NRW: Schutzmassnahmen gegen die Geflügelpest vorsorglich verstärkt
Düsseldorf (agrar.de) – Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium verstärkt die Schutzvorkehrungen gegen ein mögliches Übergreifen der Geflügelpest aus den Niederlanden. Anlass sind neu aufgetretene Ausbrüche in der benachbarten niederländischen Provinz Limburg, nur wenige Kilometer von der deutsch-niederländischen Staatsgrenze entfernt.
Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn erließ heute eine ‚Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest‘, die eine Reihe von Auflagen für alle HalterInnen von Geflügel enthält. Ab sofort sind in den grenznahen Kreisen Kleve, Viersen, Heinsberg, Aachen und in den Städten Aachen und Mönchengladbach alle Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern sowie Enten und Gänse zunächst bis zum 9. Mai 2003 in geschlossenen Ställen zu halten. Außerdem muss der Gesundheitszustand der Tiere täglich kontrolliert und dokumentiert werden.
Für ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort ein Verbot für Geflügelmärkte, Geflügelschauen und –ausstellungen. Jeder, der Enten und Gänse als Haustiere hält, muss dies unverzüglich den örtlichen Behörden melden. Wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Bestandes sterben, sind die TierhalterInnen verpflichtet, dies sofort den Kreisordnungsbehörden zu melden, damit amtstierärztliche Untersuchungen durchgeführt werden können. Ausnahmen von all diesen Auflagen können im begründeten Einzelfall die Kreisordnungsbehörden genehmigen. Verstöße gegen diese Auflagen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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