Viki, es ist aber nicht wichtig, was die Versicherung sagt, sondern was im Zweifel der Richter sagt. Wenn du nach deinem Menschenverstand eben einen Zaun hast, der nach dem Verstand des Richters nicht ausreichend ist, bist du als Tierhüter dran. Wie gesagt, die HV des Einstellers grundsätzlich immer, aber Teile werden eben an den Hüter abgeschoben in solch einem Fall. Und wenn eben mal kein Strom drauf ist... Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Gewerbeverträgen kann die Tierhüterhaftpflichtversicherung schon im Vertrag drin sein, je nach Anbieter. Der Aufpreis ist in der Tat gering (auch in dem Wissen der Versicherer, dass die Gefährdungshaftung des Tiereigentümers immer zuerst greift).