Autor Thema: Pferdekauf und seine Probleme  (Gelesen 102052 mal)

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Offline Chrissi1

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Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #165 am: 08.11.10, 08:23 »
Ich habe eine Frage in meiner perönlichen Angelegenheit. Vielleicht gibt es hierzu bereits Urteile bzw. Infos.

Ich habe am 13.09.2010 eine dreijährige Stute von einem oldenburgschen Verkaufsstall gekauft. Ich habe mir das Pferd 3x angesehen und ausprobiert. Jedes Mal hat es für ein 3jähriges Pferd gut geklappt. Das Pferd sollte in seiner Laufbahn als Dressurpferd eingesetzt werden. Die Abstammung entspricht dem eines Dressurpferdes, sie ist bereits Staatsprämienstute. Der Kaufpreis des Pferdes ist 16.000,-Euro. TÜV o.K.
Ich habe bei Ankunft des Pferdes in unserem Ausbildungsstall vorsorglich Blut abgenommen. Bisher habe ich noch keine Untersuchung durchgeführt.

In den letzten 9 Wochen hat sich die Stute im absoluten Gegensatz zu meiner Erfahrung beim Ausprobieren (Ausprobieren Video liegt vor) verändert. Sie rennt wie eine verrückte und wird nicht ruhiger/ist hoch nervig. Ich habe die Stute in Vollberitt bei einer angesehen Ausbilderin (Pferdewirtin, Goldenes Reitabzeichen, Stens Plakette, Grand Prix Reiterin) in Münster und mir wird jeden Tag berichtet, das sich das Pferd überhaupt nicht kooperativ zeigt und kopflos rennt. Sie zeigt das Verhalten an der Longe, beim Laufen lassen und unter dem Reiter. Meine Ausbilderin kennt mich seit vielen Jahren und hat mir nahe gelegt, dass dieses Pferd nicht, auch in Zukunft, zu mir passen wird. Sie hält die Stute für zu schwierig. In der Box, beim allg. Umgang und auf der Weide verhält die Stute sich ganz normal.

Sie hat mir ziemlich genau gesagt, dass ich mich mit dem Pferd verkauft habe.

Gibt es für mich überhaupt eine Möglichkeit/Chance die Stute wieder zurück zugeben, oder ist es nun Pech für mich?

Wie könnte ich mit dem Verkäufer über eine Rückgabe sprechen?

Bringt die Auswertung der Blutuntersuchung (wenn der Verkäufer nicht dabei war) überhaupt etwas?

Gibt es Ideen für einen Vergleich mit dem Verkäufer?


Ich würde mich sehr über Infos sehr  freuen.

P.S.: Vielleicht noch zu meiner Person.

Ich bin 40 Jahre reite seit meiner Kindheit.

Hatte bereits mehrere Pferde. Habe die LK IV und reite bis M Dressur erfolgreich. Bin seit ca. 10 Jahre bei der oben genanten Ausbilderin.

Offline Eva

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #166 am: 08.11.10, 08:41 »
Hast Du das Pferd seit dem Kauf denn auch mal selbst geritten? Ist sie da auch so? Nicht jeder Grand Prix Reiter muss auch ein Händchen für junge Pferde haben
Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.
(Konrad Adenauer)

Offline carola

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #167 am: 08.11.10, 08:49 »
Ich finde, es ist halt auch nicht viel  Zeit für ein so junges Pferd, sich irgenwo einzuleben, vor allem, wenn es da Arbeitsdruck erfährt. Ist das Tier vielleicht einfach sehr sensibel, verunsichert und daher so drauf?
Wenn du das Gefühl hast, es passt nicht, würde ich mit dem Verkäufer sprechen. Deine Chancen sind nicht gut, wenn du nicht nachweisen kannst, dass da was "gedreht" wurde. Denn die zugesicherten Eigenschaften (Sportpferd) hat es ja wohl. Wenn es ein seriöser Verkäufer ist, den an seinen Kunden gelegen is, kannst du Glück haben, dass du vielleicht "tauschen" kannst. Vermutlich wirst du aber dabei draufzahlen.
Ein gewisses Maß an Unordnung ist der Preis für Freiheit!

Offline MoonShadowStable

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #168 am: 08.11.10, 08:53 »
Hallo,

ohne Dich angreifen zu wollen, aber habt Ihr mal daran gedacht, dass Ihr das Pferd überfordert?
Und ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass schon Kaufinteressenten darauf warten, an das Pferd zu kommen.

Auch wenn durchaus üblich ist, 3-jährige Warmblüter zu fordern, bleibt jedes Tier noch immer ein Individuum, dass sich nicht unbedingt in jede Schublade stecken und von irgendwelchen Ausbilderscheinen beeindrucken lässt, egal wie hoch der Kaufpreis war.

Du schreibst zwar etwas von Euren Qualifikationen, aber wie ist denn den Haltungsform dieses jungen Pferdes ???

Da sich das Pferd im allg. Umgang völlig normal verhält, würde ich daran anknüpfen und auf das Pferd zugehen, statt zu erwarten, dass es auf Knopfdruck Leistung erbringt.


Für eine Rückgabe sehe ich keine Grundlage, denn das Tier ist scheinbar gesund.
LG MSS

Offline sa

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #169 am: 08.11.10, 09:37 »
Hi Chrissi,

was für einen Vertrag hast Du mit dem verkäufer gemacht ? Welche zugesicherten Eigenschaften beschreiben das Pferd ?

Hast Du die Vermutung, dass das Pferd gedopt worden ist ? We  hat denn das Blut abgenommen, ein TA ? War da jemand als Zeuge dabei ?

Ich würde die Blutprobe testen lassen. Sollte da herauskommen, dass das Pferd beruhigungsmittel bekommen hat , würde ich einen Anwalt aufsuchen. Dann müsste dieser versuchen, nachzuweisen, dass das Pferd einen Mangel hatte . Das wäre dann die Verhandlungsbasiis um entweder das Geld zurückzubekommen bzw. ein anderes Pferd.

Meiner Meinung nach hängt die sache aber daran - alles andere vorausgestetzt - dass Du einen Mangel nachweisen kannst. In diesme Falle wäre das der schwieirige Chrakter. Im Unterschied zu meinen Vorschreibern glaube ich nicht, dass ein Pferd in einer anderen Umgebung unter einem veriserten Reiter wochenlang völlig verrückt benimmt; ein paar Tage vielleicht doch aber nciht 9 wochenlang. Für mich klingt das schon so als ob dieses Pferd möglciherweise Beruhigungsmittel bekommen hat. Nur, wenn dass so ist, dann musst Du es natürlich beweisen können.

Hast Du eiegntlich schon einmal versucht, mit dem Verkäufer zu reden ?

<lg
lg

Sabine






Offline AndreaT.

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #170 am: 10.11.10, 07:27 »
Warum ist eigentlich keine Blutprobe bei der Ankaufsuntersuchung gezogen worden ? 16000.-T€euros für ein 3 jähriges Pferd ist ja schon gehobene Preisklasse.
Ich denke nicht, dass ein bekannter Ausbildungs-Verkaufsstall Pferde beim Probereiten dopt. Deshalb würde ich auf jeden Fall das nachträglich genommene Blut untersuchen lassen - wenn das negativ ausfällt was ich annehme, dann kann/muss man sich anderweitig Gedanken machen woran das liegen kann.
Gab es eine Futterumstellung ? Was haben die im Verkaufsstall gefüttert ? Was hat sich an der Haltung verändert ?
Darfs ein Sprickel mehr sein ?

Offline Bonsai2

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #171 am: 10.11.10, 12:30 »
Mir kommt da sofort in den Sinn, was bekommt diese Stute an Kraftfutter? Wieviel Auslauf pro Tag hat sie? Zum Thema Rückgabe kann ich leider nichts sagen.

Offline Walle

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #172 am: 10.11.10, 12:47 »
Leider gibts auch unter den Verkaufsställen schwarze Schafe was doping angeht.
Frage ist wer hat das Blut abgenommen? Ist es in speziellen Röhrchen genommen (Manipulation nachträglich darf nicht möglich sein)

Habe das hier gefunden dazu nachdem du eher schlechte Karten hast:
http://toelt-und-hund.de/urteile-pferd/pferdeverkauf/index.php
Zitat
Behauptet die Käuferin eines 6-jährigen Reitpferdewallachs, nachdem sie das Pferd in einer für sie zufrieden stellenden Weise Probe geritten hatte, dass dieses Pferd Tage später nur noch bockend durch die Reithalle gelaufen sei und sie auch abgeworfen habe, so liegt gleichwohl kein Mangel vor. Denn die mangelnde Rittigkeit und Beherrschbarkeit sind keine Mängel, die bei Übergabe des Pferdes bereits vorgelegen haben müssen. Denn es ist bekannt, dass zumindest ein noch recht junges Pferd unter einem neuen Reiter mit einem für das Pferd plötzlichen Wechsel im Reitstil völlig anders reagieren kann, als es bis zu diesem Zeitpunkt der Fall war.
(Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 8 W 76/04)

Ansonsten nehme ich an das es ein Gewerblicher Händler ist. Und für den gilt dann auch entsprechende Gewerblicher Verkäufer.
Die Frage ist halt ob ein Mangel vorlag?!?

Ich würde mit dem Verkäufer reden. Da er das Recht auf Nachbesserung hat vor einer Wandlung, könnte ich mir vorstellen das man schaut was ihr evt. anderes reitet als die und in Zusammenarbeit einen Weg zum Pferd finden. Der Verkäufer könnte auch sagen er gibt/nimmt das Pferd nochmals in Beritt...

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Offline zaino

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Re: Pferd zurückgeben weil Fehlkauf
« Antwort #173 am: 11.11.10, 14:38 »
Chrissi1, wieviel Zeit hast DU denn inzwischen mit der Stute verbracht? Ich bezweifle ja nicht dass DU technisch super gut reiten kannst, aber Dein Eingangsmail liest sich so, als würde das Pferd NUR von Deiner Bereiterin geritten, und Du hast gar keinen Kontakt zu ihm, reitest es nicht u.s.w. Oder hab ich da was überlesen?

Blutprobe: Abklären, und ja, es gibt leider Fälle, wo schwierige und "zu sensible" Tiere behandelt bzw. sediert wurden, weil mal wieder jemand Zeit sparen und nix riskieren wollte >:(.
Hat den Nachteil dass sie nicht richtig "lernen" und verarbeiten, und wenn der Tran weg ist, sind sie panisch und wissen nix, iiich? Reitpferd? Iiiiih!
Natürlich muss man sich da vergewissern. Und alles anschauen lassen.
UND beobachten! Denn auf alle Fälle würde ich mir aber selber ein Bild machen. Nobody is perfect, und wenn z. B. die Bereiterin und die Stute persönlich nicht "miteinander können", mag das auch eine Rolle spielen bei dem abgegebenen Urteil. Es ist absolut ALLES möglich, bei 16.000 Euro würde ich da schon der Sache auf den Grund gehen. Und eine 2. Meinung einholen. Und wenns Deine eigene ist  ;)
« Letzte Änderung: 11.11.10, 15:58 von zaino »

Offline zaino

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Re: Pferdekauf und seine Probleme
« Antwort #174 am: 28.11.10, 23:17 »
Unnnnnnnnnnnnnnnnnnnnd?
Ich will ja nicht neugierig sein, aber... gibts eine Info was nun draus geworden ist?

Offline Nala

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Pferdekauf, wann Sachmangel?
« Antwort #175 am: 29.01.11, 18:41 »
Hallo, wann wird beim Pferdekauf ein Mangel als Sachmangel bezeichnet und berechtigt zum Rücktritt?  Muß dies ein Mangel oder ein erheblicher Mangel sein? Lt. § 434 I cc) steht näml. dort Rücktritt nur bei erheblichem Mangel. Nehmen wir mal an ein vom Gericht bestellter Gutachter bestätigt, daß zwei "Mängel"  schon vor dem Verkauf vorhanden waren, einer davon sogar im Fohlenalter (OCD, der andere EIN kleinerer steilerer Huf als der andere)  . Nun sagt der eine Anwalt wir brauchen vom Gutachter noch den "Zusatz" daß es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der andere meint daß auch ein geringfügiger Mangel zum Rücktritt berechtigt. Wer hat nun recht?

Aber bitte nur Antworten wer sich wirklich auch mit den Paragraphen und Pferderecht auskennt!

Offline Walle

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Re: Pferdekauf, wann Sachmangel?
« Antwort #176 am: 29.01.11, 20:39 »
Hallo, wann wird beim Pferdekauf ein Mangel als Sachmangel bezeichnet und berechtigt zum Rücktritt?  Muß dies ein Mangel oder ein erheblicher Mangel sein? Lt. § 434 I cc) steht näml. dort Rücktritt nur bei erheblichem Mangel. Nehmen wir mal an ein vom Gericht bestellter Gutachter bestätigt, daß zwei "Mängel"  schon vor dem Verkauf vorhanden waren, einer davon sogar im Fohlenalter (OCD, der andere EIN kleinerer steilerer Huf als der andere)  . Nun sagt der eine Anwalt wir brauchen vom Gutachter noch den "Zusatz" daß es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der andere meint daß auch ein geringfügiger Mangel zum Rücktritt berechtigt. Wer hat nun recht?

Schreibts du doch schon selber deine Antwort  ;)

Zitat
   Aber bitte nur Antworten wer sich wirklich auch mit den Paragraphen und Pferderecht auskennt!

Da sich offensichtlich 2 Anwälte nicht einig sind, was soll man dir bitte hier sagen.  ??? Das ganze wird letzlich vom Richter entschieden. Und Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe  ;)

Stellt sich die Frage ob OCD ein erheblicher Mangel ist... Dazu müsste man unter anderem Wissen inwieweit die Krankheit eine massive Beeinträchtigung darstellt zur Nutzung.  Wenn's ein Rennpferd ist, kann auch eine leichte OCD ein erheblicher Mangel sein  ;) wenns ein Feld-Wald-Wiesnepony ist nein.  Es kommt bei dem Mangel nicht nur auf den Mangel als solches an sondern ob in dem Zusammenhang eine bestimmte Verwendung für das Pferd bestimmt war welche dadurch nicht mehr möglich ist.
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Offline Walle

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