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Pferdeforum  |  Pferdezucht, Aufzucht  |  Züchter (Moderator: Walle)  |  Thema: Pferdezucht gewerblich anmelden - ab wann, und vor allem WIE? 0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
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Autor Thema: Pferdezucht gewerblich anmelden - ab wann, und vor allem WIE?  (Gelesen 6737 mal)
Paisley
Mitglied
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Beiträge: 1


« am: 03.11.04, 21:11 »

Hallo zusammen!

Ich betreibe eine kleine Pferdezucht - bisher habe ich meine Zucht- und Aufzuchtpferde, auch die Rentner, ganz normal in einem Pensionsstall eingestellt. Ab 1.1. wird es pro Box um knapp 40 Euro teurer.... 

Mein Vermieter fragte mich, ob ich die Pferdezucht denn nicht gewerblich anmelden könnte - und somit die 16 % Steuer wieder zurückbekommen könnte.

Wie ist das - welche Voraussetzungen braucht man für eine gewerbliche Zucht? Muß das Ganze irgendwie landwirtschaftlich angemeldet werden, oder holt man sich einfach einen Gewerbeschein und los geht's?

Eine landwirtschaftliche Ausbildung habe ich nicht, jedoch eine Trainer-Ausbildung und -Lizenz - das gilt in manchen Fällen ähnlich wie eine Pferdewirt-Prüfung.

Wo kann ich mich da erkundigen?



Viele Grüße, Nicole
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aletheia
Mitglied
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Geschlecht: Weiblich
Beiträge: 9

Ich habe "Arabitis" *g*


« Antwort #1 am: 05.11.04, 10:26 »

die landwirtschaftsämter geben da auskunft. das ist aber nicht so einfach... du musst dann in die fahrzeug-berufsgenossenschaft eintreten - kostet beitrag, aber du bist versichert, wenn dir im zusammenhang mit den pferden was passiert. noch viel wichtiger ist die sache mit dem finanzamt. die wollen wissen, dass du eine klare gewinnabsicht hast. selbst wenn sie dir die zucht anerkennen, kann es sein, dass es bei dauerhaften verlusten (und die sind ja drin...) zum hobby erklärt wird und dann ist fertig. aber ein paar jährchen sollten drin sein.

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Carpe diem (et noctem)!
Jaybee
Gast
« Antwort #2 am: 07.01.05, 13:53 »

Hi,

also ganz so einfach ist das nicht, zwar kannst du aufs Bürgeramt gehen und einen Gewerbeschein holen, der kostet 20 Euro aber:
dann mußt du eine gesamte Buchhaltung abgeben, bist dem Finanzamt verpflichtet das alles darzulegen, und wenn du keine Einnahmen aus deinem Gewerbe hast, kannst du auch nichts absetzen. und dann kommt wieder der Fall: es wird dir als Liebhaberei (Hobby) gewertet und du mußt das Gewerbe auflösen und die ganzen Vorteile die du aus der Vorsteuer hattest (wenn du z. Bsp. einen Hänger oder neue Pferde kaufst) kannst du wieder zahlen.

Als nächstes kannst du nicht einfach "Landwirtschaft" anmelden, das geht auch nicht so ohne weiteres.
Dann mußt du Berufsgenossenschaft zahlen (mußt du auch, wenn du privat Pferde auf deinem Hof hälts) mußt in die private Krankenversicherung, Rentenversicherung und solltest etwas in Bezug auf Berufsunfähigkeit machen.

Gruß Jaybee
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mrs.monty
Gast
« Antwort #3 am: 31.01.07, 19:07 »

Ist zwar  laaaange nix mehr dazu geschrieben worden, aber hier mal unsere Erfahrungen:
das mit der gewerblichen Zucht lohnt sich nur wenn du Eigentum / Land hast und/oder Landwirt bist,. Du solltest einen gewissen Prozentsatz des Futters selber herstellen können., musst in die BG usw usw...Lohnt sich echt nicht für den kleinen Mann...teuer und sehr kompliziert. LANDWIRTSCHAFTSKAMMER gibt Auskunft, die Kostet 20 EURO. Hinterhr bist du genau so schlau wie vorher....
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bagatelle
Mitglied
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Beiträge: 112


WWW
« Antwort #4 am: 23.04.07, 17:49 »

Um die Umsatzsteuer zurückzuerhalten nützt die eine gewerbliche Anmeldung gar nix, da Pferdezucht als Liebhaberei eingestuft wird und noch 5 Jahre nachträglich aberkannt werden kann.
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