Luxemburg: 2 Ohrmarken für alle neugeborenen Schafe und Ziegen
Luxemburg (agrar.de) – Ab 1. September 2003 sind in Luxemburg alle neugeborenen Schafe und Ziegen mit 2 Ohrmarken zu kennzeichnen, teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und die Entwicklung des ländlichen Raumes mit.
Alle Schafe und Ziegen müssen im Alter von 6 Wochen gekennzeichnet sein oder zumindest beim Verlassen des Betriebes. Nur korrekt gekennzeichnete Schafe respektiv Ziegen können gehandelt oder transportiert werden.
Ohrmarken können bestellt beim Landwirtschaftsministerium (Abteilung SANITEL, Tel.: 478 35 35) werden, sie werden kostenlos zugeschickt. Die Ohrmarken werden serienweise ausgegeben und sind nur für einen Betrieb bestimmt.
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