RLV: Gegen Zwang zum Pflanzen von Hecken
Bonn (agrar.de) – Das Bundesnaturschutzgesetz darf Landwirte nicht zum Pflanzen von Hecken zwingen. Dies hat der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Schreiben an die Bundestagsabgeordneten im Rheinland gefordert. Die Naturschutzpolitik im 21. Jahrhundert dürfe nicht auf Zwang und Konfrontation setzen und damit den freiwilligen Umweltschutz von Landwirten auf fast jedem zweiten Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland im Rahmen von Agrarumweltprogrammen gefährden, betont RLV-Präsident Friedhelm Decker.
Die vorgeschlagene Verpflichtung zum Pflanzen von Hecken im Naturschutzgesetz gefährde die EU-Kofinanzierung bei der Förderung der Anlage von Hecken mit bis zu 20.000 DM je Hektar und Jahr im NRW-Programm ‚Ländlicher Raum‘. Nicht akzeptabel sei, dass die Bundesregierung die Neueinrichtung von Hecken von Landwirten entschädigungslos fordere, gleichzeitig jedoch bei der Verpachtung der bundeseigenen Flächen in den neuen Bundesländern das radikale Zurückschneiden von Hecken verlange.
Positiv bewertet Friedhelm Decker, dass die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der SPD-Fraktion auf die Kritik des landwirtschaftlichen Berufsstandes reagiert habe. Der Aachener Bundestagsabgeordnete Achim Großmann habe in einem Schreiben an den RLV mitgeteilt, dass die AG Landwirtschaft der SPD-Fraktion zu diesen Punkt Veränderungen vorgeschlagen habe und hierüber in Verhandlungen mit der AG Umwelt der SPD-Fraktion stehe.
Vor diesem Hintergrund appelliert der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes an die Mitglieder des Bundestages, bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes eine Kurskorrektur vorzunehmen und bei der Anlage von Hecken auf Freiwilligkeit zu setzen.
Information: Rheinischer Landwirtschafts-Verband e.V., Rochusstraße 18, 53123 Bonn, Tel.: 0228-52006-0, Fax: 0228-5200-60
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