Pferdeforum

Interessengemeinschaften => Rechtsfragen und Politik => Thema gestartet von: Al Tarot Noir am 27.01.05, 12:19

Titel: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Al Tarot Noir am 27.01.05, 12:19
Meine Freunde haben vor zwei Jahren einen alten Hof, dervormals  landwirtschaftlich genutzt wurde, gekauft. Dort wohnen sie nun und halten ihre eigenen drei Pferde und 5 Pensionspferde im Offenstall  und eine Horde Hühner im Nebenerwerb.

Sie haben insgesamt 2,3 ha Weideland (gepachtet), einen Reitplatz und eine Notbox, Putzplatz, Paddocks.

Vor einigen Monaten haben sie einen Nutzungsänderungantrag gestellt. Erfolg war eine Baugenehmigung und ein Antrag dem entsprochen wurde (Umstellung von Rinder / Schweinehaltung auf Hühner- und Pferdehaltung).

Die Anerkennung als Landwirtschaftsbetrieb ist aber immer noch nicht gegeben worden, obwohl sie von demm Antrag auf Nutzungsänderung abhängig gemacht wurde. Trotz vieler Telefonate und persönlicher Besuche auf den Ämtern kann niemand eine Auskunft geben, welche Auflagen denn nun erfüllt werden müssen, um eine Anerkennung als landwirtschaftlicher Betreib zu bekommen. Dafür hat aber die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft einen Fragebogen zur Unfallversicherung gesendet.

Wer weiß Rat? Welche Auflagen müssen erfüllt werden, um als lnadwirtschaftlicher Betrieb anerkannt zu werden?
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 27.01.05, 23:16
Die Indizien für die Privilegierung haben wir in diesem Forum schon zigmal gelistet. Siehe Archiv!
Allerdings scheint mir bei dieser Größenordnung schon die erste Hürde, nämlich die Gewinnerzielungsabsicht, kaum nehmbar.
Bei Detailfragen bitte KM.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: froeschli am 30.01.05, 13:46
Leider sind dazu im Archiv keine Beiträge, die sind mit dem Absturz des Forums vor ngeraumer Zeit ins Niemandsland verschwunden - brauchst also nicht suchen ;)

Allerdings befürchte ich auch wie Festus, dass ihr keine Privilegierung erhalten werdet. Denn für eine objektive Gewinnerzielungsmöglichkeit reicht die Größe eurer Anlage wohl kaum aus. Allerdings wundert es mich, dass ihr keine genauen Auskünfte bekommt. Bei welchen Ämtern ward ihr denn? ???
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Dana am 31.01.05, 21:27
Meines Wissens wird Pensionspferdehaltung nicht als Landwirtschaft anerkannt, auch nicht in Verbindung mit Hühnerhaltung. Nur eine "Horde" Hühner dürfte wohl auch für eine Anerkennung nicht ausreichend sein, wenn Hühnerhaltung überhaupt unter Landwirtschaft fällt. Ich habe mich zwar nicht ganz so intensiv mit diesem Thema beschäftigt, aber meines Erachtens ist u.a. Bedingung für eine Anerkennung - neben einer zu nachvollziehbaren Gewinnerzielungsabsicht - auch eine von der Tierzahl abhängige vorhandene ausreichende Weidefläche (ich glaube 0,5 ha pro Tier). Auch muß das Futter für die vorhandenen Tiere aus eigener Bewirtschaftung erzeugt werden, zumindest mal Heu. Aber ich würde mal bei der zuständigen Landwirtschaftskammer nachfragen. Die müßten es eigentlich ganz genau wissen.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 31.01.05, 22:10
Pensionspferdehaltung ist mittlerweile grundsätzlich privilegierungsfähig!
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 07.02.05, 18:05
Moin
Nach Aussage eine Rechtsanwalts ist Pensionpferdehaltung allein NICHT priveligierungsfähig.
Ein landwirtschaftlicher Betrieb muß zuallererst mal von der Landwirtschaftskammer und Berufgenossenschaft anerkannt sein.
Wer da Beiträge zahlt ist automatisch priveligiert.
Ich hab zum Glück einen von jeher landwirtschaftlich genutzen Hof. Es ist richtig, daß die Gewinnerzielungsabsicht erfüllt sein muß. Aber wenn das erstmal Landwirtschaft ist, zweifelt das auch so schnell keiner mehr an. im Zweifel muß man fürs Finanzamt Buchführung machen.
Aber man sollte auch bedenken, daß man dann Gewerbetreibender ist. Das gibt auch Nachteile. Steuererklärung ist nur eins davon.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 07.02.05, 18:44
@Coyana,
da hat Dich Dein RA schlecht beraten. Ich besitze eine ganze Urteilssammlung: Pensionspferdehaltung allein ist durchaus privilegierungsfähig wenn sonstige Indizien stimmen.
Die Berufsgenossenschaftsbeitragspflichtigkeit (welch ein Wort) hat übrigens überhaupt nichts mit der Privilegierung zu tun!
Wer da Beiträge bezahlt, ist mitnichten privilegiert!
Das ist eine üble Beratung, was Du da behauptest, dass das keiner mehr anzweifeln würde ..... Allerspätestens im 15. Betriebsjahr muss das FA die Gewinne prüfen und dann sollen die von Dir Beratenen für 15 Jahre Steuern rückwirkend zahlen ???
Buchführung muss man nicht machen. Es reicht EÜR.
Wann ist man "dann Gewerbetreibender"? Doch nicht als Landwirt! Das ist ja gerade die Crux.
Also, da wurde jetzt so vieles vermengt, was nicht stimmt, dass es schwer wieder gerade zu biegen ist.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 08.02.05, 09:01
Moin
Also Festus, ich kapier von Deinem Post nix!
Erstmal, der Rechtsanwalt hat das nur angemerkt, als es um den Bau eines Stalles für Pensionspferdehaltung ging. Er meinte, daß wäre schwierig.
Dann, wir haben einen Hof, der so seit 1959 besteht. Überprüfungen gabs nie. Meine Ma mußte aber Buchführung machen, als sie zuviel Land verpachtet hatte. Den Landwirtstatus hat das Finanzamt aber nicht angezweifelt. Es sollte nur eine Pauschalbesteuerung umgewandelt werden.
Die Berufsgenossenschaft hat da sehr wohl was mit zu tun.
Folgender Fall: Wir wollten Bahnschwellen als Zaunpfähle verwenden und da das nur Gewerbetreibende dürfen, wollte der Verkäufer einen Nachweis.
Also haben wir das Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert und die meinten, der Gewerbestatus (den Landwirte sehr wohl haben) wäre dadurch erfüllt, daß wir Landwirtschaftskammerbeitrag und Berufsgenossenschaft bezahlen.
Ich habe nun den Hof übernommen. Von 14 Hektar Land sind nur noch 8 übrig, da der Rest verpachtet ist. Von den 8 Hektar geht noch mal ne Menge an Wald, Unland und Hofgrundstück weg. Ein kleiner Teil ist Grünland für meine Pferde. Und ich bin immer noch Landwirt - gewerblich.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 08.02.05, 15:25
 :'(
OK, dann lassen wir´s dabei.

Bahnschwellen - alter Bauart - darf übrigens niemand! verbauen (ohne Grundwasserschutz). Aber nur Unternehmen mit Gewerbeschein dürfen diese überhaupt erwerben.
Buchführung für Pauschalbesteuerung ist mir neu; das ist ja gerade der Vorteil, dass dann eine Einnahme-Überschuss-Rechnung ausreicht.

*intischkantebeiss*
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 08.02.05, 18:03
Sorry, falsch ausgedrückt. Die Pauschalbesteuerung sollte wegfallen, deshalb die Buchführung. Das wollte das FA wegen der geringen verbliebenen Fläche. Und ich mach das, weils günstiger ist als Pauschalbesteuerung.

Kleiner Zusatz: Gewinn haben wir hier noch nie erziehlt. Stört das FA anscheinend nicht.

Zu den Bahnschwellen: Ich habe eine schriftliche Genehmigung, daß ich sie als Zaunpfähle verwenden darf. Sie müssen nur älter als 15 Jahre sein und in dieser Zeit nicht mehr geteert worden sein. Außerdem darf ich sie nicht zerteilen.
Einen Gewerbeschein als solchen habe ich nicht. Laut Gewerbeaufsichtsamt reichte es aus, das ich Landwirt bin und das nachweisbar ist.
Ob das allerdings immer noch so ist, weiß ich nicht. Die ändern alle naselang die Gesetze.

Um zur eigentlichen Fragestellung zurückzukommen: Einfach mal zur Landwirtschaftskammer hin. Die beschäftigen sich auch gerade intensiv mit dem Thema Pensionspferdehaltung und Landwirtschaft.
Aber warum will man überhaupt als landwirtschaftlicher Betrieb gelten, wenn doch die ersehnte Baugenehmigung erteilt wurde? Und einen Antrag auf Nutzungsänderung haben wir nie gebraucht. Obwohl hier öfter die Nutzungsart geändert wurde.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 08.02.05, 20:06
Fast jede Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig! Im Außenbereich sowieso.
Es gibt nur bei bestimmten Konstellationen vereinfachte Verfahren.
Welche Vorteile es hat, landwirtschaftlich privilegiert zu sein gegenüber der Alternative gewerblich, haben wir ja hier schon oft diskutiert!
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 09.02.05, 18:56
Sorry, von den Diskussionen hab ich nix mitbekommen. Und es entzieht sich auch meiner Kenntnis, daß es priviligierte Landwirte gibt, die nicht gewerblich sind.
Aber vielleicht liegt das daran, daß ich "landwirtschaftlich priviligiert" anders verstehe, als ihr es meint. ???

Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 09.02.05, 19:30
Wir meinten das im Sinne des Baugesetzes,nämlich:
Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung (bei Futter überwiegend! auf eigenen Flächen ...),
gartenbauliche Erzeugung, Erwerbsobstbau, Weinbau, berufsmäßige Imkerei und berufsmäßige Binnenfischerei

und Ende.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Sandra SA am 15.02.05, 19:14
*nixmehrblick*

Festus, Du hast geschreiben, dass Pensionspferdehaltung grundsetzlich priviligierbar ist.

Aber das dann wiederrum nur, wenn die anderen Dinge auch zutreffen, oder? (Also Futterproduktion, genügend eigene Fläche...)

Könntest du nochmal erklären?
*Ganzliebguck*
*nochviellieberguck*

Danke!
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Festus am 16.02.05, 10:05
Das ist stark einzelfallabhängig(z. B. auch, wie stark der jeweilige Eingriff in die Natur ist ...)!
Die Flächenausstattung ist ein Indiz, aber in § 201 steht das Wort überwiegend (aus meiner Sicht mehr als die Hälfte).
Desweiteren: Betriebskonzeption, Betriebsleitung (i. d. R. landwirtschaftliche Berufsausbildung), Betriebsausstattung (mit Maschinen etc.), Gebäudebestand, Gewinnerzielungsabsicht im weitesten Sinne.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Rita am 02.03.05, 23:53
Definierung landwirtschaftlicher Betrieb:

Gewinnerzielungsabsicht + nachhaltige Existenzfähigkeit + Futtererzeugung überwiegend auf eigenen Flächen + Pachtflächen sollten nicht grösser sein als eigene Flächen


Privilegierung verlangt landwirtschaftlichen Betrieb (wie oben definiert) + Fachwissen (landwirtschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung

Privilegierung ermöglicht Bauen im Aussenbereich

Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Kalle01 am 28.04.05, 16:38
Also so ganz stimmt das von Rita auch nicht:

1. Differenzierung Landwirtschaft im Sinne des Steuerrechts, Landwirtschaft im Sinne des Baurechts und im Sinne der Berufsgenossenschaft

Im Sinne des Steuerrechts ist ein Landwirt eine natürliche Person, die über eine gewisse Fläche im Verhältnis zu den auf dieser Fläche gehaltenen Großvieheinheiten (GV) hält. Dazu gibt es eine Tabelle die alles Viehzeug in GV umrechnet. Ein Pferd ist 1,1 GV ein Pony 0,8 GV. Die erlaubten GV's je ha sind Flächenabhängig je mehr Fläche vorhanden ist desdo weniger GV/je ha sind erlaubt. Bei kleinen Betrieben (ich glaube bis 5 ha) sind 10 GV's je ha erlaubt um noch landwirtschaftlich zu sein.

Im Sinne des Baurechts interessiert es zunächst nicht ob jemand Landwirt ist oder nicht. Dieser Part wird erst dann interessant, wenn man baurechtlich etwas verändern will. Dann ist es entscheident wo man wohnt! Wohnt man in einem Wohngebiet, in einem Mischgebiet oder wohnt man im sogenannten Außenbereich. Welche Bedingungen im Wohn und Mischgebiet gelten weiß ich nicht, im Außenbereich ist es aber so, dass dort Bauen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ausnahme ist das sogenannte priviligierte Bauen. 
Hier wird oft etwas missverstanden nicht der Landwirt ist priviligiert sondern nur das Bauvorhaben! Es gibt also keinen priviligierten Landwirt.
Ein Bauvohaben ist als priviligiert einzustufen wenn folgende Bedingungen erfüllt werden.
1. Einhaltung einer Flächenquote - offiziell ist das 1 ha je GV meist wird aber auch schon bei 0,5 ha zugestimmt. Gepachtetes Land wird nur angerechnet wenn es langfristig gepachtet wurde (ich glaube mehr als 10 Jahre)
2. Gewinnerzielungsabsicht - ist durch eine Musterrechnung nachzuweisen. Die ist recht kompliziert, da auch kalkulatorische Zinskosten und Lohnkosten (Unternehmerlohn) berücksichtigt werden müssen.
3. Nachweis, dass der Antragsteller qualifiziert ist, dass mit dem Bauantrag verbundene Projekt auch zu betreiben. Hierzu muss man kein ausgebildeter Landwirt sein. (so habe ich zum Beispiel als "gelernter"Bergmann im Rahmen einer Bauvoranfrage die Genehmigung zum Bau einer 30 x 60 iger Halle bekommen)   
4. Nachhaltigkeit - hier wird auch schon mal gefragt, ob man zeugungsfähig ist bzw. ob es Kinder gibt, um das Objekt an einen Nachfolger weitergeben zu können.

Im Sinne der Berufsgenossenschaft ist man dann Landwirt wenn man flächentechnisch in der Lage ist, seinen Berrieb autak zu versorgen. Idealerweise baut man auch noch andere Feldfrüchte an, die nicht der Pferdehaltung dienen. Das ergibt sich eigentlich zwangsweise durch den Fruchtwechsel. wird man in der L-BG nicht als Landwirt anerkannt landet man in der Fahrzeug BG.

Hoffe habe alles richtig aus dem Gedächnis rausgekramt

Gruß kalle
   
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: LadyDi am 09.05.05, 14:08
Noch ein Hinweis zum Thema aus eigerner Erfahrung: Auch ein von der Landwirtschaftskammer als priviligiert eingestuftes Vorhaben kann im Aussenbereich an weiteren Rechtsgrundlagen (z.B. Landschaftsschutz, Wasserschutz, etc. ) scheitern.

Wir sind übrigens ohne Schwierigkeiten als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt worden. Betreiben allerdings Gartenbau. Bei Pferdehaltung ist es sicher schwieriger. Der Verdacht der Liebhaberei ist da immer schnell bei der Hand. l
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: bagatelle am 10.07.05, 18:33
Vielleicht ne dumme Frage, aber was hat es mit dem "Nebenerwerbslandwirt" auf sich?

Habe einen Hof angeboten bekommen mit umfangreichem Land dazu (40h) und die Aussage, wenn ich Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden würde, hätte ich Anspruch auf bestimmte Zuschüsse/Prämien. Wer kann das wie sein?

Beratungstermin beim Landwirtschaftsamt ist erst in einigen Wochen, für ein paar Hinweise vorher wäre ich dankbar. Ach ja, ist in Brandenburg.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 11.07.05, 16:26
Moin
Also so generell ist ein Nebenerwerbslandwirt, wer einem Beruf (nichtlandwirtschaftlich) nachgeht und quasi "nebenbei" noch ne Landwirtschaft hat.
Das heißt, Du gehst normal Arbeiten und verdienst mit Deiner Landwirtschaft noch was dazu. Haben früher viele gemacht, deren Landwirtschaft zu klein und nicht ausbaufähig war, um davon zu leben.
Ich selbst bin ebenfalls Nebenerwerbslandwirt. Hab das schon so von meiner Ma übernommen.
Wenn das anerkannt ist, hast du die gleichen Rechte wie ein Vollerwerbsbetrieb. Allerdings schaut besonders das Finanzamt (oder auch das Bauamt) schon mal genauer nach, ob der Betrieb wirklich gewinnbringend ist.
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Sandra SA am 11.07.05, 18:16
Braucht man dann auch eine spezielle Ausbildung?
Titel: Re: Wie erhält man die Anerkennung als landwirtschaftlier Betrieb?
Beitrag von: Coyana am 11.07.05, 20:40
Das ist unterschiedlich.
Wenn es ein Hof ist, der in der Höfeordnung ist, kann das Landwirtschaftsgericht das verlangen (Aussage eines Notars).
Wir haben unseren Hof dort streichen lassen (ist eh hauptsächlich wegen Erbrecht) und ich brauchte keinen Nachweis zu leisten - obwohl ich es könnte.
Im Ernstfall bei Streitigkeiten mit Ämtern könnte das aber hilfreich sein.
Titel: BG Landwirte
Beitrag von: Karolinsche am 03.08.05, 11:39
Hallo,
3 Freundinnen und ich möchte einen eigenen Stall bauen, ein Grundstück hätten wir eventuell schon (von der Oma) allerdings haben wir das Problem, dass man ja außerörtlich ein Landwirt sein muß, um überhaupt irgendetwas bauen zu dürfen.
Kann man als normaler in die BG eintreten um diesen Status zu erhalten? Oder wie läuft das genau?
Danke schon mal im Vorraus!

Grüßle Carolin
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Viki am 03.08.05, 11:43
Als "Normaler" kann man nicht in die BG eintreten - als Landwirt muss man - mein Kenntnisstand (Bayern).
Ruf doch mal beim örtlichen Bauernverband an...
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Karolinsche am 03.08.05, 11:45
Also kann ich nciht Landwirt werden, nur wiel ich auf einer Wiese 4 Pferde stehen habe...
wie wird man den Landwirt?
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Viki am 03.08.05, 12:29
das ist von Land zu Land verschieden - in Bayern hängts von der Flächengröße ab. Du kannst hier sagen, woher du kommst und warten, ob einer deine Landesbestimmungen genau kennt oder (sinnvoller) beim Bauernverband anrufen.

Was den Beitritt in die LKK betrifft, wär ich nicht so scharf auf das LW-Dasein....ich würde mich vor Ort beraten lassen, weil auch das privilegierte Bauen im Außenbereich unterschiedlich gehandhabt wird. Letztendlich müsst ihr doch zum zuständigen Landratsamt bze. Landwirtschaftsamt mit dem Bauantrag. Du kannst zwar in Bayern eine Hütte mit 70m2 hinstellen als LW, aber du willst vielleicht einen drainierten Paddock oder einen Reitplatz etc. - da fänd ichs besser, gleich den richtigen Menschen zu fragen, bevor ihr nachher Ärger kriegt.
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: mammel am 03.08.05, 12:50
Hallo,

natürlich kann man nicht vier Pferde auf die Wiese stellen und ist dann Landwirt. Das wäre ja auch noch schöner!! Da könnte man dann ja gleich an jeden ne Baugenehmigung im Wald verteilen!

Wir müssen als landwirtschaftlicher Betrieb immer auch die Gewinnorientierung nachweisen. Das heißt, dass der Betrieb Gewinn abwerfen muss, bzw. zumindest darauf ausgelegt sein muss (in manchen Jahren lässt sich halt wegen Investitionen oder Ernteverlusten kein Gewinn erwirtschaften). Hobbywirtschaften (da fallen vier Pferde wohl drunter) gelten also nicht! Zudem muss eine bestimmte Anzahl an Tieren bzw. dazugehöriges Weideland oder auch eine bestimmte Größe an Ackerfläche (bei reinem Ackerbau) nachgewiesen werden.

Zudem hat die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb keineswegs nur Vorteile...

Ihr solltet euch auf jeden Fall besser informieren, bevor ihr einfach so ins Blaue hinein plant!
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Viki am 03.08.05, 13:01
Mammel, ich weiß nicht, woher du bist - aber bei uns ist es (leider!) nicht ganz so von wegen Gewinnorientierung - es geht v.a. nach der Fläche. Ich stimme dir ansonsten natürlich zu - blos LW-Status haben wollen, um an eine Baugenehmigung zu kommen, ist tatsächlich blauäugig...
Mich interessiert es jetzt auch, wie es genau ist in Bayern - ich ruf heute nachmittag mal bei unserer Geschäftsstelle an, dann kann ich abends berichten.

ot: Was mich etwas "wundert": Du kannst heute als Zahnarzt oder Lehrer mit 3 Pferden und 1 ha Wiese genau die gleiche Grünlandprämie einstecken wie jeder Landwirt ohne irgendeinen Sachkundenachweis. Die "ordnungsgemäße Bewirtschaftung" heißt nicht viel. Alle, die LW lernen und sich fortbilden, werden benachteiligt.
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Viki am 03.08.05, 13:24
Also, jetzt hab ichs amtlich für Bayern: Es gibt kein einfaches Kriterium für den LW-Status, sondern es ist etwa so wie Mammel sagt.

Um als LW anerkannt zu werden muss man in Bayern

1. Mitglied in der LW-Alterskasse werden - dazu braucht man eine Hofstelle

2. Den Betrieb beim Finanzamt melden - Buchführungspflicht mit bestimmten Rohgewinngrenzen

3. Je nach Bodenpunkten Fläche nachweisen (hier bei mittleren Bodenpunkten ca. 4.5 ha)

4. Dann kommt das Landwirtschaftsamt und prüft, ob man an Stabilkursen (Fortbildung für Nebenerwerbslandwirte) teilgenommen hat und ob man nachhaltig den Betrieb bewirtschaftet (nicht erst seit einem Jahr und dann bauen wollen).

5. Wenn man anerkannt würde, füllt man den Mehrfachantrag aus (z.B. zwecks Förderung) - eine Wissenschaft für sich...

6. Dann kommt ab diesem Jahr das Kontrollteam des LWA und prüft alle Vorschriften der EU (dazu gehört ein dicker Katalog verschiedenster Anforderungen, unter anderem der Nachweis fachlicher Qualifikation).


Kurz gesagt, Karolinsche - vergiss es. Für mich wars mal gut, nachzufragen, wie es genau ist (weil ichs eigentlich wissen müsste) und du kannst das ja gern vor Ort auch noch tun - hier hättest du keine Chance.

Ihr könntet wesentlich leichter ein bestehendes Gebäude pachten (so machs ich als SB).
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Karolinsche am 03.08.05, 14:38
Hallo,
ganz so blauäugig wollten wir das ganze natürlich nicht angehen...die Oma, der das Grundstück gehört, ist ja LW und laut meinem Wissen wird das weitervererbt!  Die Mitgliedschaft kann von den Erben oder Rechtsnachfolgern fortgesetzt werden.   Also eventuell kann man da ja was machen!

Aber Danke für's nachforschen...wir wohenn übrigens in Ba-Wü!

Liebe Grüßle Carolin
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Coyana am 03.08.05, 18:43
Klar kann ein Erbe das weiterführen.
Aber....
1. Hat die Landwirtschaftliche Berufgenossenschaft nicht direkt was mit dem Status des Landwirtes im baurechtlichen wie auch finanzrechtlichen Sinne zu tun. JEDER, der landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, muß da Beiträge zahlen. Egal ob Landwirt oder nicht.

2. Der Status des Landwirtes wird vom Finanzamt innerhalb weniger Jahre geprüft werden. Bei 4 Pferden und sonst nix ist das ganz schnell Hobby.

3. Ist die Einstufung des Bauamtes unabhängig von der des Finanzamtes! Das heißt, daß das Bauamt sagen kann, daß das kein landwirtschaftlicher Betrieb ist, aber das Finanzamt sagt, daß das einer ist.

Das wäre Standort Niedersachsen.
Du wirst nicht um eine Anfrage bei Finanzamt, Bauamt, Anwalt (die wissen auch nicht alles), Landwirtschaftskammer oder Landvolk umzukommen.
Aber ernsthaft: Ich seh da keine Chance. Man bekommt Baugenehmigungen im außenbereich nur noch in speziellen Fällen. Nen Pferdestall für 4 Reitpferde fällt da wohl nicht drunter.
Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Viki am 03.08.05, 18:49
ganz so blauäugig wollten wir das ganze natürlich nicht angehen...die Oma, der das Grundstück gehört, ist ja LW und laut meinem Wissen wird das weitervererbt! 

ich weiß nicht, ob du meinen und Coyanas Beitrag genau gelesen hast - da findest du ansonsten die Punkte, die nicht "vererbt" werden...

Meine Meinung: Es ist gut so, dass streng geprüft wird, wer wo im Außenbereich was wie hinbaut. Es ist außerdem sehr gut und notwendig, dass Leute mit LW-Status auch fachliche Kenntnisse (z.B. Tierschutzgesetz) nachweisen müssen.

Ansonsten hat es kaum Sinn, hier weiterzudiskutieren, weil eben die Behörden vor Ort maßgeblich entscheiden. Wenn klar wird, dass es um Pferde-Hobbyhaltung geht, hast du schlechte Karten. Baden-Württemberg ist da auch nicht kulanter als Bayern.

Titel: Re: BG Landwirte
Beitrag von: Karolinsche am 04.08.05, 09:20
Huhuu

Sodele, Neuigkeiten!
Alsoooooo, Oma ist also doch nicht LW, ....also das hätte sich dann schon mal erledigt!

Das eine Grundstück ist eine 17Ar große Parzelle welche von einen Viebauern gepachtet wird! Unsere Hoffnung war, die Pferde mit den Kühen abwechselnd auf die Weiden zu lassen, und "einfach" nur noch einen 2 Unterstand zu bauen! Da der Viebauer da 'ne Schranke hat und der Weg nur mit Allrad befahrbar ist, er aber große Angst hat, wir könnten ihm das in der Mitte gelegene Stückle abzwacken, hat er uns angeboten an anderer Stelle ein ca.40Ar großes Grundstück zu überlassen!
4000m² sind zwar nicht die Welt aber für 3 Pferde (1 Dülmener, 1 Isländer und 1 Trakener/Araber Mix) reicht es vorerstmal. Außerdem hätten wir noch weitere kleine Weiden in der Nähe, auf die wir sie dann  führen könnten!

Nun stell sich hier die Frage, ob er als Landwirt uns ein Stück Weide verpachten kann um darauf Pferdehaltung zu betreiben? Da er ja Landwirt ist, sollte es auch kein Problem sein, dort dann auch den Unterstand aufzustellen!

Danke für eure Hilfe

Grüßle Carolin
Titel: Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Coyana am 04.08.05, 17:15
Mal außer acht gelassen, daß ich die Größen doch für reichlich klein erachte, sollte es für den Landwirt kein Problem mit dem Unterstand sein. Erfordert aber eine Baugenehmigung! Zumindest ist das hier so.
Angeblich gibts irgendwo nen Paragraphen, der es Landwirten verbietet an Nichtlandwirte zu verpachten. Den kenn ich selbst nicht. War auch nie von Bedeutung.
Tatsache ist aber, daß es allgemein sehr oft vorkommt, daß Landwirte an Privatpferdehalter verpachten. Warum sollte das also nicht möglich sein? Wenn ihr euch einig seit und meint, daß die Fläche geeignet ist, macht das so und bindet es nicht jedem auf die Nase.
Titel: Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Karolinsche am 04.08.05, 18:12
Huhuu,

Die Sachlage entwickelt sich nun mal so und wenn wir nur 40Ar auf einmal bekommen aber dafür unser eigenens Bier machen können,...werden wir es wohl so tun! Man kann sich ja irgendwie einigen wegen PAcht etc...
Soweit wir informiert sind, kann man 70m² genehmigungsfrei bauen!

Grüßle Carolin
Titel: Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Viki am 04.08.05, 19:48
Soweit wir informiert sind, kann man 70m² genehmigungsfrei bauen!

Es macht halt einen Unterschied, ob ihr einen Koppel-Sommerbetrieb haben wollt (dürfte problemlos sein, abgesehen davon, dass die Fläche je nach Gegebenheiten (Neigung, Untergrund) für einen matschfreien Dauerbetrieb kaum ausreicht. Im Winter werdet ihr Paddock etc. brauchen - da wirds dann schwierig. Ich hab mir schon sehr früh aus leidvoller Erfahrung bei einer Freundin geschworen: NIE Matsch! Das Wasser friert im Winter ein, Lagerplatz für Heu etc....
aber vielleicht habt ihr ja für den Winter eine andere Lösung?
Titel: Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Rita am 05.08.05, 13:18
Mittlerweile ist es so (zumindest in Bayern), dass Landwirte, die im Aussenbereich ein Gebäude errichten, dafür anderswo eine Ausgleichsfläche schaffen müssen, z. B. eine Streuobstwiese anlegen oder was ähnliches (wird vom Amt genau vorgeschrieben, was und wie gross die Fläche)
Titel: Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
Beitrag von: Viki am 05.08.05, 16:34
und es wird genau nachgeschaut, was dann passiert - wenn es Richtung Pferde geht inkl. Infrastruktur (Drainagen, Reitplatz) und das von Amts wegen da nicht erwünscht ist, nutzt einem der Landwirtsstatus auch nichts.