Öko-Kennzeichnungs-Gesetz verabschiedet
AGÖL will Verbesserungen in den Richtlinien-Anforderungen
Berlin (agrar.de) – Der Bundestag hat heute das Öko-Kennzeichnungs-Gesetz verabschiedet und damit die rechtliche Regelung für ein einheitliches Prüfsiegel für Produkte das Ökologischen Landbaus gesetzt.
Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) hat die Einführung eines solchen Zeichens, das dem Verbraucher unmissverständlich deutlich macht, was ein Öko-Produkt ist, immer befürwortete. Das von Verbraucherschutzministerin Renate Künast herausgebrachte Bio-Siegel erfüllt diese Funktion und kennzeichnet alle Produkte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllen. Die Verbände des ökologischen Landbaus unterstützen dieses Zeichen als wichtigen Baustein für die Ausweitung des Marktes für Öko-Produkte.
Gleichwohl sieht die AGÖL im Konzept des staatlichen Bio-Siegels mit EU-Niveau auch Risiken für die Bauern, die ihren Verbänden angehören und nach einem höheren und damit teureren Richtlinienstandard wirtschaften. Der Vorsitzende der AGÖL, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein: ‚Schon jetzt beginnen unsere Erzeuger zu spüren, wie die Konkurrenz derjenigen Produzenten, die sich nicht an die strengeren Auflagen unserer Verbände halten müssen, in den Markt drängt. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Renate Künast einen mit uns abgestimmten Vorstoß bei der Kommission unternehmen will, um in den kritischen Punkten eine Anhebung des EU-Standards zu erreichen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann werden wir darauf drängen, dass für das deutsche Bio-Siegel diese höheren Anforderungen gesetzt werden. Dass dies geht, zeigen unsere Nachbarn z.B. in Frankreich, die für ihr nationales Zeichen eigene strengere Standards eingeführt haben.‘ Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes hält die AGÖL dies für notwendig. Denn nur so gibt es die Möglichkeit, notfalls auch im Alleingang, die konsequenten Vorschriften der Verbände für Kontrolle und Zertifizierung, wie sie etwa die International Federation of Organic Agricultural Movements (IFOAM) praktiziert, für die Nutzung des Zeichens verbindlich zu machen.
Die Mitgliedsverbände der AGÖL (ANOG, Naturland, Biokreis, Ecovin, Gäa, Biopark und Ökosiegel) vermitteln durch Ihre eigenen Siegel schon heute dem Verbraucher die strengeren Richtlinien für die Erzeugung auf den Bauernhöfen und in der Verarbeitung.
Information: ArbeitsGemeinschaft Ökologischer Landbau e.V., Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, Tel.: 030-234586-50, Fax: 030-234586-52
Links zum Thema Bio-Verbände.