Autor Thema: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt  (Gelesen 153238 mal)

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Rita

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Definierung landwirtschaftlicher Betrieb:

Gewinnerzielungsabsicht + nachhaltige Existenzfähigkeit + Futtererzeugung überwiegend auf eigenen Flächen + Pachtflächen sollten nicht grösser sein als eigene Flächen


Privilegierung verlangt landwirtschaftlichen Betrieb (wie oben definiert) + Fachwissen (landwirtschaftliche Ausbildung mit abgelegter Prüfung

Privilegierung ermöglicht Bauen im Aussenbereich

« Letzte Änderung: 11.09.06, 16:13 von Amtsschimmel »

Offline Kalle01

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Also so ganz stimmt das von Rita auch nicht:

1. Differenzierung Landwirtschaft im Sinne des Steuerrechts, Landwirtschaft im Sinne des Baurechts und im Sinne der Berufsgenossenschaft

Im Sinne des Steuerrechts ist ein Landwirt eine natürliche Person, die über eine gewisse Fläche im Verhältnis zu den auf dieser Fläche gehaltenen Großvieheinheiten (GV) hält. Dazu gibt es eine Tabelle die alles Viehzeug in GV umrechnet. Ein Pferd ist 1,1 GV ein Pony 0,8 GV. Die erlaubten GV's je ha sind Flächenabhängig je mehr Fläche vorhanden ist desdo weniger GV/je ha sind erlaubt. Bei kleinen Betrieben (ich glaube bis 5 ha) sind 10 GV's je ha erlaubt um noch landwirtschaftlich zu sein.

Im Sinne des Baurechts interessiert es zunächst nicht ob jemand Landwirt ist oder nicht. Dieser Part wird erst dann interessant, wenn man baurechtlich etwas verändern will. Dann ist es entscheident wo man wohnt! Wohnt man in einem Wohngebiet, in einem Mischgebiet oder wohnt man im sogenannten Außenbereich. Welche Bedingungen im Wohn und Mischgebiet gelten weiß ich nicht, im Außenbereich ist es aber so, dass dort Bauen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Ausnahme ist das sogenannte priviligierte Bauen. 
Hier wird oft etwas missverstanden nicht der Landwirt ist priviligiert sondern nur das Bauvorhaben! Es gibt also keinen priviligierten Landwirt.
Ein Bauvohaben ist als priviligiert einzustufen wenn folgende Bedingungen erfüllt werden.
1. Einhaltung einer Flächenquote - offiziell ist das 1 ha je GV meist wird aber auch schon bei 0,5 ha zugestimmt. Gepachtetes Land wird nur angerechnet wenn es langfristig gepachtet wurde (ich glaube mehr als 10 Jahre)
2. Gewinnerzielungsabsicht - ist durch eine Musterrechnung nachzuweisen. Die ist recht kompliziert, da auch kalkulatorische Zinskosten und Lohnkosten (Unternehmerlohn) berücksichtigt werden müssen.
3. Nachweis, dass der Antragsteller qualifiziert ist, dass mit dem Bauantrag verbundene Projekt auch zu betreiben. Hierzu muss man kein ausgebildeter Landwirt sein. (so habe ich zum Beispiel als "gelernter"Bergmann im Rahmen einer Bauvoranfrage die Genehmigung zum Bau einer 30 x 60 iger Halle bekommen)   
4. Nachhaltigkeit - hier wird auch schon mal gefragt, ob man zeugungsfähig ist bzw. ob es Kinder gibt, um das Objekt an einen Nachfolger weitergeben zu können.

Im Sinne der Berufsgenossenschaft ist man dann Landwirt wenn man flächentechnisch in der Lage ist, seinen Berrieb autak zu versorgen. Idealerweise baut man auch noch andere Feldfrüchte an, die nicht der Pferdehaltung dienen. Das ergibt sich eigentlich zwangsweise durch den Fruchtwechsel. wird man in der L-BG nicht als Landwirt anerkannt landet man in der Fahrzeug BG.

Hoffe habe alles richtig aus dem Gedächnis rausgekramt

Gruß kalle
   

LadyDi

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Noch ein Hinweis zum Thema aus eigerner Erfahrung: Auch ein von der Landwirtschaftskammer als priviligiert eingestuftes Vorhaben kann im Aussenbereich an weiteren Rechtsgrundlagen (z.B. Landschaftsschutz, Wasserschutz, etc. ) scheitern.

Wir sind übrigens ohne Schwierigkeiten als landwirtschaftlicher Betrieb anerkannt worden. Betreiben allerdings Gartenbau. Bei Pferdehaltung ist es sicher schwieriger. Der Verdacht der Liebhaberei ist da immer schnell bei der Hand. l

Offline bagatelle

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Vielleicht ne dumme Frage, aber was hat es mit dem "Nebenerwerbslandwirt" auf sich?

Habe einen Hof angeboten bekommen mit umfangreichem Land dazu (40h) und die Aussage, wenn ich Nebenerwerbslandwirtschaft anmelden würde, hätte ich Anspruch auf bestimmte Zuschüsse/Prämien. Wer kann das wie sein?

Beratungstermin beim Landwirtschaftsamt ist erst in einigen Wochen, für ein paar Hinweise vorher wäre ich dankbar. Ach ja, ist in Brandenburg.

Offline Coyana

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Moin
Also so generell ist ein Nebenerwerbslandwirt, wer einem Beruf (nichtlandwirtschaftlich) nachgeht und quasi "nebenbei" noch ne Landwirtschaft hat.
Das heißt, Du gehst normal Arbeiten und verdienst mit Deiner Landwirtschaft noch was dazu. Haben früher viele gemacht, deren Landwirtschaft zu klein und nicht ausbaufähig war, um davon zu leben.
Ich selbst bin ebenfalls Nebenerwerbslandwirt. Hab das schon so von meiner Ma übernommen.
Wenn das anerkannt ist, hast du die gleichen Rechte wie ein Vollerwerbsbetrieb. Allerdings schaut besonders das Finanzamt (oder auch das Bauamt) schon mal genauer nach, ob der Betrieb wirklich gewinnbringend ist.

Offline Sandra SA

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Braucht man dann auch eine spezielle Ausbildung?
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Offline Coyana

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Das ist unterschiedlich.
Wenn es ein Hof ist, der in der Höfeordnung ist, kann das Landwirtschaftsgericht das verlangen (Aussage eines Notars).
Wir haben unseren Hof dort streichen lassen (ist eh hauptsächlich wegen Erbrecht) und ich brauchte keinen Nachweis zu leisten - obwohl ich es könnte.
Im Ernstfall bei Streitigkeiten mit Ämtern könnte das aber hilfreich sein.

Offline Karolinsche

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BG Landwirte
« Antwort #22 am: 03.08.05, 11:39 »
Hallo,
3 Freundinnen und ich möchte einen eigenen Stall bauen, ein Grundstück hätten wir eventuell schon (von der Oma) allerdings haben wir das Problem, dass man ja außerörtlich ein Landwirt sein muß, um überhaupt irgendetwas bauen zu dürfen.
Kann man als normaler in die BG eintreten um diesen Status zu erhalten? Oder wie läuft das genau?
Danke schon mal im Vorraus!

Grüßle Carolin
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Offline Viki

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Re: BG Landwirte
« Antwort #23 am: 03.08.05, 11:43 »
Als "Normaler" kann man nicht in die BG eintreten - als Landwirt muss man - mein Kenntnisstand (Bayern).
Ruf doch mal beim örtlichen Bauernverband an...

Offline Karolinsche

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Re: BG Landwirte
« Antwort #24 am: 03.08.05, 11:45 »
Also kann ich nciht Landwirt werden, nur wiel ich auf einer Wiese 4 Pferde stehen habe...
wie wird man den Landwirt?
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Offline Viki

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Re: BG Landwirte
« Antwort #25 am: 03.08.05, 12:29 »
das ist von Land zu Land verschieden - in Bayern hängts von der Flächengröße ab. Du kannst hier sagen, woher du kommst und warten, ob einer deine Landesbestimmungen genau kennt oder (sinnvoller) beim Bauernverband anrufen.

Was den Beitritt in die LKK betrifft, wär ich nicht so scharf auf das LW-Dasein....ich würde mich vor Ort beraten lassen, weil auch das privilegierte Bauen im Außenbereich unterschiedlich gehandhabt wird. Letztendlich müsst ihr doch zum zuständigen Landratsamt bze. Landwirtschaftsamt mit dem Bauantrag. Du kannst zwar in Bayern eine Hütte mit 70m2 hinstellen als LW, aber du willst vielleicht einen drainierten Paddock oder einen Reitplatz etc. - da fänd ichs besser, gleich den richtigen Menschen zu fragen, bevor ihr nachher Ärger kriegt.

Offline mammel

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Re: BG Landwirte
« Antwort #26 am: 03.08.05, 12:50 »
Hallo,

natürlich kann man nicht vier Pferde auf die Wiese stellen und ist dann Landwirt. Das wäre ja auch noch schöner!! Da könnte man dann ja gleich an jeden ne Baugenehmigung im Wald verteilen!

Wir müssen als landwirtschaftlicher Betrieb immer auch die Gewinnorientierung nachweisen. Das heißt, dass der Betrieb Gewinn abwerfen muss, bzw. zumindest darauf ausgelegt sein muss (in manchen Jahren lässt sich halt wegen Investitionen oder Ernteverlusten kein Gewinn erwirtschaften). Hobbywirtschaften (da fallen vier Pferde wohl drunter) gelten also nicht! Zudem muss eine bestimmte Anzahl an Tieren bzw. dazugehöriges Weideland oder auch eine bestimmte Größe an Ackerfläche (bei reinem Ackerbau) nachgewiesen werden.

Zudem hat die Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb keineswegs nur Vorteile...

Ihr solltet euch auf jeden Fall besser informieren, bevor ihr einfach so ins Blaue hinein plant!

Offline Viki

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Re: BG Landwirte
« Antwort #27 am: 03.08.05, 13:01 »
Mammel, ich weiß nicht, woher du bist - aber bei uns ist es (leider!) nicht ganz so von wegen Gewinnorientierung - es geht v.a. nach der Fläche. Ich stimme dir ansonsten natürlich zu - blos LW-Status haben wollen, um an eine Baugenehmigung zu kommen, ist tatsächlich blauäugig...
Mich interessiert es jetzt auch, wie es genau ist in Bayern - ich ruf heute nachmittag mal bei unserer Geschäftsstelle an, dann kann ich abends berichten.

ot: Was mich etwas "wundert": Du kannst heute als Zahnarzt oder Lehrer mit 3 Pferden und 1 ha Wiese genau die gleiche Grünlandprämie einstecken wie jeder Landwirt ohne irgendeinen Sachkundenachweis. Die "ordnungsgemäße Bewirtschaftung" heißt nicht viel. Alle, die LW lernen und sich fortbilden, werden benachteiligt.

Offline Viki

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Re: BG Landwirte
« Antwort #28 am: 03.08.05, 13:24 »
Also, jetzt hab ichs amtlich für Bayern: Es gibt kein einfaches Kriterium für den LW-Status, sondern es ist etwa so wie Mammel sagt.

Um als LW anerkannt zu werden muss man in Bayern

1. Mitglied in der LW-Alterskasse werden - dazu braucht man eine Hofstelle

2. Den Betrieb beim Finanzamt melden - Buchführungspflicht mit bestimmten Rohgewinngrenzen

3. Je nach Bodenpunkten Fläche nachweisen (hier bei mittleren Bodenpunkten ca. 4.5 ha)

4. Dann kommt das Landwirtschaftsamt und prüft, ob man an Stabilkursen (Fortbildung für Nebenerwerbslandwirte) teilgenommen hat und ob man nachhaltig den Betrieb bewirtschaftet (nicht erst seit einem Jahr und dann bauen wollen).

5. Wenn man anerkannt würde, füllt man den Mehrfachantrag aus (z.B. zwecks Förderung) - eine Wissenschaft für sich...

6. Dann kommt ab diesem Jahr das Kontrollteam des LWA und prüft alle Vorschriften der EU (dazu gehört ein dicker Katalog verschiedenster Anforderungen, unter anderem der Nachweis fachlicher Qualifikation).


Kurz gesagt, Karolinsche - vergiss es. Für mich wars mal gut, nachzufragen, wie es genau ist (weil ichs eigentlich wissen müsste) und du kannst das ja gern vor Ort auch noch tun - hier hättest du keine Chance.

Ihr könntet wesentlich leichter ein bestehendes Gebäude pachten (so machs ich als SB).

Offline Karolinsche

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Re: BG Landwirte
« Antwort #29 am: 03.08.05, 14:38 »
Hallo,
ganz so blauäugig wollten wir das ganze natürlich nicht angehen...die Oma, der das Grundstück gehört, ist ja LW und laut meinem Wissen wird das weitervererbt!  Die Mitgliedschaft kann von den Erben oder Rechtsnachfolgern fortgesetzt werden.   Also eventuell kann man da ja was machen!

Aber Danke für's nachforschen...wir wohenn übrigens in Ba-Wü!

Liebe Grüßle Carolin
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