21. Oktober 2003

Rheinland-Pfalz: Ministerium weist Kritik an Dürre-Hilfsmaßnahmen zurück

Themen: Archiv,Banken,Förderung — info @ 11:10

Mainz (agrar.de) – Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat die in jüngster Zeit in Presseberichten und Briefen geäußerte Kritik an angeblich nicht ausreichenden Hilfen für dürregeschädigte Landwirte entschieden zurückgewiesen. ‚Wir haben das Mögliche zeitnah veranlasst. Für millionenschwere Sonderprogramme ist schlicht und einfach kein Geld da oder wir müssten innerhalb der Landwirt­schaft umschichten, also an anderer Stelle kürzen‘, so ein Sprecher des Ministeriums.

Die diesjährigen Witterungsbedingungen hätten ohne Zweifel zu erheblichen finanziellen Einbußen in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft geführt, besonders in der West- und Nordpfalz. Deshalb habe das Ministerium alle Kräfte darauf konzentriert, liquiditätsverbessernde Maßnahmen im Interesse dieser Landwirte zu ergreifen. Dazu gehören einerseits steuerliche Entlastungsmaßnahmen und eine beschleunigte Auszahlung aller Beihilfe­zahlungen nach den gegebenen Möglichkeiten. In Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Berufsstand hatte dabei höchste Priorität, die Ausgleichszulage und die Prämien des rheinland-pfälzischen Förderprogramms Umwelt­schonende Landbewirtschaftung (FUL) noch im September bzw. Anfang Oktober auszuzahlen.

Anschließend wurden die EU-Ausgleichszahlungen so zeitnah wie möglich angewiesen. Dabei sind alle Ausnahmetatbestände der maßgeblichen EU-Verordnungen zur Anwendung gekommen und weitere, in den Rechtstexten nicht vorgesehene Ausnahmen geschaffen worden. So wurde beispielsweise dafür gesorgt, dass Flächen, die auf Grund des schlechten Zustands nicht oder nur teilweise im Flächennachweis beantragt wurden, noch bis zum 31. Mai diesen Jahres nachgemeldet werden konnten. Damit wurde erreicht, dass den betroffenen Landwirten nicht noch ein zusätzlicher finanzieller Schaden durch den Entzug der Prämien entsteht. Leider wurde von dieser Ausnahmeregelung nur sehr wenig Gebrauch gemacht.

Den Futterbaubetrieben in den Höhengebieten wurde mit der vorgenannten Ausnahmeregelung leider nur eine kleine Sorge genommen. Deren Haupt­problem war die bereits eingetretene Futterknappheit. Nach langen und zähen Verhandlungen mit Brüssel hat das Ministerium erreicht, dass es zu einer Entlastung dieser Versorgungsengpässe kam, in dem in diesem Jahr die Aufwüchse der konjunkturell stillgelegten Flächen in Rheinland-Pfalz zusätzlich als Futterfläche genutzt werden konnten.

Auch bezüglich des in den Presseberichten erwähnten Auszahlungstermins im Bereich der Flächenzahlungen hat sich das Ministerium für eine Vorverlegung des Termins eingesetzt. Im Ministerium geht man davon aus, dass es für die meisten betroffenen Landwirte sinnvoller ist, die Prämie in voller Höhe im November zu erhalten als nur einen von der EU vorfinanzierten Abschlag im Oktober. Davon hat im Übrigen nur ein Bundesland Gebrauch gemacht. Aus EU-rechtlichen Gründen darf Landwirten, die nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen angebaut hatten, ohnehin kein Abschlag ausgezahlt werden. Auf Rheinland-Pfalz übertragen hätte dies bedeutet, dass mehr als zehn Prozent der Landwirte keinen Abschlag erhalten hätten. Selbst die neuen Bundesländer, in denen die Dürreschäden in der Regel weitaus gravierender waren als in Rheinland-Pfalz, haben u.a. wegen dieser EU-rechtlichen Einschränkungen und sonstiger verwaltungstechnischer Probleme, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Dabei ist auch festzuhalten, dass der Bund den „regulären“ Auszahlungstermin einheitlich für alle Bundesländer festlegt, da er die nach dem EU-Recht notwendige Zwischenfinanzierung der Prämien (rund 3,5 Milliarden Euro) über­nehmen muss. Angesichts der extremen Dürre und der damit verbundenen Situation der Landwirte war der Bund bereit, in diesem Jahr den Auszahlungs­termin auf den 16. November 2003 vorzuverlegen. Eine weitere Vorverlegung wurde vom Bundesministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt. An diese Entscheidung ist das Land gebunden, da Mittel für eine eigene Zwischen­finanzierung nicht zur Verfügung stehen.

An dem angebotenen Bund-Länder-Hilfsprogramm beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz nicht. Dies hat folgende Gründe:

1. Die Messlatte für den Nachweis der Existenzgefährdung liegt sehr hoch und das Verwaltungsverfahren ist angesichts der erforderlichen Genehmigungen seitens der Europäischen Kommission zu bürokratisch und langwierig.

2. Angesichts der Haushaltslage hätte Rheinland-Pfalz darüber hinaus bei der geltenden 50-prozentigen Landesbeteiligung Mittelumschichtungen aus der Ausgleichszulage vornehmen müssen. Mit diesem Rückgriff auf die Ausgleichszulage wären allerdings die in Rheinland-Pfalz hauptsächlich betroffenen Futterbaubetriebe in ihrer Gesamtheit ‚bestraft‘ worden. Dabei wären insbesondere auch die Betriebe getroffen worden, die die Kriterien für die Hilfsmaßnahmen des Bund-Länder-Programms nur knapp verfehlen.

Deshalb ist das Bund-Länder-Hilfsprogramm aus Sicht des Ministeriums keine geeignete Hilfe, da sie den Betrieben kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Darüber hinaus sieht das Ministerium in der überwiegend als Zinsverbilligung beabsichtigten Hilfe des Bund-Länder-Programms keine wesentlich günstigere Unterstützung im Vergleich zu der Öffnung des ‚Sonderkreditprogramms Junglandwirte‘ der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie des Landes­programms der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Diese Kapitalmarkthilfen stehen den Landwirten zeitnah zur Verfügung und sind damit die bessere Hilfe.

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