02. Oktober 2003

Agrarstrukturerhebung Baden-Württemberg: Pachtflächenanteil liegt bei fast 60 Prozent

Themen: Archiv,Pacht&Besitz — info @ 11:10

Landwirtschaftlicher Strukturwandel legt an Tempo zu

Stuttgart (agrar.de) – Nach den vorläufigen Ergebnissen aus der Stichprobe der Agrarstrukturerhebung 2003 setzt sich der langjährige Strukturwandel in der baden-württembergischen Landwirtschaft beschleunigt fort. Dem Trend hin zu weniger, aber größeren Betrieben folgend, nahm nach Feststellung des Statistischen Landesamtes die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (mit mindestens 2 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche oder mit bestimmten pflanzlichen oder tierischen Mindesterzeugungseinheiten) seit 2001 um die beachtliche Größenordnung von voraussichtlich 6.400 auf 64.300 ab. Dies entspricht einem Rückgang von immerhin 9 Prozent.

Die jährliche Abnahmerate landwirtschaftlicher Betriebe im Zeitraum 2001 bis 2003 beziffert sich danach im Durchschnitt auf ein Minus von über 4,5 Prozent und ist eine der höchsten, die jemals in Baden-Württemberg festgestellt wurde. Sie liegt damit deutlich über der durchschnittlichen Abnahmerate in den 90er-Jahren (- 3,2 Prozent). Gleichzeitig ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) mit 1,44 Millionen Hektar weitgehend konstant geblieben (- 4.700 ha im Vergleich zu 2001), so dass die durchschnittliche Betriebsgröße von 20,5 ha (2001) auf über 22 ha (2003) angestiegen ist.

Im Zuge des agrarstrukturellen Wandels und den geänderten agrarpolitischen Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft erfolgt eine betriebliche Ausweitung der Produktion und damit Existenzsicherung der Betriebe meist durch die Einbeziehung von landwirtschaftlichen Nutzflächen aufgegebener oder verkleinerter Betriebe in die eigene Bewirtschaftung. Dementsprechend gewinnt das Wirtschaften auf fremdem Grund und Boden immer mehr an Bedeutung. Allein über zwei Drittel der Betriebe geben an, auch gepachtete Flächen in der Bewirtschaftung zu haben. So sind von den 1,44 Mio. ha LF im Südwesten mittlerweile rund 840.200 ha LF zugepachtet, und nur noch 562.400 ha befinden sich im unmittelbaren Eigentum der Bewirtschafter. Der Pachtflächenanteil hat damit 2003 nach einem schon relativ hohen Niveau im Jahr 2001 mit einem weiteren leichten Anstieg einen neuen Höchststand erreicht (über 58 Prozent). Im Vergleich hierzu überwogen Anfang der 90er-Jahre noch die eigenen selbstbewirtschafteten Flächen – der Anteil der Pachtflächen belief sich damals auf 45 Prozent. Unberücksichtigt in dieser Betrachtung sind die unentgeltlich zur Bewirtschaftung überlassenen Flächen. Mit 40.100 ha machen sie einen Anteil von weniger als 3 Prozent an der gesamten LF aus und spielen damit insgesamt nur eine untergeordnete Rolle. Oftmals finden sich solche Flächen in Schutzgebieten bzw. benachteiligten oder abgeschieden gelegenen Lagen, wo eine rentable Bewirtschaftung der Flächen nicht gegeben ist und diese ansonsten brach fallen würden.

Die Entwicklung der Pachtengelte ist für die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe von besonderem Interesse, da die Pachtentgelte als Betriebsausgaben unmittelbaren Einfluss auf das Einkommen der Landwirte haben. Im Rahmen der Agrarstrukturerhebung 2003 werden auch die aktuell entrichteten Pachtbeträge erfragt. Dabei bleiben die Pachtverhältnisse mit Personen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen, unberücksichtigt, da im Allgemeinen in diesen Fällen die Pachtentgelte nach anderen Maßstäben festgesetzt werden und nicht dem üblichen örtlichen Pachtpreisniveau entsprechen. Im Durchschnitt aller gepachteten Flächen beträgt das hierfür entrichtete Entgelt im Jahr 2003 in Baden-Württemberg rund 184 Euro pro Hektar (ha). Es liegt damit um 8 Euro/ha oder knapp 5 Prozent über dem Wert aus dem Jahr 2001. Dabei zeigt sich allerdings eine recht deutliche Differenzierung der Pachtpreise nach den Nutzungsarten: Für Ackerland wird im Durchschnitt 207 Euro/ha entrichtet, während für Grünland im Mittel nur 112 Euro/ha zu zahlen sind. Herausragend sind die Pachtentgelte für Sonderkulturflächen. So wird beispielsweise für einen Hektar Rebland im Südwesten mittlerweile im Mittel der stolze Preis von 1.230 Euro gezahlt.

Jahr Pachtflächenanteil in Prozent 1991: 45 1993: 48 1995: 51 1997: 53 1999: 55 2001: 58 2003: 58

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TiHo weist Kritik an Legehennenstudie zurück

Themen: Archiv — info @ 10:10

Hannover (agrar.de) – Im Rahmen der Agrarministerkonferenz am 26. September 2003 in Rostock Warnemünde wurden erste Zwischenergebnisse einer Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Gesundheit und Leistung von Legehennen in verschiedenen Haltungssystemen vorgelegt. Seitens einiger Länderministerien wurde bei der Bewertung der Studie Äußerungen laut, dass die Studie ‚unwissenschaftlich und unseriös‘ sei.

Diese Äußerungen nimmt die Tierärztliche Hochschule mit großer Verwunderung zur Kenntnis und weist sie zurück; sie können nur in unvollkommener Kenntnis der Studie oder aus anderen, der Hochschule nicht bekannten Gründen geäußert worden sein, teilte der Präsident der Tierärztlichen Hochschule Hannover heute der Presse mit und führt weiter aus:

‚Die Studie, die vom Institut für Biometrie, Epidemiologie und Informationsverarbeitung erstellt wurde, ist nach den Prinzipien der guten wissenschaftlichen und insbesondere der guten epidemiologischen Praxis durchgeführt worden. Mit den Untersuchungen wurde erstmalig auf breiter Basis repräsentativ der Status quo der gesundheitlichen und der Leistungssituation in der Legehennenhaltung in Betrieben dargestellt.

Die vorliegenden Daten beschreiben, dass die gesundheitliche Situation der Hennen (gemessen am Vorkommen von Impfungen und Behandlungen vor und während des Legedurchgangs), das Verhalten der Tiere und die Verluste in den Haltungssystemen zum Teil sehr unterschiedlich sind. So ist auffällig, dass in den Systemen der Boden- und Volierenhaltung häufiger Impfungen und Behandlungen erfolgen als in der konventionellen Käfighaltung. Gleiches gilt für die Verhaltensweisen des ‚Federpickens‘ und des ‚Kannibalismus‘ sowie die Verlustraten pro 1.000 Anfangshennen. Betrachtet man das Leistungsniveau der Tiere, so werden in der konventionellen Käfighaltung pro Henne mehr Eier produziert.

Die endgültige Aus- und Bewertung dieser zunächst nur beschreibenden Ergebnisse erfolgt im Rahmen einer epidemiologischen Modellrechnung. Der Endbericht wird zum Jahreswechsel 2003/04 vorliegen.

Der Zwischenbericht kann im Internet eingesehen werden.

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01. Oktober 2003

Bundesrat fordert Überprüfung des Gesetzentwurfes zu Altschulden

Themen: Archiv — info @ 16:10

DBV sieht sich in seinen Bedenken bestätigt

Berlin (agrar.de) – Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich in seinen Forderungen zur Änderung des Gesetzentwurfes zum Landwirtschafts-Altschuldengesetz durch die am 28. September 2003 vom Bundesrat beschlossene Stellungnahme bestätigt. Der Bundesrat hebt in dieser Stellungnahme hervor, dass es insbesondere aus agrarstrukturellen Erwägungen heraus für erforderlich ist, dass ‚die gesetzliche Lösung des Altschuldenproblems für die Unternehmen eine möglichst heilende und keine ruinöse Wirkung‘ entfacht. Der Intention aller bisherigen Regelungen in der Altschuldenfrage – der Fortführung landwirtschaftlicher Existenzen – müsse in hohem Maße Rechnung getragen werden. Der DBV erneuert vor diesem Hintergrund seinen Appell an die Bundesregierung und die Fraktionen des Bundestages, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die notwendigen Änderungen im Sinne der Bedenken des Bundesrates vorzunehmen.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden die bereits im Rahmen einer Anhörung vorgetragenen Bedenken der betroffenen Bundesländer, der Bundesverbände der Banken, des DBV und des Deutschen Raiffeisenverbandes nicht berücksichtigt. Im Kern geht es um die rechtlichen Bedenken gegenüber einer Änderung der Rangrücktrittsvereinbarung als zivilrechtliche Verträge mit Drittgläubigerschutz. Der geplante Eingriff betrifft die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und eine bis zu 5-fache Erhöhung des Abführungssatzes. Die Folge wäre eine erhebliche Beeinträchtigung der Investitions- und Kreditfähigkeit der betroffenen Betriebe. Der Bundesrat bittet mit seiner Stellungnahme die Bundesregierung, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des gesetzgeberischen Eingriffs in die bestehenden Rangrücktrittsvereinbarungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu prüfen. Die Regelungen zum Abführungssatz sollten so festgelegt werden, dass die Abführung auch vom durchschnittlichen, mit Altschulden belasteten Betrieb getragen werden können, ohne dass notwendige Investitionen behindert werden.

Der Bundesrat unterstützt auch wie der DBV die Zielsetzung einer Ablöseregelung, mit der das Altschuldenproblem landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern abschließend geregelt werden soll. Er fordert die Bundesregierung gleichfalls auf, die Ablöseregelung so auszugestalten, dass sie einem möglichst breiten Kreis von Unternehmen die Chance einräumen, ihre Altschulden aus eigener Kraft vorzeitig abzulösen. Um das Ablöseverfahren beurteilen zu können, wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Kenntnis zu geben.

Gegenstand des Gesetzentwurfes sind Altverbindlichkeiten aus DDR-Zeiten, die ca. 1.500 landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen so genannter Rangrücktrittsvereinbarungen ungeachtet der Nutzbarkeit der hierdurch finanzierten Maßnahmen weiterhin zu bedienen haben. Aktuell haben diese Verbindlichkeiten eine Höhe von ca. 2,4 Milliarden Euro, wobei allerdings hiervon schon ca. 0,9 Milliarden Euro auf seit 1990 aufgelaufene Zinsen entfallen.

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Verwertung von Bioabfällen in der Landwirtschaft unter der Lupe

Themen: Archiv — info @ 16:10

Berlin (agrar.de) – Nach den Weichenstellungen der Bundesregierung im Düngemittelrecht im Hinblick auf die Verwertung von Bioabfällen in der Landwirtschaft erkundigt laut Pressedienst des Bundestages sich die FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage (15/1627).

Darin heißt es, Deutschland habe sich von einer Wegwerf- und Ablagerungswirtschaft hin zu einer integrierten Kreislaufwirtschaft entwickelt, in der Abfallvermeidung und -verwertung Vorrang eingeräumt werde.

Es gelinge zunehmend, Nährstoffkreisläufe zu schließen und nachhaltig zu wirtschaften. Im Jahr 2000 seien Bioabfälle zu 70 Prozent, Klärschlämme zu 68 Prozent verwertet worden. Im vergangenen Jahr hätten sich das Verbraucherschutzministerium und das Umweltministerium auf Grundsätze zur Neuregelung der organischen Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen geeinigt, die in dieser Wahlperiode in gesetzliche Regelungen gefasst werden sollten. So seien strengere Grenzwerte für Klärschlamm, Komposte und erstmals Schwermetallgrenzwerte für Wirtschaftsdünger vorgesehen. Wissenschaft, Wirtschaft und Fachkreise kritisierten dieses Konzept allerdings.

Die Regierung soll sagen, welche Gesetzesinitiativen in dieser Wahlperiode dazu noch zu erwarten sind und ob bestimmte Schwermetalle wie Kupfer und Zinn aus Sicht der Pflanzen- und Tierernährung als Mikronährstoffe einzustufen sind. Gefragt wird ferner, ob unterschiedliche Schwermetallgrenzwerte für Ton, Schluff und Sand in der landwirtschaftlichen Praxis eingehalten werden können. Die Fraktion will ferner wissen, ob die Regierung den vorsorgenden Bodenschutz durch hohe Kupfereinträge im ökologischen Landbau in Gefahr sieht.

Auch auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die drastische Verschärfung der Grenzwerte für eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung beruht, interessiert die Abgeordneten. Sie fragen zudem nach dem Anteil der Verbrennung von Klärschlämmen in Deutschland und nach der mit der Verbrennung verbundenen Erhöhung der Abwassergebühren.

Die Regierung soll ebenso die ‚Tatsache‘ bewerten, dass zahlreiche Entsorgungswege in Deutschland verboten sind, während sie in der Klärschlammrichtlinie der EU ausdrücklich erlaubt seien. Die Fraktion will auch erfahren, ob die von den beiden Ministerien genannten Grenzwerte für die Kompostverwertung dazu führen, dass der Absatz von Kompostprodukten aller Werke in Deutschland nicht mehr möglich sein wird und diese Produkte nicht mehr in der Landwirtschaft verwertet werden können.

Darüber hinaus erkundigt sich die FDP, ob es Erkenntnisse gibt, die eine Gefährdung von Natur und Umwelt sowie der Verbraucher durch das Ausbringen von Komposten feststellen, obwohl diese den jetzigen Bestimmungen genügen. Schließlich sei zu berücksichtigen, dass Chrom in Böden und Düngemitteln in zwei verschiedenen Formen auftritt und beide sich in ihrer Giftwirkung unterscheiden, heißt es in der Großen Anfrage weiter.

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Thüringer Kartoffelernte 2003 unter dem langjährigen Durchschnitt

Themen: Archiv — info @ 16:10

Erfurt (agrar.de) – In diesem Jahr werden in Thüringen von knapp 2.600 Hektar etwa 68 Tausend Tonnen Kartoffeln geerntet. Nach ersten Ergebnissen wird mit einem Flächenertrag von 267 Dezitonnen (dt) gerechnet. Durch die extreme Trockenheit liegt der Hektarertrag in diesem Jahr um knapp ein Drittel unter dem Vorjahresniveau und verfehlt die durchschnittliche Ertragsleistung der Jahre 1997/2002 um 30 Prozent. Die Ertragsaussichten und die weitere Verkleinerung der Kartoffelanbaufläche gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent werden die diesjährige Erntemenge um 35 Prozent geringer ausfallen lassen als im Vorjahr.

Durch die extreme Trockenheit ist in Thüringen in diesem Jahr eine unterdurchschnittliche Kartoffelernte herangewachsen. Nach Schätzungen der Ernteberichterstatter wird in diesem Jahr ein Flächenertrag von 267 Dezitonnen je Hektar (dt/ha) erreicht. Damit wird nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik die Ertragsleistung des Vorjahres um 125 dt/ha (- 32 Prozent) und das langjährige Mittel der Jahre 1997/2002 um 111 dt/ha bzw. um 30 Prozent unterschritten.

Von rund 2.600 Hektar werden 68 Tausend Tonnen Kartoffeln geerntet. Da die Anbaufläche gegenüber dem Vorjahr um weitere 130 Hektar (- 5 Prozent) zurückgenommen wurde, wird die Gesamterntemenge um 35 Prozent niedriger ausfallen als die Gesamternte von 105 Tausend Tonnen im Jahr 2002.

Für das gesamte Bundesgebiet wird in diesem Jahr bei einer Ertragsleistung von 345 dt/ha mit einer Kartoffelernte von 9,8 Millionen Tonnen gerechnet. 2002 wurden ein Flächenertrag von 391 dt/ha und eine Gesamterntemenge von 11,1 Millionen Tonnen erreicht.

Bundesweit werden Kartoffeln in diesem Jahr von rund 283,6 Tausend Hektar geerntet (2002: 284,1 Tausend Hektar).

Die Trockenheit hat insbesondere in den südlichen und östlichen Ländern zu Ertragseinbußen geführt. Lediglich in Schleswig-Holstein wird die Ertragsleistung der Bestände über dem Vorjahresniveau liegen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen werden sich die Erträge 2003 dem Vorjahresniveau annähern.

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Bio-Markt: Magere Zeiten und erste Opfer

Themen: Archiv — info @ 15:10

Nürnberg/Berlin (agrar.de) – Das Unternehmensergebnis im ökologischen Landbau ist nach einer Meldung des Biofach-Newsletters im vergangenen Jahr um 15,2 Prozent eingebrochen. Auch für dieses Jahr sehe es nicht viel besser aus, betrachte man die Entwicklung bei einigen Erzeugerpreisen. Die schwierige Marktlage mit stagnierendem Umsatz und großer Konkurrenz aus anderen EU-Ländern führe zu einem existenzbedrohenden Preisdruck für einige Bio-Bauern. Dieser macht sich am stärksten bei der Bio-Milch bemerkbar. Deren Erzeugungskosten liegen bei ca. 40 Ct/kg, die Auszahlungspreise der Molkereien sind jedoch oft deutlich niedriger. Für die Landwirte bedeutet das zum Teil Einkommenseinbußen von bis zu 20 Prozent. Halte dieser Trend an, müßten möglicherweise einige Bio-Milch-Erzeuger aufgeben.

Der Bundesdurchschnitt ökologisch bewirtschafteter Fläche liegt heute bei rund 4 Prozent, die von 15.000 Bio-Bauern bewirtschaftet werden. Im vergangenen Jahr lag der Flächenzuwachs noch bei 9,8 Prozent. Ob ein ähnlicher Zuwachs in diesem Jahr realisiert werden kann, erscheint derzeit mehr als fraglich. Das Ziel von Verbraucherministerin Künast, im Jahr 2010 einen Bio-Anteil von 20 Prozent an der bewirtschafteten Fläche zu erreichen, rückt in weite Ferne.

Ernüchternde Bilanz für Ökolandbau-Portal – Bio-Medien unter Druck

Anfang September feierte das Informationsportal des Bundesprogramms Ökolandbau seinen ersten Jahrestag. ‚Während das staatliche Internetportal Oekolandbau.de für seinen Aufbau 3,6 Millionen Euro verbrauchen kann, drohen die gewachsenen Bio-Medien in Zukunft unter Druck zu geraten‘ bilanziert Kai Kreuzer vom Fachinformationsdienst Bio-Markt.Info. Rund ein Dutzend Bio-Medien seien davon betroffen, ebenso die landwirtschaftlichen Ökoberatungseinrichtungen wie das Kompetenzzentrum Ökolandbau in Niedersachsen und das Öko-Team in Hessen. Die für das Internetportal investierten finanziellen Mittel übertreffen bei weitem das Budget aller Bio-Medien zusammen.

Trotz einer beispiellosen Werbekampagne, die von Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (%url4%BMVEL%/%) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft (%url5%BLE%/%) organisiert wird, kommt das Öko-Landbau Portal laut Kreuzer auf nur 14.000 bis 20.000 Besuche pro Monat. Umgelegt auf die Kosten bedeute dies, dass im ersten Jahr seit Bestehen des Portals jeder Internetbesuch bei Oekolandbau.de den Steuerzahler zwölf Euro gekostet hat.

Molkerei Rhöngold gibt Bio-Schiene auf

Nach neun Jahren Bio-Milch-Produktion wird die Bio-Milchverarbeitung Molkerei Rhöngold in Kaltensundheim beendet. Die Molkerei wollte, so berichtet die ‚%url7%Unabhängige Bauernstimme%/%‘, ihren Bio-Absatz erhöhen, indem sie den Marktführer, die Andechser Molkerei Scheitz, bei Kaufland unterbot. Daraufhin habe Scheitz bei Rewe die Kaltensundheimer ausgestochen. Die Folge waren sinkende Preise, bei denen sich die Bio-Schiene für die Rhöngold Molkerei nicht mehr rentiert. 45 ehemalige Rhöngold-Bauern, die früher ihre Molkerei ‚um die Ecke‘ hatten, liefern nun an eine Käserei in Coburg, deren Produkte an Aldi, Edeka und Norma gehen.

Links zum Thema %url6%Bio-Landbau%/%, Links zum Thema %url8%Milchwirtschaft%/%.

Unsichere Zukunft für den Ökologischen Landbau in Hessen

Themen: Archiv — info @ 15:10

Wiesbaden (agrar.de) – Mit den geplanten Kürzungen beim Hessischen Kulturlandschaftsprogramm (HEKUL) und bei der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) will Hessens Ministerpräsident Roland Koch 3,1 Mio Euro sparen. Mit der Kofinanzierung dieser Programme durch den Bund (30 Prozent) und die EU (50 Prozent) gehen den Betrieben und damit dem ländlichen Raum in Hessen zusätzlich 12,5 Mio Euro verloren. ‚Wenn man einen Euro Ausgaben einspart und dabei gleichzeitig 4 Euro Einnahmen verliert, dann hat das mit intelligentem Sparen nichts zu tun‘ so Thomas Goebel, Geschäftsführer von Demeter Hessen zum Fachinformationsdienst ‚Bio-Markt.Info‚.

Insbesondere die durch HEKUL und AGZ eingesetzten Gelder fließen in strukturschwache Regionen und schaffen bzw. sichern dort Arbeitsplätze. Durch sie wird die ökologisch sinnvolle Bewirtschaftung auch in benachteiligten Gebieten ermöglicht, was entscheidend zum Erhalt der einzigartigen hessischen Kulturlandschaft beiträgt. Mit der vorgesehenen Kürzung schwächt Koch den ländlichen Raum und konterkariert die Ausrichtung der Agrarförderung der EU und der Bundesregierung hin zu einer ökologischen Landwirtschaft.

Viel weitsichtiger agiert nach Ansicht von Bio-Markt.Info die Landesregierung in Bayern. Sie erhöhte trotz angespannter Haushaltslage erst kürzlich die Öko-Förderung und ermöglicht damit, dass in Zukunft noch mehr Mittel der EU und des Bundes nach Bayern fließen.

Durch die geplanten Kürzungen werden besonders Betriebe hart getroffen, die in diesem Jahr mit der Umstellung auf den ökologischen Landbau begonnen haben. Unverantwortlich ist die Kürzung auch, weil sie die Betriebe völlig unvorbereitet trifft, obwohl gerade Minister Dietzel immer wieder Planungssicherheit und Vertrauensschutz für die Landwirte gefordert hat und selbst in der offiziellen Beratung mit den Zahlungen bis vor kurzem gerechnet wurde. Viele Betriebe werden diesen plötzlichen Schnitt nicht überleben oder müssen wichtige Investitionen streichen, fürchtet Demeter Hessen. Der Verband für Biologisch-Dynamische Wirtschaftsweise vertritt in Hessen rund 65 Betriebe, die über 3.000 Hektar Fläche bewirtschaften.

Demeter Hessen fordert Ministerpräsident Roland Koch auf, die Kürzungen beim HEKUL und der AGZ zurück zu nehmen und die Kofinanzierungsmittel aus der EU und vom Bund nicht anderen zu überlassen.

Links zum Thema Bio-Landbau, Links zum Bundesland %url5%Hessen%/%.

RLV: Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser nicht sachgerecht

Themen: Archiv — info @ 15:10

Bonn (agrar.de) – Im Vorfeld der Beratungen des nordrhein-westfälischen Landeskabinetts zur Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes haben der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Josef Klein, Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn gebeten, Beregnungswasser vom Wasserentnahmeentgelt auszunehmen.

In einem Brief an die Ministerin stellen die Präsidenten fest, dass die Landesregierung im Vernehmen nach auch für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen ein Wasserentnahmeentgelt einführen wolle. Dieses solle 1 Cent je cbm betragen. Da das Beregnungswasser den Wasserkreislauf direkt wieder zugefügt werde, halten beide Präsidenten ein solches Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser für nicht sachgerecht und bitten, die Einführung eines solchen bei den weiteren Beratungen noch einmal zur Disposition zu stellen und schließlich hiervon Abstand zu nehmen.

Wie die Präsidenten weiter schreiben, sei die vorgesehene Freimarge von lediglich 3.000 cbm für landwirtschaftliche Beregnung insbesondere vor dem Hintergrund des drohenden bürokratischen Aufwandes für die Verwaltung und die Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe nicht vertretbar. Der Erfassungsaufwand und notwendigen Bescheide würden bei einer solchen Bagatellegrenze in keinem Verhältnis zu dem erzielten Wasserentnahmeentgelt in den kleineren und mittleren Beregnungsbetrieben stehen. Nachdrücklich weisen Decker und Klein darauf hin, dass in Niedersachsen das Wasserentnahmeentgelt für die Beregnung erst am 50.000 cbm – und auch nur in einer Höhe von 0,5 Cent je cbm – herhoben werde. Vor diesem Hintergrund bitten die Präsidenten die Ministerin sicherzustellen, dass die Betriebe zumindest nicht schlechter gestellt werden als die Wettbewerber im benachbarten Bundesland Niedersachsen.

Die Beregnung sei für Gartenbau und Landwirtschaft des Rheinlandes von sehr großer Bedeutung, betonten Decker und Klein. Nur mit der Beregnung könnten eine regionale Versorgung der heimischen Bevölkerung – insbesondere mit frischem Obst und Gemüse – sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund sollte bei den weiteren Überlegungen Beregnungswasser von Wasserentnahmeentgelt ausgenommen werden. Zumindest sollte zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für jeden landwirtschaftlichen Betrieb eine Freimarge für Beregnungswasser festgesetzt werden, die der im benachbarten Niedersachen entspricht, so die Präsidenten abschließend.

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Goldmann: Agrarpolitischer Zickzackkurs der Union verunsichert Landwirte

Themen: Archiv — info @ 15:10

Berlin (agrar.de) – Zu den vorgeschlagenen Subventionskürzungen im Agrarbereich durch die Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann:

‚Ein Abbau von Subventionen ist erforderlich. Selbstverständlich muss daher auch die Landwirtschaft ihren Beitrag zum Abbau von Subventionen leisten. Die FDP hat dazu einen Subventionsabbau – auch für die Landwirtschaft – von 20 Prozent vorgeschlagen, auf den sich die Betroffenen frühzeitig einstellen konnten. Diese Verlässlichkeit fehlt bei der Union. Mit dem agrarpolitischen Zickzackkurs der CDU werden Land- und Forstwirte, Winzer und Gartenbaubetriebe verunsichert.

Noch Anfang des Jahres haben CDU und CSU das so genannte Steuervergünstigungsabbaugesetz gestoppt. Nunmehr greift der hessische CDU-Ministerpräsident teilweise Vorschläge auf, die er noch vor einigen Monaten vehement abgelehnt hat. So lehnte Koch z.B. die Verschlechterung der Abzugsfähigkeit von Geschenken wegen der Belastungen für die hessischen Winzer ab. Jetzt schlägt er dies selbst vor. Auch die von Rot-Grün vorgesehene Erhöhung der Umsatzsteuersätze für land- und forstwirtschaftliche Produkte wurde von Koch und den Unionsparteien vor wenigen Monaten noch abgelehnt. Jetzt bringt der hessische Ministerpräsident mit der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf 8 Prozent diese faktische Steuererhöhung als ‚denkbare Alternative‘ selbst ins Spiel. Ähnlich verhält es sich mit den Subventionskürzungen im agrarsozialen Bereich und beim Agrardiesel. Bis zur Landtagswahl in Bayern waren Verschlechterungen in beiden Punkten angeblich keinesfalls mit CDU und CSU zu machen. Jetzt, nur neun Tage nach der Wahl vollzieht die Union auch hier offenbar eine Kehrtwende.

Dieses ‚Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln‘ der Unionsparteien wird die Landwirte weiter verunsichern und im agrarsozialen Bereich zu deutlichen Belastungen führen.

Eine derartig sprunghafte und punktuelle Politik zum Abbau von Subventionen, die dem Stopfen von selbstverschuldeten Haushaltslöchern dient, zerstört jede betriebliche Planungssicherheit der Landwirte und führt zu unkalkulierbaren Rahmenbedingungen. Deshalb muss aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion der Subventionsabbau mit der Steuerreform verknüpft und verzahnt werden. Nur so ist ein niedrigeres, einfacheres und gerechteres Steuersystem zu erreichen, wie es die Liberalen seit langem vorschlagen.‘

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BBV: Keine weiteren Einschnitte mehr

Themen: Archiv — info @ 14:10

Haushaltsbegleitgesetz sieht enorme Kürzungen in der Landwirtschaft vor

München (agrar.de) – Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Agrarhaushalt mit über sieben Prozent gekürzt werden, so stark wie kein anderer Einzelhaushalt. Kürzungen sind vorgesehen bei den Bundesmitteln zu den Landwirtschaftlichen Krankenkassen, außerdem eine Deckelung beim Agrardiesel und Änderungen bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung.

Es dürfe nicht vergessen werden, betonte der Präsident des Deutschen und Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Gerd Sonnleitner, dass sich die steuer- und finanzpolitischen Belastungen der deutschen Landwirte seit 1998 durch Entscheidungen der Bundesregierung schon jetzt auf fast zwei Milliarden Euro belaufen. Als Beispiele nannte er das Steuerentlastungsgesetz, die Umsetzung der Ökosteuer und weitere Kürzungen im Bundeshaushalt, wie bei der für die Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung so wichtigen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Flächendeckende Landbewirtschaftung nicht gefährden

‚Die Gemeinschaftsaufgabe muss ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden können und echte Förderanreize geben, um die Agrarstruktur zu verbessern‘, sagte Präsident Sonnleitner. Die Bundesregierung dürfe die GAK nicht mit immer neuen Fördermaßnahmen überfrachten, ohne eine ausreichende und vernünftige Finanzierung zu gewährleisten. In Bayern hingen von der GAK unmittelbar die für die flächendeckende Landbewirtschaftung so wichtige Ausgleichszulage sowie die Investitionsförderung ab. Die aktuellen Haushaltspläne für 2004 würden Kürzungen bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Höhe von über 240 Mio. Euro vorsehen. Dies bedeutet, dass die aktiven Betriebe um 40 Prozent höhere Beiträge zahlen müssten. Der Beitragssatz der LKV-Versicherten würde auf etwa 20 Prozent in die Höhe schnellen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Deckelung des Agrardiesels auf 10.000 Liter je Betrieb vor. Schon der heutige Steuersatz von 25,56 Cent pro Liter stellt eine erhebliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber den europäischen Mitbewerbern dar. Gleichzeitig soll die Mehrwertsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Betriebe abgeschafft werden. Bei 13a-Betrieben wird der Pauschalierungssatz von 9 auf 7 Prozent gesenkt. Die Abschaffung bedeutet für die betroffenen Betriebe zusätzliche Buchführungskosten von rund 500 bis 1.000 Euro.

Anhörung des Bauernverbandes

Bereits jetzt gilt es als ziemlich sicher, dass die von der Union regierten Länder, das Gesetzespaket im Bundesrat ablehnen werden. Der Bauernverband wird am 8. Oktober vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angehört. Dabei wird er deutlich machen, dass diese Belastungen für die Land- und Forstwirtschaft untragbar sind. Da der Bundesrat nur den Änderungen bei der Mehrwertsteuer zustimmen muss, wird die endgültige Entscheidung wahrscheinlich erst im November im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fallen.

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