Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat heute eine Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union vorgelegt. Sie vertritt darin die Auffassung, dass die öffentlichen Ausgaben für den Agrarsektor besser gerechtfertigt werden müssen. Neben der Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen müssen diesen Leistungen Gegenleistungen gegenüberstehen – in Form von sicheren Lebensmitteln, einer intakten Umwelt, der Einhaltung von Tierschutzauflagen, der Landschaftspflege, der Erhaltung des kulturellen Erbes oder in Form von mehr sozialer Ausgewogenheit und Gerechtigkeit. Durch die Halbzeitbewertung wird die Agrarpolitik entbürokratisiert, gleichzeitig werden die Landwirte animiert, die Produkte zu erzeugen, für die sie möglichst hohe Erlöse am Markt erzielen, und nicht die, für die sie möglichst hohe Subventionen erhalten. Für die europäischen Verbraucher und die Steuerzahler bringt die Überprüfung mehr Wirtschaftlichkeit. Um diese Ziele zu erreichen, schlägt die Kommission vor,
1) die Direktzahlungen von der Produktion zu entkoppeln, 2) diese Zahlungen an die Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Betriebssicherheit zu binden, 3) die EU-Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums durch die Modulation der Direktzahlungen (von der nur die Kleinerzeuger ausgenommen sind) deutlich aufzustocken, 4) ein System betriebsbezogener Audits einzuführen und 5) im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums neue Maßnahmen vorzusehen, um die Erzeugung von Qualitätslebensmitteln, die Lebensmittelsicherheit und den Tierschutz fördern und die Kosten der betriebsbezogenen Audits decken zu können.
Für den Bereich der Marktpolitik, die eine wichtige Säule der GAP bleibt, schlägt die Kommission vor,
1) den Prozess der Reformen im Getreidesektor abzuschließen, speziell durch eine abschließende Senkung des Interventionspreises um 5 Prozent und eine Neuregelung des Außenschutzes, 2) den spezifischen Zuschlag für Hartweizen abzusenken und eine Qualitätsprämie einzuführen, 3) den Interventionspreis für Reis zu senken und dafür einen Ausgleich zu gewähren und 4) die Regelungen für Trockenfutter, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte zu ändern. Die Vorschläge entsprechen in vollem Umfang den in der Agenda 2000 für die GAP vorgegebenen Zielen, der dort skizzierten Strategie und dem vereinbarten Finanzrahmen.
‚Wir können nicht erwarten, dass unsere ländlichen Gebiete prosperieren, dass unsere Umwelt geschützt wird, dass die Nutztiere artgerecht gehalten werden und dass die Landwirte und die Landwirtschaft wirtschaftlich überleben, wenn wir nicht bereit sind, dafür auch zu zahlen.
Künftig erhalten die Landwirte nicht mehr Geld, wenn sie mehr produzieren, sondern wenn sie auf das reagieren, was die Menschen wollen: sichere und hochwertige Lebensmittel, mehr Tierschutz und eine intakte Umwelt. Das neue System garantiert ihnen stabile Einkommen und befreit sie gleichzeitig aus der Zwangsjacke, ihre Produktion nach den Subventionen auszurichten. Künftig können sie die Erzeugnisse produzieren, für die sie die besten Marktchancen sehen, und müssen sich nicht danach richten, wo es die höchsten Subventionen gibt. Außerdem wird es künftig für die Landwirte und die nationalen Verwaltungen weniger Bürokratie und weniger Papierkrieg geben. Unser Vorschlag bedeutet für die Landwirte, die Verbraucher und die Steuerzahler gleichermaßen, dass ihren Leistungen eine Gegenleistung gegenübersteht. Er erleichtert den Erweiterungsprozess und verbessert unsere Ausgangsposition bei den Agrarverhandlungen in der WTO. Das neue System verzerrt den internationalen Handel nicht, ganz im Gegenteil, es dürfte die Marktchancen für die Entwicklungsländer verbessern,‘ sagte Franz Fischler, Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.
Die zehn Leistungen der Halbzeitbewertung
Ausbau der Stützung, um die Landwirte für ihre Leistungen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und -qualität sowie Tierschutz angemessen honorieren zu können;
– Bereitstellung von mehr Geld, damit die Landwirte die Produktion stärker an der Marktnachfrage und den Verbraucherwünschen ausrichten können;
– Weitere Stützung und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen;
– Weniger Bürokratie und weniger Verwaltungsaufwand, damit sich die Landwirte wieder auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können;
– Chancen, damit unsere Landwirte von den expandierenden Märkten profitieren können;
– Konzentration auf die Produkte und Leistungen, die die Verbraucher wollen, ohne künstliche Anreize, Dinge zu produzieren, die Niemand braucht;
– Verstärkung der Cross-compliance-Bestimmungen für die Erhaltung der Kulturlandschaften mit weniger umweltschädlichen Produktionsanreizen und mehr umweltfreundlichen Leistungen;
– Stärkere Unterstützung für traditionelle und naturnahe Bewirtschaftungssysteme;
– Übernahme einer führenden Rolle in den internationalen Agrarhandelsgesprächen dank einer modernen Agrarpolitik, die für den internationalen Handel und die Entwicklungsländer positiv ist.
Die Ziele der GAP und der Finanzrahmen bleiben …
Die Kommission ist überzeugt, dass die EU-Landwirtschaft die Erwartungen der europäischen Bürger nicht erfüllen kann, wenn wir die Unterstützung der Landwirtschaft ganz abschaffen oder die Agrarpolitik renationalisieren. Sie ist aber auch überzeugt, dass sich die EU-Landwirtschaft nicht auf die passive Beobachtung von Entwicklungen beschränken darf, sondern dass wir eine aktive, vorausschauende Politik betreiben müssen.
Die heutigen Vorschläge gehen auf das Mandat des Europäischen Rates von Berlin an die Kommission zurück, eine Halbzeitbewertung (Midterm Review – MTR) der Agenda 2000 vorzulegen. Diese Bewertung wird in den weiteren Kontext der jüngsten Debatte über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und ihre Zukunft gestellt.
Die Ziele der GAP sind die selben geblieben, die in Berlin beschlossen und dann vom Europäischen Rat in Göteborg bestätigt wurden: Ein wettbewerbsfähiger Agrarsektor, Produktionsmethoden, die umweltfreundlich produzierte Qualitätserzeugnisse hervorbringen, wie sie die Gesellschaft will, die Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung und stabiler Einkommen für die Landwirte, eine Vielfalt von Bewirtschaftungssystemen, die Erhaltung und Pflege des Kulturlandschaftbildes, die Unterstützung der ländlichen Bevölkerung, eine Vereinfachung der Agrarpolitik und eine neue Kompetenzaufteilung zwischen Kommission und Mitgliedstaaten und schließlich die Rechtfertigung der Stützungszahlungen durch das Erbringen von Leistungen, die die Gesellschaft von den Landwirten erwartet.
… Aber die Politikinstrumente ändern sich
Die Halbzeitbewertung reagiert auf die Bedenken der europäischen Bürger in Bezug auf die Leistungsfähigkeit der GAP und versucht, eine Antwort auf die grundsätzliche Frage zu geben, wie die EU-Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete am besten unterstützt werden können. Mit dem Ziel der Verbesserung der Kohärenz zwischen den einzelnen Instrumenten der GAP schlägt die Kommission weitreichende Änderungen vor, um Folgendes zu erreichen:
1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft durch den Einsatz der Intervention als echtes Sicherheitsnetz, das den EU-Erzeugern erlaubt, auf Marktsignale zu reagieren, sie aber gleichzeitig gegen extreme Preisfluktuationen schützt. Hierzu werden u.a. folgende Marktmaßnahmen vorgeschlagen:
1.1. Kulturpflanzen
Im Getreidesektor sieht der Kommissionsvorschlag u.a. eine letzte Senkung des Interventionspreises um 5 %, den Wegfall der monatlichen Zuschläge auf den Getreideinterventionspreis, die Abschaffung der Intervention für Roggen und die Anpassung des EU-Außenschutzen in Übereinstimmung mit den in0ternationalen Rechten und Pflichten der EU vor.
Weitere Maßnahmen:
– Absenkung des spezifischen Zuschlags für Hartweizen und Einführung einer Qualitätsprämie;
– Absenkung des Interventionspreises für Reis auf die Höhe des Weltmarktpreises und Kompensation durch Direktzahlungen;
– Anpassungen der Regelungen für Trockenfutter und Eiweißpflanzen sowie Einführung einer pauschalen Zahlung für Schalenfrüchte.
1.2. Rindfleisch
Im Rindfleischsektor wird das System der Direktzahlungen deutlich vereinfacht, um die Erzeugung stärker an der Nachfrage nach hochwertigen und sicheren Lebensmitteln auszurichten.
Außerdem werden vier Optionen für die künftige Unterstützung des Milchsektors zur Diskussion gestellt.
2. Förderung einer marktorientierten, nachhaltigen Landwirtschaft durch den Wechsel von der Produkt- zur Produzentenunterstützung und die Einführung eines Systems produktionsentkoppelter betriebsbezogener Einkommenszahlungen, die auf der Grundlage historischer Referenzbeträge berechnet werden und an die Einhaltung von Cross-compliance-Bestimmungen in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Lebensmittelqualität gebunden sind.
3. Stärkung der ländlichen Entwicklung durch Umschichtung von Mitteln von der ersten auf die zweite Säule der GAP mit Hilfe der EU-weiten Einführung der verpflichtenden dynamischen Modulation sowie Ausweitung der derzeitigen Maßnahmen für die ländliche Entwicklung, um die Lebensmittelqualität zu fördern, höhere Standards zu erreichen und den Tierschutz zu verbessern.
Weitere Informationen über die Halbzeitbewertung (der Vorschlag der Kommission, die Präsentation von Kommissar Fischler, Hintergrundmaterial, usw.) können im Internet abgerufen werden. Die Generaldirektion Landwirtschaft hat einen neuen Gratisservice (in englischer Sprache) eingerichtet, den ‚Agriculture News Digest‚.
Die Vorschläge im einzelnen
Entkoppelung der Direktbeihilfen – Festsetzung einer betriebsbezogenen Einkommenszahlung
Die Kommission schlägt die Einführung einer produktionsentkoppelten, betriebsbezogenen Einkommenszahlung vor. In einer ersten Phase werden in diese Zahlung, die sich auf die historischen Referenzbeträge unter Berücksichtigung der vollständigen Umsetzung der Agenda 2000-Reform stützt, die Sektoren Ackerkulturen, Rind- und Schaffleisch sowie Körnerleguminosen und Stärkekartoffeln einbezogen. Danach kommen die angepassten Zahlungen für Reis, Hartweizen und Trockenfutter hinzu. Weitere Sektoren könnten später folgen. Die betriebsbezogene Einkommenszahlung wird an die Einhaltung von verpflichtenden Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz gebunden (Cross compliance).
Auch wenn die neue Regelung in dieser Phase nicht alle Sektoren abdecken wird, haben die Landwirte, die die neue, entkoppelte betriebsbezogenen Einkommenszahlung erhalten, die freie Entscheidung, auf ihrem Land alle Erzeugnisse zu produzieren, und zwar einschließlich derjenigen, für die weiterhin produktbezogene Zahlungen geleistet werden, es sei denn, diese Erzeugnisse wurden ausnahmsweise und ausdrücklich ausgeschlossen. Natürlich gelten auch hier die Vorschriften der produktbezogenen Marktstützungsregelung (z.B. Produktionsquoten, Pflanzrechte, usw.). Die entkoppelte Einkommenszahlung wird betriebsbezogen berechnet. Der Gesamtbetrag, auf den ein Betrieb Anspruch hat, wird in mehrere Teile (Zahlungsansprüche) geteilt, um eine teilweise Übertragung der Zahlung zu erleichtern, wenn nur ein Teil des betreffenden Betriebs verkauf oder verpachtet wird.
Diese neue, betriebsbezogene Einkommenszahlung wird die Stützung der EU-Erzeuger deutlich vereinfachen. Sie wird die Marktorientierung der Landwirtschaft insgesamt verbessern und den Landwirten die Möglichkeit geben, in vollem Umfang von den Marktchancen zu profitieren und die Erzeugnisse zu produzieren, die vom Verbraucher nachgefragt werden. Darüber hinaus erhöht sich auch die Transfereffizienz der Direktzahlungen als Einkommenshilfe beträchtlich, was zu einer Verbesserung der Einkommenslage der Landwirte führen dürfte. Schließlich wird die Entkoppelung auch die Einbeziehung der Umweltdimension erleichtern, weil produktionsspezifische, potenziell umweltschädliche Anreize entfallen.
Verstärkung der Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Betriebssicherheit
Die entkoppelte betriebsbezogene Einkommenszahlung und die übrigen direkten Zahlungen werden nur dann uneingeschränkt gewährt, wenn die Landwirte eine Reihe obligatorischer Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz sowie bestimmte Vorschriften betreffend die Betriebssicherheit einhalten. Bei diesen Cross-compliance-Bestimmungen geht es vor allem um die Durchsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis, für die umfassende obligatorische Standards definiert werden. Auch wenn die Cross-compliance-Bestimmungen regionalen Unterschieden Rechnung tragen müssen, sind zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen einheitliche Voraussetzungen für alle Landwirte erforderlich, was durch grundlegende Durchführungskriterien gewährleistet wird. Die Mitgliedstaaten müssen auf der Grundlage eines Gemeinschaftsrahmens, der diese grundlegenden Durchführungskriterien enthält, Standards definieren und durchsetzen. Die Kommission wird in den nächsten Monaten mit der Arbeit an einem solchen Rahmen beginnen.
Die Cross-compliance-Bestimmungen werden für den gesamten Betrieb gelten, mit Vorschriften sowohl für die genutzten als auch für die nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Für die nicht genutzten Flächen bedeutet Cross compliance die Einhaltung verpflichtender Pflegevorschriften und die Verpflichtung, das Land in einem guten landwirtschaftlichem Zustand zu erhalten. Der gesamtbetriebliche Ansatz ergibt sich direkt aus der Logik der Entkoppelung und unterstreicht das Hauptziel der Cross compliance: die Unterstützung der Implementierung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Umwelt, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit. Bei Nichteinhaltung der Cross-compliance-Bestimmungen sollten die Direktzahlungen gekürzt werden, wobei in Bezug auf das Risiko oder den Schaden der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.
Ein neues System betriebsbezogener Audits
Um den Erwartungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft zu entsprechen und den Landwirten zu helfen, die Standards einer modernen, dem Qualitätsaspekt Vorrang einräumenden Landwirtschaft zu erfüllen, hält die Kommission es für notwendig, ein gemeinschaftsweites System für die Audits von Haupterwerbsbetrieben aufzubauen und zu fördern, das von den Mitgliedstaaten ausgehend von der wirtschaftlichen Kapazität der Betriebe definiert wird. Diese Audits helfen den Landwirten, sich über die Materialflüsse und die innerbetrieblichen Prozesse klar zu werden, die für die Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Betriebssicherheit relevant sind. Viele Landwirte und landwirtschaftliche Organisationen akzeptieren, dass die Transparenz in Bezug auf die innerbetrieblichen Prozesse verbessert und die Landwirte stärker für diese Fragen sensibilisiert werden müssen.
Die Unterstützung für die Audits wird im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung gewährt. Ihre Einführung für alle Haupterwerbsbetriebe ist ein allgemeines Ziel. Als ersten Schritt schlägt die Kommission vor, betriebsbezogene Audits als Teil der Cross-compliance-Bestimmungen für Erzeuger obligatorisch zu machen, die Direktzahlungen in Höhe von mindestens 5.000 EUR jährlich erhalten.
Ökologische Flächenstilllegungen
Um den Nutzen der Flächenstilllegung als Instrument der Angebotskontrolle zu erhalten und gleichzeitig ihren Umweltnutzen im Rahmen der neuen produktionsentkoppelten Stützungsregelung zu verstärken, schlägt die Kommission die Einführung einer obligatorischen langfristigen Flächenstilllegung (10 Jahre) vor. Die Landwirte würden nur dann Direktzahlungen erhalten, wenn sie sich verpflichten, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die der derzeit obligatorisch stillgelegten Fläche ihres Betriebs entspricht, langfristig und dauerhaft stillzulegen.
Förderung des Anbaus von Energiepflanzen – der CO2-Kredit
Nach den Kommissionsvorschlägen soll die derzeitige Flächenstilllegungsregelung durch eine langfristige ökologische Flächenstilllegung ersetzt werden. Derzeit erfolgt die Förderung der Produktion von Energiepflanzen durch die Möglichkeit des Anbaus von Industriepflanzen auf der stillgelegten Fläche. Energiepflanzen machen den größten Teil der Non-food-Erzeugung auf stillgelegten Flächen aus. Ihre Bedeutung wird noch zunehmen, wenn, wie in einer aktuellen Mitteilung der Kommission vorgesehen, die Beimischung von Biokraftstoff obligatorisch wird. Die neue Stilllegungsregelung bietet aber keine Möglichkeit mehr, die Erzeugung von Energiepflanzen zu fördern. Die Kommission schlägt daher vor, die derzeitigen Vorschriften für den Anbau von Non-Food-Pflanzen durch einen CO2-Kredit zu ersetzen, eine nicht kulturspezifische Beihilfe für Energiepflanzen, die mit dem Ziel einer CO2-Substitution gewährt würde. Eine solche Beihilfe würde die Investitions- und Starthilfen im Rahmen der zweiten Säule ergänzen.
Die Beihilfe für Energiepflanzen wird sich bei einer garantierten Höchstfläche von 1,5 Mio. ha auf 45 EUR/ha belaufen und würde Erzeugern gezahlt, die einen Vertrag mit einem Verarbeitungsbetrieb schließen. Bei der Aufteilung der garantierten Höchstfläche zwischen den Mitgliedstaaten werden die historische Energiepflanzenerzeugung auf stillgelegten Flächen und die Lastenteilungsvereinbarungen in Bezug auf CO2 berücksichtigt. Die Regelung wird fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten überprüft, wobei die Implementierung der Biokraftstoff-Initiative der EU berücksichtigt wird.
Besseres Gleichgewicht bei der Förderung der nachhaltigen Landwirtschaft und der nachhaltigen ländlichen Entwicklung …
Ein besseres Gleichgewicht zwischen den Stützungsmaßnahmen im Bereich der Marktpolitik und der Förderung des ländlichen Raums wird sowohl die Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Gesellschaft als auch die Möglichkeit einer Berücksichtigung der Verbraucherwünsche sowie der Belange in den Bereichen Umwelt und Tierschutz im Rahmen der zweiten Säule verbessern. Außerdem könnte der Übergang zu den produktionsentkoppelten Direktzahlungen zwar einerseits die agrarpolitischen Anreize für eine umweltschädliche Erzeugung verringern, er könnte aber andererseits auch den Druck zur Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in einigen marginalen Gebieten erhöhen. Die Bedeutung von Instrumenten, mit denen EU-weit eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert werden kann, also der Agrarumweltmaßnahmen, der Zahlungen für die benachteiligten Gebiete sowie anderer Maßnahmen im Rahmen der zweiten Säule, wird deshalb künftig beträchtlich zunehmen.
… durch die Einführung der dynamischen Modulation …
Um ein besseres Gleichgewicht zwischen den einzelnen Politikinstrumenten mit dem Ziel der weiteren Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu erreichen, schlägt die Kommission die Einführung eines Systems der dynamischen Modulation vor, das für alle Mitgliedstaaten obligatorisch wäre. Dabei würden alle Direktzahlungen in arithmetischen Schritten um jeweils 3 Prozent pro Jahr gekürzt, wobei Endziel eine Kürzung um 20 Prozent ist, dem in der Agenda 2000 vorgesehenen Höchstsatz.
Es wird vorgeschlagen, einen Freibetrag abhängig von der Zahl der Arbeitskräfte des Betriebs vorzusehen, wobei sich der Freibetrag für bis zu zwei (vollzeitlich beschäftigte) Jahresarbeitseinheiten (JAE) auf 5.000 EUR belaufen wird. Damit ist gewährleistet, dass die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nicht der Modulation unterliegt. Für jede zusätzliche JAE könnten die Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis einen zusätzlichen Betrag von 3.000 EUR gewähren. Auch wenn ein solcher Freibetrag rund drei Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe in Europa vollständig von der Modulation freistellen würde, würden sie insgesamt weniger als ein Fünftel der Direktzahlungen an die Landwirte ausmachen.
Nach Anwendung des Freibetrags und der Modulation wird sich der Höchstbetrag, der je Betrieb gezahlt werden kann, auf 300.000 EUR belaufen. Direktzahlungen über diesen Betrag (und den Freibetrag) hinaus werden gedeckelt und stehen in dem betreffenden Mitgliedstaat für eine Übertragung in die zweite Säule zur Verfügung.
Die durch die Modulation jährlich eingesparten Beträge werden auf der Grundlage der landwirtschaftlichen Fläche, der landwirtschaftlichen Beschäftigung und eines Wohlstandskriteriums auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt und sollen gezielt für die Lösung spezifischer Problemen im ländlichen Raum eingesetzt werden. Ein solcher Schlüssel entspricht der wichtigen Rolle der Landwirtschaft bei der Landnutzung und der Bewirtschaftung der Flächen in den ländlichen Gebieten. Dies wird eine gewisse Umverteilung von Ländern mit intensiver Getreide- und Tierproduktion zu ärmeren, extensiver produzierenden Ländern bzw. Ländern mit Berggebieten ermöglichen und positive Auswirkungen auf die Umwelt und den wirtschaftlichen Zusammenhalt haben. Die Einsparungen durch die Deckelung werden entsprechend den in den einzelnen Mitgliedstaaten anfallenden Beträgen zugeteilt.
Ersten Schätzungen zufolge werden sich die Mittel, die durch die dynamische Modulation aus dem EAGFL-Garantie zusätzlich für die ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt werden können, 2005 auf rund 500 bis 600 Mio. EUR belaufen und dann jährlich bei jeder Erhöhung der dynamischen Modulation um 3 Prozent entsprechend steigen.
… und neuer Maßnahmen zur Förderung der Umwelt, des Tierschutzes, der Lebensmittelqualität und der Lebensmittelsicherheit
Zur Zeit gibt es vier Begleitmaßnahmen, die Agrarumweltmaßnahmen, die Maßnahmen für die benachteiligten Gebiete, die Maßnahmen zur Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen und eine Vorruhestandsregelung. Die Kommission schlägt vor, neue Maßnahmen einzuführen, um auf die Erwartungen in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel zu reagieren, den Landwirten bei der Einführung höherer Standards zu helfen sowie Maßnahmen des Tierschutzes zu fördern.
Als erster Schritt wird ein neues Kapitel über die Lebensmittelqualität in die Verordnung Ländlicher Raum eingefügt. Danach sollen die Landwirte Anreize erhalten, um sich an Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsregelungen zu beteiligen, in die auch die geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie der ökologische Landbau einbezogen werden. Die Erzeugervereinigungen erhalten Zuschüsse für die Durchführung entsprechender Absatzförderungsmaßnahmen.
Die Kommission schlägt die Einfügung eines Kapitels ‚Einhaltung der Standards‘ vor, um den Landwirten bei der Übernahme der auf Basis des EU-Rechts in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz konzipierten hohen Standards sowie bei der Implementierung der betriebsbezogenen Audits zu helfen.
Außerdem schlägt die Kommission vor, im Kapitel Agrarumweltmaßnahmen die Möglichkeit vorzusehen, entsprechend dem Vorgehen im Rahmen der Agrarumweltregelungen den Landwirten Zahlungen für Anstrengungen im Bereich des Tierschutzes zu gewähren, soweit diese über einen verpflichtenden Referenzstandard hinausgehen. Zusätzlich wird vorgeschlagen, den Kofinanzierungssatz für diese Maßnahmen um weitere zehn Prozentpunkte auf 85 Prozent in den Ziel-1-Regionen und auf 60 Prozent in den anderen Gebieten anzuheben.
Getreide
Für die EU als einem der wichtigsten Ausführer von Getreide weltweit ist wichtig, dass die Preise auf dem Binnenmarkt so nahe wie möglich an den Weltmarktpreisen liegen. Dies ist erforderlich, um die Marktsignale an die EU-Erzeuger weiter zu geben und Ausfuhren ohne Ausfuhrerstattungen zu ermöglichen. Die Kommission ist deshalb auch weiterhin der Auffassung, dass die Intervention auf die Funktion eines echten Sicherheitsnetzes zurückgeführt werden muss, das nur selten in Anspruch genommen wird, wenn ab 2004/05 die letzte Senkung des Interventionspreises um 5 Prozent, d.h. von 101,31 EUR auf 95,35 EUR, erfolgt. Diese Senkung wird wie in der Agenda 2000 vorgesehen ausgeglichen. Zusätzlich schlägt die Kommission vor, die monatlichen Zuschläge abzuschaffen. Dies würde die Marktverwaltung deutlich vereinfachen und die Reaktionsfähigkeit des Marktes im Jahresverlauf verbessern. Die Marktentwicklungen haben in den letzten Jahren zu Problemen bei der praktischen Umsetzung der Regelung geführt. Die Kommission beabsichtigt deshalb, in diesem Kontext über eine Änderung und Vereinfachung des EU-Außenschutzes für Getreide und Reis zu verhandeln, der unter den derzeitigen Umständen nur unbefriedigend funktioniert und seine Aufgabe nicht erfüllt.
Roggen
Wenn nichts geschieht, wird das ausgeprägte Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf diesem Markt zu einem dramatischen Anstieg der Lagerbestände führen, für die es auf dem Weltmarkt nur sehr begrenzte Absatzmöglichkeiten gibt. Da auch die Ausfuhrmöglichkeiten begrenzt sind, schlägt die Kommission vor, die Intervention von Roggen aufzugeben, ein Schritt, der zusammen mit der 5 prozentigen Senkung des Interventionspreises für Getreide die Märkte für Grobgetreide im Gleichgewicht halten würde. Obwohl kurzfristig ein Rückgang der Preise für Roggen erwartet wird, dürften die mittelfristigen Aussichten für Getreide auf dem Binnen- und den Drittlandsmärkten auch zu einer Verbesserung des Gleichgewichts auf dem Roggenmarkt führen.
Hartweizen
Für Hartweizen war nach Auffassung des Rechnungshofs die Höhe des spezifischen Zuschlags aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu rechtfertigen und hat zu einer Überkompensation der Erzeuger geführt. Diese Analyse wurde in einer Studie unabhängiger Sachverständiger bestätigt, in der auch auf eine Reihe von Qualitätsproblemen hingewiesen wurde. Die Kommission schlägt daher vor, den derzeitigen spezifischen Zuschlag in den traditionellen Anbaugebieten auf 250 EUR/ha abzusenken und die Sonderbeihilfe in den Gebieten, in denen der Hartweizenanbau üblich ist, ganz abzuschaffen. Diese Änderungen werden über einen Dreijahreszeitraum eingeführt. Zur Förderung der Qualität wird außerdem die Einführung einer besonderen Prämie vorgeschlagen. Sie soll je Tonne Hartweizen gezahlt werden, die im Rahmen eines Vertrags, der entsprechende Qualitätskriterien vorsieht, an die Verarbeitungsindustrie geliefert wird. Hierzu würden auf EU-Ebene Mindestanforderungen festgesetzt. Diese Qualitätsprämie in Höhe von 15 EUR/t würde allen Erzeugern in der gesamten EU gewährt, die die Qualitätskriterien erfüllen. Insgesamt gewährleisten diese Maßnahmen eine gewisses Balance zwischen den Stützungsmaßnahmen für die Hartweizenerzeuger in den verschiedenen Anbaugebieten.
Ölsaaten
Die Analysen deuten darauf hin, dass es in der vorhersehbaren Zukunft zu keiner erheblichen Verschlechterung des Produktionspotenzials in der EU kommen wird. Günstig wird sich in diesem Zusammenhang auch die vorgeschlagene Senkung der Interventionspreise für Getreide auswirken. Daher sind keine spezifischen Maßnahmen geplant.
Reis
Um die Reismärkte angesichts der langfristigen Perspektiven und der Umsetzung der Initiative ‚Alles außer Waffen‘ zu stabilisieren, schlägt die Kommission die Absenkung des Interventionspreises um 50 Prozent in einem Schritt auf einen Grundpreis von 150 EUR/t ab 2004/05 vor. Außerdem wird eine private Lagerhaltungsregelung eingeführt, die ausgelöst wird, wenn der Marktpreis unter den Grundpreis fällt. Die Sicherheitsnetzintervention wird bei 120 EUR/t ausgelöst. Die globale Preissenkung wird zu 88 Prozent ausgeglichen, was dem Gesamtausgleich bei Getreide im Rahmen der Reform von 1992 und der Agenda 2000-Reform entspricht. Damit ergibt sich ein Ausgleich in Höhe von 177 EUR/t, in dem die bestehende Zahlung von 52 EUR/t enthalten ist. Davon würde ein Betrag von 102 EUR/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgesetzten Referenzertrag, als betriebsbezogene Einkommenszahlung gewährt. Die restlichen 75 EUR/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgesetzten Referenzertrag, würden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt, die der Rolle der Reiserzeugung in den traditionellen Feuchtgebieten Rechnung trägt.
Trockenfutter
Die Trockenfutterregelung ist vielfach scharf kritisiert worden, u.a. vom Rechnungshof in seinem Sonderbericht über ‚Die Ökologisierung der GAP‘. Auch wenn Trockenfutter ein natürliches Erzeugnis mit hohem Futterwert und eine Quelle von pflanzlichem Eiweiß ist, geben die Art seiner Erzeugung, der hohe Energieverbrauch für die künstliche Trocknung und der Einsatz der Bewässerung in einigen Mitgliedstaaten Anlass zu Besorgnis und Kritik.
Die Kommission schlägt deshalb vor, die derzeitigen Regelungen durch Einkommenszahlungen an die Landwirte zu ersetzen und hierfür einen Betrag in Höhe von insgesamt 160 Mio. EUR bereit zu stellen. Dieser Gesamtbetrag wird anteilmäßig zu den nationalen Garantiemengen für künstlich und für natürlich getrocknetes Trockenfutter auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt.
Die einzelbetrieblichen Ansprüche werden ausgehend von den Mengen berechnet, die der betreffende Erzeuger in einem historischen Referenzzeitraum an die Verarbeitungsindustrie geliefert hat. Um der Verarbeitungsindustrie den Übergang auf diese Regelung zu erleichtern, wird eine vereinfachte Stützungsregelung für künstlich und für natürlich getrocknetes Trockenfutter mit einer auf 33 EUR/t verringerten Zahlung beibehalten, wobei die einzelnen nationalen Garantiemengen zusammengefasst werden.
Rindfleisch
In der Stützungsregelung für den Rindfleischsektor gibt es immer noch Politikinstrumente, die den Anreiz für intensive Produktionssysteme weniger stark reduziert haben als gewünscht. Die Kommission schlägt deshalb vor, die tierbezogenen Zahlungen von der Produktion zu entkoppeln und sie durch eine einzige betriebsbezogene Einkommenszahlung auf der Grundlage der historischen Prämienansprüche zu ersetzen. Zusammen mit wirkungsvollen Cross-compliance-Bestimmungen sollte dies die Anreize für eine intensive Produktion verringern und zu einem besseren Marktgleichgewicht beitragen.
Die Kommission beabsichtigt außerdem, die Bedingungen, unter denen Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh gewährt werden können, strikter zu fassen und die Kontrollen entsprechend zu verschärfen.
Schalenfrüchte
In Anbetracht der wichtigen Rolle, die die traditionelle Schalenfruchterzeugung für den Schutz und die Erhaltung des ökologischen, sozialen und territorialen Gleichgewichts in einer Reihe von Regionen spielt, empfiehlt die Kommission die Beibehaltung und Vereinfachung der Stützungsregelungen für diesen Sektor. Sie schlägt hierzu vor, die bestehenden Regelungen durch eine pauschale Zahlung in Höhe von 100 EUR/ha jährlich zu ersetzen. Die Mitgliedstaaten können diesen Betrag auf höchstens 109 EUR/ha jährlich aufstocken. Die garantierte Höchstfläche wird 800 000 ha betragen.
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