02. November 2001

Nachhaltige Nutzung und Eigentum sichern

Themen: Archiv — info @ 14:11

Grundeigentümer, Bauern, Jäger und Fischer kritisieren Naturschutzgesetz

Bonn (agrar.de) – Führende Verbände der Grundeigentümer und Landnutzer – Bauern, Jäger und Fischer – appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit der geplanten Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht die Bereitschaft zur freiwilligen Mitarbeit im Naturschutz aufs Spiel zu setzen. Diese Verbände erheben damit bereits zum zweiten Mal ihre Stimme zur Novelle, weil sie die Eigentümerrechte ihrer Mitglieder immer stärker eingeschränkt sehen.

Die Kritik an der Naturschutz-Novelle der Bundesregierung wird nach Informationen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) auch von der CDU auf Bundes- und Landesebene unterstützt. In einer Erklärung betonen die agrar- und umweltpolitischen Sprecher mehrerer Landtagsfraktionen sowie der Bundestagsfraktion, die Novelle sei zu bürokratisch und greife unzulässig in das Eigentum ein.

Die Erklärung der Verbände hat folgenden Wortlaut:

‚Die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Fischerei-Verband und der Deutsche Jagdschutz-Verband fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, das Eigentum zu schützen und so eine nachhaltige Bewirtschaftung des Eigentums zu garantieren. Der Entwurf zum Bundesnatur-schutzgesetz erkennt das weitreichende Engagement der vielen Millionen Grundeigentümer und Bewirtschafter, seien es nun Land- und Forstwirte, Jäger oder Fischer, nicht an und setzt damit die Bereitschaft zu freiwilliger Mitarbeit auf´s Spiel.

Im Mai diesen Jahres sind die Verbände des Grundeigentums, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei mit der ‚Bonner Erklärung‘ an die Öffentlichkeit getreten. Sie haben darin die Bundesregierung aufgefordert, Eigentum und Natur gleichermaßen zu schützen. Es wurde kritisiert, dass auf Betreiben vor allem der Natur- und Umweltschutzorganisationen Eigentumsrechte der Naturnutzer, durch die eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt wird, eingeschränkt werden. Als Beispiele wurden die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz und die Änderungsbestrebungen zum Bundesjagdgesetz genannt.

In der weiteren Debatte um das Bundesnaturschutzgesetz sind die von den Verbänden vorgebrachten Kritikpunkte aber nach wie vor nicht berücksichtigt worden. Der Gesetzentwurf sieht noch immer keine hinreichende Regelung vor, mit der sichergestellt wird, dass Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für Naturschutzauflagen, die über die jeweilige gute fachliche Praxis hinausgehen, einen Ausgleich erhalten. Diese notwendige gesamtgesellschaftliche Leistung soll so in ihren Kosten einseitig den Naturnutzern aufgebürdet werden.

Durch die Anhebung der Kriterien der guten fachlichen Praxis, durch die Ausweitung der Schutzgebietskategorien, durch die Erweiterung der gesetzlich geschützten Biotope und durch die Einführung einer Wiederherstellungsverpflichtung im Bundesnaturschutzgesetz wird der Anwendungsbereich der in den letzten Jahren erfolgreich ausgebauten Kooperationen zwischen Nutzern und Schützern (Vertragsnaturschutz) erheblich gefährdet und zugunsten hoheitlich angeordneten Naturschutzes eingeschränkt. Der Vertragsnaturschutz, der auf freiwillig eingegangenen Verpflichtungen beruht, ist aber anerkannter Garant für eine artenreiche Kulturlandschaft und einen gesicherten Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten.

Darüber hinaus werden das Jagd-, Forst-, Fischerei- und Landwirtschaftsrecht in fahrlässiger Weise mit dem Naturschutzrecht vermengt, obgleich die so genannte Unberührtheitsklausel im Bundesnaturschutzgesetz anderes zu vermitteln sucht.‘

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