04. März 1999

Niedersachsen will Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Themen: Archiv — info @ 14:03

Hannover (agrar.de) – Nach ihrer Niederlage bei der Errichtung des Nationalparks Elbtalaue, wollen die niedersächsische Landesregierung und die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen jetzt auf eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNG) drängen.

Nach Willen von Umweltminister Wolfgang Jüttner und dem Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion, Sigmar Gabriel, sollen Nationalparkverordnungen künftig Gesetzesstatus erhalten.

Auch die bereits bestehenden niedersächsischen Nationalparke Wattenmeer und Harz sollen so besser vor Klagen geschützt werden.

Nach der Klage eines Landwirten aus dem Elbtal hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Verordnung zur Errichtung des Nationalparks Elbtalaue Ende Februar für unwirksam erklärt (agrar.de Aktuell berichtete).

Nach Auffassung der Richter fehlten die zur Errichtung notwendigen Voraussetzung, wonach ich ein solches Gebiet in einem vom „Menschen nicht oder wenig beeinflußten Zustand“ befinden muß.

Jüttner und Gabriel wollen nun eine Abänderung der entsprechenden Definition im BNG. Zu Nationalparks sollen demnach künftig auch Gebiete erklärt werden können, die sich in einem „vom Menschen „wenig beeinflußten Zustand befinden oder in einen solchen Zustand entwickelt werden können“.

Die Politiker betonten, die verantwortliche politische Gestaltung durch Parlamente und Regierungen müsse Vorrang vor der Klagetätigkeit einzelner behalten. Alle drei Gesetzesvorhaben (Wattenmeer, Harz, Elbtalaue Anm.d.Red.) würden auch von den Grünen mitgetragen.




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