Autor Thema: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt  (Gelesen 153238 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Coyana

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 205
Re: BG Landwirte
« Antwort #30 am: 03.08.05, 18:43 »
Klar kann ein Erbe das weiterführen.
Aber....
1. Hat die Landwirtschaftliche Berufgenossenschaft nicht direkt was mit dem Status des Landwirtes im baurechtlichen wie auch finanzrechtlichen Sinne zu tun. JEDER, der landwirtschaftliche Fläche bewirtschaftet, muß da Beiträge zahlen. Egal ob Landwirt oder nicht.

2. Der Status des Landwirtes wird vom Finanzamt innerhalb weniger Jahre geprüft werden. Bei 4 Pferden und sonst nix ist das ganz schnell Hobby.

3. Ist die Einstufung des Bauamtes unabhängig von der des Finanzamtes! Das heißt, daß das Bauamt sagen kann, daß das kein landwirtschaftlicher Betrieb ist, aber das Finanzamt sagt, daß das einer ist.

Das wäre Standort Niedersachsen.
Du wirst nicht um eine Anfrage bei Finanzamt, Bauamt, Anwalt (die wissen auch nicht alles), Landwirtschaftskammer oder Landvolk umzukommen.
Aber ernsthaft: Ich seh da keine Chance. Man bekommt Baugenehmigungen im außenbereich nur noch in speziellen Fällen. Nen Pferdestall für 4 Reitpferde fällt da wohl nicht drunter.

Offline Viki

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.844
Re: BG Landwirte
« Antwort #31 am: 03.08.05, 18:49 »
ganz so blauäugig wollten wir das ganze natürlich nicht angehen...die Oma, der das Grundstück gehört, ist ja LW und laut meinem Wissen wird das weitervererbt! 

ich weiß nicht, ob du meinen und Coyanas Beitrag genau gelesen hast - da findest du ansonsten die Punkte, die nicht "vererbt" werden...

Meine Meinung: Es ist gut so, dass streng geprüft wird, wer wo im Außenbereich was wie hinbaut. Es ist außerdem sehr gut und notwendig, dass Leute mit LW-Status auch fachliche Kenntnisse (z.B. Tierschutzgesetz) nachweisen müssen.

Ansonsten hat es kaum Sinn, hier weiterzudiskutieren, weil eben die Behörden vor Ort maßgeblich entscheiden. Wenn klar wird, dass es um Pferde-Hobbyhaltung geht, hast du schlechte Karten. Baden-Württemberg ist da auch nicht kulanter als Bayern.


Offline Karolinsche

  • Hardcore-Freestyle-Extreme-Pony-Riding
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 49
  • Geschlecht: Weiblich
  • C'est la vie
    • Blackforest Highlandponies
Re: BG Landwirte
« Antwort #32 am: 04.08.05, 09:20 »
Huhuu

Sodele, Neuigkeiten!
Alsoooooo, Oma ist also doch nicht LW, ....also das hätte sich dann schon mal erledigt!

Das eine Grundstück ist eine 17Ar große Parzelle welche von einen Viebauern gepachtet wird! Unsere Hoffnung war, die Pferde mit den Kühen abwechselnd auf die Weiden zu lassen, und "einfach" nur noch einen 2 Unterstand zu bauen! Da der Viebauer da 'ne Schranke hat und der Weg nur mit Allrad befahrbar ist, er aber große Angst hat, wir könnten ihm das in der Mitte gelegene Stückle abzwacken, hat er uns angeboten an anderer Stelle ein ca.40Ar großes Grundstück zu überlassen!
4000m² sind zwar nicht die Welt aber für 3 Pferde (1 Dülmener, 1 Isländer und 1 Trakener/Araber Mix) reicht es vorerstmal. Außerdem hätten wir noch weitere kleine Weiden in der Nähe, auf die wir sie dann  führen könnten!

Nun stell sich hier die Frage, ob er als Landwirt uns ein Stück Weide verpachten kann um darauf Pferdehaltung zu betreiben? Da er ja Landwirt ist, sollte es auch kein Problem sein, dort dann auch den Unterstand aufzustellen!

Danke für eure Hilfe

Grüßle Carolin
Da wo Du hin willst
komme ich her...

Offline Coyana

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 205
Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
« Antwort #33 am: 04.08.05, 17:15 »
Mal außer acht gelassen, daß ich die Größen doch für reichlich klein erachte, sollte es für den Landwirt kein Problem mit dem Unterstand sein. Erfordert aber eine Baugenehmigung! Zumindest ist das hier so.
Angeblich gibts irgendwo nen Paragraphen, der es Landwirten verbietet an Nichtlandwirte zu verpachten. Den kenn ich selbst nicht. War auch nie von Bedeutung.
Tatsache ist aber, daß es allgemein sehr oft vorkommt, daß Landwirte an Privatpferdehalter verpachten. Warum sollte das also nicht möglich sein? Wenn ihr euch einig seit und meint, daß die Fläche geeignet ist, macht das so und bindet es nicht jedem auf die Nase.

Offline Karolinsche

  • Hardcore-Freestyle-Extreme-Pony-Riding
  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 49
  • Geschlecht: Weiblich
  • C'est la vie
    • Blackforest Highlandponies
Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
« Antwort #34 am: 04.08.05, 18:12 »
Huhuu,

Die Sachlage entwickelt sich nun mal so und wenn wir nur 40Ar auf einmal bekommen aber dafür unser eigenens Bier machen können,...werden wir es wohl so tun! Man kann sich ja irgendwie einigen wegen PAcht etc...
Soweit wir informiert sind, kann man 70m² genehmigungsfrei bauen!

Grüßle Carolin
Da wo Du hin willst
komme ich her...

Offline Viki

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.844
Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
« Antwort #35 am: 04.08.05, 19:48 »
Soweit wir informiert sind, kann man 70m² genehmigungsfrei bauen!

Es macht halt einen Unterschied, ob ihr einen Koppel-Sommerbetrieb haben wollt (dürfte problemlos sein, abgesehen davon, dass die Fläche je nach Gegebenheiten (Neigung, Untergrund) für einen matschfreien Dauerbetrieb kaum ausreicht. Im Winter werdet ihr Paddock etc. brauchen - da wirds dann schwierig. Ich hab mir schon sehr früh aus leidvoller Erfahrung bei einer Freundin geschworen: NIE Matsch! Das Wasser friert im Winter ein, Lagerplatz für Heu etc....
aber vielleicht habt ihr ja für den Winter eine andere Lösung?

Rita

  • Gast
Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
« Antwort #36 am: 05.08.05, 13:18 »
Mittlerweile ist es so (zumindest in Bayern), dass Landwirte, die im Aussenbereich ein Gebäude errichten, dafür anderswo eine Ausgleichsfläche schaffen müssen, z. B. eine Streuobstwiese anlegen oder was ähnliches (wird vom Amt genau vorgeschrieben, was und wie gross die Fläche)

Offline Viki

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 1.844
Re: Anerkennung als landwirtschaftlicher Betrieb / Landwirt
« Antwort #37 am: 05.08.05, 16:34 »
und es wird genau nachgeschaut, was dann passiert - wenn es Richtung Pferde geht inkl. Infrastruktur (Drainagen, Reitplatz) und das von Amts wegen da nicht erwünscht ist, nutzt einem der Landwirtsstatus auch nichts.