der Weinbestände sind bei den heimischen Erzeugern eingelagert. Während beim Weiß- bzw. Rotwein die Einlagerung beim Erzeuger dominiert (jeweils etwa 95 Prozent), ist beinahe die Hälfte (46 Prozent) der Schaumweine beim Großhandel eingelagert. Gut 6 Prozent des Gesamtbestandes sind ausländischer Herkunft. Von diesen rund 206.000 hl entfallen fast 93 Prozent auf EU-Länder. Zu über zwei Drittel befinden sich die Weinbestände aus dem Ausland beim Handel. Beinahe die Hälfte der Auslandsweine sind Schaumweine.

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BBV zu Grüner Gentechnik: Klare Spielregeln notwendig

Themen: Gentechnik,Umwelt,Verbände — info @ 10:10

München (agrar.de) – Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat verbindliche, klare und praktikable Regelungen gefordert, um Erzeugern, Verarbeitern und Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Erzeugnissen zu garantieren. Außerdem lehnt das Präsidium die Patentierung von Pflanzen und Tieren entschieden ab.

Die Regelungen für eine Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnischer Produktion seien absolut notwendig, angesichts der großen internationalen Handelsverflechtungen und der Zunahme der Importe von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln, erläutert das BBV-Präsidium. Schließlich sei bei der EU-Kommission, bei der Bundesregierung und bei der Bayerischen Staatsregierung eine grundsätzliche Befürwortung der Grünen Gentechnik festzustellen.

Auf EU-Ebene wird derzeit über eine Änderung der Saatgutrichtlinie beraten. In seiner Stellungnahme fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes, dass die Schwellenwerte für Saatgut deutlich niedriger als bei Lebens- und Futtermitteln liegen, um den Gefahren der Anreicherung oder Beimengung im Transport- oder Verarbeitungsprozess Rechnung zu tragen.

Auch haftungsrechtliche Aspekte müssten festgelegt werden, sie seien insbesondere für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Bayern eine unabdingbare Koexistenzvoraussetzung. So sei rechtlich sicherzustellen, dass Landwirte, die keine gentechnisch veränderten Pflanzen einsetzen, nicht mit den Kosten für die Tests für das Vorhandensein von gentechnisch veränderten Bestandteilen belastet werden. Anbauer, die aufgrund unvermeidbarer gentechnischer Verunreinigungen Vermarktungsverluste erleiden, müssten entschädigt werden. Überdies dürften Landwirte, die zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen nach guter fachlicher Praxis insbesondere unter Einhaltung der Koexistenzregeln anbauen, keiner Haftung für von ihnen nicht verschuldete Schäden unterworfen werden.

Vor der Aufhebung des de facto Moratoriums müsse nach Ansicht des BBV geprüft werden, ob die vom Gesetzgeber festgelegten Regelungen überhaupt eine Koexistenz in der landwirtschaftlichen Praxis und den Schutz der ‚Anwender‘ und der ‚Nicht-Anwender‘ ermöglichen. Für den Fall, dass die Koexistenz nicht vollständig gewährleistet sei, müsse der bestehende Anbaustopp für gentechnisch veränderte Pflanzen unbedingt aufrechterhalten bleiben.

Die Durchführung aller notwendigen Koexistenzregelungen sei mit finanziellen und bürokratischen Konsequenzen verbunden. Nicht zuletzt deshalb fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes, den entsprechenden Aufwand – wie Sicherheitsmaßnahmen, genetische Fingerabdrücke, eventuelle Vermarktungseinschränkungen – zu ermitteln und dem ökonomischen Nutzen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen gegenüberzustellen. In der Entscheidung über die Aufhebung des de facto Moratoriums sei letztendlich der gesamtwirtschaftliche Nutzen dieser Technik dem gesamtwirtschaftlichen Aufwand gegenüberzustellen. Ein potentielles Risiko in Zusammenhang des Verbraucherschutzes sei in den Kalkulationen ebenso zu berücksichtigen. Für den Fall, dass sich eine negative Gesamtbilanz errechnet, sei das bestehende de facto Moratorium beizubehalten.

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