11. März 2003

Salmonellenüberwachung schon bald Pflicht?

Themen: Archiv — info @ 09:03

ISN kritisiert Verordnungsentwurf des BMVEL

Berlin/Damme (agrar.de) – Das Bundesverbraucherministerium plant ein Salmonellenüberwachungsprogramm, mit dem Mäster dazu verpflichtet werden sollen, Ihre Bestände stichprobenartig auf Salmonellen untersuchen zu lassen.

In einem ersten Entwurf der Verordnung sind ernsthafte Konsequenzen für Betriebe vorgesehen, bei denen die Untersuchungen einen Anteil der positiven Proben von mehr als 40 Prozent ergeben haben. Demnach müssen die Tiere aus belasteten Beständen mit einer roten Ohrmarke versehen werden und gesondert zum Schlachthof transportiert werden. Zudem müssen die Tiere getrennt geschlachtet und das Fleisch ‚brauchbar gemacht‘, also erhitzt, werden. Die Auflagen für belastete Betriebe sollen frühestens nach einem Jahr wieder aufgehoben werden und zudem nur, wenn die durchschnittliche Belastung die 40-Prozent-Marke unterschritten hat. Dies ist besonders problematisch, weil die Sanktionen für die Dauer eines Jahres aufrecht erhalten werden, unabhängig davon, ob die Kontaminationsquellen schon früher erfolgreich beseitigt werden konnten. Diese Regelung ist aus Sicht der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord-Westdeutschland (ISN) unannehmbar, weil hieraus ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Nachteil für die betroffenen Betriebe entsteht. Vielmehr sollten die Betriebe die Möglichkeit haben, durch gezielte Maßnahmen die Salmonellenbelastung umgehend zu senken, damit eine uneingeschränkte Vermarktung der Schweine schnellstmöglich wiedererlangt werden kann.

Die Salmonellenverordnung wird zudem finanzielle Nachteile für die Schweinehalter mit sich bringen. Laut Verordnungsentwurf fallen pro Betrieb etwa 45 – 60 Proben an, die mit Kosten von jeweils ca. 5 Euro anzusetzen sind. Noch stärker werden jedoch die Preisabstriche, die sich aus der Vermarktung des als belastet eingestuften Fleisches ergeben, finanziell zu Buche schlagen.

Die Untersuchung soll nach dem Verordnungsentwurf durch Blutproben im Bestand oder durch Fleischsaftproben im Schlachtbetrieb vorgenommen werden. Folgender Stichprobenschlüssel ist im Entwurf der Verordnung vorgesehen:

Betriebe mit bis zu 100 abgelieferten Schweinen pro Jahr 45 Proben Betriebe mit 100 bis 200 abgelieferten Schweinen pro Jahr 50 Proben Betriebe mit mehr als 200 abgelieferten Schweinen pro Jahr 60 Proben

Damit werden kleinere Betriebe außerordentlich hoch belastet, was zu einem Nord-Süd-Gefälle hinsichtlich der Beprobungsbelastung führen würde. Sicherlich wäre hier eine Orientierung am Stichprobenschlüssel des QS-Systems wesentlich sinnvoller, der für kleinere Betriebe stärker differenziert und 60 Stichproben erst ab 400 abgelieferten Schweinen pro Jahr vorsieht.

Ein überarbeiteter Entwurf der Salmonellenverordnung wird in etwa vier Wochen vorliegen, hieß es von Seiten des Verbraucherministeriums. Dieser soll bis Mitte April dem Bundesrat zugeleitet werden, der sich schließlich in seiner Sitzung am 23. Mai mit dem Entwurf befassen könne. Spätestens bis zur Sommerpause sei eine Entscheidung der Länderkammer zur Salmonellenüberwachung zu erwarten. Es sei zwar noch nicht absehbar, ob dieser Zeitplan eingehalten werden könne, hieß es im BMVEL, allerdings solle die Verordnung in jedem Fall noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Links zum Thema Schweine, Links zum Thema %url4%Tiergesundheit%/%.




   (c)1997-2017 @grar.de