17. April 2003

Geflügelpest: Zusätzliche Maßnahmen

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 12:04

Berlin (agrar.de) – Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL), Alexander Müller, teilt mit, dass die Niederländischen Behörden gestern beschlossen haben, im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen zwischen den Ortschaften Venlo und Roermund sämtliches Geflügel vorsorglich zu töten. ‚Hiermit kommen die Niederlande unserer Bitte nach, die Gefahr durch Kontakte mit infizierten Tieren weitgehend zu minimieren.‘, so Müller. Diese Bitte war am Montag in der Sitzung des Nationalen Krisenstabs ‚Tierseuchen‘ formuliert worden.

‚Wegen der großen Sorge vor der Geflügelpest appellieren wir an alle Geflügelhalter – auch an die Hobbygeflügelhalter – sich strikt an die geltende Eilverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest vom 13. April zu halten‘ betonte Müller heute in Berlin. Dazu gehört die strenge und sorgfältige Einhaltung aller seuchenhygienschen Maßnahmen, u.a. das Wechseln der Kleidung nach Kontakt mit dem Geflügel. Die Geflügelpest kann durch Menschen von einem Hof auf den anderen übertragen werden. Deshalb ist jeder einzelne Halter zu großer Sorgfalt verpflichtet. Fremden Personen sollte der Zutritt verweigert werden.

Seit Inkrafttreten der Eilverordnung am Sonntag müssen alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter) ein Register führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Erwerbers sowie des Transportunternehmers einzutragen haben. Müller empfahl insbesondere auch den Hobbygeflügelhaltern, nur Geflügel von Händlern zu kaufen, die nachweisen können, dass die Tiere 24 Stunden vorher tierärztlich untersucht worden sind. Ein vermeintlich gutes Geschäft könne ansonsten schnell zu einer Bedrohung für den Bestand werden.

Angesichts des bevorstehenden Osterreiseverkehrs hat Staatssekretär Müller auf die äußerst strengen Regelungen, die die belgische Regierung heute nach einem ersten Verdachtsfall erlassen hat, hingewiesen. Demnach gilt ein absolutes Transportverbot für alle Vögel und alle Geflügelarten in Belgien. Wer seinen Osterurlaub in Belgien verbringen will, muss dies ohne seinen Wellensittich, Kanarienvogel oder Papagei tun. Er darf auch keine Vögel aus Belgien mitbringen. Müller wies darauf hin, dass die behördlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest in Belgien und den Niederlanden auch von Besuchern aus Deutschland beachtet werden müssen. ‚Die Situation ist äußerst prekär und jeder ist aufgefordert, durch sein Verhalten dazu beizutragen, die Seuche fernzuhalten!‘, so Müller heute.

Flugverbor für Brieftauben

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat heute per Erlass alle Landkreise angewiesen, bis auf weiteres keine Brieftaubenflugveranstaltungen zu genehmigen. Für die an die Niederlande angrenzenden Landkreise gilt dieses Verbot generell. In den anderen Landkreisen sind die Flüge zu verbieten, deren geplante Flugrouten in Verbindung mit den Niederlanden, mit Belgien oder mit den aufgrund der Geflügelpest im Nachbarland gemaßregelten Landkreisen bzw. Städten in Nordrhein-Westfalen (Kleve, Viersen, Heinsberg, Aachen, Mönchengladbach) stehen.

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