07. Oktober 2003

Saarland: 7.250 Hektar werden als FFH-Gebiete nachgemeldet

Themen: Archiv,Saarland — info @ 16:10

Mörsdorf: Saarland knüpft engagiert am europäischen Netz Natura 2000 mit

Saarbrücken (agrar.de) – Das Saarland hat weitere 7.250 Hektar für das europaweite ökologische Netz von Schutzgebieten nach Brüssel gemeldet. Damit wächst die Fläche der so genannten FFH-Gebiete im Land auf insgesamt 26.205 Hektar.

‚Das entspricht stattlichen 10,2 Prozent der Landesfläche und zeigt, dass das Saarland engagiert am europäischen Netz Natura 2000 mitknüpft‘, sagte Umweltminister Stefan Mörsdorf heute vor der Landespressekonferenz. ‚Diese große Zahl von Flächen für dieses Schutzgebietssystem macht deutlich, dass wir unsere Verpflichtung zum Schutz des Naturerbes sehr ernst nehmen‘, so der Minister weiter. Das Saarland hatte bereits im Jahr 2000 18.955 ha (entsprechend 7,4 Prozent der Landesfläche) als FFH-Gebiete angemeldet. Die jetzt erfolgte und vom Kabinett beschlossene Nachmeldung von Gebieten ist erforderlich, um den Anforderungen der Europäischen Kommission in vollem Umfang zu entsprechen. Alle Bundesländer und auch die übrigen Mitgliedsstaaten haben FFH-Gebiete nachmelden müssen. ‚Die vollständige und rasche Nachmeldung derartiger Gebiete liegt nicht nur im Interesse des Landes, sondern auch im Interesse der Gemeinden und der Wirtschaft‘, erläuterte Minister Mörsdorf. ‚Denn ohne abschließende Meldung besteht keine Rechts- und Planungssicherheit. Wir müssen sehen, dass bundesweit Gerichte Investitionsvorhaben zumindest verzögert haben, weil in den Genehmigungsverfahren die Vorgaben der FFH-Richtlinie nicht sauber abgearbeitet worden waren.‘

Die jetzt nachgemeldeten Gebiete betreffen flächenmäßig etwa zur Hälfte Wald, so weitere Teile des Warndtes, den Stiftswald St. Arnual und das Wogbachtal nördlich des Flughafens Ensheim. Weitere bedeutende Gebiete liegen im Moseltal oder betreffen die Flusstäler von Nied, Blies und Prims mit einigen ihrer Seitengewässer wie Löster und Oster sowie das Leukbachtal.

Die Nachmeldung von FFH-Gebieten hat besondere Bedeutung, weil die Europäische Kommission angekündigt hat, das derzeit ruhende Vertrags-Verletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der FFH-Richtlinie fortzuführen, sofern nicht zeitnah die Meldung weiterer FFH-Gebiete erfolgt.

Doch wie kam es zu der Nachmeldepflicht? Die Nachmeldepflicht ergab sich aus der Prüfung der Gebietsvorschläge der Mitgliedsstaaten, die im November 2002 in Potsdam im Rahmen eines biogeografischen Seminars stattfand und bei der die noch bestehenden Lücken des europaweitem Netzes NATURA 2000 identifiziert wurden. Mit der Nachmeldung von weiteren 7250 Hektar entspricht das Saarland dieser Nachmeldepflicht. Die Gebiete wurden dabei – so schreibt es die EU vor – ausschließlich nach fachlichen Kriterien ermittelt. Wichtig ist dabei unter anderem, dass das Saarland aus der FFH-Richtlinie die Verpflichtung hat, für 23 bei uns vorkommende Lebensraumtypen (‚Biotope‘) und 21 Tier- und Pflanzenarten entsprechende Flächen zu sichern (also zunächst zu melden). Aus der Überprüfung der EU ergab sich für einige Lebensraumtypen bzw. Tier- und Pflanzenarten eine Nachmeldeverpflichtung.

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