14. März 1999

Ursprungsbezeichnungen stärker als Markenrecht

Themen: Archiv — info @ 10:03

Streit zwischen Gorgonzola und Cambozola

Luxemburg/Wien (agrar.de) – Der freie Warenverkehr darf die Mitgliedsstaaten nicht daran hindern, den Schutz von Ursprungsbezeichnungen durchzusetzen.

Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Anfrage des österreichischen Handelsgerichtes (Wien).

Das italienische „Consorzio per la tutela del fromaggio Gorgonzola“ hatte dort beantragt, den Vertrieb von „Cambozola“ unter dieser Bezeichnung wegen der großen Verwechslungsgefahr zu untersagen.

Dieser Auffassung schloß sich der EuGH weitgehend an. Das EU-Recht schütze Ursprungsbezeichnungen auch gegen Anpielungen, wie Sie in „Cambozola“ enthalten seien. Im vorliegenden Falle enthalte der Begriff einen Teil der geschützten Ursprungsbezeichnung, weise die gleiche Silbenzahl auf und könne vom Verbraucher mit echtem „Gorgonzola“ verwechselt werden.

Ob die Wiener Handelsrichter nun die Weiterverwendung der Marke „Cambonzola“ in Österreich untersagen, ist offen. Denn in Österreich war die Marke „Cambozola“ vor dem inkrafttreten des Ursprungsschutzes für „Gorgonzola“ eingetragen worden.

Der italienische Käse „Gorgonzola“ gehört zu über 500 Produkten, die nach der Verordnung über die Eintragung von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen europaweit geschützt sind (Rechtssache C-87/97).




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