Wenn ich es richtig verstanden habe, kann bei Verkauf von privat an privat die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Ich möchte natürlich mit Gewährleistung kaufen (in Bezug auf Gesundheit).
Wie lange gilt die Gewährleistungzeit (habe da schon völlig unterschiedliche Zeiträume gehört)?
Ist es richtig, daß bei einem Mangel der Verkäufer nachweisen muß, daß zum Zeitpunkt des Verkaufs dieser Mangel noch nicht bestand?
Ich frage, weil man mir geraten hat, ein Pferd "ohne Ankaufsuntersuchung" (in Gegenwart des Verkäufers) zu kaufen.
Sollten bei einer späteren Untersuchung (also nach dem Kauf ohne Beisein des Verkäufers) Mängel auftreten, so kann dieser ja nicht beweisen (anhand der Ankaufsuntersuchung), daß dieser Mangel wenige Tage vorher beim Kauf noch nicht bestand.
Beispiel: das Pferd reagiert minimal auf die Beugeprobe, TA empfindet es aber noch nicht als nötig, unbedingt röntgen zu lassen. Es wird auch nicht geröntgt, oder es wird geröntgt, aber nichts gefunden (weil der Winkel z.B. nicht stimmt). Später stellt es sich heraus, daß es doch schlimm ist. Verkäufer ist aus der Gewährleitung heraus, da der Verdacht auf einen Mangel ja schon bei der Beugeprobe bestand. (Verkäufer und Käufer es also wußten)
Hätte man aber die Beugeprobe nicht in Gegenwart des Verkäufers gemacht, ist er doch in der Haftung, weil er von dem Verdacht ja nichts wußte und nun nichts beweisen kann
(Mensch, ist das alles blöd)
Wie geht man als Käufer denn nun am besten vor?
Gerlinde