13. März 2003

Vorsichtsmaßnahmen bei Verdacht auf Geflügelpest in Belgien

Themen: Archiv,Tierseuchen — info @ 12:03

Berlin (agrar.de) – Im Verdachtsfall der Geflügelpest in Belgien haben sich Bund und Länder auf das gleiche Vorgehen verständigt, wie es derzeit auch mit Blick auf die Niederlande angewendet wird. Das teilte das Bundesverbraucherministerium mit. Danach werden alle Betriebe, die seit dem 12. Februar Bruteier oder Geflügel aus Belgien bezogen haben, unter amtliche Beobachtung gestellt.

Um eine mögliche Ausweitung der Geflügelpest in Belgien zu verhindern, hat die EU-Kommission am Mittwoch die Kontrollmaßnahmen nach Abstimmung mit belgischen Behörden verstärkt. Jeglicher Transport von lebenden Geflügeltieren und Bruteiern aus Belgien in andere EU-Staaten wurde verboten. Die Maßnahme gilt zunächst bis zum 20. März, soll jedoch am Freitag vom EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit überprüft werden.

Für Freitag werden aus Belgien die Ergebnisse der virologischen Untersuchung erwartet, anhand derer der Verdacht auf Geflügelpest endgültig bestätigt oder ausgeräumt werden kann. Vertreter aus den Niederlanden und Belgien werden vor dem ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und für Tiergesundheit über den aktuellen Stand berichten.

Am Dienstag war der Verdacht aufgekommen, dass die Geflügelkrankheit in der belgischen Provinz Antwerpen ausgebrochen sei. (unsere Meldung)

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