"Haftungsausschussklausel:
Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern oder Verletzungen oder Tod von Fahrern oder Gästen."
Die kannst du auch raus lassen. Ist in Deutschland nicht anwendbar - Irgendwer haftet immer, und wenn der Fahrer nicht zahlen kann, dann du als Veranstalter. Verletzt sich einer, zahlst du alle dadurch entstandenen Schäden, sprich Krankenhaus, Arbeitsausfall, Rente, .....
Kann man sich gegen versichern, kostet auf dem freien Markt ca. 550 € für eine Veranstaltung (und damit ist NICHT die Veranstalterhaftpflicht gemeint).
Belangen können sie dich strafrechtlich auch noch (fahrlässige Körperverletzung - dagegen kann man sich nicht versichern) wenn du nicht die besten, in der Praxis angewandten und für deinen Fall anwendbaren Regeln verlangt und "menschenmöglich" (mit fähigem Personal) kontrolliert hast.
Empfehle Euch, sich mal mit einem Anwalt zu unterhalten. So steht ihr mit einem Bein im Knast und dem anderen an der Türschwelle zum Armenhaus...