18. August 2003

EU-Kommission bedauert Antrag auf Einsetzung eines WTO-Panels über GVO

Themen: Archiv — info @ 09:08

Brüssel (agrar.de) – Argentinien, Kanada und die Vereinigten Staaten haben heute die Einsetzung eines WTO-Panels beantragt, das das Vorgehen der EU in Bezug auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) prüfen soll.

EU-Handelskommissar Pascal Lamy sagte dazu: ‚Wir standen mit Argentinien, Kanada und den Vereinigten Staaten in einem unserer Meinung nach ziemlich konstruktiven Dialog und bedauern diese unnötige Beschwerde. Die EU-Regelung für GVO ist klar, transparent, vernünftig und nicht diskriminierend. Wir sind sicher, dass die WTO bestätigen wird, dass die EU ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.‘

Der Gesundheits- und Verbraucherschutzkommissar der EU, David Byrne, äußerte sich wie folgt: ‚Erst vor einem Monat haben wir unsere GVO-Vorschriften auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und internationalen Entwicklungen aktualisiert. Eine klare Kennzeichnung und Vorschriften für die Rückverfolgbarkeit sind wichtig, um das Vertrauen der europäischen Verbraucher in GVO wiederherzustellen.‘ David Byrne erinnerte daran, dass die geringen Verkäufe von GV-Produkten auf dem europäischen Markt auf die geringe Nachfrage der Verbraucher nach solchen Produkten zurückzuführen ist. ‚So lange die Verbraucher nicht sicher sind, dass das Genehmigungsverfahren auf dem neuesten Stand ist und ihren berechtigten Befürchtungen Rechnung trägt, wird ihre Skepsis gegenüber GV-Produkten bestehen bleiben‘.

Die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström fügte hinzu: ‚Es sollte klar sein, dass wir nicht die Absicht haben, Handelshemmnisse zu errichten. Aber meine Befürchtung ist, dass durch diesen Antrag die Diskussion in Europa verfälscht wird. Wir müssen dafür sorgen, dass die Bürger Vertrauen in die GVO bekommen und wir müssen ihnen die Möglichkeit der Wahl geben – und genau das sollen unsere neuen Rechtsvorschriften leisten. Der Standpunkt der EU in Bezug auf GVO steht im Einklang mit den WTO-Vorschriften.‘

Die Europäische Union hat klare und transparente Rechtsvorschriften (Richtlinie 2001/18/EG zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG und Verordnung (EG) Nr. 258/97) für die Genehmigung und das Inverkehrbringen von GVO und GV-Lebensmitteln in Europa. Dazu gehört eine unabhängige wissenschaftliche Bewertung der möglichen Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und die Umwelt, bevor GV-Produkte in den Verkehr gebracht werden können. Unternehmen, die GVO oder GVO-haltige Lebensmittel in der EU auf den Markt bringen wollen, müssen zunächst in einem Mitgliedstaat einen entsprechenden Antrag stellen, der eine umfassende Risikobewertung für GVO bzw. eine Sicherheitsprüfung für GV-Lebensmittel enthalten muss.

Der Mitgliedstaat legt die Risikobewertung der Kommission vor, die sie an die übrigen Mitgliedstaaten weiterleitet.

Bei Einwänden holt die Europäische Kommission eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses (künftig Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ein und trifft dann eine Entscheidung. In der EU wurden bisher 18 GVO und 15 GV-Lebensmittel zugelassen.

Kanada und die Vereinigten Staaten haben am 13. Mai und Argentinien hat am 14. Mai 2003 bei der WTO Konsultationen über das Genehmigungssystem der EU für genetisch veränderte Organismen (GVO) und GV-Lebensmittel beantragt. Sie behaupten insbesondere, die EU habe die Prüfung der Anträge und die Genehmigungen ausgesetzt, was de-facto einem Moratorium für neuartige gentechnisch veränderte Sorten gleichkomme. Gemeint ist damit die Tatsache, dass seit Oktober 1998 gemäß der Richtlinie 90/220/EG keine neuartigen GVO zur Freisetzung in die Umwelt mehr zugelassen wurden, weil das EU-Regulierungssystem überarbeitet wurde, um besser für die Herausforderungen durch die modernen Biotechnologie gerüstet zu sein. Der neue ordnungsrechtliche Rahmen wurde im März 2001 angenommen und trat im Oktober 2002 in Kraft.

Im Juli 2003 wurde außerdem ein besseres System für die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von GV-Lebensmitteln und GV-Futtermitteln erlassen. Damit kommt die EU den Forderungen der Bürger nach umfassender und zuverlässiger Aufklärung über GVO nach und trägt der Überzeugung Rechnung, dass sich die Verbraucher frei zwischen neuartigen und herkömmlichen Erzeugnissen der Land- und Ernährungswirtschaft entscheiden wollen. Deshalb ist es das Hauptanliegen der EU, ein möglichst hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau zu gewährleisten.

Für eine Reihe von Anträgen für das Inverkehrbringen von GVO ist die Prüfung bereits weit fortgeschritten, so dass in den kommenden Monaten die Genehmigung entsprechend den EU-Vorschriften erfolgen könnte.

Die Konsultationen

Die EU hat am 19. Juni mit den Vereinigten Staaten und Argentinien und am 25. Juni 2003 mit Kanada Konsultationen geführt. Konsultationen sind der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren. Mit ihnen beginnt ein Dialog zwischen den Beschwerde führenden Parteien, bei dem versucht wird, die strittigen Fragen auf gütlichem Wege zu lösen. Aus diesem Grund hat die EU angeboten, den Prozess fortzusetzen und bei dieser Gelegenheit neue Informationen über den Rechtsrahmen und die Fortschritte bei den einzelnen Genehmigungsanträgen vorgelegt, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Zur Überraschung der EU haben die Vereinigten Staaten sofort nach Beendigung der Konsultationen verlauten lassen, die Konsultationen seien gescheitert und man werde in Kürze die Einsetzung eines Panels beantragen. Mit Kanada und Argentinien fanden weitere Gespräche statt, bei denen die EU den Eindruck gewann, beide Länder seien an einer Fortsetzung der Konsultationen interessiert. Die EU ist auch weiterhin überzeugt, dass ein offener und konstruktiver Dialog zu einer Lösung führen würde und bedauert deshalb die Entscheidung, ein Panel einzuberufen.

Die EU (wie jedes andere WTO Mitglied auch) hat das Recht dafür zu sorgen, dass GVO nur nach einer gründlichen Risikobewertung und nach umfassender Aufklärung der Verbraucher in den Verkehr gebracht werden. Mehrere WTO-Abkommen wie das GATT 1994, das WTO-Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS), das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse sowie Standards wie die kürzlich angenommenen Grundsätze des Codex Alimentarius für die Risikobewertung von biotechnologischen Lebensmitteln erkennen das Recht der Vertragsparteien an, auf der nach ihrem Ermessen geeigneten Ebene Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt zu schützen. Darüber hinaus wird auch im Protokoll von Cartagena über biologische Sicherheit zum Übereinkommen über biologische Vielfalt die Spezifizität des Handels mit biotechnologischen Lebensmitteln und damit das Recht anerkannt, mit GVO vorsichtig und umsichtig umzugehen.

In vielen Ländern gibt es Genehmigungsverfahren für GVO und GV-Lebensmittel auf Einzelfallbasis, in einigen gibt es außerdem Moratorien für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzensorten.

Die Behauptung, die EU behindere die Bekämpfung des Hungers in Afrika ist haltlos. Viele Länder, in denen Lebensmittelknappheit herrscht, haben die wichtigsten Geberländer gebeten, im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe keine GV-Lebensmittel zu liefern. Wie alle Länder haben sie das legitime Recht, die Entscheidungen zu treffen, die sie zum Schutz des eigenen Hoheitsgebiets vor einer unabsichtlichen Verbreitung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen für erforderlich halten. Die EU geht bei Nahrungsmittelnotständen so vor, dass sie die Nahrungsmittelhilfe so weit wie möglich in der Region beschafft, um zur Entwicklung der lokalen Märkte beizutragen, und den Verbrauchergewohnheiten der Lokalbevölkerung entgegenzukommen. Bei der Nahrungsmittelhilfe sollte es um die Deckung dringender humanitärer Bedürfnisse und nicht um die Förderung wirtschaftlicher Interessen gehen.

In den Vereinigten Staaten selbst kam eine Studie der American National Academy of Sciences vom Februar 2002 ebenfalls zu dem Schluss, dass die US-Vorschriften über GV-Pflanzen zahlreiche Unstimmigkeiten aufweisen.

Ein Großteil der Amerikaner wünscht eine Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel. Nach einer unter 1024 Erwachsenen durchgeführten Telefonumfrage von ABC News vom Juli 2003 befürwortet mit 92 Prozent ein überwältigender Anteil der Amerikaner die Kennzeichnung.

Das Genehmigungssystem der EU ist klar, transparent, nicht diskriminierend und hat bereits bewiesen, dass es den Zugang zum EU-Markt ermöglicht. Viele Länder orientieren sich im Hinblick auf die Entwicklung ihrer eigenen Politik am Rechtsrahmen der EU.

Hintergrund

Konsultations- und Streitbeilegungsverfahren der WTO

Der erste Schritt in einem WTO-Streitbeilegungsverfahren ist der Antrag des Beschwerde führenden Mitglieds. Der Beklagte hat zehn Tage, um auf den Antrag zu antworten und soll binnen eines Zeitraums von nicht mehr als 30 Tagen in Konsultationen eintreten (außer beide Parteien haben etwas anderes vereinbart). Ziel der Konsultationen sollte es sein, eine positive Lösung zu der betreffende Frage zu finden.

Kann der Streit nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Zeitpunkt des Eingangs des Konsultationsantrags beigelegt werden, kann die Beschwerde führende Partei beim Streitbeilegungsgremien die Einrichtung eines Panels beantragen (falls jedoch beide Parteien der Ansicht sind, dass die Streitbeilegung gescheitert ist, kann die Beschwerde führende Partei während des Zeitraums von 60 Tagen ein Panel beantragen).

Sobald die Mitglieder des Panels ernannt sind, hat die Beschwerde führende Partei normalerweise zwischen drei und sechs Wochen, um ihre ersten schriftlichen Unterlagen einzureichen und die beklagte Partei verfügt über weitere zwei bis zwei Wochen, um zu antworten. Es folgen zwei mündliche Anhörungen und eine weitere Einreichung schriftlicher Unterlagen.

Ein Panel-Verfahren dauert durchschnittlich zwölf Monate. Danach kann eine Berufung erfolgen, die nicht länger als 90 Tage dauern sollte. In einem Fall wie dem vorliegenden kann die Notwendigkeit, wissenschaftliche Sachverständige anzuhören, den Zeitplan verlängern.

Links zum Thema Biotechnologie, Links zum Thema EU und Landwirtschaft.




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