Autor Thema: Pferd nicht getötet, sondern weiterverkauft, Eigentumsverhältnis unklar!?  (Gelesen 10820 mal)

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gringo67

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Mein Pferd war bei einem Bauern eingestellt. Nach längerer Krankheit und Klinikaufenthalt traf ich die Entscheidung ihn zu erlösen, da er für sich und für andere eine Gefahr darstellte. Der Bauer sicherte mir zu, dass das Pferd zum Metzger gebracht wird und dort auch umgehend getötet wird, er versprach dabei zu bleiben. Einige Monate später bekam ich einen Anruf von dem neuen Besitzer, der sich nach der Geschichte des Pferdes bei mir erkundigen wollte. Ich fiel aus allen Wolken, wie er überhaupt in den Besitz dieses Pferdes kommen konnte. Er sagte, er habe das Pferd vor dem Schlachter gerettet und es - ich denke mal-  von einem Pferdehändler abgekauft. Die Frage ist nun, wie ist die Rechtslage? Den Abstammungsnachweis habe ich, den E-Pass hat der neue Besitzer. Ich möchte Zugriff auf das Pferd haben, um zu vermeiden, daß er durch verschiedene Ställe gezogen wird und eventuell ein Pferdeleiden z. B. in einem Schulbetrieb aushalten muss. Wer weiß kompetenten Rat, bzw. kann entsprechenden Anwalt zur Rechtsberatung ermpfehlen.

Offline Viki

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Ehrlich gesagt, finde ich, du hättest dir das sparen können, wenn du selber mitgegangen wärst. Kommt mir etwas verlogen vor, sich jetzt Gedanken über "Schulbetrieb" zu machen, zumal der neue Besitzer offensichtlich kein Schulbetrieb ist.

gringo67

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Wollte kompetenten Rat zum einen, und zum anderen handelt es sich um einen Reitstall mit Schulbetrieb. Wie mir der Besitzer mitteilte, sei er scheinbar spezialisiert, auf diese Art und Weise an Pferde zu kommen. Zudem ist dieser Mann weit über 70 Jahre alt, da ist es durchaus realistisch, sich über die Zukunft Gedanken zu machen. Richtig ist jedoch, so weiß ich heute, daß man niemandem vertrauen sollte, zumindest nicht in so einer Angelegenheit und seiner Verantwortung als Pferdebesitzer selbst nachkommen muss, um genau so eine Situation von vornherein nicht zu erleben - weder Mensch noch Pferd.

Offline Viki

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Gringo, ich weiß nicht, wie es rechtlich ist und hätte auch die Klappe halten sollen - ich hab heut einfach schlechte Laune, Kolik bei meinem alten Pferd, Gedanken, wie es weitergeht etc. Tut mir leid, ich weiß ja nicht, warum und wieso du das delegiert hast mit dem Schlachten - geht mich auch nichts an.

Eigentlich wird heute der Abstammungsnachweis in den E-Pass integriert (ist jedenfalls bei mir so) - ich würde sagen, dass der E-Pass zählt. Wenn du Zeugen hättest (über die Abmachung mit dem Bauern) wäre sicher gut.
Du könntest beim Amtstierarzt anrufen - der müßte das eigentlich wissen.

gringo67

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Danke für den Tipp. Habe für die Erstreaktion vollstes Verständis.

Gruß

Offline Maja222

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ich würde mich mal bei einem Rechtanwalt für Pferderecht informieren. Der weiß so etwas garantiert. Zeugen wären natürlich sehr hilfreich dabei.
Warst du schon mal bei dem Bauern und hast ihn darauf angesprochen?
Weswegen sollte das Pferd denn geschlachtet werden?

Offline Coyana

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Moin
Hast Du wirklich nur den Abstammungsnachweis? Zum E-Pass gehört doch normalerweise die Eigentumsurkunde. Im E-Pass steht ausdrücklich: "Dient nicht zum Nachweis des Eigentums"! Der Eigentumsnachweis - quasi der "Fahrzeugbrief" - dagegen ist genau dafür gedacht.
Rechtsanwalt ist nen guter Tip.

Offline Viki

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Was ist denn der "Eigentumsnachweis" - ich hab sowas nicht und hab immer den Abstammungsnachweis als Eigentumsbeleg betrachtet.

Offline diana m.

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Das hängt davon ab, wie alt das Pferd ist und ob es von einem Zuchtverband Papiere bekommen hat.
Integriert worden ist das Papier von den Zuchtverbänden in den Equidenpass ab etwa 1998.
Alle davor geborenen Pferde haben den E-Pass nachträglich bekommen, aber ohne Eigentumsurkunde, da der Abstammungsnachweis seperat blieb.
Die ohne Papiere haben ihn von der FN bekommen, da ist gar keine Abstammung drin, nur die Eigentumsurkunde.

Zu diesem Fall, musste das Pferd aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich getötet werden ?
Oder war es nur um einen Schlussstrich zu ziehen und ist das Pferd jetzt wieder soweit gesund und einsatzbereit?

Viele Schlachter verkaufen die Pferde weiter. Als wir zum ersten Mal ein Pferd zum Schlachter geben mussten, habe ich lange herumtelefoniert, bis wir einen gefunden hatten, der das Pferd in unserem Beisein schlachten wollte.
Mehrere wollten das Pferd bei uns abholen, ohne das wir den letzten Weg begleiten konnten.
Über unseren Tierarzt haben wir erfahren, das es absolut möglich ist, das todkranke Tiere statt geschlachtet wieder verkauft werden. (Und manchmal dann im Nachbarstall wieder auftauchen.)
Unsere Stute sah optisch noch ganz klasse aus, man sah ihr nicht an, dass sie einen Tumor im Hals hatte, der ihr langsam immer mehr die Luft-und Speiseröhre zudrückte. Ich hatte große Angst, dass auch sie weiterverkauft werden konnte, deshalb haben wir sie 100 km weit gefahren, zu dem Schlachter, der sie dann direkt nach dem Abladen geschlachtet hat.

Es kann also möglich sein, das auch der Bauer korrekt gehandelt hat, das der Lump in diesem Fall tatsächlich der Schlachter war.
Aber - wenn er das Pferd gekauft und bezahlt hat, dann ist es auch seins. Dann war der Weiterverkauf moralisch oder ethisch nicht korrekt, aber geschäftlich sicher doch.

Gruß
Diana
« Letzte Änderung: 11.06.05, 12:33 von diana m. »

Offline MerlijnCH

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Da lobe ich mir unsere Pferdeversicherungen in der Schweiz (sofern man das Tier versichert hat, was die meisten tun ;).

Will man diese geltend machen, muss man die Schlachtung oder Euthanasie im Vorfeld anmelden (ausser es ist ein Notfall) und den Nachweis erbringen, dass das Tier tatsächlich geschlachtet oder euthanasiert wurde.

Im Falle der Schlachtung ist es die Sache des Metzgers, diesen Nachweis (schriftlich) zu erbringen und im Falle der Euthanasie oder bei Schlachtung nicht verwendbares Fleisch erfolgt der Nachweis durch die Tierkadaverbeseitigung (GZM in der ganzen Schweiz).

Wer hier in der Schweiz sein Pferd abtun lassen muss beauftragt in der Regel einen der renommierten Pferdemetzger.. Diese Pferdemetzger haben (sind meist selber Pferdebesitzer) und haben - so makaber es tönt - einen sehr guten Ruf...ich habe also von verschiedenen Seiten gerade über den bekanntesten im Kanton Bern ziemlich einfühlsame Storys gehört, wie er es auch versteht mit den Pferdebesitzern umzugehen.

Wenn ich also den letzten Gang meines Tieres über den Schlachter planen müsste, würde ich mich im Vorfeld sehr genau erkundigen, was das für ein Schlachter ist.

In einer deutschen Pferdezeitschrift  habe ich mal in einem sehr guten Bericht über "den letzten Gang" mit dem Partner Pferd gelesen (weiss nicht mehr welche), Da wurde namentlich eine Pferde-Metzgerei erwähnt, welche sich gerade in dieser Hinsicht sehr positiv profiliert hat. Ich weiss jetzt nicht mehr, ob dieser Metzgerei die Auszeichnung "das blaue Band" (oder ähnlich) verliehen wurde, oder ob dieser Betrieb dieses "blaue Band" erfunden hat, um andere, ähnlich funktionierende Metzgereien ebenfalls auszuzeichnen.

Es wurde auf jeden Fall sehr ausführlich über diese deutsche Pferdeschlachterei geschrieben.
Arroganz ist die Kunst, auf seine eigene Dummheit stolz zu sein.

Offline Biggi77

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Wie geht es denn dem Pferd heute??? Und was war denn der genaue Auslöser? Wie alt ist das Pferd und welche Krankheit hatte es denn? Wie wird es denn jetzt eingesetzt?

Ich denke, das ist auch interessant. Ich meine, die Möglichkeit besteht tatsächlich,dass es dem Pferd jetzt gesundheitlich wieder gut geht! Und dann ist die Geschichte zwar immer noch rechtlich fragwürdig, aber hat ein gutes Ende... Wenn allerdings das Gegenteil der Fall ist und das Pferd weiterhin leidet, dann wäre das ganz übel!

Rechtlich gesehen ist der E-Paß maßgeblich, ich habe den passenden Abstammungsnachweis auch erst lange nach dem Kauf von meinem Pferd 100derte Kilometer weg von uns wieder aufgetrieben.

Ich denke, dass die Abmachung von Deinem früheren Stallbesitzer ein mündlicher Dienstleistungsvertrag über die Tötung des Pferdes war. Und da ein mündlicher Vertrag genauso rechtlich wirksam ist, wie ein schriftlicher hat er definitiv Vertragsbruch begangen und auch noch eigenen Profit (über den Weiterverkauf) begangen.

Es liegt also Vertragsbruch und Betrug vor. Aber: Das Problem bei den mündlichen Verträgen ist eben leider, dass es sehr schwer ist das Zustandekommen und den genauen Inhalt des Vertrages zu beweisen.

Ergo: Du brauchst Zeugen, Zeugen,Zeugen, einen Anwalt, evtl eine Bestätigung vom behandeln Tierarzt, dass das Pferd tatsächlich schwer krank war, dann kannst Du evtl. den Kaufpreis, den der SB erhalten hat zurückerhalten und den SB verknacken. Das Pferd an sich wieder zurückzuerhalten dürfte noch schwieriger werden, den der neue Besitzer hat das Pferd wahrscheinlich gutgläubig erworben und das ist dann rechtsgültig. Im Falle dass das Pferd heute in einem lebensbedrochlichen oder tierschutzmäßig unerträglichen Gesundheitszustand ist, könnte man höchstens über den Tierschutz eine Tötung erwirken.

Am besten wäre es allerdings, wenn das Pferd tatsächlich wieder fit wäre und liebevolle neue Besitzer hat, dann ging es nur um das Geld, um das Dich der SB quasi betrogen hat und dann sollte man es vielleicht dabei belassen und sich für das Tier freuen.

Bin mal gespannt, was Du noch so erzählst, interessante, vielleicht auch sehr traurige Geschichte....!

Offline Coyana

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Das hängt davon ab, wie alt das Pferd ist und ob es von einem Zuchtverband Papiere bekommen hat.
Integriert worden ist das Papier von den Zuchtverbänden in den Equidenpass ab etwa 1998.
Alle davor geborenen Pferde haben den E-Pass nachträglich bekommen, aber ohne Eigentumsurkunde, da der Abstammungsnachweis seperat blieb.

Das kann nicht allgemeingültig sein. Ich habe hier mehrere Pferde, die älter sind (vor 1998), die ihren Paß nachträglich bekommen haben.
Der Abstammungsnachweis wurde intregiert (Original eingefügt + einer zusätzlich im Paß) und auch eine Eigentumsurkunde gesondert ausgestellt.
So schaut das bei uns auch für 1998/99 geborene Pferde aus. Meine ich mich zumindest zu erinnern (sind nicht mehr in meinem Besitz).
Erst ab 2000 geborene Pferde haben nur den einen Abstammungsnachweis im Paß.
Eine gesonderte Eigentumsurkunde habe ich für alle Pferde bekommen. Habe aber nur Pferde mit Papieren.

Offline carola

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Ich nehme mal an, dass das Pferd an den Schlachter verkauft wurde, nicht? Zum Zweck der Schlachtung natürlich, aber ich bezweifle, dass man diesen zweckgebundenen Verkauf so einklagen könnte. Wenn der Schlachter weiterverkauft, kann man da meines Erachtens nichts machen.
Die Zeitschrift, die Merlijn meint, war die Cavallo, das blaue Band der blaue Engel  ;). Es gibt wohl mehrere Metzgereien, die sich so ihren Ruf bei Pferdebesitzern wahren wollen. Hatte mal die umgekehrte Geschichte gehört, wo ein Pferd wirklich qietschfidel zum Schlachter kam und die Ex-Pflegerin ihn freikaufen wollte. Hat der Schlachter nicht gemacht, das Pferd kam in die Wurst. Sicherlich bitter, aber immerhin kann man bei diesem Metzger davon ausgehen, dass das Pferd, das geschlachtet werden soll, auch wirklich diesen Weg geht.
Dem Bauern kann man sicherlich den Vorwurf machen, dass er sein Versprechen, dabei sein zu wollen, gebrochen hat. Wer weiß, welche Gründe er hatte, aber das ist ein Vertrauensbruch und kein Betrug, es sei denn, er hätte Geld dafür bekommen, sozusagen als Entschädigung für seine Zeit, die er da verbringen muss.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

SamsDocOlena

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Also ich sehe das mit der Reitschule nicht als schlimm, er hätte ja eigentlich zum Metzger gehen sollen. Was kann schlimmer als der Metzger sein!?


Also du hast die Eigentumsurkund, also gehört das Pferd dir. Egal wo das Pferd jetzt steht!

Der SB hat das Pferd verkauft, und er wußte das das Pferd nicht zum Verkauf stand. D.h. er hat das Pferd unter falschen Tatsachen verkauft. Also er hat den Käufer getäuscht in dem er sich als Eigentümer ausgegeben hat!! D.h. das Geld z. B. 500 Euro (Beispielsumme) muss der SB dir geben, da du die Eigentümerin bist. Ist echt sehr wirr, aber ich bin bei deiner Geschichte nicht ganz durchgestiegen!

Am besten ist du gehst mal zu einem Fachmann, viele RA haben sich auf Pferderecht spezialiesiert.

Offline Coyana

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Also ich sehe das mit der Reitschule nicht als schlimm, er hätte ja eigentlich zum Metzger gehen sollen. Was kann schlimmer als der Metzger sein!?

Wenn ein Pferd aus gesundheitlichen Gründen (z.B. ständige Schmerzen) getötet werden soll, ist der Einsatz in einer Reitschule schlichtweg Tierquälerei!

Und hier gab es die Aussage, daß das Pferd für sich und andere eine Gefahr darstellt. Was immer sich dahinter verbirgt, es klingt für mich erstmal nicht so, als ob ein gesundes Tier zum Schlachter sollte.
Erst nach den Gründen für eine Schlachtung fragen, dann urteilen!