find ich auch.
Du könntest beim SB nachfragen, ob und welche Tierhüterversicherung vorliegt. Wenn das Pferd auf die Straße geht wegen schadhaftem Zaun und du nicht dabei bist, zahlt für Schäden an Dritten deine Haftpflicht sowieso nicht, sondern die Tierhüterhaftpflicht, die der Stallbesitzer abgeschlossen haben sollte.
Und frag doch mal beim SB nach, warum diese Klauseln drin stehen - ist doch dein gutes Recht, bevor du unterschreibst. Was ich nicht verstehe, würde ich nicht unterschreiben (z.B. "vorhersehbaren typischen Schaden").