Warum wollt ihr eigentlich Leihen/ Verleihen oder Leasen ? Gibt es dafür rechtliche Gründe ? Warum geht nicht so ein normaler Vertrag, wie ihn alle Einstaller in einem Reitstall z.B. haben.
Mein Verständnis wäre eher so.
Die Besitzerin stall ihr Pferd bei Socke ein. Socke trägt die
allgemeinen Kosten für die Versorgung des Tieres und erhält als Ausgleich dafür das Recht das Pferd zu Reiten.
Es könnte festgelegt werden was die allgemeinen Kosten beinhaltet. Z.B. Hufschmied, Wurmkur, Futter, etc.
Bei euren Varianten stellt sich mir die Situation so dar.
Socke trägt sämtliche Kosten auch wenn die Ursache noch vor dem Vertragsabschluss zu suchen ist. Z.B. unerkannte Verletzungen. Wenn das Pferd wegen einer uralt Verletzung in dieser Zeit operiert werden muss oder das Pferd ist wegen einer unerkannten Erkrankung ständig krank, dann bleibt Socke auf den Kosten sitzen. Du kannst es also gar nicht Reiten hast aber die Kosten. Wenn du das Tier geleast oder geliehen hast bleibt der Schaden komplett an dir hängen, weil es sich ja zu dem Zeitpunkt in deinem Besitz befand. Gleichzeitg hat die Eigentümerin nur ein eingeschränktes Mitspracherecht und müßte hinterher damit leben, was Socke verbockt hat.
Wäre die Eigentümerin gleichzeitig Besitzerin trägt sie zwar in erster Linie die Kosten hätte aber bei größeren Entscheidungen jederzeit Mitspracherecht. Du kannst dann ja Situationsabhängig immer noch Kosten übernehmen.
Wichtig wäre dann für dich eine Haftpflichtversicherung (sollte eh jeder haben) für den Fall das du einen Schaden zu verantworten hast. Genauso kann die Besitzerin für diese Zeit eine OP-Versicherung für das Pferd abschließen und du übernimmst die Kosten.
Wenn ihr die ganze Zeit prima miteinander auskommt braucht ihr diesen Vertrag ja eh nicht, aber wenn es doch zu Differenzen kommt dann denke ich bist du mit einem Einstellervertrag in einer besseren Position, da du das Pferd ja auf keinen Fall übernehmen willst.
Die Besitzerin behält ihr uneinegeschrenktes Recht am Pferd. Bei Leasen oder verleihen bist du immer in der Pflicht nachzuweisen, dass die Verliehen Sache genauso zurückgegeben wird, wie du sie erhalten hast.