Autor Thema: Haftung bei Verletzungen auf der Weide/im Stall durch anderes Pferd  (Gelesen 45659 mal)

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Karin 55

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Hallo,
Hat hier jemand Erfahrung mit so was ? :

Meine Stute wurde im August letzten Jahres von einem anderen Pferd getreten. Meine Stute war in der Stallgasse angebunden. 
Mein Pferd erlitt eine Griffelbeinfraktur kurz unterhalb des Metacarpus ( Vorderfußwurzelgelenk ) , Op an dieser Stelle ziemlich schwierig da man das unter Bruchstück nicht einfach raußnehmen kann, sonder versuchn muss den Bruch zu glätten.
Nach langsamen Aufbau und 3 Wochen unter dem Sattel lahmte die Stute hochgradig Ende Dezember.
Der Schaden war bereits im August an die Versicherung gemeldet worden, sie hatten damals 63 Euro bezahlt , das war 2/3 der damaligen Tierarztrechnung " Mitverschulden da Sicherheitsabstand nicht eingehalten "  ??????
Im januar meldete ich der Versicherung das ich erneut einen Tierarzt hinzuziehen müßte. DAs Überbein aus der Griffelbeinfraktur ist mittlereweile fast 3 ca. lang und drückt bei Belastung auf den Fesselträger. Prognose durch zwei Tierärzte UNSICHER.
Keiner kann mir zum jetzigen Zeitpunkt sagen ob die Stute wieder laufen wird oder nicht, da sie 2 Monate feststehen mußte und jetzt erst seit 4 Wochen vorsichtig bewegt wird.  Evtl muss doch noch versucht werden die Stelle zu operieren .Nach einigen Hin und Her hat die Versicherung die Sache an einen Sachverständigen abgegeben.
Der meldte sich bei mir nur telefonisch , meist so 21.oo Uhr am Wochenende, und hat die ganze Sache aus 400 km Entfernung begutachtet, und acuh den Wert des Pferdes nur anhand von Bildern geschätzt. Meine Stute ist ein Quarterhorse und auch nach Rücksprache mit dem Zuchtverband gibt es in Deutschland keinen Sachverständigen zur Beurteilung von Quarter. Und dann sollte der Sachverständige auch vor Ort sich das Pferd anschauen.
Jetzt ist meiner Stute auf Grund der langen Stehzeit auch noch die Lunge zugegangen .
Die Tierarztrechnungen belaufen sich inzwischen auf 1700 Euro.
Der Sachverständige will obwohl ihm die zwei tierärztlichen Berichte voriegen , aus dehen klar hervorgeht das die Prognose unsicher ist und evtl noch eine Op ansteht, jetzt ein Abschlussbericht ob die STute nun lahme oder nicht .  - ...dann müsse sie halt jetzt belastet werden damit er sein Gutachten zumachen kann?????? -
Ich habe mich natürlich geweigtert mein Pferd jetzt voll zu belasten, ein Aufbau nach einer hochgradigen Lahmheit braucht schließlich Zeit.
Habe die Versicherung nun gebeten doch zu mindest die bis jetz angelaufen Tierarztkosten zu regulieren, und die Wertminderung abzuwarten oder eine Abfindungszahlung auf Grund der unsicheren Prognose zu leisten . Weigern sich und wollen sowie so nur 50% bezahlen da ich den Unfall mit verschuldet haben soll ???????????
Achso und die Lunge hat beim Pferd nichts mit der Bewegung zu tun lt. Sachverständigen - es reicht wenn man Pferde kurz an die luft bringt ????????????

Sorry das ich so viel und so lange geschrieben habe - aber ich bin ziemlich genervt !!!! :'( :'( :'(

Liebe Grüße
Karin 55

Offline Beppa

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #1 am: 20.04.05, 15:25 »
Ich würde mir einen Anwalt nehmen, wenn möglich. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass die dich über den Tisch ziehen wollen. 50 % Eigenverschulden ? Wo kam denn das andere Pferd her ? Und wie kam es zu der Situation ?

Offline schnegge78

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #2 am: 20.04.05, 15:30 »
Geh zum Anwalt und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann klär das mit der ab. Die zahlen bei mir alles! Ich drück Dir die Daumen!!!

Offline Rübe

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #3 am: 20.04.05, 15:35 »
Ja, geh unbedingt zum Anwalt, möglichst zu einem, der sich mit der "Tiergefahr" gut auskennt. Bei mir wurde so ein Fall nach über einem Jahr und schriftlicher Verhandlung zu meinen Gunsten entschieden.
Manchmal ist das Ungesagte das Aussagekräftigere.

Karin 55

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #4 am: 20.04.05, 15:56 »
Ja ich werde wohl nächste Woche zum Anwalt gehen, nur habe ich im Vorfeld bereits erfahren dass ich die Besitzerin des gegnerischen Pferdes verklagen muss, da es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Das würde mir echt leid tun , da sie super nett ist und war und sofort bereit war die Sache an die Versicherung  zu melden. Meine Stute war angebunden auf der 4 m breiten Stallgasse, das " gegnerische Pferd " wurde von hinten vorbei geführt nach dem ich meine umgedreht hatte und ich auf der Flankenhöhe stand. Die  andere Stute hat als sie dann auf der Kopfhöhe von meiner war sich zu ihr umgedreht und ausgekeilt, ohne das meine irgendetwas gemacht hat. Die andere Stute war einige Wochen davor lange Zeit auf der Deckstation und wurde dort lange am Hengst abprobiert da sie nicht reichtig in Stimmung kam  ;).
Vorher hat sie nach Wissen der jetzigen Besitzer so etwas noch nie gemacht.....
Naja habe eine ziemlich "bösartigen" Anwalt , der sieht aus wie Harald Schmidt und ist auch retorisch so und selbst Springreiter und Kutschfahrer...
nur das "Ponysparbuch " ist langsam ziemlich dünn , und das Pony braucht halt  immer noch Medikamente ... naja

Vielen Dank für Eure Antworten - hattet ihr auch so tolle Sachverständige ? ( ..... ich mach das schon seit über 20 Jahren für die "G..g..seit...t.....")

Liebe Grüße
Karin 55

Offline Rübe

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #5 am: 20.04.05, 19:17 »
Oh ja, ich war so sauer auf diesen arroganten Versicherungsschnösel, daß ich mir gedacht habe, jetzt erst recht!
Manchmal ist das Ungesagte das Aussagekräftigere.

Offline Viki

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #6 am: 20.04.05, 21:42 »
Ich hatte vor Jahren meiner Versicherung (Trowe) folgenden Fall gemeldet: Mein Wallach (angebunden) schlug nach meiner Einstellerstute, die hinter ihm vorbeigeführt wird und verletzte sie am Auge. Kosten (Klinik) gut 2000 €. Skizze beigelegt (Gesamtbreite wie Stallgasse). Die Versicherung hat anstandslos, ohne Nachfragen gezahlt.
Lass dich nicht entmutigen, wenn der Fall nicht klar ist, brauch ich gar keine Versicherung mehr....

Und gute Besserung fürs Pferd.

Muriel

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #7 am: 20.04.05, 21:50 »
Ähnlich war die Sachlage auch bei mir, Versicherung (R+V) zahlte bei ganz ähnlichem Sachverhalt 70% von ca 7000 DM TA- und Klinikkosten. 30% musste ich mir wegen der Tiergefahr anrechnen lassen. Allerdings haben die auch anstandslos gewartet (1,5 Jahre) bis ich sagen konnte, daß das Pferd wieder belastbar und der Fall abgeschlossen ist.
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Offline Eureka23

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #8 am: 20.04.05, 22:17 »
Hallo Karin,

ich würde auch mit einem Anwalt zusammen vorgehen. Die wissen das meist wesentlich besser als wir, wie man mit HPVs umgehen muss. HPVs haben auch Anwälte.

Ich habe das mal gehabt, nachdem mich ein Pferd von Miteinstellern getreten hat, mit denen ich auch befreundet bin. Ich musste diese Freunde auch "verklagen". Ich habe mit ihnen darüber gesrpochen und es hat ihnen nichts ausgemacht. Mein Bruder (Anwalt) hat mir das auch so erklärt, dass es ja eine HPV für das Pferd gibt, also müssten meine Freunde das geforderte Geld nicht aus eigener Tasche zahlen, sondern die HPV müsste dafür eintreten. Er hat mir auch gesagt, dass HPVs zwar für solche Fälle da sind, aber es gerne abwimmeln wollen. Das sei wie Schachern und Handeln auf dem Kamelmarkt. Es war auch wirklich so, wir haben ein Jahr lang Schriftwechsel geführt und Angebote der HPV abgelehnt und letztendlich angenommen, unter bestimmten Voraussetzungen, allein hätte ich das nie zuwege gebracht.

Die gleiche HPV (Uelzener) hat auch ganz brav gezahlt, als mein Pferd ein anderes schwer verletzt hat (beim Holen von der Weide). Die Versicherung ist sogar für Folgeschäden aufgekommen (Monate nach dem Unfall musste der TA kommen, weil die kaputten Pferdebeine wieder dick wurden) und hat der Pferdebesitzerin (lernt THP) ihre eigenen Behandlungen bezahlt sowie zusaätzliche Fahrtkosten zum Stall, um Kügelchen zu verabreichen oder Führtraining zu absolvieren.

Also auf zum Anwalt, ich drücke die Daumen.

Liebe Grüße

Eureka23


Offline Festus

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #9 am: 20.04.05, 22:23 »
hattet ihr auch so tolle Sachverständige ?

Da ich zufällig zu dieser Spezies gehöre, würde ich gerne wissen, was dieser Unterton bedeutet. Es gibt sicher "Kollegen" - wie überall - die ihre Arbeit weniger gut machen, aber der Normalfall sollte das nicht sein.
Mein Name ist Hase. Ich weiß von nichts!

Offline Beppa

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #10 am: 21.04.05, 06:46 »
Sieh es mal eher so. Du verklagst nicht deine Freunde sondern die Versicherung. Und wenn du es deinen Freunden vorher sagst dann sin die auch nicht gekränkt. Es sei denn sie sind keine wirklichen Freunde.

Karin 55

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #11 am: 21.04.05, 07:43 »
Hallo zusammen !
Habe mit der Bekannten gesprochen, die ist ebenfalls ziemlich sauer auf die Versicherung , ich soll ruhig klagen , sie hätte ja ne Rechtsschutz und würde dann ebenfalls ihre Versicherung verklagen. Außerdem wollen wir beide kündigen , ich bin auch durch einen Rahmenvertrag beim Zuchtverband bei dehen versichert - habe dehen auch gesagt das ich für meine HPV kein gutes Gefüghl mer habe.

@festus - sicher weis ich das - ich gehöre leider auch zu einen ähnlichen  Klan - ich fertige nämlich Gutachten im Bereich Veterinärwesen an und überprüfe Tierhaltungen - darum bin ich ja so entsetzt ! 1. fährt man ja wohl - wenn das betreffende Tier noch vorhanden ist hin und macht sich vor Ort ein Bild.  2.  nimmt man als Sachverständige doch nur Sachen an die man auch beurteilen kann ( Quarter-Taxation ) das entspricht nämlich den Leitinien für Sachverständige. 3. liegen ihm bereits 2 sehr ausführliche tierärztliche Berichte vor in  dehnen die genau Diagnose zurückführend auf die Schlagverletzung steht, sowie in beiden steht das die Prognose unsicher ist, sprich es durchaus zu Folgeschäden kommen kann. Mit einer solchen Prognose könnte ich mein Pferd wenn ich es heute verkaufen wollte ( was ich natürlich nicht will - gehört von Fohlen an zur Familie )
nicht zu dem Wert verkaufen welchen die Stute vor Schadenseintritt hatte. Habe dehnen einen Vergleich angeboten - wollen aber nicht !
Also nicht sauer sein  ;) - kenne auch aus meinem Berufsleben viele sehr gute Sachverständige - die aber leider wenn ich die Geschichte erzähle -die Hände über dem Kopf zusammen schlagen ........

Werde weiter berichten !

Liebe Grüße
Karin 55

Karin 55

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #12 am: 26.04.05, 08:44 »
Ging irgednwie schneller als ich dachte....

Nach dem ich am Freitag, den 15. 04.  einen bösen Brief an die Versicherung geschrieben hatte in dem ich die Objektivität des Sachverständigen angezweifelt habe ( @Festus - bitte nicht wieder falsch verstehen  ;) ) mit den Wortlauten :

"Seine Aussagen sprechen für eine Pferdehaltung , insbesondere bezüglich dem Zusammenhang zwischen Lungenvolumen und Bewegungsintensität, die längst überholt ist  und nicht dem neusten Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen. Als Sachverständiger und gewerblicher Pferdehalter ist es aber angehalten sich über diesen zu informieren.
In der Aufforderung die Stute  gegen alle veterinärmedizinischen Erkenntnisse jetzt voll zu belasten , dass er das Gutachten abschließen kann, sehe ich eine Nötigung und eine Aufforderung zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz § 3 Satz 1  Nr. 1 und 1b.
Ebenso die Meinung das eine Stute die lahme noch zur Zucht eingesetzt werden kann, entspricht doch eher antiquierten und gewinnerbringenden Vorstellungen , wenn das Tier nicht zumindest bei freiem Weidegang und leichter Erhaltungsbewegung schmerzfrei ist"

Habe dann noch geschreiben was ich beruflich mache und das ich eine Gegengutachten erstellen lasse und meinem Anwalt einschalten werde.
Letzte Frist zur Regulierung 25.04.2005

Gestern abend bekam ich ein Fax mit dem Angebot einer Abfindungszahlung in sehr ordentlicher Höhe , sprich die bisherigen  Tierarztkosten sind gedeckt und der Wertausgleich .

Werde die Sache von meinem Anwalt noch mal prüfen lassen ob ich mit der Abfindungserklärung nicht das halbe Pony und die Oma ;) an die Versicherung verkaufe......

Ich werde den Vergleich dann wohl annehmen - wenn ich nicht die Oma verkaufe- da die Summe wirklich ok ist.
Schmeisse dann für alle ne Rund viruellen Sekt  ;D ;D ;D

Liebe Grüße Karin 55

Offline Eureka23

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #13 am: 26.04.05, 23:38 »
Hallo Karin,

das hört sich doch ganz gut an, die HPVs können, wenn sie müssen! Hartnäckigkeit siegt! Lass es prüfen, ob der Vergleich fair ist und dann PROST mit virtuellem Sekt! Zum Glück wird man davon auch nur virtuell betrunken, also nehme ich noch mal nach  ;)

Liebe Grüße

Eureka23


Karin 55

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Re: Haftplichtschaden Trittverletzung durch anderes Pferd
« Antwort #14 am: 27.04.05, 08:03 »
:D( Virtuellen ) Champus für ALLE !!!  ;D ;D ;D ;D

Anwalt hat sein O.K. gegeben -  Summe ist mehr als Fair ! ( bis jetzt entstandene TA-Kosten und Wertausgleich )

Bekomme zwar keine Folgeschäden mehr reguliert ,  aber Ponypferd geht es ziemlich gut , kann z.Zt 30 Minuten reiten mit ein bischen Trab - denke nach Babypause ( Pony muss endlich mal richtig rossig werden ) fangen wir ganz langsam wieder an, Chancen stehn dann wohl ziemlich gut ( Lt. TA ) , Reining und Cowclasses kann sie zwar nicht mehr gehen, aber was solls . Starten wir halt Horsmanship und Trail , und nehmen den Nachwuchs dann zum Sliden.... ;)   -und außerdem ist sie das beste Geländepony überhaupt !!!!

@Eureka 23 : Ich hoffe Du hast jetzt keine virtuellen Kopfschmerzen  ;)

@schnegge78 : Ich drück Dir & Quidam für nächste Woche ganz fest die Daumen !

Liebe Grüße
Karin 55