17. April 2003

Mecklenburg-Vorpommern: Förderanträge für umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren können gestellt werden

Themen: Archiv — info @ 14:04

Schwerin (agrar.de) – Die Richtlinie zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren (Förderrichtlinie 2003) im Rahmen der nationalen Modulation ist jetzt über die Ämter für Landwirtschaft erhältlich bzw. vom 22. April im Internet abrufbar. Die Landwirte müssen die Anträge bis zum 15. Mai 2003 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft gestellt werden.

Der Antragsteller verpflichtet sich, für die Dauer von fünf Jahren umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren einzuführen bzw. beizubehalten. Förderfähig sind entsprechende Maßnahmen für die Betriebszweige Milchviehhaltung einschließlich Nachzucht, Rindermast (außer Mutterkuhhaltung), Zuchtschweinehaltung und Mastschweinehaltung. Die Bewilligung der Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Richtlinie sowie der Bestätigung der Programmänderung des ländlichen Entwicklungsplans durch die Europäische Kommission.

Im Rahmen der Neuausrichtung der Agrarförderung hat die Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 2002 beschlossen, zwei Prozent der Direktzahlungen in der Landwirtschaft für Agrarumweltmaßnahmen einzusetzen. In Mecklenburg-Vorpommern stehen mit Förderbeginn 2004 insgesamt 10 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung, davon 7,5 Mio. Euro aus Modulationsmitteln, die mit Landes- und Bundesmitteln kofinanziert werden.

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