Tommy, gut und Danke, dass du dich wieder eingeschaltet hast.
Zu deinen Punkten, was der Bauer weiß oder nicht weiß, bzw. ich glaube wir müssen hier mal die " üblichen Auslegungen" in der Welt des Tractor Pullings klarstellen. Nach 30 Jahren hat sich eine gewisse Terminologie eingebürgert, die nicht sofort jedem klar ist.
Im DTTO Reglement (welche Conny auf seine Webseite kopiert hat) steht:
"2. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein."
Also so wie vom Hersteller gekommen und soll auch so aussehen. Wenn er ihn pink lackiert hat und extra Lampen dran hat ist das aber auch nicht tragisch.
3. Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den
Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört
auch die Einspritzpumpe.
Das bedeutet Originalmotor oder Ersatzmotor. Da man aber unmöglich bei jedem Schlepper kontrollieren kann, ob der Motor jetzt zu dem Getriebe gehört hat man gesagt "Treckermotoren" und keine aus Häcksler oder Drescher.
Die Pumpe, die im Trecker gesessen hat, bitte auch dran lassen und nicht so verändern, dass man es von aussen sieht. Das ganze wird mit Common Rail auch noch ein großes Problem...
4. Der Traktor muss angemeldet sein und gültigen Tüv haben.
Das ist wie bei den Edewechtern mit ihrer Versicherung: Was angemeldet ist (ist dann logischerweise auch für den normalen Betrieb versichert) und TÜV hat, ist schon mal kein ganz wildes Werks
5. Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das
Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert.
Ist klar...
Nachgerüstete
Turbolader dürfen nicht offen liegen, sondern müssen entweder
unter der Motorhaube positioniert sein oder mit einem 2mm Blech abgeschirmt
werden.
Der Herr Lindemann verkauft fleißig Turbo Nachrüstsätze - und wir reden da nicht von ein paar Dutzend, sondern richtigen Zahlen. Das ist alles legal mit Tüv und bla blub.
Ein 1046 mit Turbo ist ein 1246.
Welcher Turbo sitzt original auf welchem Trecker?
Also - solange der mit Tüv Stempel kommt, und da man das nicht nachvollziehen kann: Ein Turbo.
Da man bei nachgerüsteten Turbos (speziell bei "Eigenpfusch") nicht davon ausgehen kann, dass die nicht auseinanderfliegen, bitte unter die Haube damit.
Der Punkt Anbaugeräte ist geklärt:
7. Zusatzgewichte dürfen nicht über die Hinterräder hinausragen. Sie dürfen
Fahrer oder Zuschauer weder gefährden, noch behindern und nicht beweglich
sein. Anbaugeräte in der Fronthydraulik sind verboten. Der
technische Kommissar kann eine übertriebene Beladung mit
Frontgewichten vom Wettkampf ausschließen, da sonst die Gefahr
besteht, dass der Traktor durchbrechen kann.
Steigbegrenzer sind geklärt:
(guck, da steht sogar "unter 8t" und nicht bis 8t. Wie gesagt, das kann man für 2011 umändern.
8. Die Steigbegrenzer sind für alle Schlepper unter 8t Startgewicht sowie
alle reinen Hinterachsschlepper Pflicht, für alle anderen Schlepper werden
sie empfohlen.
Zwillinge bis 8t ja - aber max 800. Darüber ja.
Auch das kann man ändern.
15. Es ist nur Gummibereifung erlaubt. In der 4,5t, 6t und 8t Bauernklasse
beträgt der maximal zulässige Reifenumfang 5.800mm, die Reifenbreite
maximal 800mm. Bei der Verwendung von Zwillingsbereifung wird der
Spalt zwischen den Reifen mitgemessen, so das beide Reifen incl. Spalt
die Breite von 800mm nicht überschreiten dürfen.
Was ist daran jetzt soviel anders als im Edewechter Reglement, ausser dass wir die Steigbegrenzer erst ab 8t für die Allradschlepper freistellen?