Einkommen der Nebenerwerbslandwirte sinkt drastisch
Beierfeld (agrar.de) – Das Unternehmensergebnis der Nebenerwerbsbetriebe ist im Wirtschaftsjahr 2001/02 (1. Juli 2001 bis 30. Juni 2002) um 10,3 Prozent auf 8.405 Euro gefallen. Darauf weist der sächsische Verband der Landwirte im Nebenberuf (VLN) hin.
Nach einer Untersuchung des Deutschen Bauernverbandes hatte das Betriebseinkommen im Vorjahr noch bei 9.372 Euro gelegen, im Wirtschaftsjahr 1999/2000 sogar bei 11.628 Euro. In den ausgewerteten Haupterwerbsbetrieben ging das Unternehmensergebnis von 36.600 Euro auf 31.900 Euro (minus 13 Prozent) zurück.
Hingegen seien die außerhalb der Landwirtschaft erzielten Einkünfte um 9 Prozent auf 21.600 Euro gewachsen. ‚Der Anstieg der außerlandwirtschaftlichen Einkommen, die deutliche Abstockung der arbeitsintensiven Viehhaltung und die stark rückläufigen Investitionen sind Anzeichen dafür, dass sich die ausgewerteten Betriebe verstärkt der außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zuwenden‘, heißt es in der Studie. Die konstante Flächenausstattung zeige aber, dass die Nebenerwerbsbetriebe eine stabile, arbeitsextensive Landnutzung anstrebten.
Die durchschnittliche Größe betrug 30,4 Hektar – genauso viel wie im Jahr zuvor. Während die Flächenausstattung unverändert blieb, ging der Viehbestand zurück (minus 5,3 Prozent). Die Zahl sank damit von 25,0 GV (1999/2000) über 23,8 (2000/01) auf nunmehr 22,6 GV (2001/02).
Die Anzahl der Arbeitskräfte in den untersuchten Unternehmen verringerte sich vom 0,89 pro Betrieb im Jahr 2000/01 auf nunmehr 0,86 (-2,9 Prozent). Die betrieblichen Erträge rutschten von 77.573 Euro auf 74.841 – ein Minus von 3,5 Prozent. 1999/2000 hatten die betrieblichen Erträge noch bei 77.881 Euro gelegen.
Auch das Eigenkapital der Nebenerwerbsbetriebe verringerte sich um 1,4 Prozent auf nunmehr 217.017 Euro. Die Bruttoinvestitionen gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 14.896 Euro auf 12.905 Euro zurück.
Für den Bericht wurden 1730 Betriebe ausgewertet, die ein Standardbetriebseinkommen von über 2.500 Euro hatten und weniger als 0,75 Arbeitskräfte beschäftigten (oder bis zu 1,5 Arbeitskräfte, wenn der Anteil des betrieblichen Einkommens am Gesamteinkommen weniger als 50 Prozent ausmachte).
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