16. Juli 2003

EU-Kommission schlägt radikale Überarbeitung der Tiertransportvorschriften vor

Themen: Archiv — info @ 16:07

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat heute einen Verordnungsvorschlag über den Transport von Tieren angenommen, der die Tiertransportvorschriften in Europa radikal umkrempeln wird. Um die Umsetzung zu verbessern, identifiziert die Verordnung die gesamte Kette aller am Tiertransport Beteiligten und für die einzelnen Schritte Verantwortlichen und führt wirksame Unsetzungsinstrumente wie beispielsweise die Kontrolle mittels des Tachographen ein. Darüber hinaus werden die Regeln für Transporte von mehr als 9 Stunden einschließlich Inlandstransporte parallel zu anderen EU-Rechtsvorschriften über die Höchstlenkzeiten von Fahrern deutlich verschärft.

Die vorgeschlagene Verordnung erkennt an, dass der meiste Stress bei Tieren während des Ver- und Entladens auftritt und führt daher Vorschriften für die Zeiten vor und nach dem Transport, z.B. in Schlachthöfen oder Häfen ein. Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, Leitlinien für die gute Transportpraxis zu erstellen. Derzeit machen Langstreckentransporte nur etwa 10 Prozent (17,5 Mio.) der Tiertransporte in Europa aus.

David Byrne, als Kommissionsmitglied zuständig für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte ‚Ich bin optimistisch, dass diese radikale Überarbeitung der Regeln für Tiertransporte in Europa bald in Kraft treten kann. Ich glaube sie bietet kurz- bis mittelfristig die besten Werkzeuge für wirklich Verbesserungen im Tierschutzbereich. Meine Hauptziele sind es, den Stress, den die Tiere erleiden müssen, auf ein Minimum zu reduzieren und sicherzustellen, dass sie so schnell wie möglich an ihrem Bestimmungsort ankommen. Wichtig ist, dass die Verordnung definieren wird, wer für was wann verantwortlich ist, was entscheidend zur Einhaltung der Regeln in vollem Umfang beitragen wird.‘

Die Verordnung wird dem Ministerrat nach Konsultation des Europäischen Parlaments zur Annahme vorgelegt. Es wird damit gerechnet, dass sie bis Ende 2005 in Kraft treten kann.

Was wird sich mit der neuen Verordnung ändern ?

• Transportdauer – weniger Stress für Tiere beim Transport – Heute – Langstreckentransporte:

•• Sehr junge Tiere (die noch gesäugt werden): 9 h + 1 h Pause (Tränken) + 9 h •• Schweine: 24 h (ständiger Zugang zu einer Tränkvorrichtung) •• Pferde: 24 h, Tränken alle 8 h •• Rinder, Schafe und Ziegen: 14 h +1 Stunde Pause (Tränken) + 14 h.

Diese Abfolgen können wiederholt werden, wenn die Tiere an einem zugelassenen Aufenthaltsort entladen, gefüttert und getränkt werden und dort eine Ruhephase von mindestens 24 h haben.

– In Zukunft – Langstreckentransporte:

•• Alle Tierarten: maximal 9 Stunden Transport + mindestens 12 Stunden Pause. Diese Abfolge kann wiederholt werden. Aufenthaltsorte sind nicht länger erforderlich, die Tiere verbleiben im Fahrzeug.

• Kein Transport von sehr jungen oder trächtigen Tieren – Heute:

•• Transportverbot für neugeborene Tiere, bei denen der Nabel noch nicht komplett verheilt ist. Keine Spezifikationen für die unterschiedlichen Tierarten.

– In Zukunft:

•• Verbot von Transporten von mehr als 100 km für Jungtiere (Ferkel jünger als 4 Wochen / Lämmer jünger als eine Woche / Kälber jünger als 2 Wochen / Pferde jünger als 4 Monate (nur bei Langstreckentransporten))

••• Transportverbot für weibliche Tiere eine Woche nach der Geburt und vor der Geburt (10% der geschätzten Trächtigkeitsdauer).

• Bessere Ausrüstung für bessere Bedingungen – Heute – Langstreckentransporte:

•• Unterteilung des Transportraums, Zugang zu den Tieren, jedoch keine geringere Besatzdichte bei Langstreckentransporten

– In Zukunft – Langstreckentransporte:

•• Spezifische Temperatur je nach Tierart (mit Temperaturkontrollsystem, Datenerfassung, Warnsystem im Führerhaus) ••• Ständiger Zugang zu einer Tränkvorrichtung ••• Mehr Platz je nach Tierart und Dauer des Transports z.B. 40 Prozent mehr für Schweine, 16 Prozent mehr für Rinder, 32 Prozent mehr für Schafe ••• Verbot des Anbindens von Tieren (Tiere können sich frei bewegen oder hinlegen, genaue Definitionen des Begriffs Platz ermöglichen bessere Umsetzung) ••• Bessere Bedingungen auf Seeschiffen (z.B. Neigung der Rampen, Tränkvorrichtungen, Zulassungssystem).

• Verbesserte Bedingungen für Pferde – Heute:

•• Mindestplatzanforderungen.

– In Zukunft:

•• Größere Platzanforderungen für Kurzstreckentransporte ••• Einzelverschläge/-boxen für Langstreckentransporte ••• ständiger Zugang zu Heu.

• Verordnung statt Richtlinie – besseres Umsetzungsinstrument – Heute:

•• Richtlinie (einzelstaatliche Auslegung in gewissem Umfang möglich).

– In Zukunft:

•• Verordnung (Harmonisierung in allen Mitgliedstaaten gewährleistet).

• Was ist ein Langstreckentransport? – Heute:

•• Mehr als 8h mit besonders ausgestatteten Lkw.

– In Zukunft:

••• 9h (auf der Grundlage der für den Fahrer geltenden Sozialgesetzgebung, daher leicht umsetzbar). Der Fahrer muss nach 9 Stunden Fahrt eine Ruhezeit von 12 Stunden einlegen. Die Länge der Fahrt wird definiert als der gesamte Transportvorgang vom Ausgangs- zum Endbestimmungsort, einschließlich Zwischenhalten.

• Wer ist verantwortlich? – Heute:

•• Verkehrsbetreiber und Transportunternehmen (Firmen).

– In Zukunft:

•• Wie zuvor, jedoch auch Händler (Auftraggeber) und Fahrer, sowie ‚Halter‘ (Personal an Sammelstellen, auf Märkten und in Schlachthöfen sowie Landwirte).

• Bessere Umsetzung – Heute:

•• Umsetzung über den Transportplan (der jedoch nur verpflichtend ist bei grenzüberschreitenden Transporten von mehr als 8h).

– In Zukunft :

•• Umsetzung über das Fahrtenbuch bei Transporten von mehr als 9 Stunden, auch ohne Grenzüberschreitung. Unterschriften aller Beteiligten, Transportbericht am Ende des Transports ••• über den Tachographen wirksames Instrument, unmöglich Daten zu ändern ••• eine Person hat für den gesamten Transport verantwortlich zu zeichnen.

• Mehr persönliche Verantwortung im Fall von Verstößen gegen die Vorschriften – Heute:

•• Aussetzung/Entzug der Zulassung des Transportunternehmens usw.

– In Zukunft:

•• Zusätzliche Kontrollen bei Verstößen ••• ebenfalls Aussetzung/Entzug der Fahrerqualifikation und der Zulassung des Transportmittels ••• Transitverbot für das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ••• Anforderungen an die Schulung des Personals, das für das Wohlergehen der Tiere zuständig ist.

• Zulassung: Verbesserte Standards zur vereinfachten Umsetzung – Heute:

•• Zulassung über die Registrierung des Transportunternehmens.

– In Zukunft:

•• verschärfte Registrierungsvorschriften, harmonisiertes Format (Europäische Datenbank) ••• Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Notfallpläne für Transportunternehmen ••• Verpflichtung der Transportunternehmen eine Kopie der Zulassung mit zu führen ••• Zulassung von Fahrzeugen für Langstreckentransporte (9h) auf 5 Jahre begrenzt; ebenfalls für Seeschiffe (Seeschiffe müssen außerdem über eine besondere Ausrüstung verfügen) ••• verpflichtende Schulung für Fahrer und Personal, das Tiere auf Viehmärkten hantiert.

• Neue Verpflichtungen bei Zwischenstops (Sammelstellen, Märkte usw.) – Heute:

•• Keine Verpflichtungen bei Märkten / Sammelstellen / Häfen.

– In Zukunft:

•• Klare Verantwortung des ‚Halters‘ (neu eingeführter Begriff), Tierschutzregeln anzuwenden und deren Einhaltung zu kontrollieren. Betreiber von Sammelstellen müssen sicherstellen, dass das Personal geschult ist.

• Follow-up nach dem Transport: ein wichtiger Teil der Vorschriften – Heute:

•• Transportplan wird kontrolliert (nur wenn Transport länger als 8h und grenzüberschreitend) •• begrenzte Informationen.

– In Zukunft:

•• Umfassendes Fahrtenbuch für Langstreckentransporte/9h (z.B. am Bestimmungsort müssen Kontrollen durchgeführt und ein Bericht über den Zustand der Tiere erstellt werden, einschließlich Angabe der Anzahl der Tiere, die tot oder in schlechtem Zustand ankommen).

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