08. April 2003

Rheinland-Pfalz novelliert Landesnaturschutzgesetz

Themen: Archiv — info @ 13:04

Umweltministerin Margit Conrad: Bewährtes verbessern und Neues wagen

Mainz (agrar.de) – Unter welchen Perspektiven die Novelle des Landespflegegesetzes in Rheinland-Pfalz entwickelt wird, hat Umweltministerin Margit Conrad bei einer Mainzer Tagung vor Vertretern der Kommunen und Verwaltung sowie der Kammern und Naturschutzverbände in einem richtungsweisenden Vortrag dargelegt. Dabei forderte sie die Anwesenden auf, in einem breiten Dialog mitzuwirken an einem Gesetzesvorhaben, das ‚Bewährtes verbessern und Neues wagen‘ will. ‚Gemeinsam mit jenen, die in der Praxis mit Naturschutz umgehen, möchte ich den Naturschutz in das 21. Jahrhundert bringen‘, sagte Conrad. Die Umweltministerin kündigte auch an, dass zu dem Vorhaben eine Gesetzesfolgenabschätzung unter der Leitung von Prof. Dr. Carl Böhret (ehemals Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften) durchgeführt wird. Das neue Gesetz soll 2005 in Kraft treten.

Vorgaben des Bundes- und des Europarechtes geben den Rahmen vor. Den vorhandenen Gestaltungsspielraum will Rheinland-Pfalz nutzen, um voran zu bringen, was im Titel der Novelle festgeschrieben ist: ‚Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft‘. Das neue Landesnaturschutzgesetz wird die Herausforderung der Zukunft aufgreifen und es will auch Voraussetzungen schaffen, damit die Menschen in Zeiten der Globalisierung regionale Identität und Heimat wiederfinden.

Der Landwirtschaft kommt eine zentrale Rolle zu. Berücksichtigt wird die demografische Entwicklung, die weltweit eine ausreichende Ernährungsgrundlage erfordert. Daraus folgt die Bedeutung von intakten natürlichen Lebensgrundlagen für eine intakte Landwirtschaft – und umgekehrt. Die Beteiligung der Landwirte vor Ort gehört dazu. ‚Naturschutzpolitik muss ein erhebliches Interesse daran haben, die landwirtschaftliche Nutzung in der Fläche zu halten‘, stellte die Ministerin für Umwelt und Forsten fest.

Der neue Ansatz lautet: Naturschutz durch Nutzung. Naturschutz muss im Dialog und in der Kooperation mit den ökonomischen und sozialen Interessen der Landwirte und Winzer verbunden werden. Ziel ist es, die flächendeckende Ökologisierung der Landnutzungen zu erreichen. Diese angestrebte nachhaltige Vorgehensweise schafft eine neue Art von Landschaft, die Lebensqualität und Gesundheitsschutz mit sich bringt.

Als Elemente zur Förderung dieser nachhaltigen Entwicklung nannte die Umweltministerin beispielhaft Zertifizierungsmodelle für Landwirtschaftsbetriebe und Flächennutzer, die Begrenzung des Flächenverbrauchs oder auch das Offenhalten von Möglichkeiten zum Rückbau der Infrastruktur. Genauso wie die Produktion gesunder Lebensmittel soll die Erhaltung der Kulturlandschaft gefördert werden – immer auch mit Hilfe der Nutzer. Die realistische Einschätzung, dass infolge der EU-Agrarpolitik in den kommenden Jahrzehnten Brachflächen entstehen werden, wird bewusst mit einbezogen: Als Chance für die Menschen im 21. Jahrhundert, in kleinen Gebieten auch wertvolle Erfahrungen mit ungenutzter Natur, mit ‚Wildnis‘, zu machen.

Gelingen soll die nachhaltige Entwicklung von Natur und Landschaft in Rheinland-Pfalz partnerschaftlich mit den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und in Kooperation. Dazu bedarf es der Vereinfachung von Verfahrensabläufen und der Transparenz. Das Ehrenamt soll gestärkt werden. Neue Spielräume soll es auch bei der Eingriffsregelung geben und es ist daran gedacht, Kompensationsverpflichtungen zu verbinden mit der Ausweitung von Ökopool-Lösungen. Conrad: ‚Ich möchte einen Innovationsschub in den Naturschutz hinein tragen, der die Freude an der Natur für die Menschen vor Ort sichtbarer und erlebbarer macht als bisher.‘

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