12. Februar 2003

Stächele: Die Umsetzungsvorschläge zur Agenda 2000 müssen in zentralen Punkten geändert werden

Themen: Archiv,Kraftstoffe — info @ 09:02

Stellungnahme der B-Länder Minister zu den Vorschlägen der EU-Kommission – Flächendeckende und nachhaltige Landbewirtschaftung gefährdet

Stuttgart (agrar.de) – ‚Unsere Landwirtschaft braucht bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik verlässliche Rahmenbedingungen. Um die von der Europäischen Kommission formulierten Ziele der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 zu erreichen, müssen die Anfang 2003 vorgelegten Umsetzungsvorschläge in zentralen Punkten geändert werden.“ Dies sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi Stächele, am Dienstag in Stuttgart nach einem Treffen der Agrarminister der B-Länder.

Am Montag Abend hatten sich in Kehl (Ortenaukreis) die Agrarminister und Vertreter der unionsregierten Länder bei einer Konferenz auf eine gemeinsame Stellungnahme zu den Legislativ-Vorschlägen der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa verständigt. Die Stellungnahme wurde bei dem mit der Konferenz verbundenen Treffen mit Parlamentariern des Europäischen Parlaments unmittelbar in die EU-Gesprächsebene eingeführt. Gesprächspartner aus der Reihe der anwesenden Europaabgeordneten waren der Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und Ländlicher Raum, Joseph Daul aus Frankreich und der verantwortliche Obmann im Ausschuss, der deutsche EU-Abgeordnete Lutz Goepel. Konferenz-Teilnehmer aus der Runde der Agrarminister der B-Länder im Deutschen Bundesrat waren unter anderem der bayerische Staatsminister Josef Miller, der hessische Minister Wilhelm Dietzel und Staatsminister Volker Sklenar aus Thüringen.

In ihrer Stellungnahme zu den Fischler-Vorschlägen betonen die deutschen Agrarminister, dass im Zentrum der Gemeinsamen Agrarpolitik der Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmen und die Verbesserung der Marktorientierung der Betriebe stehen müsse. ‚Die Entkoppelung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel‘, kritisierte Minister Stächele. Die geplante Umstellung auf eine Betriebsprämie werde zudem nicht konsequent verfolgt, da einzelne produktionsbezogene Beihilfen beibehalten und sogar neue eingeführt werden sollen. ‚Als Alternative schlagen wir für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen einheitliche Grundprämien, ergänzt um nutzungsbezogene Zusatzprämien vor‘, so Stächele. ‚Die Modulationsmittel müssen in den Regionen verbleiben und zur Vermeidung von Einkommensverlusten der Landwirtschaft wieder zur Verfügung stehen‘, betonte Stächele. Die vorgesehene Neuverteilung der Modulationsmittel nach sogenannten ‚objektiven Kriterien‘ werden abgelehnt. Den Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/15 wird im Grundsatz begrüßt. Eine weitere Quotenerhöhung und eine Reduzierung der Interventionspreise ist dagegen abzulehnen, da dadurch erhebliche Einkommensverluste für Milchviehhalter entstehen. ‚Das angekündigte Ziel ‚Bürokratieabbau‘ hat die EU-Kommission mit ihren Legislativvorschlägen deutlich verfehlt‘, kritisierte Minister Stächele. Das Verwaltungsverfahren müsse spürbar vereinfacht werden, damit auf Dauer die gewünschte Akzeptanz in der Landwirtschaft aber auch in der Gesellschaft erreicht werde.

Positionspapier zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 (Konferenz der Agrarminister der B-Länder am 10. Februar 2003 in Kehl)

Die Europäische Kommission hat am 22. Januar 2003 ihre Vorschläge zur Halbzeitbewertung der Agenda 2000 konkretisiert. Agrarkommissar Dr. Fischler schlägt unter dem Titel ‚Politische Langzeitperspektive für eine nachhaltige Landwirtschaft‘ eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab dem Jahr 2007 vor, wobei entscheidende Teile jedoch bereits im jetzigen Planungszeitraum, der bis 2006 gilt, umgesetzt werden sollen. Die Europäische Kommission begründet ihre Vorschläge u. a. mit den Anforderungen der laufenden WTO-Verhandlungsrunde und der Erweiterung der Union um 10 Mitgliedstaaten ab Mai 2004.

1. Allgemeine Bewertung

Vor dem Hintergrund der vom Europäischen Rat beschlossenen weitergehenden Absicherung des finanziellen Rahmens bis 2013 geht ein Teil der Vorschläge der Europäischen Kommission in die richtige Richtung. Dies gilt insbesondere für folgende Punkte:

· Milchquotenregelung bis 2014/15

· Die Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion mit dem Ziel der stärkeren Marktorientierung und der Flexibilität für die Betriebe.

· Die Förderung von Maßnahmen der Lebensmittelqualität, des Tierschutzes sowie zur Einhaltung von Standards in der ländlichen Entwicklung.

Diese von der EU-Kommission bereits in den Juli-Vorschlägen formulierten positiven Ziele werden jedoch jetzt durch die in den Legislativvorschlägen vorgeschlagene Umsetzung in wesentlichen Bereichen nicht erreicht.

Sie

· führen zu erheblichen Einkommenseinbußen in der Landwirtschaft, insbesondere in der Milchwirtschaft, und gefährden damit die flächendeckende und nachhaltige Landbewirtschaftung,

· erhöhen drastisch den Verwaltungsaufwand und steigern das Anlastungsrisiko für die Verwaltung sowie das Sanktionsrisiko für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen und Regelungen müssen deshalb in wesentlichen Punkten geändert und umgestaltet werden.

Im Zentrum der Gemeinsamen Agrarpolitik muss mit Blick auf die zunehmende Internationalisierung der Landwirtschaft stehen:

· die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken.

· die Marktorientierung wo notwendig zu verbessern.

· den Landwirten bei nachhaltiger Wirtschaftsweise die Erwirtschaftung eines angemessenen Einkommens zu ermöglichen und deshalb

· die Gemeinwohlleistungen einer nachhaltigen und multifunktionalen Landwirtschaft zu honorieren.

Im Übrigen darf die anstehende Halbzeitbewertung der Agenda nicht zum Anlass genommen werden, die für den Planungszeitraum 2000 – 2006 festgelegten Grundprinzipien des Systems und die zentralen Maßnahmen in Frage zu stellen. Unsere Landwirtschaft braucht Planungssicherheit, Kontinuität und verlässliche Rahmenbedingungen, um im Wettbewerb bestehen und ihre vielfältigen Leistungen für die Gesellschaft erbringen zu können.

2. Bewertung der Kernpunkte der Legislativvorschläge

2.1 Entkopplung der Tier- und Flächenprämien von der Produktion

Die Entkoppelung stellt einen Systemwechsel dar. Sie ist vor allem im Hinblick auf die anstehenden WTO-Verhandlungen ein interessanter Ansatz, der im Lichte der WTO-Verhandlungsergebnisse und vor seiner Umsetzung vertieft beraten und auf seine Auswirkungen hin geprüft werden muss. Im Hinblick auf die Vielzahl der offenen Fragen ist eine Umsetzung zum 01. Januar 2004 nicht möglich.

Der vorliegende Vorschlag einer Betriebsprämie vermindert nicht die Wettbewerbsnachteile zwischen Grünlandstandorten und Marktfruchtbetrieben, führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand und hat bisher kaum bewertbare Auswirkungen auf die flächendeckende Landbewirtschaftung, den Bodenmarkt und den Strukturwandel. Er schafft neue eigentumsähnliche Rechte und Vermögenswerte, die innerhalb der Landwirtschaft und in der Gesellschaft keine Akzeptanz finden werden. Die Ausgleichsleistungen müssen auch in Zukunft dem Bewirtschafter zugute kommen.

Die geplante Umstellung auf eine produktionsunabhängige Pauschalzahlung je Betrieb wird zudem nicht konsequent verfolgt, da einzelne produktionsbezogene Beihilfen beibehalten und sogar neue eingeführt werden sollen, wie Prämien für Energiepflanzen und Hartweizen sowie ein Zuschlag für Eiweißpflanzen.

Alternativen könnten für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen einheitliche Grundprämien sein, ergänzt um nutzungsbezogene Zusatzprämien.

Grundlage für die Berechnung der Pauschalbeihilfen wie auch alternativer Lösungen muss das bisherige Prämienvolumen des jeweiligen Mitgliedstaates/der jeweiligen Region sein.

2.2 Kürzung der Direktzahlungen durch dynamische Modulation und Degression

Der Stärkung der 2. Säule durch Umschichtungen aus der 1. Säule darf jedoch nur zugestimmt werden, wenn die anfallenden Kürzungsmittel in den jeweiligen Mitgliedstaaten/Regionen verbleiben und die Mittel vorrangig zur Stärkung der betrieblichen Wirtschaftskraft Verwendung finden. Die Modulation in Form des Kommissionsmodells ist jedoch kein geeignetes Instrument zur Erreichung dieses Zieles. Es ist für die Mitgliedstaaten/Regionen verwaltungsaufwendig, anfällig hinsichtlich Anlastungen und gibt der EU ein neues Finanzierungsinstrument an die Hand, mit dem sie Kohäsionspolitik zu Lasten der Landwirtschaft gestalten kann. Die vorgesehene Umverteilung der Modulationsmittel innerhalb der Europäischen Union wird nachdrücklich abgelehnt, da Deutschland hierdurch erhebliche Mittel verlieren würde.

Die von der Kommission zusätzlich zu der Modulation vorgeschlagene Degression der Direktzahlungen zur Finanzierung kostenträchtiger Änderungen von Marktordnungen (z.B. für Zucker, Wein, Oliven oder Baumwolle) wird abgelehnt. Im übrigen würden die Vorschläge zu einem nicht akzeptablen Mittelabfluss aus Deutschland in südliche EU-Mitgliedstaaten führen.

2.3 Cross Compliance

Der Verbraucherschutz und die Einhaltung von Mindestanforderungen zur guten fachlichen Praxis sind unabhängig von irgendwelchen finanziellen Zuwendungen unabdingbare Voraussetzung für jede Form der Landbewirtschaftung und Tierhaltung in Europa. Die gute fachliche Praxis ist bereits bisher in verschiedenen Fachgesetzen geregelt.

Die in den Vorschlägen aufgeführten 38 EU-Rechtsvorschriften aus den Bereichen Umwelt, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Arbeitsschutz verbunden mit zusätzlichen weitergehenden Kriterien der guten fachlichen Praxis, die von den Mitgliedstaaten innerhalb eines von der EU vorgegebenen Gemeinschaftsrahmens zu konkretisieren sind, sowie darüber hinausgehende nationale Regelungen beinhalten, sind nur mit einem unvertretbaren Verwaltungs- und Kontrollaufwand umzusetzen. Eine EU-konforme Umsetzung ist kaum so zu leisten, dass Sanktionen für den Landwirt und Anlastungen für den Mitgliedstaat/Bundesland ausgeschlossen werden können. Eine Ungleichbehandlung der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten ist aufgrund unterschiedlicher Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht weiterhin nicht ausgeschlossen. Rechtlich fragwürdig ist, dass diese Vorschriften nicht nur für die Zuwendungsempfänger gelten, sondern auch für die erste Verarbeitungsstufe. Dortige Verstöße können bis zum vollständigen Prämienentzug für den Landwirt führen. Solche Detailvorgaben ebenso wie der Regelungsumfang widersprechen dem Grundsatz der Subsidiarität.

2.4 Marktordnungen

Die Kommissionsvorschläge zur Änderung der Marktordnungen gehen deutlich über die im Rahmen der Halbzeitbewertung erforderliche Anpassung hinaus.

2.4.1 Milch

Der richtige Ansatz der EU-Kommission zur Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/15 wird durch die über die Agenda 2000 hinausgehenden Preissenkungs- und Quotenerhöhungsschritte jetzt entwertet. Die Preissenkungen sollen zwar durch Ausgleichszahlungen (ca. 50 – 60 Prozent) ausgeglichen werden. Dennoch ergibt sich in der Endstufe 2008 ein erheblicher Einkommensverlust für die milchviehhaltenden Betriebe.

Vor diesem Hintergrund werden eine weitere Quotenerhöhung und eine Reduzierung der Interventionspreise, die aufgrund der derzeitigen Marktlage ohnehin nicht erforderlich erscheinen, nachdrücklich abgelehnt.

2.4.2 Getreide

Die allgemeine Senkung der administrativen Preise und die Abschaffung der Reports bei Getreide führen trotz einer teilweisen Kompensation durch Direktzahlungen zu zusätzlichen Einkommensverlusten und sind derzeit marktpolitisch nicht notwendig.

Einzelne Änderungen, wie beispielsweise bei der Roggenintervention können nur schrittweise in Verbindung mit einer Stärkung alternativer Verwertungsmöglichkeiten und geeigneten Kompensationsmaßnahmen einer Lösung zugeführt werden.

2.4.3 Eiweißpflanzen

Die spezielle Förderung für den Anbau von Eiweißpflanzen wird begrüßt. Dies sollte durch eine flächenbezogene Eiweißprämie umgesetzt werden. Ackerfutter wie Klee und Kleegras sollten mit einbezogen werden können.

2.4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

Ein innovativer Ansatz zur Förderung regenerativer Energien sollte alle Möglichkeiten der alternativen Verwendung pflanzlicher Rohstoffe gleichberechtigt berücksichtigen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Regelung führt nicht zu einer Steigerung des Energiepflanzenanbaus, da die Prämie von 45 Euro je ha viel zu niedrig ist, um eine Anreizwirkung zu initiieren. Der Ausschluss des Anbaus von nachwachsenden Rohstoffen auf Stillegungsflächen dürfte den Anbau zusätzlich erschweren. Der europäische Landwirtschaft wird so die Möglichkeit genommen, sich mehr auf diesem Gebiet zu engagieren und einen stärkeren Beitrag zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zu leisten. Diese Regelungen laufen völlig entgegen allen sonstigen Bestrebungen der EU, den Ausbau der Biomassenutzung im Energie- und Industriebereich zu fördern. Die Stillegungsflächen werden zwingend benötigt, um die Mengenziele der EU-Kommission zur Herstellung von Biokraftstoffen zu erfüllen.

2.4.5 Flächenstillegung

Die auf die Dauer von zehn Jahren ausgelegte obligatorische Flächenstilllegung von 10 Prozent wird abgelehnt. Sie widerspricht grundsätzlich dem Ziel der Reform, für die Landwirtschaft mehr Marktorientierung einzuführen. Aufgrund der derzeitigen Lage an den Agrarmärkten erscheint diese Maßnahme nicht mehr zeitgemäß. Zudem werden so der Landwirtschaft wertvolle Flächen, auch für die ökologisch sinnvolle Verwertung von Wirtschaftsdünger sowie zum Anbau nachwachsender Rohstoffe, entzogen. Der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf Stillegungsflächen muss weiterhin möglich sein.

Im Interesse des Klimaschutzes und des Bürokratieabbaus sollte auf die obligatorische Flächenstilllegung und den CO2 -Kredit verzichtet und stattdessen die Verwendung von heimischer Bioenergie gefördert werden.

2.5 Betriebsberatungssystem

Die Einführung eines solchen Systems in obligatorischer Form erbringt keinen nachvollziehbaren Vorteil, da auch für nach dem System zertifizierte landwirtschaftliche Betriebe keine der nach EU-Recht erforderlichen Kontrollen entfallen. Betriebsberatungssysteme sind allenfalls als freiwillige Maßnahme zu akzeptieren.

2.6 Ländliche Entwicklung

Die Erweiterung des Förderspektrums um Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit, der Lebensmittelqualität, der Tiergesundheit und des Tierschutzes wird grundsätzlich unterstützt. Die zeitliche Degression, die für verschiedene Maßnahmen vorgesehen ist, ist jedoch nicht praxisgerecht, da vielfach dauerhaft höhere Kosten bzw. Aufwendungen für die landwirtschaftlichen Betriebe entstehen. Außerdem ist zu befürchten, dass die neuen Fördermöglichkeiten in Deutschland nur sehr eingeschränkt zur Anwendung kommen können, da wegen der vorgeschlagenen Kriterien für die Verteilung der Modulationsmittel keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.

2.7 Verwaltungs- und Kontrollaufwand

Das angekündigte Ziel ‚Bürokratieabbau‘ hat die EU-Kommission mit ihren Legislativvorschlägen deutlich verfehlt. Die Maßnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Entkopplung der Direktzahlungen, sowie das Verwaltungsverfahren müssen spürbar vereinfacht werden, damit auf Dauer die gewünschte Akzeptanz in der Landwirtschaft aber auch in der Gesellschaft erreicht wird. Ohne grundlegende Vereinfachungen sind für die Umsetzung gegenüber heute erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel und zusätzliches Personal erforderlich.

3. Grundsätzliche Anforderungen an die Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik

Unabhängig von den Kritikpunkten im Einzelnen müssen die Vorschläge in folgender Weise grundlegend überarbeitet werden:

· Die europäische Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven. Dies erfordert zum einen die volle Laufzeit der Agenda 2000-Beschlüsse bis Ende 2006 und zum anderen einen frühzeitigen Beschluss über die Fortent­wicklung der GAP ab 2007.

· Absicherung des europäischen Modells einer multifunktionalen Landwirtschaft sowie der EU-Standards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie der Lebensmittelsicherheit in den WTO-Verhandlungen.

· In allen Bereichen umfassende Verwaltungsvereinfachung und Abbau von Bürokratie.

· Verzicht auf die Kürzung der Direktzahlungen (Degression).

· Entkopplung der Direktzahlungen auf Basis des regionalen Prämienplafonds bei gleichzeitigem Abbau bisheriger Verzerrungen über eine flächenbezogene, einheitliche Grundprämie und eine nutzungsbezogene Zusatzprämie.

· Keine Umverteilung zwischen den Mitgliedstaaten durch Modulation, sondern Verbleib der Finanzmittel in den Regionen für den Agrarsektor.

· Weiterführung der Milchgarantiemengenregelung bis 2014 auf der Grundlage der AGENDA 2000.

· Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Förderung von nachwachsenden Rohstoffen und Energiepflanzen zur Stärkung der CO2-Reduzierung (Einhaltung des Kyoto-Protokolls).

· Keine obligatorische Flächenstilllegung.

Gesamtbewertung:

Um die von der Europäischen Kommission formulierten positiven Ziele der Halbzeitbewertung zu erreichen, müssen die Vorschläge in zentralen Punkten geändert werden.

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