Autor Thema: Voraussetzungen zur Privilegierung  (Gelesen 11315 mal)

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Offline RayarosaTopic starter

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Voraussetzungen zur Privilegierung
« am: 07.06.13, 18:53 »
Hallo zusammen, weiß jemand hier die Kriterien für eine Privielegierung als landwirtschaftlicher Betrieb? Wir sind quasi winzig für hiesige Verhältnisse mit nur einem ha, aber wir haben viele Obstbäume, Beerensträucher, Hühner, Enten, Gänse, Puten, Ziegen und Schafe. Der kleine Betrieb ist angemeldet seit zwei Jahren, wir sind pflichtversichert in der Berufsgenossenschaft, wir haben alle Pflichten wie ein privilegierter Betrieb, aber nicht die Rechte, die wir bräuchten zum Zaunbau etc.

In Schleswig Holstein werde man ab 1ha Sonderkultur privilegiert, z.B. Obstbau. Aber hier in Hessen bekomme ich einfach keine klaren Aussagen. Wir haben auch ein Betriebskonzept erstellt ...,

Auch wenn bei uns noch keine Pferde stehen ;-), vielleicht kann mir hier doch jemand weiter helfen?

LG Rayarosa

Offline Bagi

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Re: Voraussetzungen zur Privilegierung
« Antwort #1 am: 07.06.13, 20:40 »
Genau kenne ich mich auch nicht aus, aber mir wurde gesagt, ein Betrieb kann nie privilegiert sein, nur z.B. ein Bauvorhaben eines Landwirtes.

So viel ich weiß muss man eine Gewinnerzielungsabsicht haben (da werden genaue Berechnungen verlangt und auch überprüft), dann muss Nachhaltigeit gegeben sein (also Nachkommen, die den Hof übernehmen), dann muss man genug Flächen haben, um sein Futter selber zu machen und man muss eine Ausbildung bzw. nachgewiesenes Fachwissen haben.

Ich habe mich vor ein paar Jahren mal informieren wollen, aber nirgends gibt es konkrete Angaben und jeder erzählt was anderes....
Viele Grüße

Bagi    

Offline RayarosaTopic starter

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Re: Voraussetzungen zur Privilegierung
« Antwort #2 am: 09.06.13, 00:10 »
Das hat man uns auch schon erzählt. Wir haben das Betriebskonzept erstellt (mein Vater ist Finanzwirt) - sie wollen nicht wahr haben, dass es funktionieren kann. Einem anderen Landwirt hat man aber auch gesagt, dass er von seinen 80 Milchkühen nicht leben kann und besser arbeiten gehen soll ... hier im Ort funktioniert es mit Direktvermarktung.

In einem anderen Forum habe ich Kontakt zu einer Frau, die ebenfalls mit Direktvermarktung von etwa 25 Milchschafen leben kann. Wir haben Nachbarn, die keine fachspezifische Ausbildung haben und einfach so - ohne Schwierigkeiten - bei der Anmeldung ihres Betriebes die Privilegierung erhalten haben. Und es gibt beides, privilegierte Bauvorhaben und privilegierte Betriebe.

Außerdem kann mir keiner weis machen, dass Schweinemastbetriebe mit 16000 Tieren und mehr noch ihr Futter selbst anbauen. Denn es werden ja in Drittweltländern Bauern von ihrem Boden vertrieben, um dann dort unser Viehfutter für die Industrieländer anzubauen. Nachhaltigkeit wäre auch kein Problem.

Wir sanieren und pflegen Hanglagen, die nicht mit Maschinen zu bewirtschaften sind, sondern nur durch Beweidung in Stand gehalten werden können, es war schon immer ein Schaf- und Ziegenberg, sagte mir der Sohn des früheren Stadtschäfers. Es ist Landschaftpflege und Naturschutz pur, wie eine Behördenmitarbeiterin bei einem Besuch sagte. Trotzdem haben wir Schwierigkeiten, die eine Privilegierung des Betriebes lösen würde.

Hier wird dem einen erlaubt, eine Rinderherde über der Trinkwasserfassung der Gemeinde zu halten, dem anderen wird verboten die Pferde vom Oberflächenwasser trinken zu lassen (läuft einer kleiner Bach über die Wiese), das sei illegale Wasserentnahme ... Der Pferdemist einer Bekannten darf aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht mehr gelagert werden, aber die erhebliche größere Rinderherde darf weiter an der Trinkwasserfassung stoffwechseln und Mist dürfte dort erhebliche mehr sein.

Mir erscheint das alles hier wie Willkür, es fehlen klare Hinweise auf gesetzliche Regelungen und vor allem die Gleichbehandlung vor dem Gesetz - ein grundlegender demokratischer Grundsatz. Das Amt für Naturschutz und ländlichen Raum möchte alles bei uns unter Bestandsschutz stellen, damit wir weiter arbeiten und wachsen können, ein Sachbearbeiter der Bauafsicht schießt ständig quer. Ich habe schon alle möglichen Suchvarianten ausprobiert, um etwas ähnliches für Hessen zu finden wie es mit den Sonderkulturen im Norden ist - bisher vergeblich. Vielleicht fällt ja doch jemandem etwas ein.

LG Rayarosa

Offline Bagi

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Re: Voraussetzungen zur Privilegierung
« Antwort #3 am: 09.06.13, 12:19 »
So ähnlich ist es hier auch! Ich habe immer den Eindruck, es kommt darauf an, welchen Bearbeiter man erwischt...
Das mit den priviligierten Betrieben wurde mir von mehreren Stellen erklärt, dass es die eben nicht gibt, sondern nur landwirtschaftliche Betriebe, die die Voraussetzungen erfüllen, priviligierte (Bau-)Vorhaben durchführen können. Aber ich habe auch hier den Eindruck, wirklich auskennen tut sich niemand.... :P
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!
Viele Grüße

Bagi    

Offline RayarosaTopic starter

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Re: Voraussetzungen zur Privilegierung
« Antwort #4 am: 29.06.13, 08:33 »
Mittlerweile gehe ich davon aus, dass sich die Verantwortlichen sehr genau auskennen.
Mir wird seit einem Jahr nur schwammiges Zeug erzählt, während andere ohne Betriebskonzept und ohne fachliche Ausbildung bei der anmeldung des Betriebes quasi ungeprüft die Privilegierung erhielten.
Dies geschah im selben Jahr in der selben Behörde für den selben Landkreis!

Es gibt klare Vorgaben für die Flächengröße in Abhängigkeit von der Tätigkeit. Z.B genügen 0,5ha Wasserfläche bei Forellenzucht oder 5ha bei Ackerbau bzw. Viehzucht!
Hätte man mich dies wissen lassen, hätten wir die Bedingung womöglich schon erfüllt. Und genau das sollte wohl verhindert werden ...

Es genügten bei dem Bekannten die 0,5ha Wasserfläche zur Privilegierung! Er kann nun seine Schafe halten, Zäune ziehen, Ställe bauen, ... Er hat nun nicht nur Pflichten, sondern eben auch die notwendigen Rechte zur artgerechten Tierhaltung! Er stammt aus einem völlig anderen Berufszweig und musste kein Betriebskonzept oder Gewinnerzielungsabsichten nachweisen!

Das ist also nix als pure Behördenwillkür!!! Wo sind wir denn hier in Deutschland??? Wir haben jetzt einen Fachanwalt eingeschaltet. Das kann ich nur jedem raten, der so von Behörden hin un her geschubbst wird.

LG Rayarosa