Autor Thema: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs  (Gelesen 12828 mal)

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SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« am: 19.01.09, 12:58 »
Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung hören und hoffe hier an der richtigen Stelle zu sein.

Auf Hof X findet ein Kurstag statt. Der Kurs wird von einer Person YY organisiert (Terminplanung mit Trainer, Teilnehmer, Zeiten). Vor Ort wird die Organisation von Person ZZ übernommen (Aushang am schwarzen Brett wg. Hallensperrung, Essen/Trinken, Sitzgelegenheit).
Die Teilnehmer mit Pferd zahlen einen kleinen Obulus an den SB für die Hallennutzung (und natürlich Teilnahmegebühr an den Trainer), die Zuschauer (lt. YY ist keine vorherige Anmeldung erforderlich!) nur eine Gebühr an den Trainer.

Jetzt hat ZZ im Vorfeld den SB informiert das Person A zum zuschauen kommen wird; Ergebnis ist das der SB ausrichten läßt das A (ehem. Einsteller) nicht erwünscht ist.

Dadurch werden noch weitere Personen nicht als Zuschauer teilnehmen, was ja für den Trainer ein Verlust ist.

Ist das Zuschauverbot rechtens? A würde sich nur in der Halle aufhalten (und halt auf dem Weg dorthin) und nicht in den Stallgebäuden.


Bin auf eure Meinung gespannt!

Gismo

Offline Olli

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #1 am: 19.01.09, 13:01 »
@gismo-wenn person a hofverbot hat,
klar kann sb jeden des hofes  verweisen wie er lustig ist!
ob nun halle oder hof, das bleibt  sb ja selbst überlassen

aber warum dann die anderen nicht zusehen,das versteh ich nicht?
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Offline Eva

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #2 am: 19.01.09, 13:03 »
Meiner Meinung nach ist das rechtens, da der SB das Hausrecht ausübt. Das ist für den Trainer natürlich Pech.

Schließe mich aber Olli an, warum schauen dann auch andere nicht zu? Ich würde hier evtl. eine Möglichkeit sehen, dass der Trainer Ausfallgeld von den Leuten, die kein Hofverbot haben, aber trotzdem kurzfristig absagen, einfordern könnte. Allerdings eher nur, wenn die Zuschauerplätze begrenzt sind, ansonsten fände ich das unschön - allerdings ohne rechtliche Bedeutung.
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Offline skyhopper

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #3 am: 19.01.09, 13:04 »
Sehe ich auch so  ;)

Der SB hat das Hausrecht und kann über jede Person entscheiden die seinen Hof betritt, er kann jederzeit ein Hausverbot aussprechen  ::)

Vermutung: die Anderen schauen nicht zu weil Person A nicht mitgeht  ???
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Offline carola

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #4 am: 19.01.09, 13:06 »
Gismo, so wie ich es verstehe ist das ja kein allgemeines Zuschauerverbot, sondern mehr oder minder ein Platzverweis für Person A. Und das kann der SB natürlich aussprechen. Er kann jedem, der ihm nicht passt, ein Hofverbot erteilen, und ob das Hofverbot begründet, logisch, angenehm oder was auch immer ist oder eben nicht, das spielt m. E. keine Rolle. Dass sich wegen des ausgesprochenen Verbotes andere auch davon abhalten lassen, da kann der SB nichts dafür, so dass man ihn haftbar machen könnte.

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Offline Mim

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #5 am: 19.01.09, 13:11 »
Hallo

ich kann nur den Kopf schütteln. Entweder ist der Kurs von dem Trainer sooooo toll, dass A un-be-dingt DORT dran zuguckend teilnehmen muss/will.

Oder ist der Kurs von Trainer nur daaann gut, wenn A daran zuguckend teilnimmt  ???.

Ich als Hofbesitzer würde es mir auch verbitten, das eine Person mit der ich Zoff hatte unter dem Vorwand einem Kurs zuschauen zu müssen meinen Hof wieder betreten will.

Wenn allerdings der Hof für eine bestimmte Zeit an den Trainer vermietet wäre - hätte DER mehr Entscheidungsrecht, wird aber der Obulus an den Hofbesitzer direkt bezahlt, hat er das sagen.
(weil mein Haus-Vermieter könnte mir ja auch nicht bestimmen, wenn ich als Gast einladen darf)

Oder wenn ich A wäre - könnte er sich ja Kurs auch dort selbst organisieren wo er jetzt ist?

Mim
Die-mit-dem-äusseren-Zügel-kämpft

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #6 am: 19.01.09, 13:23 »
Oh schon so viele Antworten.

A hat den Stall ordnungsgemäß gekündigt (ist also nicht "entfernt worden"). Das Hofverbot gibt es erst seit der SB erfahren hat das A zuschauen möchte.
Die anderen sind Freunde von A und wären zusammen gekommen (teilweise auch Ex-Einsteller, ob das dem SB bekannt ist, weiß ich nicht).

Eine Voranmeldung als Zuschauer ist nicht nötig. Der Trainer ist nicht sehr oft in der Gegend und wenn dann meistens auf diesem Hof, Zuschauen bei anderen Gelegenheiten entfällt also. A hat diesen Trainer noch nie live gesehen, möchte sich also vorab informieren.

Der Betrag wird von ZZ eingesammelt und dem SB übergeben.

Offline carola

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #7 am: 19.01.09, 13:31 »
Tja, die Beweggründe des SB sind wurscht. Ob das nun zickig ist oder doof, ist wurscht. Wenn SB nicht möchte, dann hat A gelitten. Und wenn es den Rest nur interessiert, wenn A dabei ist, ist das Pech.
« Letzte Änderung: 19.01.09, 13:38 von carola »
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Offline Eva

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #8 am: 19.01.09, 13:34 »
Für den Einkommensverlust des Trainers, weil die Personen um A nicht kommen, ist der Stallbesitzer jedenfalls nicht verantwortlich, um das nochmal zu betonen. Schade, wenn man ein so schlechtes Verhältnis zu SB hat, aber das gibt es und ist nun mal so.
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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #9 am: 19.01.09, 13:53 »
Ich persönlich finds nur ärgerlich!  >:(


Offline Olli

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #10 am: 19.01.09, 13:53 »
Ich persönlich finds nur ärgerlich!  >:(


das glaube ich dir!!
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Offline Mim

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #11 am: 19.01.09, 19:32 »
Oh schon so viele Antworten.

A hat den Stall ordnungsgemäß gekündigt (ist also nicht "entfernt worden"). Das Hofverbot gibt es erst seit der SB erfahren hat das A zuschauen möchte.
Die anderen sind Freunde von A und wären zusammen gekommen (teilweise auch Ex-Einsteller, ob das dem SB bekannt ist, weiß ich nicht).

Eine Voranmeldung als Zuschauer ist nicht nötig. Der Trainer ist nicht sehr oft in der Gegend und wenn dann meistens auf diesem Hof, Zuschauen bei anderen Gelegenheiten entfällt also. A hat diesen Trainer noch nie live gesehen, möchte sich also vorab informieren.

Der Betrag wird von ZZ eingesammelt und dem SB übergeben.

Also heißt es den Trainer mit verstecker Kamera filmen und sich danach mit den noch und Ex-Einstellern in einer Kneipe treffen  ;).

Sorry, wenn SB hier soo rigoros vorgeht - was ist da bitteschön passiert frag ich mich, dass der SB so reagiert und eine derartige Verstimmung seiner noch-Einsteller in Kauf nimmt  ???  Wo Rauch ist muss Feuer (gewesen) sein... Oder anders - vielleicht möchte der SB das eben solche meist bei ihm stattfindenden Kurse die Exklusivität seiner Anlage als Einsteller erhöht?

Mim

..... und nur bei Pferdeleuten kann das Lebensglück an solchen Dingen hängen.... ob man einem Kurs zuschauen darf oder nicht....
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Muriel

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #12 am: 19.01.09, 22:17 »
Gismo, ist das evtl der SB von dem Stall, wo der U.J. Kurs stattfand?

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #13 am: 20.01.09, 07:10 »
Hallo Mim,

was genau zw. A und SB vorgefallen ist, weiß ich nicht. Es ging glaub ich wie meistens bei Streitigkeiten um Qualität und Menge von Raufutter.


Hallo Muriel,

nein, ist ein anderer Kurs.

Offline Olli

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Re: SB erteilt Zuschauverbot bei Kurs
« Antwort #14 am: 20.01.09, 07:42 »
Es ging glaub ich wie meistens bei Streitigkeiten um Qualität und Menge von Raufutter.
herlich,was für ein leidiges thema!
und spannend finde ich,wie jeder das sooooo unterscheidlich auffassen kann.
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