BMVEL: EU-Ausschuss für die Lebensmittelkette verständigt sich auf Verfahren bei MPA-Rückständen
Bundesländer entsperren weitere Betriebe
Berlin/Brüssel (agrar.de) – Im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit haben sich gestern Abend die EU-Mitgliedstaaten auf folgendes Verfahren im Umgang mit potenziellen oder tatsächlichen MPA-Rückständen verständigt. Das berichtet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
– Alles potenziell belastete Futter und sämtliche potenziell belastete Melasse muss vom Markt genommen werden und darf nicht in die Lebens- oder Futtermittelkette gelangen.
– Wenn in den Proben von Melasse und/oder Futtermitteln keinerlei Rückstände gefunden werden, werden landwirtschaftliche Betriebe wieder freigegeben.
– Wenn in Proben von Melasse und/oder Futtermitteln MPA-Rückstände gefunden werden, müssen repräsentative Stichproben von Tieren getestet werden. Zur weiteren Absicherung dieser Ergebnisse in Deutschland wurden in diesem Zusammenhang ca 140 Fleischproben getestet, alle mit negativem Ergebnis.
– Zusätzlich werden ab sofort 30 Tage lang kontinuierlich Schlachtkörper auf MPA hin getestet.
– Die nationalen Rückstandspläne sollen mit Blick auf die aktuellen Erfahrungen überarbeitet und die EU-Kommission soll hierüber unterrichtet werden.
– Die aufgrund von Kreuzkontamination in den Niederlanden entstandene potenziell MPA-belastete Melasse wird sichergestellt und vollständig vom Markt genommen. Die Niederlande haben die entsprechenden Unterlagen über Lieferungen nach Deutschland, Belgien sowie innerhalb der Niederlande gestern Abend zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden umgehend an die Bundesländer weitergeleitet. Aufgabe der Bundesländer ist es nun, die Lieferwege nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass die Melasse vom Markt genommen wird.
– – Aus einem Teil der o.g. Melasse wurde Alkohol hergestellt. Die hierbei angefallenen potenziell mit MPA-belasteten Rückstände und Hefekonzentrate sowie Futtermittel, die daraus hergestellt wurden, müssen vom Markt genommen werden.
– – Lebensmittel, bei deren Herstellung die o.g. kontaminierte Melasse verwendet wurde, und in deren Herstellungsprozess die MPA-Belastung nicht sicher ausgeschlossen werden kann (wie z.B. bei Destillation oder Kristallisierung), werden sichergestellt und überprüft.
– In den landwirtschaftlichen Betrieben, die belastetes Flüssigfutter erhalten haben und in denen in einer Stichprobe , bei einem einzigen Tier MPA nachgewiesen wird, muss jedes einzelne Tier, das aus diesem Betrieb herausgeht, getestet werden. Es darf nur verkauft werden, wenn kein Rückstand gefunden wird. Dabei stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass keine Tiere, kein Fleisch oder Fleischprodukte aus positiv getesteten Beständen in andere Mitgliedsländer oder Drittstaaten geliefert wird. Dieser Punkt hat für Deutschland praktisch keine Bedeutung, da Flüssigfutter lediglich in zwei Betriebe geliefert wurde. Ergebnisse von Probeschlachtungen aus diesen Betrieben waren ausnahmslos negativ, so dass diese Betriebe inzwischen wieder freigegeben werden konnten.
– Alle diese Maßnahmen müssen unter behördlicher Überwachung geschehen. So stehen Rückführung und unschädliche Beseitigung der belasteten Futtermittel unter behördlicher Überwachung der Länder.
In der heutigen Telefonkonferenz haben die Bundesländer dem Ergebnis der Beratungen des Ständigen Ausschusses zugestimmt. Sie haben daher beschlossen, die gesperrten Betriebe, freizugeben, wenn sichergestellt ist, dass dort sieben Tage lang kein belastetes Futter eingesetzt wurde.
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