Geflügelpest: Sperrbezirk im Kreis Heinsberg aufgehoben
Vorsorgliche Schutzmaßnahmen der Bundes- und Landesverordnung gelten weiter
Düsseldorf (agrar.de) – Im Kreis Heinsberg werden heute die verschärften Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest aufgehoben. Da seit mehr als drei Wochen im Umkreis von 10 Kilometern keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest in den Niederlanden aufgetreten sind, konnten die besonderen Sperrmaßnahmen wie das absolute Transportverbot von Geflügel, die Haltung in geschlossen Ställen sowie Auflagen für Desinfektionen beim Kontakt mit Geflügel außer Kraft gesetzt werden, so das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Sperrmaßnahmen gelten jedoch weiterhin für den Sperrbezirk im Kreis Viersen. Falls hier jedoch bis zum 8. Mai 2003 innerhalb eines 10 Kilometer-Radiusses keine neuen Verdachtsfälle auftreten, so können sie ebenfalls aufgehoben werden.
In ganz Nordrhein-Westfalen gilt die ‚Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest‘ sowie die Bundesverordnung mit ihren Ergänzungen jedoch nach wie vor. Voraussichtlich am Donnerstag, 8. Mai 2003, werden Bund und Länder über das weitere Vorgehen gegen die Geflügelpest beraten.
Nach den Verordnungen des Landes und des Bundes sind alle Geflügelmärkte, -schauen und –ausstellungen verboten. Jeder der Hühner, einschließlich Perl- und Truthühnern sowie Enten, Gänse, Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln als Haustiere hält, muss dies unverzüglich den örtlichen Behörden melden. Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, sind die Halterinnen und Halter außerdem verpflichtet, dies den Kreisordnungsbehörden zu melden, damit amtstierärztliche Untersuchungen durchgeführt werden können. Der Reisehandel mit diesen Geflügelarten ist nicht gestattet. Für Brieftauben ist außerdem ein Flugverbot ausgesprochen worden, das Wettbewerbe und Trainingsflüge betrifft. Die Tiere dürfen jedoch weiterhin rund um den Schlag fliegen. Ausnahmen zu diesen Verboten können im begründeten Einzelfall von den Kreisordnungsbehörden erteilt werden.
Besondere Schutzmaßnahmen gelten weiterhin in den grenznahen Kreisen Kleve, Viersen, Heinsberg, Aachen und in den Städten Aachen und Mönchengladbach. Danach müssen hier alle Hühner, einschließlich Perl- und Truthühner sowie Enten und Gänse zunächst noch bis zum 9. Mai 2003 in geschlossen Ställen gehalten werden. Der Gesundheitszustand dieser Tierarten muss außerdem täglich kontrolliert und dokumentiert werden.
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