09. November 2001

Öko-Kennzeichnungs-Gesetz verabschiedet

Themen: Archiv — info @ 12:11

AGÖL will Verbesserungen in den Richtlinien-Anforderungen

Berlin (agrar.de) – Der Bundestag hat heute das Öko-Kennzeichnungs-Gesetz verabschiedet und damit die rechtliche Regelung für ein einheitliches Prüfsiegel für Produkte das Ökologischen Landbaus gesetzt.

Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (AGÖL) hat die Einführung eines solchen Zeichens, das dem Verbraucher unmissverständlich deutlich macht, was ein Öko-Produkt ist, immer befürwortete. Das von Verbraucherschutzministerin Renate Künast herausgebrachte Bio-Siegel erfüllt diese Funktion und kennzeichnet alle Produkte, die die gesetzlichen Mindestanforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllen. Die Verbände des ökologischen Landbaus unterstützen dieses Zeichen als wichtigen Baustein für die Ausweitung des Marktes für Öko-Produkte.

Gleichwohl sieht die AGÖL im Konzept des staatlichen Bio-Siegels mit EU-Niveau auch Risiken für die Bauern, die ihren Verbänden angehören und nach einem höheren und damit teureren Richtlinienstandard wirtschaften. Der Vorsitzende der AGÖL, Dr. Felix Prinz zu Löwenstein: ‚Schon jetzt beginnen unsere Erzeuger zu spüren, wie die Konkurrenz derjenigen Produzenten, die sich nicht an die strengeren Auflagen unserer Verbände halten müssen, in den Markt drängt. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass Renate Künast einen mit uns abgestimmten Vorstoß bei der Kommission unternehmen will, um in den kritischen Punkten eine Anhebung des EU-Standards zu erreichen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann werden wir darauf drängen, dass für das deutsche Bio-Siegel diese höheren Anforderungen gesetzt werden. Dass dies geht, zeigen unsere Nachbarn z.B. in Frankreich, die für ihr nationales Zeichen eigene strengere Standards eingeführt haben.‘ Auch aus Gründen des Verbraucherschutzes hält die AGÖL dies für notwendig. Denn nur so gibt es die Möglichkeit, notfalls auch im Alleingang, die konsequenten Vorschriften der Verbände für Kontrolle und Zertifizierung, wie sie etwa die International Federation of Organic Agricultural Movements (IFOAM) praktiziert, für die Nutzung des Zeichens verbindlich zu machen.

Die Mitgliedsverbände der AGÖL (ANOG, Naturland, Biokreis, Ecovin, Gäa, Biopark und Ökosiegel) vermitteln durch Ihre eigenen Siegel schon heute dem Verbraucher die strengeren Richtlinien für die Erzeugung auf den Bauernhöfen und in der Verarbeitung.

Information: ArbeitsGemeinschaft Ökologischer Landbau e.V., Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin, Tel.: 030-234586-50, Fax: 030-234586-52

Links zum Thema Bio-Verbände.

Hofnachfolge nur bei einem Drittel der Betriebe geklärt

Themen: Archiv — info @ 10:11

Bonn (agrar.de) – In Deutschland gab es 1999 rund 450.000 landwirtschaftliche Betriebe in der Rechtsform des Einzelunternehmens. Ein Drittel (35 Prozent) aller selbständigen Landwirte über 45 Jahre wussten bereits, wer ihren Hof voraussichtlich übernehmen wird. Ein Fünftel (22 Prozent) der Bauern war ohne Nachfolger, bei den übrigen (43 Prozent) war die Nachfolge ungeklärt. Diese Ergebnisse lassen sich aus den jetzt vorliegenden Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 1999 ableiten, teilt das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) mit. Gegenüber der letzten Zählung im Jahr 1991 gibt es kaum Veränderungen.

Der Anteil der Betriebsinhaber, die 45 Jahre und älter sind, ist im früheren Bundesgebiet in den acht Jahren zwischen den Erhebungen von 62 auf 54 Prozent zurückgegangen. Dieser Anteil gilt auch für das gesamte Gebiet Deutschlands (54 Prozent).

Die durchschnittliche Größe der Betriebe mit Hofnachfolger war mit 35 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche etwa doppelt so hoch wie die der Betriebe ohne Nachfolger. Von den Landwirten, die ihren Nachfolger bereits kannten, gaben 48 Prozent an, dass dieser über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfüge oder diese anstrebe. Etwa genauso hoch war der Anteil der Hofnachfolger, der über eine außerlandwirtschaftliche Ausbildung verfügte. Nach wie vor sehen die meisten Betriebsinhaber vor, ihren Betrieb an einen männlichen Nachfolger zu übergeben; nur 13 Prozent sehen eine Betriebsübergabe an eine Frau vor.

Bei den Betrieben mit Hofnachfolger zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Dabei ist besonders markant, dass – wie 1991 – in Bayern der Anteil der Betriebe mit Hofnachfolger am höchsten lag (44 Prozent) und in Südwestdeutschland am niedrigsten (Rheinland-Pfalz: 19 Prozent).

Links zum Thema Agrarbericht und Statistik.

08. November 2001

Landwirtschaft in den EU-Beitrittsländern: Es bleibt viel zu tun

Themen: Archiv — info @ 14:11

Brüssel (agrar.de) – Der Aufbau neuer landwirtschaftlicher Strukturen ist eine Hauptaufgabe der Beitrittsländer in Mittel- und Osteuropa. Das ist das Ergebnis einer unabhängigen Studie, die die Europäische Kommission in Auftrag gegeben hat. Der Studie zufolge ist es nicht sinnvoll, die europäische Agrarpolitik zu splitten: für ältere und für neue Mitglieder.

Die wichtigste Aufgabe für die Beitrittsländer werde darin bestehen, ihre Landwirtschaften an den europäischen Standard anzupassen und wettbewerbsfähig zu machen. Direkte Einkommenstransfers an die Landwirte der Beitrittsländer seien höchstens für eine Übergangszeit denkbar.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

Kommission schlägt Förderung alternativer Kraftstoffe vor

Themen: Archiv,Kraftstoffe — info @ 14:11

Brüssel (agrar.de) – Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan und zwei Richtlinienvorschläge zur Förderung der Verwendung alternativer Kraftstoffe angenommen, mit denen alternative Kraftstoffe gefördert und 20 Prozent der herkömmlichen Otto- und Dieselkraftstoffe bis zum Jahr 2020 mit Bio-Kraftstoffen, Erdgas und Wasserstoff ersetzt werden sollen. Bereits von 2005 an sollen Biokraftstoffe nach den Vorstellungen der Kommission einen Anteil an verkauften Kraftstoffen von zwei Prozent haben. Bis 2010 soll die Quote 5,75 Prozent erreichen.

‚Der Verkehrssektor hängt inzwischen nahezu vollständig von Kraftstoffen auf Erdölbasis ab‘, sagte die für Verkehr und Energie zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Loyola de Palacio. ‚Der kohärente Aktionsplan für eine Strategie zugunsten alternativer Kraftstoffe wird diese übergroße Abhängigkeit angehen, die in der Europäischen Union sowohl unter dem Gesichtspunkt der Umwelt als auch dem der Versorgungssicherheit Anlass zu erheblicher Sorge gibt.‘

‚Die Erzeugung von Bioenergie kann der Landwirtschaft neue Einnahmequellen eröffnen. Sie könnte ein konkretes Beispiel für eine nachhaltige, multifunktionelle Landwirtschaft werden‘, sagte EU-Kommissar Franz Fischler, zuständig für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.

Das für Steuern zuständige Mitglied der Kommission, Frits Bolkestein, erklärte hierzu: ‚Steuern machen einen erheblichen Anteil des Verkaufspreises von Energieerzeugnissen, insbesondere von Kraft- und Heizstoffen, aus. Mit dem Richtlinienvorschlag, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, ermäßigte Verbrauchsteuersätze auf Biokraft- und -heizstoffe anzuwenden, würde ein wichtiger Anreiz für die Wirtschaftsbeteiligten geschaffen werden, Erzeugnisse zu verwenden, die die nachhaltige Entwicklung fördern.‘

Dagegen hält Hans-Josef Fell, Bundestagabgeordneter und forschungspolitischer Sprecher der GRÜNEN, den Kommissionsvorschlag zur Besteuerung von Biotreibstoffen für völlig inakzeptabel. Dieser sehe vor, dass ab 2004 sämtliche biogenen Kraftstoffe wie Pflanzenöl oder Biodiesel mit 50 Prozent des Mineralölsteuersatzes besteuert werden und hätte das Aus für Treibstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen zur Folge. Die Europäische Kommission verstosse mit ihrer Initiative eklatant gegen das Subsidiaritätsprinzip des EG-Vertrags. Fell will sich dafür einsetzen, dass die deutsche Bundesregierung diesem Kommissionsvorschlag nicht zustimmt, sondern sich für die völlige Befreiung von Biokraftstoffen von der Mineralölsteuer einsetzt.

Die Mitteilung mit dem Aktionsplan und die beiden Richtlinienvorschläge können im Internet abgerufen werden.

Links zum Thema %url3%Biodiesel und Pflanzenöl%/%.

Brandenburg: „Im Jahr des Ökotourismus 2002 Angebote im Landurlaub ausweiten“

Themen: Archiv — info @ 12:11

Wildenbruch (agrar.de) – Rund 27 Mio. Mark hat das brandenburgische Agrar- und Umweltministerium seit 1993 zur Förderung von Urlaub und Freizeit auf dem Lande eingesetzt. ‚Der Standard der Quartiere und die Qualität der Gästebetreuung hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert‘, sagte Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler anlässlich der Vorstellung des neuen Angebotskatalogs ‚Landurlaub in Brandenburg und Einkaufen beim Bauern 2002‘ heute in Wildenbruch bei Potsdam: ‚Im kommenden Jahr soll der Landurlaub weiter ausgebaut werden. Das weltweite Jahr des Ökotourismus 2002 ist für Brandenburg ein guter Anlass, nochmals einen Qualitätssprung bei den touristischen Angeboten zu erreichen.‘

Von den Großschutzgebieten, der Landesforstverwaltung und der Naturwacht sind in der Vergangenheit schon zahlreiche Initiativen für eine naturnahe touristische Erschließung ausgegangen. Exkursionen, Besucherzentren, Info-Punkte, Lehrpfade werden von der Tourismuswirtschaft in den Regionen bereits jetzt in ihre Programme eingebunden. Gemeinsam mit den Fremdenverkehrsverbänden sollen diese Angebote in den kommenden Monaten intensiv ausgebaut und vermarktet werden.

‚Mit seiner Naturausstattung braucht sich Brandenburg nicht zu verstecken. Dies hören wir gerade von Besuchern aus den alten Bundesländern‘, so Birthler: ‚Der Vergleich mit dem Westen und Süden zeigt aber auch, wie viel noch zu tun ist. Landurlaub ist in Brandenburg eine Wachstumsbranche und vor allem junge Leute, die sich gern als Dienstleister und für ihre Region engagieren, können sich hier eine Existenz aufbauen.‘

Das Agrar- und Umweltministerium fördert mit EU- und Landesmitteln Urlaub und Freizeit auf dem Lande. In den Jahren 1993 bis 2000 wurden rund 26,8 Mio. Mark eingesetzt und damit unter anderen 3.111 Beherbergungsbetten und eine Vielzahl von Freizeiteinrichtungen geschaffen.

Ausbau der touristischen Infrastruktur

Für die Entwicklung der touristischen Infrastruktur wurde eigens ein Programm (Sonderprogramm zur ländlichen Entwicklung) aufgelegt, das seit 1998 durch Kopplung von EU-Geldern und Mitteln aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz den Kommunen die Finanzierung touristischer Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht. Bislang wurden hier über 300 Mio. Mark eingesetzt. Mit Mitteln dieses Sonderprogramms wurden beispielsweise das , der Ausbau der Burg Rabenstein zu einem touristischen Zentum, ein Erweiterungsbau für das Musiktheater in Rheinsberg oder das Besucherzentrum am Kloster Chorin gefördert.

Einen Schwerpunkt in der Entwicklung des ländlichen Tourismus sieht Birthler auch in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Urlaub und Freizeit auf dem Lande. ‚Hier hat die Regelungswut der Vergangenheit manches erschwert.‘

Neue Reitwegeverordnung

So soll mit einer geänderten Reitverordnung, die jetzt in Kraft tritt, das aufwendige und abstimmungsintensive Verfahren zur Ausweisung von Reitwegen vereinfacht werden. Ziel ist es, in absehbarer Zeit den Reitern mehr Wege zur Verfügung stellen zu können. Zudem wird angestrebt, mit einer Novellierung des Landeswaldgesetzes das Reiten in Gebieten ohne nennenswerte Konflikte freizugeben und die Bedingungen für das Kutschfahren zu verbessern.

Genießen – wo was wächst

Die enge Verbindung zwischen Landurlaub und landwirtschaftlicher Produktion wird im Katalog durch die zusammenfassende Darstellung mit den Angeboten der Direktvermarktung verdeutlicht. Die unlängst unter dem Motto ‚Genießen – wo es wächst‘ vom Arbeitskreis Brandenburger Landgasthöfe ins Leben gerufene Initiative unterstützt dieses Anliegen.

Der Katalog ‚Landurlaub in Brandenburg und Einkaufen beim Bauern‘ ist erhältlich beim Verein zur Förderung von Urlaub und Freizeit auf dem Lande in Brandenburg e.V. – Landurlaub in Brandenburg, Am Raubfang 6, 14469 Potsdam, Tel.: 0331-500037, Fax: 0331-500832, Mail.

07. November 2001

Niedersachsen: Land fördert neues Projekt „Faseraufschluss“

Themen: Archiv — info @ 16:11

Neerstedt (agrar.de) – Anlässlich der Übergabe des Zuwendungsbescheides an die AGRO-DIENST GmbH im südoldenburgischen Neerstedt stellte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels am 7. November ein neues Pilotprojekt aus seiner Förderinitiative nachwachsende Rohstoffe vor. Hierbei handelt es sich um ein Projekt zur Optimierung des Faseraufschluss-Verfahrens bei der Hanffasererzeugung für hochwertige Faserverbundwerkstoffe. Gewährt wird ein Landeszuschuss in Höhe von rund 250.000 DM.

Die AGRO-DIENST GmbH kann über ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem gezielt Faserqualitäten für bestimmte Nadelfilzanforderungen herstellen und bindet niedersächsische Landwirte vertraglich ein. In enger Kooperation mit FIBRE, dem Faserinstitut Bremen und den Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems wurden bereits umfangreiche Erkenntnisse zwischen Faser- und Filzeigenschaften erarbeitet, die auch die Grundlagen für Weiterentwicklungen liefern.

Minister Bartels geht davon aus, dass aufgrund der Erfahrungen der beteiligten Partner, insbesondere bei AGRO-DIENST, ein größerer Einsatz von Faserverbundwerkzeugen in Großserien sichergestellt werden kann. In diesem Zusammenhang verweist er auf das kürzlich gestartete Projekt der Firma DST Dräxlmaier Systemtechnik GmbH in Achim, in dem es um die Entwicklung ultraleichter Verbundwerkstoffe im Automobilbau geht. Bartels erwartet einen erheblichen Anstieg des Bedarfs an Pflanzenfasern, insbesondere an Hanffasern, was den niedersächsischen Landwirten alternative Produktions- und Absatzmöglichkeiten eröffnen wird.

Links zum Thema Nachwachsende Rohstoffe.

DBV: Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch

Themen: Archiv — info @ 15:11

Berlin (agrar.de) – Die deutschen Bauern mit Rinder-, Geflügel – und Schweinehaltung sind aufgebracht. Das neue Immissionsschutzrecht bedroht viele kleinere und mittlere Betriebe in ihrer Existenz. Nach der neuen Gesetzeslage müssen Tierhaltungen mit einem Viehbesatz von mehr als 50 Großvieheinheiten pro Betrieb und mehr als zwei GV je Hektar den Behörden angezeigt werden, verbunden mit umfangreichen Unterlagen. Dies betrifft bereits bäuerliche Familienbetriebe mit 35 Milchkühen und eigener Nachzucht mit einer Flächenausstattung von 25 Hektar Land. Außerdem unterliegen diese Betriebe bei künftigen Bauvorhaben oder aber schon bei Änderungen des Stalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder einer Vorprüfung für diese.

Das EU-Recht wurde in Deutschland in entscheidenden Punkten verschärft: Eine UVP muss in Deutschland bei Schweineställen bereits ab 2000 Mastplätzen durchgeführt werden. Die EU-Richtlinie schreibt dies erst ab 3000 Plätzen vor. Bei Sauen wurde die EU-Grenze von 960 auf 750 Stallplätze verringert. Rinder- und Kälberställe werden in Deutschland in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen, während sie in anderen EU-Ländern davon befreit sind. Mit dem Viehbesatzkriterium von 2 GV pro Hektar wurde die von der EU vorgegebene Pflicht zur Genehmigung von Ställen in Deutschland sogar auf die gesamten Betriebe inklusive der Nutzflächen ausgedehnt.

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat auf seiner heutigen Sitzung Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat aufgefordert, die massiven und zugleich unsachgerechten Neuregelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung und immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Stallanlagen unverzüglich zurückzunehmen. Das Artikelgesetz muss wieder auf den Verhandlungstisch, heißt es in der Erklärung. Das so genannte Artikelgesetz zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien sei vom Deutschen Bundestag auf Antrag des Umweltausschusses im Frühsommer diesen Jahres mit Verweis auf BSE gegenüber den Vorgaben des Bundeskabinetts in einem nicht hinnehmbaren Maße verschärft worden. Dieser nationale Alleingang sei trotz des erheblichen Widerstandes des Deutschen Bauernverbandes und der Landesbauernverbände vor der Sommerpause verabschiedet worden.

Die beschlossenen Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des UVP-Gesetzes gingen weit über die Zielrichtung dieses Gesetzes hinaus. Dies gelte insbesondere für die Festlegung eines Kriteriums von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV/ha als Begründung zur verpflichtenden Durchführung eines BImSch-Verfahrens. Die Flächenbindung sei aber in Deutschland bereits in der Dünge-Verordnung umfassend geregelt. Es sei unerträglich, bereits kleine bäuerliche Familienbetriebe zur Prüfung der Umweltverträglichkeit von Stallneubauten einem förmlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu unterziehen. Aus verwaltungsrechtlichen Gründen würden darüber hinaus auch bestehende kleine Ställe einer immissionsschutzrechtlichen Kontrolle unterliegen, ohne dass dies aus Umweltgesichtspunkten erforderlich wäre, heißt es in einer Erklärung des DBV-Präsidiums.

Erhebliche Kostenbelastungen durch Kontrollen und Umweltverträglichkeitsprüfungen verschärften zudem den Strukturwandel in der Landwirtschaft dramatisch. Die Wettbewerbsfähigkeit der tierhaltenden Betriebe in Deutschland werde erheblich verschlechtert. Es sei ferner unredlich, die Verschärfung von Umweltvorschriften mit der BSE-Krise in Verbindung zu bringen. Mit Gesundheitspolitik habe diese Entscheidung nichts zu tun. Deshalb werde das Vertrauen in eine sachgerechte Politik untergraben.

Im Einzelnen fordert das DBV-Präsidium,

1. die Schwellenwerte für Schweine- und Geflügelställe, ab denen eine umweltrechtliche Prüfung zu erfolgen hat, an die EU-Vorgaben anzupassen;

2. die Rinder- und Kälberställe entsprechend den EU-Vorgaben von dem Genehmigungsverfahren zu befreien,

3. den Besatzdichtefaktor von 50 Großvieheinheiten (GV) und 2 GV pro Hektar, ab dem eine Vorprüfung für eine UVP erfolgen muss, zu streichen. Die Prüfung der Umweltverträglichkeit von ‚Stallneubauten‘ nach der EU-Richtlinie müsse strikt von der in Deutschland ohnehin flächendeckend geregelten Düngeverordnung getrennt werden.

Information: Deutscher Bauernverband (DBV), Pressestelle, Reinhardtstraße 18, 10117 Berlin, Tel.: 030-31904-239, Fax: 030-31904-431.

Links zum Thema Gesetze und Verordnungen, Links zum Thema %url3%Stallbau- und -einrichtung%/%.

WLV: Erhebliche Belastungen durch Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Themen: Archiv — info @ 15:11

Münster (agrar.de) – Angesichts der derzeitigen Beratungen der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes in den Ausschüssen des Bundestages weisen die Kreisverbandsvorsitzenden des Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in aktuellen Schreiben die jeweiligen westfälisch-lippischen Bundestagsabgeordneten auf die erheblichen Belastungen für die bäuerlichen Familien hin. Besonders problematisch sei die beabsichtigte fachfremde und über die Regelungen im landwirtschaftlichen Fachrecht hinausgehende Beschreibung der guten fachlichen Praxis in § 5 Abs. 3 des Gesetzentwurfs.

So verlange das Kriterium Nr. 6 ein ausgewogenes Verhältnis von Tierhaltung und Pflanzenbau im Einzelbetrieb oder durch Kooperationsvereinbarungen zwischen Betrieben. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs dürfe jedoch der überbetriebliche Nährstoffausgleich nur zwischen Betrieben in einem räumlichen Zusammenhang erfolgen. In den veredlungsstarken Kreisen Westfalen-Lippes werde bereits jetzt Gülle in erheblichen Mengen überbetrieblich verwertet. Dies ermögliche den heimischen Betrieben mit knapper Flächenausstattung den zur Erzielung eines angemessenen Einkommens notwendigen Umfang der Viehhaltung. Die überbetriebliche Verwertung erfolge durch Vermittlung Dritter, insbesondere Güllebörsen, oder auf der Grundlage von Gülleabnahmeverträgen unmittelbar zwischen Betrieben mit Nährstoffüberschuss und Nährstoffbedarf. Die ordnungsgemäße Verwertung der Wirtschaftsdünger ist dadurch gewährleistet.

Nach der im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Formulierung wäre künftig weder die Gülleverwertung durch Vermittler noch der Transport in Ackerbaugebiete zulässig. Dies hätte dramatische Auswirkungen für die heimische Veredlungsregion und die Wirtschaftskraft der gesamten Region durch weiter steigende Flächennachfragen bei bereits jetzt überhöhtem Pachtpreisniveau einerseits und die Abstockung der Viehbestände andererseits.

Die vorgesehene Regelung sei naturschutzfachlich überflüssig, weil der Sachverhalt durch die Düngeverordnung und die immissionsschutzrechtlichen Vorschriften zur Anlagengenehmigung weitreichend geregelt ist. Die überbetriebliche Gülleverwertung dürfe in keiner Weise eingeschränkt werden. Es käme wohl niemand auf die Idee, der Automobilindustrie vorzugeben, dass der im Produktionsprozess anfallende Metallschrott nur über eine eng begrenzte Distanz transportiert werden darf. Es werde deutlich, dass die Landwirtschaft Regelungen unterworfen werden soll, die in anderen Bereichen unserer Gesellschaft undenkbar sind.

Völlig zu Recht habe der Bundesrat in seinem Beschluss zum Gesetzentwurf die beabsichtigten naturschutzrechtlichen Regelungen zur guten landwirtschaftlichen Praxis als ‚insgesamt kontraproduktiv‘ bezeichnet, heißt es in den Schreiben. Der praktische Vollzug durch die Länder sei nicht möglich oder führe zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung. Die Definition konkreter Standards, zum Teil naturschutzfachlich überflüssig, gefährde zudem die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen.

Links zum Thema Verbände, Links zum Thema %url5%Gesetze und Verordnungen%/%, Links zum Thema %url4%Landschaft und Natur%/%.

Reduktionsprogramme – Ideallösung für den Pflanzenschutz?

Themen: Archiv — info @ 14:11

IVA: NABU-Zahlen vermitteln unzutreffendes Bild

Frankfurt (agrar.de) – Staatliche Reduktionsprogramme für Pflanzenschutzmittel, wie in Schweden, Dänemark, Norwegen und den Niederlanden, werden zunehmend von Umweltgruppen als vorbildlich und nachahmenswert propagiert. ‚Hierbei wird übersehen, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten auch ohne staatliche Intervention Ähnliches erreicht wurde‘, sagt dazu der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar (IVA), Oskar Böttcher.

Deutschland sei dafür ein gutes Beispiel: Der Absatz von Pflanzenschutzmitteln erreichte sein Maximum 1989 mit insgesamt 63.110 Tonnen. Davon entfielen 34.625 Tonnen auf die Bundesrepublik und 28.485 Tonnen auf die DDR. In den Jahren danach ist der Absatz in Deutschland um rund 50 Prozent gesunken. Im Jahr 2000 wurden insgesamt nur noch 30.338 Tonnen abgesetzt.

‚Anders lautende Zahlen, wie sie beispielsweise von der Umweltorganisation NABU soeben veröffentlicht wurden (unsere Meldung), vermitteln ein unzutreffendes Bild‘, kritisiert Böttcher. Sie vergleichen den Pflanzenschutzeinsatz der 80er Jahre auf der Fläche Westdeutschlands mit dem Mittelverbrauch in den 90ern auf der um 50 Prozent vergrößerten Agrarfläche Gesamtdeutschlands. Außerdem schlagen sie natürliche Gase zur Schädlingsbekämpfung in Vorratslägern, wie Kohlendioxid und Stickstoff, der Landwirtschaft zu.

Der Absatzrückgang um rund 50 Prozent bei gleich bleibender bzw. steigender Produktivität der Landwirtschaft sei in erster Linie Innovationen zu verdanken und nicht staatlichen Eingriffen: Der Integrierte Pflanzenschutz setzte sich durch, neue Sprühgeräte verminderten Verluste und die Resistenzzüchtung ersparten Behandlungen. Wesentliche Fortschritte brächten außerdem neue Pflanzenschutzmittel, die schon mit weit niedrigeren Aufwandmengen wirken als frühere.

Ohne solche Innovationen hätten auch die Reduktionsziele in den eingangs erwähnten Ländern nicht erreicht werden können. ‚Innovationen kann der Staat zwar fördern, aber nicht verordnen,‘ so Böttcher. ‚Die Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes konsequent in der Praxis durchzusetzen, ist deshalb ein viel versprechender Ansatz, auf den sich die personellen und finanziellen Kapazitäten des Staates konzentrieren sollten.‘

Information: Industrieverband Agrar e.V., Pressestelle, Karlstr. 21, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069-2556-1249 oder 0177-8772222, Fax: 069-236702.

Links zum Thema Pflanzenschutz.

NABU fordert Agrarwende bei Pflanzenschutzmitteln und Düngepraxis

Themen: Archiv — info @ 13:11

Berlin (agrar.de) – Ein Maßnahmenbündel zur Reduktion von Pflanzenschutz- und Düngemitteln hat heute der Naturschutzbund NABU in Berlin gefordert. Während in der Tierhaltung, nicht zuletzt durch die neue Legehennen-Verordnung, erste tiefgreifende Reformen angeschoben worden seien, stünde dies im Bereich des Ackerbaus und dort besonders beim Pflanzenschutz und der Düngungspraxis noch aus. ‚Die Nährstoffbelastung der Gewässer, ein gleichbleibend hoher Pestizideinsatz von rund 35.000 Tonnen pro Jahr, Pestizidrückstände in Lebensmitteln und Gewässern sind Belege dafür, dass auch hier ein Umsteuern erfolgen muss‘, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Gerd Billen.

Grundlage der zukünftigen Aktivitäten solle ein Pestizidreduktionsprogramm sein, mit dem alle Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden. ‚Außer der Reform der Anwendungsbestimmungen muss mit einer Pestizidabgabe ein wirksames ökonomisches Instrument geschaffen werden‘, so Billen. Der NABU fordere auch eine klare, gesetzliche Festlegung der guten fachlichen Praxis sowie institutionelle Reformen der Behörden, die Pestizide zulassen und überwachen. Andere europäische Länder wie Schweden hätten auf diese Weise ihren Pestizidverbrauch mehr als halbieren können.

Auch der übermäßige Einsatz von Düngern in der Landwirtschaft sei für den Umweltschutz ein zentrales, bislang ungelöstes Problem. ‚Langfristig hilft nur ein substantieller Abbau der Viehbestände, eine flächengebundene Tierhaltung von zwei Großvieheinheiten pro Hektar und ein effizienterer Umgang mit Düngemitteln. Vorstellbar ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung einer Stickstoffabgabe‘, so Billen. Große Defizite sieht der NABU auch bei der Qualität gängiger Düngemittel. Neben strengeren Grenzwerten für Schwermetalle müsse in Zukunft der Blick auch auf Antibiotika und andere pharmazeutische Substanzen gerichtet werden. ‚Die Müllbeseitigung auf unseren Äckern muss aufhören. Unkalkulierbare Risiken bei der Lebensmittelproduktion können wir uns einfach nicht mehr leisten‘, betonte Billen.

Links zum Thema Düngung und Pflanzenschutz.

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