03. Juli 2003

Neues Wasserrechtsgesetz bringt strenge Umweltstandards für Österreichs Flüsse und Seen

Themen: Archiv — info @ 12:07

Pröll: Ökologischer Meilenstein in der Gewässerpolitik

Wien (agrar.de) ‚Das neue Wasserrechtsgesetz setzt auf strenge Umweltstandards für Österreichs Flüsse und Seen und stellt einen Meilenstein der weiteren Ökologisierung der Gewässerschutzpolitik dar.‘ Das erklärte heute, Umweltminister Dipl. Ing. Josef Pröll anlässlich der Beschlussfassung im gestrigen Umweltausschuss des Nationalrates. Das Gesetz bedeute in wesentlichen Bereichen einen Paradigmenwechsel, so Pröll weiter. Lag etwa bisher das Hauptaugenmerk der ökologischen Bewertung von Flüssen und Seen auf der Erfassung und Reduktion bestimmter Schadstoffe, so werde auf Grundlage des neuen Gesetzes das gesamte Ökosystem eines Gewässers untersucht. Zusätzliches Kriterium der Gewässergüte ist dementsprechend auch die Gesundheit und Überlebensfähigkeit der natürlichen Gewässerpopulation. Pröll: „Es genügt uns nicht, nur negative Einflüsse auf unsere Gewässern abwenden, wir wollen die Grundlage für eine ökologisch positive und damit nachhaltige Entwicklung unserer Gewässer legen.

Wesentlich für den Erfolg dieses neuen Zugangs sei, so Pröll, dass Gewässer in Hinkunft in ihrem gesamten Einzugsgebiet, dass heißt über jede Staats- und Verwaltungsgrenze hinweg, ganzheitlich zu betrachten seien: „Etliche unserer österreichischen Gewässer, wie etwa die Donau, haben grenzüberschreitende Einzugsgebiete. Unser neues Wasserrecht gewährleistet nun, dass der Schutz solcher Gewässer in gemeinsamer Arbeit über die Staats- und Verwaltungsgrenzen hinweg – von der Quelle bis zur Mündung – abgestimmt erfolgen wird.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Gewässerschutzpolitik sei eine enge Zusammenarbeit der Verwaltung mit den betroffenen Interessengruppen – von Umwelt- und Naturschutzverbänden bis hin zur Wirtschaft. Pröll: „Die im neuen Wasserrecht vorgesehene Information und Einbindung Betroffener bei der langfristigen Planung und Strategieentwicklung wird uns helfen, ökologische, ökonomische und soziale Aspekte des Gewässermanagements auf einander abzustimmen. Dies sei ein wichtiger Ansatz für eine nachhaltige Gewässerschutzpolitik und vor allem in jenen Bereichen wesentlich, wo zum Teil auch gegensätzliche ökologische Anforderungen an Gewässer gestellt werden, so Pröll. Gerade bei den für den Klimaschutz wichtigen Wasserkraftwerken wird es notwendig sein, die unterschiedlichen Anforderungen abzustimmen und einen optimalen Ausgleich zu finden, der die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nicht infrage stellt und gleichzeitig einen guten ökologischen Zustand des betroffenen Flussabschnittes gewährleistet.

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Müller sprach mit Imkerverbänden

Themen: Archiv,Bienen — info @ 12:07

Bonn (agrar.de) – ‚Der Bundesregierung sind die vielfältigen Probleme der Imker seit langem bewusst. Wir haben deshalb schon viele Gespräche auf nationaler und internationaler Ebene geführt. Ein erstes Ergebnis ist die Vorbereitung der Einfuhrbeschränkung für Bienenschwärme und Königinnen bei der Europäischen Kommission‘, so Staatssekretär Alexander Müller am 2. Juli in Bonn.

Auf Einladung des Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) waren der Deutsche Imkerbund (DIB), der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund sowie die Vereinigung Mellifera e. V. zu einem Fachinformationsgespräch zum Thema Bienensterben zusammen gekommen. Desweiteren nahm der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Bieneninstitute an dem Gespräch teil. Das Bundesministerium informierte über den bestehenden rechtlichen Rahmen der Varroatosebekämpfung in Deutschland, der alle notwendigen Voraussetzungen für eine effektive Bekämpfung der Varroa-Milbe, die als Hauptproblem in der aktuellen Bienenproblematik betrachtet wird, durch die Imker bereitstellt. Die Bekämpfung kann sowohl aus EU-Mitteln, als auch aus Landesmitteln gefördert werden. Ansprechpartner ist hier die zuständige Behörde auf der Ebene der Bundesländer. Ebenso ist auch die prinzipielle Förderung von Imkerbetrieben, z. B. bei Neugründung oder Erweiterungsinvestitionen aus EU-Mitteln möglich. Ergänzend fördert das Bundesministerium Resistenzzuchtprogramme, in die deutsche Bienenforschungsinstitute einbezogen sind, um Bienen künftig unempfindlicher gegen die Milben zu machen.

In Deutschland stehen Tierarzneimittel mit verschiedenen Wirkstoffen zur Varroatosebekämpfung zur Verfügung. Kürzlich hinzugekommen sind ein Thymolhaltiges Tierarzneimittel sowie eine Standardzulassung für Milchsäure. Als ersten Schritt, um auch Oxalsäure als Tierarzneimittel verfügbar zu machen, hat die europäische Zulassungsbehörde angekündigt, gänzlich auf Gebühren für das noch ausstehende Verfahren zur Überprüfung der Rückstandsunbedenklichkeit für Oxalsäure zu verzichten.

Eine am 24. Juni in Brüssel bei der Europäischen Kommission zusammen gekommene Expertenrunde über Bienengefährdungen, wie z. B. den Kleinen Bienenbeutenkäfer, die Tropilaelaps-Milbe oder diverse Virusinfektionen, hat der EU-Kommission Einfuhrbeschränkungen für Bienen empfohlen.

Zukünftig sollen nur noch Bienenköniginnen nach visueller Untersuchung unter bestimmten Auflagen nach Europa eingeführt werden können. Bienenschwärme oder Paketbienen sollen nur noch aus Drittländern eingeführt werden dürfen, wenn das exportierende Land nachweislich frei von dem Kleinen Bienenbeutenkäfer ist und Überwachungsmaßnahmen bezüglich dieses Parasiten durchführt. Gebrauchtes Imkermaterial zur Verwendung in der Imkerei soll nicht mehr eingeführt werden dürfen. Ergänzend sollen weitere Einschleppungswege (z. B. über Früchte, Erde/Boden und Industriegüter) geprüft werden.

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Rheinland-Pfalz: Windkraft im Wald

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Wissenschaftliches Gutachten prüft Flächenangebot

Mainz (agrar.de) – Das Land Rheinland-Pfalz lässt als größter Waldbesitzer derzeit von der Universität Kaiserslautern wissenschaftlich prüfen, wo es geeignete Flächen im Landeswald gibt, die sich für Windkraftanlagen eignen. Ein Landtagsbeschluss ist Grundlage für die Untersuchung.

Das Gutachten wird voraussichtlich im September fertig gestellt sein. Anschließend wird eine Bewertung der Ergebnisse erfolgen. Sofern geeignete Wald-Standorte gefunden sind, wird es auch für die Landesflächen Genehmigungsverfahren für den Bau geeigneter Anlagen geben. Dabei werden, wie dies üblich ist, technische Voraussetzungen der Anlagen ebenso geprüft werden wie Auswirkungen auf Menschen, Natur und Landschaft.

Der Wald ist von Schadstoff-Emissionen aus der Energieerzeugung besonders betroffen. Seit 1983 bis heute hat das Land an die 100 Mio Euro aufgewendet für Kompensationskalkung der Waldböden, um der Schadstoffwirkung entgegen zu wirken.

Weil die Windenergie relevante Beiträge zum Klimaschutz und zur Emissionsminderung leistet und unter den erneuerbaren Energien am kostengünstigsten ist, werden Chancen bei der Windkraft-Nutzung im Landeswald gesehen. Wegen der geringeren Einsehbarkeit wird das Landschaftsbild weniger gestört als in offenen Flächen. Eine endgültige Bewertung erfolgt, sobald das Ergebnis der wissenschaftlichen Prüfung vorliegt.

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Möllers zur Agrarreform 2003: Re-Nationalisierung, Wettbewerbsverzerrung, Bürokratiechaos

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Münster (agrar.de) – Zur aktuellen GAP-Reform erklärt Franz-Josef Möllers, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV):

‚Eines ist sich sicher: Die Einigung im Agrarministerrat über die Reform der europäischen Agrarpolitik am Morgen des 26. Juni gab kein Signal zum Aufbruch, bot keine Perspektiven für die nachhaltige, von bäuerlichen Familien geprägte Landwirtschaft. Stattdessen herrscht allergrößte Verunsicherung.

Das nun vorgelegte Papier enthält eine lange Liste von nationalen Sonderwünschen. Viele Delegationen haben sich offenbar in der Schlussphase der Verhandlungen ihre Zustimmung mit der Erfüllung von besonderen Anliegen regelrecht abkaufen lassen. Unterm Strich wirft die Einigung der Agrarminister mehr Fragen auf als sie Antworten gibt. Sie wurde erkauft mit einer Re-Nationalisierung des gesamten Direktausgleichs, die Gemeinsame Agrarpolitik wurde – und das werden wir noch bitter bereuen – dem Kompromiss zu liebe geopfert.

Nach Gutdünken können Mitgliedstaaten nun die Ausgleichszahlungen für Preissenkungen bei Jungbullen oder Getreide entkoppeln oder nur teilweise entkoppeln oder teilweise wie bisher den Ausgleich an die Fläche oder das Tier binden. Die Krone wird dem Ganzen damit aufgesetzt, dass die Mitgliedstaaten aus dem Topf der entkoppelten Ausgleichszahlungen nach eigenem Gusto Flächenprämien zusätzlich einführen können. Zusätzlich könnten die Mitgliedstaaten bis zu 10 Prozent der Ausgleichszahlungen für ‚besondere Formen der Landwirtschaft‘ verwenden. Damit wäre das Prämienchaos perfekt.

Die Folge dieser Politik wird eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Mitgliedstaaten der EU in ungeahntem Maße sein. Ohnehin bestehende Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft im ‚Gemeinsamen Binnenmarkt‘ werden verschärft. Die aktuelle Diskussion um die Erhöhung des Steuersatzes für Agrardiesel und die Streichung der staatlichen Zuschüsse für die landwirtschaftliche Krankenkasse, die Diskussionen um die Schweinehaltungsverordnung oder das Baurecht und die Düngemittelverordnung – all dies wird durch die jetzt beschlossene Reform verschärft. Einziger Rahmen, der sicher scheint, ist der von Chirac und Schröder bestätigte Haushaltsrahmen, der auf 48,6 Mrd. Euro im Jahr 2013 festgeschrieben wurde.

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass sich der Strukturwandel in der Landwirtschaft beschleunigen wird. Betriebe, die auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften wollen, werden gezwungen, stärker denn je zu wachsen.

Die Reform wird uns damit verkauft, dass die Landwirtschaft mehr Gelder für Umwelt- und Tierschutz erhält. Außerdem würden Butter-, Getreide- und Rindfleischberge verschwinden und die Position der EU bei den WTO-Verhandlungen verbessert. Diese Argumente sind ein Schlag ins Gesicht unserer Bauern. Tatsachen werden auf den Kopf gestellt, medienwirksam verbreitet und die Bevölkerung bewusst getäuscht. Dass die Umweltverbände die Liberalisierung der Welt-Agrarmärkte feiern, macht deutlich, wie wenig sie das europäische Agrarmodell zum Schutz unserer bäuerlichen Landwirtschaft verstanden haben. Gerade kleinere und mittlere Betriebe werden doch bei einem übermäßigen Anstieg der Importe aus Drittländern die Leidtragenden sein.

Tatsache ist, dass die Landwirtschaft – gleich ob modern-konventionell oder ökologisch – immer Ressourcen schonender, nachhaltiger wirtschaftet, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern sinkt, dass die Bodenfruchtbarkeit zunimmt und wir mancherorts bestehende Nitratüberschüsse immer besser in den Griff bekommen. Wasserkooperationen sind dafür das beste Beispiel.

Tatsache ist auch, dass es eine strukturelle Überproduktion nur noch bei Roggen gibt. Der schrittweise Abbau der Roggenintervention – kombiniert mit Ausgleichszahlungen – verdient daher Zustimmung. Die staatlichen Rindfleischbestände sind so gut wie abgebaut und waren ohnehin BSE-bedingt. Auch die Butter- und Magermilchbestände wären nicht so hoch, wenn die Exportmärkte wegen des schwachen Dollars nicht so stark unter Druck stünden. Die Butterbestände zeigen aber auch, dass es die EU-Kommission mit ihrem selbst geschaffenen System der Quotenregelung nicht verstanden hat, dieses System so flexibel zu gestalten, dass Überschüsse vermieden werden. Das Ziel der Quotenregelung, nämlich die Stützung der Marktpreise, wurde doch weitestgehend verfehlt! Statt dessen erhöht die Kommission ab 2006 die Quoten um weitere 1,5 Prozent. Das verstehe wer will.

Die Reaktion der Presse und Medien auf die jüngsten Beschlüsse der Agrarminister haben bereits jetzt erkennbar werden lassen, dass entkoppelte Ausgleichszahlungen nicht mehr zu vermitteln sind. Ich sehe daher die große Gefahr, dass wir mit der Loslösung der Ausgleichszahlungen von der Erzeugung der Einstieg aus dem Ausstieg der Direktzahlungen eingeläutet wird.

Am ehesten gelingt die Entkopplung noch bei den Ackerkulturen, am wenigsten bei den Tierprämien. Wir werden deshalb intensiv prüfen, ob der nationale Spielraum für den gekoppelten Anteil der Rinderprämien voll ausgeschöpft werden sollte. Das gleiche gilt für die neu eingeführten Ausgleichszahlungen für die Senkung des Milchpreises. Den entkoppelten Teil der Rinderprämien wollen wir dann in der Betriebsprämie retten. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass auf die Neuverteilung von bis zu 10 Prozent der Ausgleichszahlungen verzichtet wird. Einkommenseinbußen für die Betriebe ließen sich so in Grenzen halten.

Auf jeden Fall werden unsere Milchviehhalter sehr stark von der so genannten Reform betroffen sein: Sie verlieren bis zu 23 Prozent am Milchpreis, der nur zur Hälfte ausgeglichen wird. Der deutsche Durchschnittsbetrieb mit 30 Kühen muss mit einem Einkommensverlust von sage und schreibe 8.000 Euro rechnen. Es muss daher alles darangesetzt werden, Möglichkeiten zum Einkommensausgleich zu nutzen und diese auch den wirtschaftenden Milchviehbetrieben zugute kommen zu lassen. Ein Weg wäre die Einführung einer Prämie für Grünland und Ackerfutter; dafür müssen Mittel aus der Modulation herangezogen werden. Außerdem können dafür Mittel aus der nationalen Reserve genutzt werden, die für Härtefälle eingerichtet wird.

Wir werden mit dem Deutschen Bauernverband dafür kämpfen, dass der Referenzzeitraum 2000 bis 2002 kippt, da er jahrelange Rechtsstreitigkeiten provozieren würde. Wir setzen uns dafür ein, dass die Reform frühestens am 1. Januar 2007 greift und ein Bezugszeitraum gewählt wird, der möglichst zeitnah am Beginn der Reform liegt.

Nur so wird sich auch der bürokratische Aufwand für Bauern und die Verwaltung in Grenzen halten lassen. Würde tatsächlich ein Modell gewählt, das teilweise gekoppelte, teilweise entkoppelte und zusätzlich auch noch einheitliche Flächenprämien vorsieht, werden wir im Bürokratie-Chaos versinken.‘

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DBV: Kabinettsentwurf zum Altschuldengesetz unausgewogen

Themen: Archiv — info @ 11:07

Eingriffe in vertragliche Rückzahlungsbedingungen bleiben unverhältnismäßig

Berlin (agrar.de) – Am 2. Juli 2003 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen beschlossen. Aus der Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist der Entwurf des Altschuldengesetzes das falsche Signal an die landwirtschaftlichen Unternehmen. Gefragt ist vielmehr eine ausgewogenere Regelung, die für die betroffenen Unternehmen wichtige Grundlagen und Impulse für Neuinvestitionen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen bieten würde. Die Bundesregierung unterließ es, im Gesetzentwurf die nachdrücklich vorgetragenen Bedenken der betroffenen Bundesländer, der Vertreter der Bundesverbände der Banken, des Deutschen Bauernverbandes und des Deutschen Raiffeisenverbandes zu berücksichtigen. Die rechtlichen Bedenken hinsichtlich des Eingriffs in die Rangrücktrittsvereinbarungen als zivilrechtliche Verträge mit Drittgläubigerschutz durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und einer bis zur 5-fachen Erhöhung des Abführungssatzes bleiben bestehen. Die Folge wäre eine erhebliche Beeinträchtigung der Kreditfähigkeit der betroffenen Betriebe.

Andererseits unterstützt der DBV weiterhin die Zielsetzung einer Ablöseregelung, mit der eine abschließende Regelung des Altschuldenproblems landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern erreicht werden soll. Diese Ablöseregelung müsse jedoch so gestaltet werden, dass sie die breite Mehrheit der mit Altschulden belasteten Unternehmen in die Lage versetzt, aus der Rangrücktrittsvereinbarung freiwillig durch Zahlung einer angemessenen einmaligen Ablösesumme auszusteigen. In diesem Sinne trägt der DBV auch vom Grundsatz die betriebsindividuelle Aushandlung des Ablösevertrages mit, wobei allerdings auch zur Ausgestaltung des Verfahrens weiterer Nachbesserungsbedarf besteht. Der DBV fordert die Fraktionen des Bundestages auf, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Gegenstand des Gesetzentwurfes sind Altverbindlichkeiten aus DDR-Zeiten, die ca. 1.500 landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen so genannter Rangrücktrittsvereinbarungen ungeachtet der Nutzbarkeit der hierdurch finanzierten Maßnahmen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen weiterhin zu bedienen haben. Aktuell haben diese Verbindlichkeiten eine Höhe von ca. 2,4 Milliarden Euro, wobei allerdings hiervon schon ca. 0,9 Milliarden Euro auf seit 1990 aufgelaufenen Zinsen entfallen.

Lesen Sie auch: • Bauernbund Brandenburg protestiert gegen Pläne zur Altschuldenregelung [10.06.2003] • AbL: Wie aus Altschulden Subventionen werden [20.05.2003]

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Görlach: GVO-Entscheidung ist ein wichtiger Schritt in die Zukunft!

Themen: Archiv — info @ 11:07

Straßburg (agrar.de) – Das Europäische Parlament hat auf seiner jüngsten Sitzung in Straßburg durch die Verabschiedung eines Maßnahmenpakets über die Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel sowie zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) einen Meilenstein in diesem Themenfeld gesetzt.

Dazu der SPD-Europaabgeordnete und ehemalige hessische Landwirtschaftsminister Willi Görlach: ‚Es ist durch die Beschlüsse nicht nur gelungen, einen guten Kompromiss zwischen Rat und Europäischem Parlament zu erzielen, sondern auch die Wahlfreiheit der Konsumenten nachhaltig zu sichern. Kernpunkte dabei sind:

• Höchste Sicherheitsauflagen bei der Zulassung;

• Mehr Transparenz des Zulassungsverfahrens;

• Kennzeichnungspflicht aller genetisch veränderten Zutaten;

• Rückverfolgbarkeit, wobei ein System zur Ermittlung von GVO aufgebaut werden soll, durch das in allen Phasen der Vermarktung eines GVO-Produktes festgestellt werden kann, wer das Erzeugnis auf den Markt gebracht hat und woher es stammt.‘

Erstmals wird nicht nur die Kennzeichnung von Lebensmitteln, sondern auch von Futtermitteln klar geregelt. Dies ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der von der EU importierten GVOs als Futtermittel verwendet wird, ein großer Fortschritt. Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist dabei keine grundsätzliche Wertung über GVOs, aber sie gibt den Verbrauchern die Möglichkeit, sich für oder gegen ein Produkt zu entscheiden.

Mitgliedstaaten erhalten nun auch die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unbeabsichtigte Vermischung genetisch veränderter Produkte mit konventionellen Produkten zu verhindern. Görlach würde eine solche nationale Regelung begrüßen: ‚Dies wäre ein beachtlicher Fortschritt. Denn: Eine solche Koexistenzregelung, also das Nebeneinander von gentechnikfreier Landwirtschaft und landwirtschaftlicher Produktion unter Einsatz von GVOs, ist überfällig. Bauern, die selbst keine GVO-Pflanzen anbauen, müssen davor geschützt werden, dass ihre Felder durch Pollenflug mit GVO verunreinigt werden bzw. dass sie bei Verunreinigungen wenigstens entschädigt werden.‘

Die beschlossene Gesetzgebung hat auch Auswirkungen auf den internationalen Handel. Sie setzt klare Verhaltensregeln für Importe beispielsweise aus den USA und untermauert gleichzeitig die Haltung der EU im Rahmen der WTO.

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Goldmann Vorsitzender des FDP-Bundesfachausschusses Agrar

Themen: Archiv — info @ 11:07

Berlin (agrar.de) – Der FDP-Bundesvorstand hat den agrarpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael Goldmann zum Vorsitzenden des Bundesfachausschusses Agrarpolitik ernannt. Er tritt damit die Nachfolge von Ulrich Heinrich an.

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Erneuerbare Energien in Zahlen

Themen: Archiv — info @ 10:07

BMU-Broschüre gibt Überblick zur Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland

Berlin (agrar.de) – Neuer Rekord bei den erneuerbaren Energien in Deutschland: Nach den jüngst erhobenen Daten (Stand März 2003) wird derzeit in unserem Land mehr Energie aus regenerativen Quellen genutzt als je zuvor. Im Jahr 2002 wuchs der Anteil der Erneuerbaren an der gesamten Energiebereitstellung auf rund 2,9 Prozent. Ihr Anteil am Bruttostromverbrauch beträgt mittlerweile rund 8 Prozent. Das sind Zahlen aus einer neuen Informationsbroschüre des Bundesumweltministeriums. Sie enthält aktuelle Daten zur Entwicklung von Wind- und Wasserkraft, Solarwärme und Fotovoltaik, Erdwärme und Biomasse.

Vom Boom der erneuerbaren Energien profitiert nicht nur der Klimaschutz auf Grund der jährlich rund 50 Millionen Tonnen vermiedener Treibhausgase. Auch der Arbeitsmarkt erhält durch die aufstrebende Branche Rückenwind: Rund 130.000 Arbeitsplätze gibt mittlerweile in Deutschland, die direkt oder indirekt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurückgehen.

Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 zu verdoppeln. Der Bruttostromverbrauch soll danach von 6,3 Prozent im Jahr 2000 auf 12,5 Prozent und der Anteil am Primärverbrauch von 2,1 Prozent im Jahr 2000 auf 4,2 Prozent im Jahr 2010 steigen. Mit diesem Ziel hat die Bundesregierung eine Offensive zur Förderung der erneuerbaren Energien eingeleitet. Die rasante Entwicklung in den letzten Jahren hat gezeigt, dass das ehrgeizige Verdopplungsziel bis 2010 erreicht werden kann. Darüber hinaus strebt die Bundesregierung an, dass spätestens zur Mitte des 21. Jahrhunderts die Hälfte des deutschen Primärenergieverbrauchs auf regenerative Quellen zurückgeht.

Die Informationsschrift des BMU ‚Erneuerbare Energien in Zahlen – Stand März 2003‚ ist online verfügbar, kann via Fax: 01888-305-2044 oder E-Mail oder auch schriftlich beim Bundesumweltministerium, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 11055 Berlin bestellt werden.

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Künast: Agrarwende ist in der EU angekommen

Themen: Archiv — info @ 10:07

Berlin (agrar.de) – ‚Mit dem Beschluss von letzter Woche in Luxemburg ist die Agrarwende in der EU angekommen‘, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast in der Agrardebatte des Deutschen Bundestages in Berlin. ‚Wir waren sehr erfolgreich‘, so die Ministerin. Sie warnte davor, das Verhandlungsergebnis schlecht zu reden. Wer das tue und Stillstand fordere, verspiele die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft.

Künast erinnerte daran, dass es zwingende Gründe für die Agrarreform gebe. Sie sei notwendig,

• weil es um die Zukunft der Bäuerinnen und Bauern in Deutschland gehe, • weil Verbraucherinnen und Verbraucher heute andere und zwar klar auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Erwartungen an die Landwirtschaft hätten als vor 50 Jahren, • weil für alle Subventionen die gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei und daher auch die Subventionen im Agrarbereich auf dem Prüfstand stünden, • weil ab 2004 die EU-25 Realität werde und • weil im September die WTO-Verhandlungen anstünden.

Mit dem notwendigen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft sichere die Agrarreform die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft, so die Ministerin. Durch die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion erhielten die Bauern mehr Entscheidungsfreiheit. Indem die Direktzahlungen an die Einhaltung von Umwelt-, Tierschutz- und Qualitätsvorschriften gebunden würden, erhielten die Verbraucher das, was sie für ihr Geld erwarteten. Die obligatorische Modulation ab 2005 stärke die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume. Mit neuen Elementen bei der Förderung der ländlichen Räume würden die Leistungen der Landwirtschaft für den Natur- und Tierschutz und zur Pflege der Kulturlandschaft unterstützt.

Für die meisten Bauern in Deutschland sei Milch die Haupteinkommensquelle, so Künast. In harten Verhandlungen habe sie unter anderem erreicht, dass die Milchquotenregelung bis 2015 verlängert werde und die Senkung der Interventionspreise deutlich geringer ausfalle und stärker ausgeglichen werde als ursprünglich vorgeschlagen. Dennoch gebe es große Probleme im Milchbereich. Deshalb wolle sie eine Grünlandprämie. Künast: ‚Denn nur so werden wir auf Dauer Milchbauern in Deutschland haben können. Und das wollen wir. Der Weg dafür ist mit den Luxemburger Beschlüssen geebnet. Bund und Länder können das jetzt gemeinsam umsetzen!‘

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Miller: Agrarbericht – Bilanz des Versagens

Themen: Archiv — info @ 10:07

Berlin (agrar.de) – Als ‚Bilanz des Versagens‘ hat Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller bei der heutigen Agrardebatte im Bundestag den Agrarbericht des Bundes bezeichnet. Seit dem Amtsantritt von Renate Künast habe sich der Strukturwandel gewaltig beschleunigt, sagte er vor den Abgeordneten. Eine positive Entwicklung gebe es nur noch bei Betrieben über 100 Hektar. Die Landwirtschaft falle gegenüber dem gewerblichen Vergleichslohn immer mehr zurück. Sinkende Gewinne besonders in Futterbaubetrieben und in benachteiligten Betrieben gefährden die Kulturlandschaft und die Stabilität der ländlichen Räume. Die Investitionsbereitschaft nähere sich dem Nullpunkt. Miller wörtlich: ‚Sie reden dem bäuerlichen Betrieb das Wort, betreiben aber eine Politik für Großstrukturen.‘ Diese Art von Wende schade allen – den Bauern und den ländlichen Räumen ebenso wie der Umwelt, den Tieren und den Verbrauchern. Der Bundesministerin warf Miller vor, das Verbraucherverhalten völlig falsch eingeschätzt zu haben: ‚Im Gegensatz zu Ihren Ankündigungen greifen die Bürger zunehmend auf Produkte zurück, die unter wirtschaftlich günstigeren, aber oft auch weitaus weniger kontrollierbaren Bedingungen im Ausland hergestellt werden.‘

Heftig kritisierte der bayerische Minister die im Haushaltsentwurf 2004 vorgesehenen Kürzungen des Agrarhaushalts um 7,4 Prozent oder 418 Millionen Euro. Das sei die höchste prozentuale Kürzung aller Ressorts und treffe vor allem den Sozialbereich. Allein bei der landwirtschaftlichen Krankenversicherung müsse mit jährlichen Zusatzbelastungen von 1 500 Euro gerechnet werden. Das entspricht einer Beitragserhöhung von rund 40 Prozent. Miller: ‚Das verkraften vor allem die klein- und mittelbäuerlichen Betriebe nicht mehr.‘ Der weitere Abbau der Agrardieselvergütung um 157 Millionen Euro pro Jahr verschlechtere zudem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte. Ein Haupterwerbsbetrieb mit 40 Hektar sei bereits jetzt allein bei der Dieselsteuer gegenüber seinen französischen Konkurrenten mit 1.100 Euro pro Jahr im Hintertreffen. Für Miller führt diese Agrarpolitik von Rot-Grün zur Vernichtung von Tausenden bäuerlicher Existenzen und damit Arbeitsplätzen.

Miller forderte die Bundesregierung auf, das nationale Modulationsgesetz aufzuheben, weil die Modulation ohnehin ab 2005 EU-weit eingeführt wird. Für nur zwei Jahre ein eigenes deutsches Modell einzuführen, bezeichnete der Minister angesichts des dringend notwendigen Bürokratieabbaues als verantwortungslos. Der Schaden, den Frau Künast mit ihrem massiven Eintreten im EU-Agrarrat für das Vorziehen der EU-weiten Modulation auf das Jahr 2005 und die Anhebung des Kürzungssatzes angerichtet habe, sei ohnehin schon groß genug.

Vor dem Bundestag erneuerte der Minister auch seine Kritik an der Rolle des Bundes bei der Agrarreform. Das vor allem für die Milcherzeuger erzielte ‚katastrophale Ergebnis‘ habe Frau Künast durch ihren ‚Schlingerkurs‘ bei den Milchverhandlungen entscheidend mit zu verantworten. Von der Bundesregierung verlangte Miller, den betroffenen Betrieben aktiv zu helfen, die zu erwartenden Einkommensverluste zu kompensieren, anstatt die Bauern gemeinsam mit Brüssel in die Zange zu nehmen.

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