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Pferdeforum  |  Aktuell & Interaktiv  |  Akute Probleme / Hilfegesuche (Moderator: Kimble03)  |  Thema: Pferdemist recht Bayern 0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
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Autor Thema: Pferdemist recht Bayern  (Gelesen 548 mal)
Kiara87
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Beiträge: 2


« am: 01.01.12, 19:02 »

Hallo,
ich bin neu hier und bin auf diese Forum gestoßen als ich auf der Suche nach einer Antwort auf mein Mistproblem war.
Also wir haben ein kleines Haus mit großer Wiese und Privat für uns zwei Pferde.
Wir haben die Pferde erst seit kurzem und sie waren auch nicht geplant sondern gerettet worden sonst hätte ich erst alles herrichten und lösen können und dann die Pferde gekauft.
Ich habe in meiner Not einfach nen Container gemietet und zahle den eben jetzt, der kommt mich halt recht Teuer weil ich Monatsmiete und an und abfahrt zahlen muss.
Und das eben für zwei Pferde (in Bayern)
Wir haben einen Offenstall und eben nur reinen Pferdemisst.
Ich habe bis jetzt keinen Bauern gefunden der mir den Mist abholt.
Was ich im Grunde aber wissen wollte ist ob ich irgendwas Betonieren muss auf eine bestimmte weise um meinen Mist dann da hin zu kippen (nachdem das ja eh alles  wieder  zu Erde wird oder wie das genau ist (also rechtlich).
Leider habe ich nichts eindeutiges gefunden das mir helfen könnte ohne das ich mich strafbar mache oder pleite bin^^
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, danke schonmal im Voraus Smiley
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Christine
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Beiträge: 97


« Antwort #1 am: 01.01.12, 19:47 »

Hallo,

ich bin da jetzt nicht der Fachmann, da ich mein Pferd eingestellt habe aber ich habe in meinem Stall über SB, Hufschmid und solche Leute, so einiges am Rande mitbekommen.
Erst mal kommt es auf die Anzahl der Pferde an, was du alles machen musst.
Erkundige dich mal bei einem passenden Amt (Landwirtschafts...... oder evtl. eine passende Abtlg. beim Landratsamt)
Dann (aber ich weiß eben nicht ab wieviel Pferden) muß man schon eine "Mistplatte" betonieren, dass nichts ins Grundwasser laufen kann. Und da wir in Deutschland sind muß das auch noch genehmigt werden.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der die Details besser kennt.
Es gibt hier sicher Leute, die ihre Pferde in Eigenregie halten.
Alles Gute dir und deinen Pferden
Christine
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terra
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« Antwort #2 am: 02.01.12, 09:01 »

Hallo aus Bayern!
Am Besten erkundigst du dich mal bei der "Fachkundigen Stelle" in der Wasserrechtsabteilung deines Landratsamtes - die geben dir im Normalfall gerne Auskunft. Mist einfach auf dem Boden zwischenlagern geht in Bayern nicht, wenn das ganze auf Dauer angelegt sein soll - die Haufen die manch ein Bauer am Feldrand ablegt, müssen spätestens nach 6 Monaten ausgebracht sein, und "der nächste Haufen" muss wo anders hin.
Baugenehmigung brauchts eigentlich ja schon für den Stall - auch wenn ihr einen vorhandenen Schuppen umgenutzt habt. Und in dem Verfahren wird dann normalerweise auch die Mistlagerung geklärt.

Eine Freundin von mir hat einen handelsüblichen kleinen Kfz-Anhänger (steht auf betonierter Fläche UND unter Dach) und Bauern, bei denen sie normalerweise ihr Heu kauft und denen sie im Gegenzug den Mist hinbringt/bei denen sie einen Haufen am Feldrand anlegen darf.
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carola
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« Antwort #3 am: 02.01.12, 09:09 »

Und wenn es nur Mist ist, freuen sich auch Kleingärtner, wenn sie ihn direkt mit dem Eimer an deinem Hänger abholen dürfen. Smiley
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Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!
geolina
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« Antwort #4 am: 02.01.12, 10:17 »

hallo,

bekannte von uns haben sich einen alten mistanhänger gekauft und wenn der voll ist, dann holt den so beladen immer ein bauer ab und fährt ihn auf seine felder oder lagert den eben zwischen. bei zwei pferden dauert es ja auch ein wenig bis der voll ist. wenn man den sinnvoll an einen tiefergelegenen ort stellen kann, dann ist auch die beladung mithilfe einer rampe (breit genug - nein, ein brett reicht nicht Zwinkernd - ziemlich unfallträchtig sonst) nicht mehr so aufwendig und v.a. hat man keine monatlichen kosten mehr.

dann ist auch nichts baurechtliches involviert und man muss nirgends nachfragen, um keine schlafenden hunde zu wecken.

man muss halt vorher nen bauern fragen, ob der den so vorbereiteten mist holen würde, wenn man in dem ort sogar nen bauern trifft, der einem seinen alten mistwagen verkauft, dann hat man auf jeden fall einen abnehmer Zwinkernd.

um sich auf kleingärtner verlassen zu können bräuchte man schon ne größere kleingartensiedlung in der nähe *lach*. v.a. wollen die ja oft nur den reinen mist und nicht soviel stroh und v.a. keine späne. oder eben schon perfekt verrotteten mist und damit braucht man wieder ne platte.

alex
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Henry Ford
Kraehe
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« Antwort #5 am: 02.01.12, 13:58 »

und wenn du ne platte hast brauchst du auch ne "güllegrube". und da wirds dann kompliziert und teuer. die idee mit dem anhänger finde ich echt nicht schlecht  Zwinkernd
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terra
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« Antwort #6 am: 02.01.12, 14:58 »

ne, ne Grube braucht man nicht, Mistplatte mit Gefälle nach innen reicht aus. Bei Pferdemist wird davon ausgegangen, dass der das anfallende Regenwasser aufsaugt. Alternative dazu wäre eine Überdachung. (Unsere Mistgrube für 40 Pferde fällt ist als dichte Wanne ausgebildet und ist hinten deutlich tiefer als vorne)
Auch den Hänger darf man eigentlich nicht "einfach so" irgendwo hinstellen, es darf nichts auf wasserundurchlässigen Boden abtropfen (z.B. nach einem starken Regen)
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Kraehe
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« Antwort #7 am: 02.01.12, 15:02 »

terra,
in brandenburg leider nicht  Zunge und wenn du auch noch hohes grundwasser hast, sind sie besonders hinterher. da ist dann die untere wasserbehörde dein ansprechpartner. bei überdachung ist das was anderes.
ich würde aber auch am besten bei der zuständige behörde nachfragen, jedes bundesland hat da wie immer andere regelungen  Zwinkernd
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terra
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« Antwort #8 am: 02.01.12, 16:02 »

@ Kraehe: Es wurde hier aber explizit nach Bayern gefragt Zwinkernd und genau dafür habe ich geantwortet  Lächelnd , nicht für die anderen Bundesländer  Lächelnd

Ich frage mich insgesamt immer wieder, wieso bei solchen Themen regelmössig eine regelrechte Behördenangst im Sinne von "nur keine schlafenden Hunde wecken" anklingt- es wird gerade bei den Fachbehörden gerne beraten, wie etwas ausgeführt werden sollte. Wenn das dann auch so gebaut wird, gibts hinterher mit den Ämtern auch keine Probleme. Aber nein, da wird lieber irgendwas "schwarz" gemacht und wenn dann irgendwann (weil was in den nächsten Graben läuft, weil die neuen Nachbarn sich beschweren, ....)  doch kontrolliert und es dann teuer wird z.B. weil der Stall an DER Stelle gar nicht zulässig ist und wieder weg  oder ein verseuchter Boden ausgetauscht werden muss, ist das Geschrei ganz gross  Küsschen
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Kiara87
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« Antwort #9 am: 02.01.12, 16:52 »

Ufff also nichts mit ner einfach Lösung :/ ob 2 oder 20 Pferde hmmmmmmmm

Ich dachte bei der "geringen" Menge Mist könnte man das anders lösen aber ok :/
das wir hier in Bayern sind macht es nicht einfacher.
Ich würde ungerne ne Behörde anrufen um mich mit 2.000.000 Auflagen zu belasten dafür zwei Pferde vor dem Metzger bewahrt zu haben^^
Aber es scheint keiner 100% zu wissen wie das läuft.
Ich hatte auch erst an so ne betonierte Platte gedacht mit "Überlaufschutz" aber dafür müsste ich wissen ob ich eine Güllegrube haben muss weil dann wird es zu aufwendig Traurig oder ob es Überdacht sein muss oder so :/
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geolina
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« Antwort #10 am: 02.01.12, 18:09 »

@terra,

das kommt wohl aus schlechten erfahrungen. was denkst sonst?

alex
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Henry Ford
terra
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« Antwort #11 am: 03.01.12, 09:39 »

@Kiara - genau so ähnlich soll doch eine Mistplatte aussehen  Lächelnd, wenn Du da noch ein Gefälle nach innen bzw. hinten einbaust und hinten dafür die Wand höher machst, bist Du schon auf dem richtigen Dampfer und brauchst wahrscheinlich keine Grube drunter. Ich guck mal nach, ob ich die Broschüre finde, in der das genau abgehandelt ist  Lächelnd

@Geolina - natürlich, weiss ich ja, aber die meisten machen schlechte Erfahrungen, weil sie eben gerade nichts machen (och, das ist doch nur trockener Pferdemist und Pferde stinken ja eh nicht), irgendwas "hinpfuschen", oder sich einfach was ausgedacht haben, das genau DA (weil z.B. mitten im Neubauwohngebiet) nicht geht.
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geolina
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« Antwort #12 am: 03.01.12, 09:58 »

öhm, das ist mit sicherheit ein großer prozentsatz, aber die meisten schlechten erfahrungen macht man ja nicht, weil etwas nicht genehmigt wird, sondern weil man oft schwer nachvollziehen kann, warum dinge bei einigen dann doch genehmigt werden und bei anderen geht normales gar nicht.

so ne richtig stringende linie wäre toll, gibt es aber oft nicht. wir mussten z.b. einen genehmigten bau mal fast wieder abreißen (zum glück ist vattern relativ pelzig was anweisungen angeht und auf einen langen rechtstreit wollte sich dann das amt doch nicht einlassen). ein schwarzbau eines bauunternehmers, der die zufahrt zu einem grundstück blockierte wurde in anwesenheit des landrats eingeweiht. da kann man dann schon mal stinkig werden. gleiches bei unserem bauantrag - ich durfte nicht am wunschplatz bauen, weil es der zersiedlung vorschub leisten würde, der sohn eines gemeinderats baute wenig später fast genau dort, über der linie, bei der man noch zu uns sagte, die dürfte aber auf keinen fall überschritten werden.  Cool jaja.

und wenn die pferde eben bisher nicht offiziell genehmigt sind, weil dann gäbe es ja schon mal die anfrage, was machst mit dem mist - genau dann sollte man eben keine schlafenden hunde wecken. anscheinend stören die pferde bisher nicht.

alex
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« Antwort #13 am: 03.01.12, 10:45 »

nur, wenn die Pferde dann doch mal stören (i.d.R.noch nicht mal ein Amt, sondern den besonders lieben Nachbarn Lächelnd) und es ist schon ordentlich Geld verbaut, ist das ja noch ärgerlicher  Küsschen

Zur Genehmigungspraxis: da geb ich Dir allerdings recht  Augen rollen, Vit B macht einiges möglich   Ärgerlich  Ärgerlich Ärgerlich, ärgert mich des öfteren  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Dazu kommt dann oft noch das Halbwissen der Stammtischbrüder  Grinsend - "Hast Du gehört, der X hat das Verkehrschild umgefahren und musste deswegen! seinen Führerschein abgeben. Hätte doch gereicht, wenn der die Rechnung fürs Wiederaufstellen bezahlt hätte, naja, bissl Bussgeld noch drauf hätt der ja auch noch bezahlt". Auflösung: bei 1,5 Promille ist der Lappen nun mal weg  Grinsend
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Kraehe
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« Antwort #14 am: 03.01.12, 11:36 »

http://www.verwaltung.bayern.de/portal/appmanager/portal/verwaltung;jsessionid=32WcPCShN5ry4rlPJynM7xx2tnJnn8MB36pW0xThH1hXgCjtyvqV!-241356027?_nfpb=true&_windowLabel=T12000196501280762807425&wsrp-urlType=blockingAction&wsrp-url=&wsrp-requiresRewrite=false&wsrp-navigationalValues=&wsrp-navigationalState=eJxNy0EKgCAQheHT2K4WRUsXQXSBDhCmEwWjIzpl3T6SiFbv48E-RU0epCUD4yNTpBi8aLpjgySnQMSi6UXd1oOnwAgcS03WkisTzPk3kGdWFwSXiUtkZb5I4b-P3pzG-Q1fV*fKFm8ifjFB&wsrp-interactionState=insertedUrl%3Dhttp%253A%252F%252Fby.juris.de%252Fby%252FWasgefStAnlV_BY_2006_Anhang5.htm&wsrp-mode=wsrp%3Aview&wsrp-windowState=wsrp%3Anormal&

ich hoffe der link geht zu öffnen, hier steht alles drin, ab absatz 7 "lagerung von festmist"  Zwinkernd

allerdings kannst du da auch nie ganz sicher sein, ob´s so jetzt auch gemacht wird, denn wie geo schon geschrieben hat, die behörden legen es oft anders aus bzw. so wie sie es brauchen  Unentschlossen
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