Autor Thema: Pferdekauf und seine Probleme  (Gelesen 102023 mal)

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Offline Waldfee

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Mit französischem Recht kenne ich mich zunächst mal nicht aus.

Muß Dir allerdings sagen, wer bei solch augenscheinlich unseriösen Händlern kauft, scheinbar noch dazu ohne AKU, ist selber schuld, sorry.

Andernfalls ist es in Deutschland üblich, daß der Händler ein Pferd gern zurücknimmt, wenn dafür ein anderes gekauft wird (wobei im Regelfall zugezahlt werden muß). Dies ist in meinen Augen auch eine "Kulanzsache" des Händlers. Auf Rückgabe des Geldes hast Du in D nur Anspruch, wenn Du nachweisen kannst, daß das Pferd zugesichterte Eigenschaften nicht besitzt resp. zum Zeitpunkt des Verkaufs krank war.
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Offline Beagle-Petra

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Französisches Recht kenne ich auch nicht, in Belgien ist es Kulanz des Händlers, ein Pferd gegen ein anderes zu tauschen, eine Rücknahme-und-Geld-zurück-Pflicht besteht nicht, wenn nicht solche Dinge in den Vertrag eingearbeitet wurden. Die Erfahrung mußten auch Leute machen, die den ersten beim Händler gekauften Zossen bei uns in den Stall stellten, den wegen Unreitbarkeit (gesundheitlich) bei diesem Händler tauschten gegen ein letztlich ebenso krankes Pferd. Tja - das Pferd steht nun da, und ob und an wen sie es loswerden, ist nun ihr Problem.
Nur echt mit dem Beagle!

Offline carola

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Ist unser neues Garantierecht nicht auf EU-Recht gewachsen? Weiß das jemand?
Wenn dem so ist, dann heißt es "Umtausch" und beim zweiten Mal "Recht auf Geld zurück". Schließlich sind Pferde ja nunmal Sachen...  ::)
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Offline Coyana

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Moin
Jepp, Carola hat recht. Ist EU-Recht.
Aber warum hast Du überhaupt ein Pferd aus diesem Stall gekauft??? Ich wär da gleich wieder rückwärts raus.

Inky

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Es ist EU-RECHT; ich weiß nicht, ob Du Geld zurück erhalten kannst, aber er muß den "Mangel" beheben - die 3 Male Tausch kannst Du hoffentlich belegen.... Du hättes meiner Meinung nach sogar Anspruch auf eine Art "Nutzungsausfall" oder sowas - da würde ich mich rechtlich beraten lassen. Denn eines steht fest: Du wirst wohl ohne den Weg zum Anwalt kein Geld zurück erhalten....

Setze ihm eine abschließende Frist (SCHRIFTLICH), bis wann er den Kaufpreis zurückerstatten muß und beschreibe kurz und sachlich die bereits erfolgten "Tausch-Arien". Dann kündigst Du an, dass wenn er das Geld bis zu der Frist nicht zurück zahlt, Du Schadenersatz geltend machst und alles sofort dem Anwalt übergibst, den Deine Rechtschutzversicherung bezahlt (auch wenn Du keine hast, drohe damit, das wirkt Wunder!).

Wenn dann nichts passiert: Ab zum Anwalt! Oder Kopf in den Sand.... dann aber hast Du Dein Geld verloren.

Alles Gute *Daumendrück*

Offline Chopin

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Pferd Nr. 1 habe ich röntgen lassen, daraufhin der Befund mit der Artrose. Also umtauschen weil ja erst wandlung dann Geld zurück. Jetzt werde ich mal die EU-Recht Sache versuchen. Im übrigen ist war der Zustand des Stalles vor einem Jahr noch lange nicht so schlimm.

Offline ali

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Den Pferden bei diesem Händler geht es übrigens gar nicht gut. Sie stehen in der Scheiße, stehen im Ständer ohne Trennwände und vermöbeln sich ständig. Pferde die nicht folgen, werden nach sehr unortodoxen Metoden, die ich nicht näher beschreiben möchte, zum folgen gebracht.
est tut mir leid, chopin, ich kann hierzu leider auch nur sagen, dass du selbst schuld bist, wenn du solche händler unterstützt und ganze 3 tiere mit mängeln nacheinander aus dem stall holst.
...esgehtvorbeiesgehtvorbeiesgehtvorbeiesgehtvorbei...

Offline Waldfee

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Der normale Ablauf beim Pferdekauf ist doch eher Pferd röntgen und DANN kaufen, denn erst wenn der Befund okay ist, kann ich zuschlagen. Oder wie?
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Offline Chopin

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ali, welchen Teil der ganzen Geschichte verstehst du nicht? Ich wollte doch gar kein Ersatzpferd, sondern nur mein Geld zurück bereits nach Pferd Nr. 1. Der Händler wollte mir mein Geld aber nicht zurück geben sondern nur ein Ersatzpferd

Offline Chopin

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waldfee, eine Ankaufuntersuchung war nur auf meine Rechnung möglich, innerhalb der Probezeit. Pferd hat Probezeit nicht bestanden und Geld gabs nicht zurück!!!!!!!!! Ich kaufe ja nicht hauptberuflich Pferde ein, hallo ich habe nun mal nur begrenzte Erfahrungen beim Pferdekauf. Aus dem Umfeld.

Offline Chopin

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Wer kann mir sagen wo ich informationen über Kaufrecht in Frankreich finde. In Frankreich nennt man das wohl Code civil allgemein (in Deutschland BGB). Ist es nicht auch entscheidend wo ein Vertrag unterzeichnet wurde? Er wurde in Deutschland unterzeichnet.

Offline carola

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Was steht in Deinem Vertrag zum Thema Gerichtsstand? Steht da was von?
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Offline Chopin

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Leider steht im Vertrag nichts drin, es handelt sich eher um eine Art Quittung mit Briefkopf des Händlers.

Offline Netto

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Und wo ist der Händler? In Deutschland? Dann gilt Deutsches Recht welches im Einklang mit dem EU Recht stehen sollte, oder?
Ich würde so oder so zu einem Anwalt gehen. Tips hier aus dem Internet sind schön und gut - aber ein Anwalt bleibt Dir wohl nicht erspart!
Annette
Bleep!

Offline Waldfee

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Chopin, ich kaufe auch nicht hauptberuflich Pferde ein, aber bevor ich einen Cent rausrücke, will ich entweder vorhandene Röntgenbilder sehn bzw. die kompletten AKU-Unterlagen oder ich laß das auf meine Rechnug machen. ich hatte vor einigen Jahren auch mal ein Pferd TÜVen lassen, das ich letzendlich dann nicht gekauft habe. Ist dann halt eben Pech.

Naja, wie auch immer, das Kind ist bei Dir in den Brunnen gefallen, ich drück Dir mal die Daumen, obwohl ich da echt skeptisch bin :/ Wenn Du noch nicht mal nen ordentlichen Kaufvertrag besitzt ::)

@zaino Nö, eigentlich nicht, siehe chopins Geschichte. Ich bin ja unter Umständen mehrere Jahrzehnte für das Pferd verantwortlich, da will ich doch möglichst viele Unwägbarkeiten ausschließen?
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