08. November 2000

Gute fachliche Praxis: Kriegt jeder 20. Landwirt Besuch?

Themen: Archiv,Umwelt — info @ 16:11

Münster (agrar.de) – Im Rahmen der Agenda 2000 hat die EG Regelungen zu Umweltauflagen erwähnt bzw. angeordnet, auf die die Landwirtschaftkammer Westfalen-Lippe in einer aktuellen Mitteilung hinweist.

Die Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 vom 17.05.1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums schreibt vor, dass in benachteiligte Gebiete mit Ausgleichszulage, sowie bei Agrarumweltmaßnahmen (Markt- und standortangepasste Landwirtschaft (MSL) mit Extensivierung, Festmist und Schonstreifen, bedrohte Haustierrassen, Erosionsschutz, Uferrandstreifen und langjährige Stillegung) die gute fachliche Praxis einzuhalten ist.

Bei Durchführung von EG-Maßnahmen muss vor jeder Zahlung eine Vor-Ort-Kontrolle bei fünf Prozent der Antragsteller stattfinden. Diese Kontrolle muss alle Voraussetzungen, auch die ‚gute fachliche Praxis‘ umfassen. Da die Fachbehörden eine Kontrollquote von 5 Prozent weder zeitlich noch in der erforderlichen Anzahl sicherstellen können, wurde beschlossen, dass die Technischen Prüfdienste der EG-Zahlstellen bei ihren Kontrollen auch die Einhaltung der guten fachlichen Praxis überprüfen müssen.

Zunächst soll eine eingeschränkte Prüfung von Indikatoren zur guten fachlichen Praxis erfolgen. Nach Abschluss dieser Prüfung muss der Technische Prüfdienst entscheiden, ob eine vertiefte Begutachtung durch die zuständige Fachbehörde erfolgen muss. Die Fachbehörde ist danach verpflichtet, ihre Fachprüfung durchzuführen. Für die Zeit der Prüfung bleibt der Betrieb für die Zahlung von Fördergeldern gesperrt. Bei Verstößen droht zusätzlich zum Bußgeld die Kürzung der EG-Prämien mindestens in Höhe der Bußgelder.

Das Bundeslandwirtschaftministerium hat mit der EG vereinbart, dass ein vereinfachter Kriterienkatalog abgeprüft werden muss. Dazu wurde in einer Arbeitsgruppe beim BML ein Prüfbogen entworfen, der von der Länderreferentenrunde noch abgesegnet werden muss.

Den Landwirten rät die Kammer, die Bestimmungen der Düngeverordnung und der Pflanzenschutzverordnung einzuhalten. Zur guten fachlichen Praxis gehören hier zum Beispiel regelmäßige Bodenproben, das aktuelle Prüfsiegel an der Feldpritze wie auch der Sachkundenachweis bei Pflanzenbschutz.

Weitere Informationen zur Vor-Ort-Kontrolle und zur ‚Guten fachlichen Praxis‘ in der Landwirtschaft finden Sie hier.




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