Autor Thema: Ab wann Haftpflichtversicherung?  (Gelesen 10207 mal)

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Offline cachacaTopic starter

  • Lumpi-Pony
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Ab wann Haftpflichtversicherung?
« am: 30.09.06, 16:44 »
Ab wann sollte ein Pferd/Pony haftplichtversichert sein?
Schon ab Fohlen an, als 1- oder 2-jähriges oder erst, wenn man mit 3-4 Jahren mit dem Reiten beginnt und man es "auf die Offentlichkeit loslässt"?
Am Arsch die Räuber!

Offline Terrier

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #1 am: 30.09.06, 18:08 »
Sobald man Eigentümer eines Tieres ist, sollte es eine Haftpflichtversicherung bekommen. Schäden konnen immer eintreten egal wie alt und eigentlich auch, wie gross das Tier ist. Naja ;D meinen Hamster hatte ich auch nicht versichert gehabt ::)
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Dominachen

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #2 am: 30.09.06, 18:39 »
Da stimme ich @Terrier voll und ganz zu. Es gibt allerdings für jedes Pferd individuelle Tarife. Also für ein Fohlen ist die Versicherung meist preiswerter, wie für ein Reitpferd!

Maike J

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #3 am: 01.10.06, 15:51 »
Ich würde auch sagen: Sobald wie möglich! Schließlich kann ein Fohlen auch ausbrechen, vor Autos laufen und so, Schaden anrichten, zwar nimmt das Auto nicht so großen Schaden an wie wenn ein ausgewachsenes Pferd dagegen läuft z. B, aber 1-2 Jährige können auch ausbrechen, beißen, treten usw!

Offline Terrier

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #4 am: 01.10.06, 16:06 »
Meike - Warum nimmt ein Auto nicht so ein großen Schaden?
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Offline Safira

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #5 am: 01.10.06, 17:07 »
...lass mal das Auto ausweichen und gegen einen Baum fahren, wenn ein junges Pferd auf die Straße läuft... Den Schaden will ICH nicht bezahlen!!! (ganz abgesehen davon, dass auch den Insassen was passieren kann :-X)
Fohlen sind ja oft noch bis zu einem gewissen Alter mitversichert, solange sie bei der Mutterstute mitlaufen; und die 50 Euro oder so pro Jahr sind es mir schon wert, mein Jungpferd zu versichern
Lieber auf neuen Wegen stolpern,
als in den alten Bahnen auf der Stelle treten.

Dominachen

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #6 am: 01.10.06, 21:30 »
Gerade die Autoinsassen gehen ist Geld. Lass da mal jemanden arbeitsunfähig werden, dann zahlst du ein Leben lang. Also Versicherung fürs Pferd ist lebensnotwendig!

Ich habe schon jahrelang Pferde, glücklicherweise habe ich "nur" einen Versicherungsfall gehabt. Eine Bekannte hat ein Pferd von der Weide geholt. Pferd ist ihr auf den Fuss getreten und hat darauf gedreht. Fuss war gebrochen. Sie konnte in der Zeit nicht arbeiten gehen und ihre Kinder nicht versorgen. Somit war ich wirklich froh, dass ich das nicht allein zahlen mußte, sondern dass die Versicherung dafür aufgekommen ist.  8)

Offline Viki

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #7 am: 01.10.06, 22:54 »
Ich frag mich gerade, welche Versicherung eigentlich eintritt, wenn freilaufende Pferde ausbrechen, also z.B. Jungpferde von der Koppel. Wenn das Pferd gegen Geld eingestellt ist, ist das meines Wissens Sache der Tierhüterhaftpflichtversicherung (des Stallbetreibers).
Wenn das Pferd spazierengeführt / geritten wird, sich losreißt / durchgeht und ins Auto rennt, ist es Sache der Haftpflichversicherung.

So oder so ist eine Haftpflichtversicherung unumgänglich, wenn man nicht lebensmüde ist. Pferde auf der Straße sind immer ein Risiko für ganz große Unfälle. Ich würde auch immer die höchstmögliche Schadenssumme (Deckungssumme) nehmen.


Offline bugsbunny

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #8 am: 20.10.06, 09:53 »
Fohlen sind solange sie bei der Mutter sind bei den meisten Haftpflichtversicherungen in der Haftpflicht der Mutter inclusive, nach dem Absetzen müssen sie extra versichert werden, wobei es aber sogenannte Jungpferdetarife gibt, da sie nicht geritten werden.

Offline carola

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #9 am: 20.10.06, 10:04 »
Ich frag mich gerade, welche Versicherung eigentlich eintritt, wenn freilaufende Pferde ausbrechen, also z.B. Jungpferde von der Koppel. Wenn das Pferd gegen Geld eingestellt ist, ist das meines Wissens Sache der Tierhüterhaftpflichtversicherung (des Stallbetreibers).
Wenn das Pferd spazierengeführt / geritten wird, sich losreißt / durchgeht und ins Auto rennt, ist es Sache der Haftpflichversicherung.



Alle. Oder keine. ;D
Grundsätzlich haftet erst einmal der Eigentümer/Halter wegen Gefährdungshaftung. Aus dieser muss er sich entlasten, wenn er daraus freikommen will, genau wie beim Auto. Man muss also den schlüssigen Beweis erbringen, dass man alles getan hat, einen Schaden zu vermeiden - bei der Tiergefahr schlichtweg unmöglich. Wenn der Tierhüter Mist gebaut hat (Zaun kaputt, zu niedrig...), dann muss er haften und die Haftung des Halters entfällt ganz oder teilweise.
Ich würde auch relativ schnell eine Versicherung mit hohen Summen abschließen, direkt nach dem Absetzen. Passieren kann immer was, und die Schäden sind nicht kleiner bei Jungpferden.

Es gibt von der LVM sehr schönes Info-Material darüber. Hatte ich mal meinem SB zukommen lassen, der die Pferde mit einem Kuh-E-Draht einzäunte (also Zaunhöhe max. 1 m) und meinte, das reicht und eine Tierhüterversicherung für die Pferde wäre ja sinnlos.
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Offline Viki

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #10 am: 20.10.06, 23:14 »
Ich hatte auch jahrelang keineTierhüterversicherung, ganz schön leichtsinnig. Erst, als mein Einsteller kürzlich völlig unverständlich durch den Zaun gerast ist, hab ich endlich eine abgeschlossen und festgestellt, dass die nicht sehr teuer ist (bei Trowe 55 € inkl. Schäden am Pferd). Wenn in einem Pensionsstall die Pferde ausbrechen, nützt die Haftpflicht gar nichts - so hab ich den Vertreter verstanden. Wäre nach dem Ausbruch ein Unfall passiert, wäre ich dran gewesen - nicht die Haftpflicht des Einstellers.
Und ich hab endlich die Zaunfrage geklärt: Unsere Versicherung hat schon länger keine Zaunvorschriften mehr (früher war das detailliert vorgegeben). Man muss so eingezäunt haben, dass es nach "Menschenverstand" passt: Also 2litzig mit gut Strom würde genauso bewertet wie ein Holzzaun am Paddock.

Offline carola

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #11 am: 21.10.06, 08:52 »
Viki, es ist aber nicht wichtig, was die Versicherung sagt, sondern was im Zweifel der Richter sagt. Wenn du nach deinem Menschenverstand eben einen Zaun hast, der nach dem Verstand des Richters nicht ausreichend ist, bist du als Tierhüter dran. Wie gesagt, die HV des Einstellers grundsätzlich immer, aber Teile werden eben an den Hüter abgeschoben in solch einem Fall. Und wenn eben mal kein Strom drauf ist... Bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Gewerbeverträgen kann die Tierhüterhaftpflichtversicherung schon im Vertrag drin sein, je nach Anbieter. Der Aufpreis ist in der Tat gering (auch in dem Wissen der Versicherer, dass die Gefährdungshaftung des Tiereigentümers immer zuerst greift).
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Offline Viki

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #12 am: 21.10.06, 20:50 »
Naja, dass man immer irgendwie dran sein kann, ist ja klar. Dass Strom drauf sein muss, auch. Trotzdem bzw. unabhängig vom Zustand des Zaunes tritt die HV des Besitzers nicht ein, wenn das Pferd ausbricht - klare Aussage meines Versicherers (bei dem ich beides habe, HV und THV). Sie würde dann eintreten, wenn das gerittene (oder geführte) Pferd einen Schaden macht (mit oder ohne Reiter).
Die HV meines Pferdes tritt auch nicht ein, wenn dieses Pferd auf der Koppel, im OS (also freilaufend) den Einsteller schlägt - wohl aber die THV.

Offline carola

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #13 am: 22.10.06, 19:23 »
was verstehst du hier unter HV und THV? Klassisch (also bei den Versicherungen ;)) ist THV=Tierhalterhaftpflicht, also das, was du fürs Pferd abschließt.
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Offline Viki

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Re: Ab wann Haftpflichtversicherung?
« Antwort #14 am: 22.10.06, 22:29 »
HV = "normale" Tierhalterhaftpflicht (entsprechend KFZ-Haftpflicht oder Hundehaftpflicht) und THV = Tierhüterhaftpflicht (die nur der braucht, der gegen Geld ein Pferd einstellt).

Interessant ist die Frage, was die Versicherungen bei einer Haltergemeinschaft tun - da müssen sie sich ja wohl auch ohne THV zufrieden geben.