23. März 2001

Verbot von Rindertötung beantragt

Themen: Archiv,MKS — info @ 11:03

Bonn (agrar.de) – Der Deutsche Tierschutzbund will die wegen der BSE-Krise geplante Aufkaufaktion älterer Rinder in letzter Minute stoppen. Der Verband habe rechtliche Schritte gegen die beteiligten Schlachthöfe eingeleitet, teilte Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel heute in Bonn mit. Man habe bei den zuständigen Bezirksregierungen und Behörden einen Eilantrag auf Erlass einer Untersagungsverfügung gegen die Rinder-Vernichtung zum Zwecke einer Marktentlastung gestellt.

In Deutschland sollen ab kommende Woche 400.000 Tiere im Alter von über 30 Monaten aufgekauft und geschlachtet werden. Das Programm war auf EU-Ebene vereinbart worden und betrifft insgesamt rund 1,5 Millionen Tiere.

Der Tierschutzbund hatte bereits Mitte Februar Strafanzeigen gegen die Bundesregierung und gegen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt, da die Rindertötungen gegen das Tierschutzgesetz verstießen. ‚Wir werden jeden rechtlichen Schritt nutzen, um die Schlachtung mit dem Ziel der Vernichtung aus rein marktwirtschaftlichen Gründen zu stoppen‘, erklärte Apel. Die Betreiber der Schlachthöfe machten sich genauso strafbar wie alle anderen Beteiligten.

Zusätzlich zu dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen ethische Prinzipien komme nun die Befürchtung hinzu, dass die Tiere über weite Strecken transportiert werden müssten. Bundesweit sind nur 20 Schlachthöfe für das Programm ausgewählt worden. Vor dem Hintergrund der in der EU grassierenden Maul- und Klauenseuche (MKS) seien diese Transporte zudem gegenwärtig problematisch.

Bei dem Aufkaufprogramm werden die von Landwirten angelieferten Tiere geschlachtet und auf BSE getestet. Die Häute werden an die Lederindustrie verkauft und die Schlachtkörper werden zu Tiermehl verarbeitet, das anschließend verbrannt wird. Der Tierschutzbund plädiert dafür, als gesund getestete Tiere zum Verbrauch freizugeben und nicht zur Marktentlastung wie Sondermüll zu entsorgen. Auch ein Export in Notgebiete solle erwogen werden.

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