Autor Thema: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft  (Gelesen 51260 mal)

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Offline Meggy68Topic starter

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Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« am: 29.11.04, 09:17 »
Hallo wir haben etwas Ärger mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Erstmal zum Sachverhalt, wir, ich und mein Freund, besitzen drei Pferde. mein Freund hatte bis 30.6. ein Haus mit insgesamt circa 2,8 Hektar Land dabei. Dabei handelt es sich größtenteils um mit Büschen bewachsene Hanglage.
Wir sind beide Angestellte und es handelt sich um reine private Reitpferdehaltung, wobei die Pferde ganz normal mit Heu, hafer Pelltets gefüttert werden und dann halt tagsüber im Sommer und im Winter stundenweise auf die Koppel gestellt werden (wenn es das Wetter erlaubt).
Eines Tages kam dann ein Bescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, dass mein Freund als landwirtschaftlicher Unternehmer gelten würde und wir den Betrag x zu zahlen hätten. Wir haben dann Widerspruch eingelegt und auf die rein private Pferdehaltung verwiesen und auch das die Flächen nicht bwirtschaftet werden. Darauf hin bekamen wir sinngemäß die Antwort, dass schon allein das Beweiden der Flächen durch Pferde ausreichen würde, dass wir als landwirtschaftliche Unternehmer gelten würden.
Was mich irritiert ist aber, dass es absolut gegensätzliche Aussagen gibt, so liegt mir auch ein Mitteilungsblatt der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Sachsen-Anhalt, Meck-Pomm aus 2001 vor, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass eine private Reitpferdehaltung nicht unter die gesetzlliche Unfallversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft fällt, wenn pro Pferd nicht mehr als 1 Hektar Weideland zur Verfügung steht.
Ich war im Internet schon auf der Suche nach eventuellen Gerichtsurteilen, habe aber nichts gefunden und hoffe nun hier eventuell Erfahrungsberichte oder Tipps im Umgang mit der LBG zu finden. Super wäre es wenn sich hier vielleicht jemand finden würde, der sich von der juristischen Seite bereits mit diesem Thema befaßt hat.

dohli

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #1 am: 29.11.04, 10:53 »
In Niedersachsen melden die sich erst, wenn man mehr als 6 Hektar Fläche zur Nutzung hat, ich weiss nicht, wie bei Euch die Grenze ist. Was wollten sie denn für Beiträge kassieren? Landwirtschaftliche Kranken- oder Rentenversicherung? Wenn Ihr beide als Angestellte GESETZLICH bereits pflichtverischert seid, habt ihr kein Problem. Schlechter sieht es aus, wenn Ihr Euch freiwillig privat krankenverischert habt, dann gilt die Flächengrenze. Wer darüber ist, zahlt zumindest in die landwirtschaftliche Krankenkasse!

Offline Meggy68Topic starter

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #2 am: 29.11.04, 11:13 »
Sind denn die Hektargrenzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, das wäre ja lustig, brauchen, denn, mal ganz spitz formuliert, niedersächsische Pferde mehr Fläche als rheinland-pfälzische ? Bei uns geht es ganz speziell um die Rheinland-Pfälzische Berufsgenossenschaft. Und ist es denn egal, ob es sich um "richtige" Ackerfläche handelt oder ein zugewuchertes Hanggrundstück ?
Um ehrlich zu sein, ich blick da langsam nicht mehr durch, jeder sagt einem etwas anderes, und wir wollen doch eigentlich nur dass die Pferde auf ne schöne große Weide können :-\

HB

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #3 am: 16.01.05, 16:36 »
Hallo,
hat jemand zu diesem Thema etwas neues???
Ich bin durch Abschluß eines Pachtvertrages über 2,5ha plötzlich auch mit der Problematik der Zwangs-Unfallversicherung durch die LBG (Schleswig-Holstein) konfrontiert.
Hat einer INfos ob es irgendwelche Chancen gibt hier eine Befreiung zu bekommen  ???
- zwar betreibe ich Pferdezucht und Ausbildung (keine Angestellten - nur Ich als Quasi-Unternehmer), allerdings hat das Finanzamt klar auf Liebhaberei erkannt und der Betrieb wirft de Fakto keinen Gewinn ab!!
Die jetzt mündlich in den Raum gestellte Forderung der LBG lautet auf 1400,-EUR jährlich >:(
Gibt es Erfahrungen über die Höhe von Beiträgen bei 2,5ha und 8 Pferden???
Danke für Antworten :)

dohli

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #4 am: 17.01.05, 13:16 »
Vermutlich deshalb so hoch, weil Du Zucht angegeben hast. Würdest Du die Zucht abmelden (wirft ja doch keinen Gewinn ab  ;)) bei der LBG, bist Du raus aus der Beitragspflicht. So geschehen, als ich meine Zuchtstuten verkauft hatte. Meine Reitwallache interessierten die nicht  und meine Fläche ist geblieben. Ich habe damals vor 8 Jahren ca. 1200 DM p.a. für 4 Hektar mit 3 Stuten bezahlt.

Offline Meggy68Topic starter

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #5 am: 26.01.05, 14:54 »
Hallo, das Problem, ist dass du ein Gewerbe mit deinen Pferden angemeldet hast. Es ist der LBG egal ob du Gewinn oder Verlust machst. Also soweit ich mich mittlerweile schlau gemacht habe kommst du aus dem "Verein" nur raus, wenn du denen beweisen kannst, dass du pro Pferd weniger als 0,5 Hektar Weidefläche hast (das ist die Grenze in Rhld.-Pf., kann in anderen Bundesländern anders sein, weil jede LBG diese Grenzen selbst festlegen kann).Als Züchter bist du auf jeden Fall dran und genauso wenn du Gnadenbrotpferde hälst.
Wer sich momentan wohl sehr engagiert ist der Verband deutscher Freizeitreiter. Von denen weiß ich, dass derzeit einige Klageverfahren gegen die LBG´s anhängig sind, die aber noch nicht entschieden sind. Je nach Richterspruch will man dann überlegen was man darauf folgend unternimmt. Meine Erfahrungen mit der FN sind dagegen leider negativ, hier scheint man solche "Basis"probleme nicht sehr ernst zu nehmen. Hilfe bekam ich von dieser Seite in meiner Angelegenheit nicht (im Gegenteil bekamen wir hier vor einem halben Jahr eine leider teils sachlich falsche Antwort, aufgrund der wir die ganze Angelegenheit nicht mehr hartnäckig genug weiterverfolgt haben und damit eine wichtige Widerspruchsfrist nicht eingehalten haben, was uns jetzt eventuell zum Verhängnis wird).
Was auch berechnet wird, ist die "Arbeitszeit", die man für seine eigenen Pferde aufwendet. Gibt man nichts an, wird "großzügig" geschätzt.

Offline Coyana

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #6 am: 07.02.05, 18:12 »
Es stimmt nicht, daß sich die LBG in Niedersachsen erst ab 6 Hektar meldet.
Wieviel Fläche man hat und was man damit macht, ist erstmal schnurz. Es geht darum, daß man als Eigentümer oder Pächter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche - dabei geht es darum als was diese Fläche beim Katrasteramt erfaßt ist - automatisch der LBG angehört.
Wenn man da raus will, muß die Flächennutzung umgeändert werden. Ob und wie das geht entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Ich habe gerade erst letztes Jahr hier in Niedersachsen damit zu tun gehabt. Und so wurde mir das erklärt.

Offline Fleurette

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #7 am: 23.02.05, 13:30 »
Zitat
Wer sich momentan wohl sehr engagiert ist der Verband deutscher Freizeitreiter.
Meggy, meinst Du vielleicht die VfD? ??? Das ist die VEREINIGUNG DER FREIZEITREITER UND -FAHRER IN DEUTSCHLAND. Wo hast Du davon gehört? Weisst Du, wer genau sich da engagiert? Der Landesverband RLP? Oder der Bundesverband?
Bin auch VfD-Mitglied, wohne in RLP und suche mehr Informationen zu diesem Thema, insbesondere natürlich für RLP! 
Carpe diem!

Offline FrauGausN

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #8 am: 24.02.05, 22:07 »
Hallo,

wir kommen auch aus Rheinland-Pfalz und haben ebenfalls private Pferdehaltung, wir bezahlen durch unseren Verpächter BG von ca 80 Euros im Jahr...

Als ich ein Gewerbe angemeldet habe (ich gebe Kinderwesternstunden und unterrichte Bodenarbeit) wollten die direkt 1.400 Euro im Jahr abkassieren...

Schreibe denen SOFORT, dass Du nicht mehr als 15 Stunden in der Woche "arbeitest" mit den Pferden und dann kannst Du Dich befreien lassen...

War bei uns auch so...

Lieber Gruss

Tanja


Rita

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #9 am: 04.03.05, 22:17 »
Jeder, der eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 0,12 ha bewirtschaftet, ist beitragspflichtig zur LBG. Dazu kommt noch, dass die LBG in der Pferdehaltung ein erhöhtes Risiko sieht und sich das Absichern dieses Risikos noch extra bezahlen lässt, bemessen nach Arbeitsaufwand pro Pferd im Jahr (gemeint ist hier das Misten und Füttern), das ist je nach Haltungsform, Offenlaufstall oder Box usw. unterschiedlich. Wenn man keine Angaben macht, wird geschätzt.

« Letzte Änderung: 11.09.06, 16:10 von Amtsschimmel »

Offline Fleurette

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #10 am: 06.03.05, 15:09 »
Das Ganze ist ja wohl ein Witz, was!?! Soll heissen, wer viel Arbeit hat, weil er 2mal täglich mistet, 2mal die Weide abäppelt, fegt, aufräumt, alles ordentlich hält und die Pferdis gut versorgt etc. soll mehr zahlen als einer, der die Finger nicht krümmt und dessen Pferde in der Sch... stehen?
Und wenn man so nett ist, seinen Alten die Rente zu gewähren und sie jahrelang noch durchschleppt, weiterhin für die "Nutzlosen" noch Versicherung, Impfungen, Wurmkuren, Hufschmied und Pulverchen bezahlt, wird dafür betraft? Was soll das? Kann mir einer diesen Blödsinn mal erklären? Das erhöhte Risiko seh ich auch irgendwo nicht (ein)! Ich bin wenigstens draussen und bewege mich! Andere liegen auf dem Sofa, verfetten, ziehen am Sargnagel etc. ... ich weiss, ist ne blödsinnige Diskussion, die ich auch überhaupt nicht will, aber ich hab das Gefühl, dass nur abkassiert werden soll um leere Kassen zu füllen.
Das Ganze ist für mich ohnehin ein reines Zuschussgeschäft, das mich viel Zeit kostet und das ich gerne mache, aber ich hab absolut überhaupt keine Lust, dafür auch noch zu blechen, wo ich eh nix rausbekomme, keinen Gegenwert hab.

Rita, bist Du aus RLP? Hier darf man, glaube ich, 0,5 ha/Pferd angeben.
Carpe diem!

Offline Festus

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #11 am: 06.03.05, 18:06 »
Da verwechselst Du was! Die Flächenausstattung nach § 201 zählt für die Privilegierung (min. 0,5 ha pro GVE), hat aber überhaupt nichts mir der BG zu tun.
Mein Name ist Hase. Ich weiß von nichts!

Rita

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #12 am: 07.03.05, 08:16 »
@Fleurette

Es ist nicht so, dass man die bestimmte Stundenzahl angeben muss, in der man sich um die Pferde kümmert. Man muss nur die Haltungsform und die Anzahl der Pferde angeben, die man versorgt. Über einen sehr komplizierten Zahlenschlüssel errechnet dann die LBG, was man zu zahlen hat, es kommt dann noch der Beitrag für die Fläche hinzu.
« Letzte Änderung: 11.09.06, 16:10 von Amtsschimmel »

Offline silva

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #13 am: 25.12.05, 00:59 »
Hallo Ihr,

bissken spät aber iss ja besser als nie.
LBG in S-H rechnet pro Pferd 8 Arbeitseinheiten, dazu nochmal auf die Fläche berechnet, je ha 6 Arbietseinheiten, ausserdem einen Grundbetrag von 12 Arbeitseinheiten. Das macht bei mir einen Jahresbeitrag von 115,62 Euronen im Jahr.
Und es hat nichts mit wirtschaftlichen Erträgen zu tun.
Alle Flächen über 0,12 ha die man bewirtschaftet, auch wenn man gar nichts damit tut sind versicherungspflichtig, ausgenommen sind da nach der Broschüre und der persönlichen Auskunft der BG nur Ziergärten.
Bei der Pferdehaltung wurde ich ausdrücklich belehrt, dass der Versicherungsschutz sich nicht auf Reiten oder Kutschefahren erstreckt.

Und raus kommt man da eher gar nicht.

LG

Claudia

Offline Meggy68Topic starter

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Re: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
« Antwort #14 am: 26.01.06, 08:57 »
Hallo, da sich meine Frage gottseidank letztes Jahr nach einer Begehung durch die LBG erledigt hatte, wir haben unser Geld übrigens abzüglich Kosten zurückbekommen, nochmal zur allgemeinen Klarstellung : in Rheinland-Pfalz ist man ers ab einer Fläche von 0,5 h pro Pferd (!) Pflichtmitglied in der LBG.