07. März 2001

Staiblin: Branntweinmonopol wegen Erhalt der Streuobstwiesen nicht antasten

Themen: Archiv — info @ 10:03

(agrar.de) – In einem Schreiben an Bundesministerin Künast, hat die Baden-Württembergs Ministerin für den Ländlichen Raum, Staiblin, am Freitag auf die Bedeutung des deutschen Branntweinmonopols für den Erhalt der landschaftsprägenden Streuobstwiesen in Baden-Württemberg hingewiesen, da diese Wiesen größtenteils von über 20.000 Klein- und Abfindungsbrennern gepflegt werden. Zum Schutz und zur Erhaltung der landschaftsprägenden Funktion des Streuobstanbaus und seiner Artenvielfalt habe somit auch das deutsche Branntweinmonopol einen nicht zu unterschätzenden Beitrag geleistet.

Wie die Ministerin weiter ausführte, bedeutet der nun vorliegende Vorschlag des Rates der Europäischen Union (EU) für eine Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der eine sogenannte leichte gemeinsame Marktordnung begründen soll, im Ergebnis das Aus für das deutsche Branntweinmonopol. Gerdi Staiblin erinnerte daran, dass zur Absatzsicherung des deutschen Agraralkohols in der Vergangenheit jährlich rund 300 Millionen Mark Haushaltsmittel eingesetzt wurden. Durch die vom Deutschen Bundestag 1999 beschlossenen Änderungen des Branntweinmonopolgesetzes sei das bisherige Mittelvolumen bereits auf 215 Millionen Mark pro Jahr gekürzt worden.

Bei einer rein wettbewerbsrechtlichen und monetären Betrachtungsweise lasse sich zwar mit den Zahlungen für das Branntweinmonopol der Tatbestand einer wettbewerbsrelevanten Beihilfe nicht abstreiten, jedoch könne der Beitrag der landwirtschaftlichen Kleinbrenner zur Erhaltung und Pflege der heimischen Kulturlandschaft mit ihrer ökologischen Vielfalt in diesem Zusammenhang nicht außer Acht gelassen werden. Bei den Zahlungen im Rahmen des Branntweinmonopols handelt es sich nach Auffassung der Ministerin insofern auch um ein staatliches Entgelt für die erbrachten Leistungen der landwirtschaftlichen Kleinbrenner, insbesondere im ökologischen Bereich.

Gerdi Staiblin bat deshalb die Bundesministerin, sich nachdrücklich für die Erhaltung der Beihilfen für das deutsche Branntweinmonopol im Rahmen der vorgesehenen ‚leichten‘ Marktordnung einzusetzen, um damit zum Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft mit ihren Streuobstwiesen beizutragen.




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